Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.08.2017 Ökologische und soziale Nachhaltigkeit in der bayerischen Filmwirtschaft Die Filmwirtschaft spielt in Bayern eine bedeutende Rolle. Sehr viele Menschen in Bayern arbeiten in diesem Sektor der Kreativwirtschaft und der Beitrag der Filmindustrie an der Wirtschaftsleistung des Freistaates ist nicht zu unterschätzen . Doch nur ökologisch und sozial nachhaltig wirtschaftende Unternehmen werden eine dauerhaft zukunftsfähige Entwicklung der Filmbranche in Bayern garantieren können. Auch in der Filmindustrie sind wie in jedem anderen Wirtschaftszweig die Ressourcen mit Bedacht zu nutzen und es dürfen weder die Filmschaffenden noch unsere Umwelt ausgebeutet werden. Daher ist es wichtig, jetzt die richtigen Weichen für einen langfristig erfolgreichen Medienstandort zu stellen. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um eine sozialverträgliche Filmproduktion in Bayern zu gewährleisten? 1.2 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um eine ökologisch nachhaltige Filmproduktion in Bayern zu gewährleisten? 2.1 Welche Förderprogramme der LfA gibt es, die eine ökologisch nachhaltige Filmproduktion unterstützen? 2.2 Fördert die LfA auch im Bereich der Filmindustrie energiespezifische Investitionen und den Einsatz erneuerbarer Energien? 3.1 Welche Projekte zur Umsetzung energiespezifischer Investitionen und zum Einsatz erneuerbarer Energien in der bayerischen Filmindustrie wurden bereits durch die LfA gefördert (bitte Aufschlüsselung nach Projekt, Förderjahr und Förderbetrag)? 3.2 Welche Vorhaben aus dem Bereich der Filmindustrie wurden mit dem „LfA-Ökokredit“ der LfA unterstützt (bitte Aufschlüsselung nach Projekt, Förderjahr und Förderbetrag)? 3.3 Welche Vorhaben aus dem Bereich der Filmindustrie , die sich um einen „LfA-Ökokredit“ bemüht haben, wurden abgelehnt (bitte Aufschlüsselung nach Projekt, Förderjahr, beantragter Förderbetrag und Ablehnungsgrund )? 4.1 Berücksichtigt die LfA bei ihren Förderentscheidungen, ob eine Filmproduktion soziale Standards gewährleistet (bspw. angemessene Gehälter für die Filmschaffenden )? 4.2 Gibt es bei der LfA Überlegungen, ein Förderangebot für die Förderung sozialverträglicher Filmproduktionen einzurichten – vergleichbar dem Förderangebot „Energie und Umwelt“? 4.3 Wenn nicht, was spricht gegen ein solches Förderangebot ? 5.1 Gibt es Überlegungen der LfA, künftig ausschließlich Projekte der Filmwirtschaft zu fördern, die eine sozialverträgliche Produktion garantieren? 5.2 Wenn nein, was spricht gegen eine solche Voraussetzung ? 5.3 Bewirbt die LfA ihre Förderangebote zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen Filmproduktion? 6.1 Gibt es Überlegungen, dass über den Bayerischen Bankenfonds (BBF) künftig ausschließlich Projekte der Filmwirtschaft finanziert werden, die eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Produktion garantieren? 6.2 Wenn nein, was spricht gegen eine solche Finanzierungsvoraussetzung ? 7.1 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Maßnahmen der Bayerische Rundfunk (BR) ergreift, um eine sozialverträgliche Film- und Fernsehproduktion zu gewährleisten ? 7.2 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Maßnahmen der BR ergreift, um eine ökologisch nachhaltige Filmund Fernsehproduktion zu gewährleisten? 7.3 Ist der Staatsregierung bekannt, ob in den Studios des BR – sowohl in den bereits vorhandenen als auch den neu geplanten – ökologisch nachhaltige Technik für die Film- und Fernsehproduktion eingesetzt wird? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 25.09.2017 Einleitende Hinweise: I. Bedeutung der Filmwirtschaft in Bayern Bayern ist ein Spitzenstandort im Bereich der Filmproduktion . Die Metropolregion München (Bericht 2015) steht für 2,2 Mrd. Euro Umsatz (2014) und damit für 30 Prozent der bundesweiten Umsätze der Filmwirtschaft und über 2.100 filmwirtschaftliche Betriebe mit über 9.000 Beschäftigten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2018 Drucksache 17/18226 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18226 Besonders in der Filmtechnik ist Bayern international erstrangig . Rund die Hälfte aller weltweit in der Filmtechnik engagierten Unternehmen (mehr als 75 Firmen) hat ihren Sitz in Bayern. Die bekanntesten sind ARRI mit 19 Technik- Oscars sowie die Firmen Sachtler, Panther, Vantage (Weiden ) oder die Visual-Effect-Spezialisten Trixter, Rise FX und Scanline, das 2008 einen Technik-Oscar für die Software „Flowline“ erhalten hat. Die Bavaria Film Gruppe, einer der größten Studiobetreiber Deutschlands, oder der börsennotierte Marktführer in Produktion und Verleih, Constantin Film AG, gehören zu den filmischen Hauptakteuren in Deutschland. Bayern ist ebenfalls wichtigster Rundfunkstandort in Deutschland. 55 Prozent der Umsätze oder 4,5 Mrd. Euro (2014) werden hier erzielt. Auch bei der Filmförderung der Bundesländer war Bayern 2016 mit 36,6 Mio. Euro führend. Die Produzentenlandschaft in Deutschland ist – und auch in Bayern – weit überwiegend mittelständisch geprägt. Filmproduktion ist projektbezogen. Es entstehen lange Vorlaufzeiten , in denen an Drehbuch, Projekt und Finanzierung mit einem kleinen Kernteam mit geringen Fixkosten gearbeitet wird, bevor im Rahmen des eigentlichen Drehs kurzfristig eine starke Ausweitung der Produktionsteams erfolgt, die aber unmittelbar nach Ende des Drehs wieder abgebaut wird. Die große organisatorische Flexibilität ist immanenter Teil der Filmwirtschaft, ohne die die deutschen Produzenten in der weit überwiegenden Zahl nicht überlebensfähig wären. II. Rechtlicher Rahmen der Filmwirtschaft Filmproduktionsfirmen unterliegen ebenso wie alle anderen Wirtschaftsunternehmen Recht und Gesetz. Sie sind – unabhängig davon, ob sie für ein bestimmtes Filmprojekt Förderung erhalten haben oder nicht – verpflichtet, zwingende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften, das Mindestlohngesetz , das Jugendschutzgesetz, sozialversicherungsrechtliche Vorschriften sowie steuerrechtliche Regelungen für Umsatz-, Lohn-, Körperschaft- und Gewerbesteuer zu beachten und einzuhalten. Tarifverträge sind dagegen nur für tarifgebundene Unternehmen und tarifgebundene Arbeitnehmer bindend. Viele kleine Produktionsfirmen und Nachwuchsproduzenten sind nicht tarifgebunden. Es gibt keinen allgemeinen Tarifzwang. Zur Überwachung solcher unternehmerischer Pflichten gibt es jeweils zuständige öffentlich-rechtliche Institutionen und Behörden, die mit den notwendigen Kontroll-, Eingriffsund Sanktionsrechten ausgestattet sind: Gewerbeaufsichtsämter , der Zoll, Sozialversicherungsträger, Finanzämter und andere mehr. Zusätzlich können bei Verstößen gegen strafbewehrte Vorschriften Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln und Gerichte urteilen. Die Filmförderungsinstitutionen – gleich ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert – haben über das unmittelbare Förderrecht hinaus keine hoheitlichen Kontroll-, Eingriffs- oder Sanktionsbefugnisse . Fördereinrichtungen haben kein gesetzliches Mandat, als „Filmpolizei“ tätig zu werden und Strafen zu verhängen. Dies macht auch Sinn, denn die Fachleute und Spezialisten für die Einhaltung der arbeits-, sozial- oder steuerrechtlichen Vorschriften sitzen nicht in den Förderinstitutionen, sondern in den dazu geschaffenen, darauf spezialisierten und mit entsprechenden hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Ämtern und Behörden. Allerdings kann die Nichteinhaltung von zwingenden rechtlichen Vorschriften durch eine Produktionsfirma – zumal wenn sie wiederholt oder gar dauerhaft vorkommt – Zweifel an der Zuverlässigkeit dieses Unternehmens nähren. Und die Zuverlässigkeit wiederum ist eine Voraussetzung (von vielen) für eine positive Förderentscheidung. Das bedeutet in der Praxis, dass solche nachgewiesen unzuverlässigen Produzenten gewärtig sein müssen, für künftige Filme nicht mehr gefördert zu werden. III. Erläuterung der Organisation der Filmförderung Die bayerische Filmförderung obliegt dem Film Fernseh Fonds (FFF) Bayern, der ein Gemeinschaftsunternehmen des Freistaats Bayern, der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) sowie den Sendern BR, ZDF, Pro7/ Sat.1 und RTL ist. Die Filmförderung wird gemeinschaftlich von den Gesellschaftern finanziert. Die Förderempfehlungen werden von einem unabhängigen Gremium, dem Vergabeausschuss Film, ausgesprochen. Die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) Förderbank wiederum ist an die Förderempfehlungen gebunden, prüft aber die Vorlage aller Voraussetzungen (insb. den Abschluss der Finanzierung) und schließt den Fördervertrag mit dem Förderempfänger ab. Im Anschluss überprüft die LfA den Verwendungsnachweis der Fördernehmer. Das bayerische Filmförderungsprogramm ist eine beschäftigungssichernde Maßnahme für alle Beschäftigten in der Filmwirtschaft. Ohne diese Filmförderung wäre die Situation der Filmschaffenden in Bayern deutlich schlechter. Vergleiche mit anderen Ländern, die kein nennenswertes Filmförderprogramm haben – wie zum Beispiel Rheinland- Pfalz – belegen, dass ohne Förderung praktisch keine stabile Existenz- und Lebensgrundlage für Filmschaffende besteht . Die wenigen, die es dort gleichwohl versuchen, leiden unter prekären Beschäftigungs- und Entlohnungsverhältnissen . Dagegen ist in Bayern, durch den mit der Filmförderung verbundenen Bayern-Effekt, die Beschäftigungslage für Filmschaffende vor und hinter der Kamera ausgezeichnet. Dazu tragen neben der Förderung auch die in Bayern angesiedelten öffentlich-rechtlichen und privaten Sender mit ihren Auftrags- und Coproduktionen bei. Deshalb ist es der Staatsregierung ein Anliegen, die bayerische Filmförderung weiter auszubauen und die wirtschaftliche Situation der Sender dauerhaft zu sichern, damit diese auch künftig ihrer wichtigen Rolle für den Arbeitsmarkt der Filmschaffenden gerecht werden können. Für die bayerische Filmförderung gilt außerdem, dass die geförderten Produktionen beziehungsweise die dafür verantwortlichen Produzenten alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einhalten müssen. Darunter zählt auch das Mindestlohngesetz. Soweit die Produzenten tarifgebunden sind, müssen sie darüber hinaus die Standards des jeweiligen Tarifvertrags erfüllen. IV. Einzelfragen 1.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um eine sozialverträgliche Filmproduktion in Bayern zu gewährleisten? Die vom Freistaat Bayern (mit)finanzierte Filmförderung ist ein großes Beschäftigungsprogramm für alle Filmschaffenden vor und hinter der Kamera. Bei der Prüfung der eingereichten Förderanträge prüft der FFF Bayern die Plausibilität der Kalkulationen, insbesondere auch in Hinblick auf die angesetzten Personalkosten. Drucksache 17/18226 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Alle Förderempfänger sind verpflichtet, das Mindestlohngesetz zu beachten. Dies überprüfen die dafür gesetzlich zuständigen bayerischen Zollämter stichprobenartig beziehungsweise auch aufgrund von Einzelhinweisen. 1.2 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um eine ökologisch nachhaltige Filmproduktion in Bayern zu gewährleisten? Im Rahmen eines zur Förderung eingereichten Projekts ist es für den Produzenten möglich, alle Kosten für eine nachhaltige Filmherstellung zu kalkulieren, die dann, im Falle einer positiven Förderentscheidung, anteilig durch die Förderung mitfinanziert werden. Darüber hinaus hat das größte bayerische Filmstudio, die Bavaria Film, komplett auf grünes Produzieren umgestellt und wirbt damit über die bayerischen Landesgrenzen hinaus. 2.1 Welche Förderprogramme der LfA gibt es, die eine ökologisch nachhaltige Filmproduktion unterstützen ? Neben der durch den FFF Bayern in Zusammenarbeit mit der LFA verantworteten bayerischen Filmförderung gibt es kein weiteres Filmförderprogramm im staatlichen Bereich. Die allgemeinen Finanzierungshilfen der LfA stehen auch den Unternehmen der Medienbranche zur Verfügung. Speziell von Produktionsunternehmen können auch Zwischenfinanzierungen , Betriebsmittelkredite und Senderavale (Bürgschaften für Senderanzahlungen) beantragt werden. 2.2 Fördert die LfA auch im Bereich der Filmindustrie energiespezifische Investitionen und den Einsatz erneuerbarer Energien? Filmproduktionsfirmen investieren in der Regel nicht in technische Ausstattung wie Kameras, Beleuchtung oder ähnliches Equipment. Diese wird aufgrund der kurzen Innovationszyklen und der kurzen Nutzungsdauer von Dienstleistern für die Zeit der Produktion entliehen. Der FFF hat kein eigenes Energieeffizienzförderprogramm. Andere Förderprogramme des Freistaates stehen natürlich auch Filmunternehmen offen. Das Förderangebot der LfA für Existenzgründung, Wachstums -, Innovations-, Energieeffizienz-, Umweltschutz- und Stabilisierungsvorhaben steht Film- und Kinobetrieben wie dem gesamten bayerischen Mittelstand zur Verfügung. So wurden in den Jahren 2007–2016 100 Projekte der Filmwirtschaft mit LfA-Programmkrediten von ca. 50 Mio. Euro unterstützt. 3.1 Welche Projekte zur Umsetzung energiespezifischer Investitionen und zum Einsatz erneuerbarer Energien in der bayerischen Filmindustrie wurden bereits durch die LfA gefördert (bitte Aufschlüsselung nach Projekt, Förderjahr und Förderbetrag)? Siehe Antwort 2.2. Der LfA sind keine entsprechenden Projekte bekannt. Der FFF Bayern hat aber bereits einige Filmprojekte gefördert, die komplett nachhaltig gedreht werden, so zum Beispiel den vorletzten Film von Bully Herbig „Buddy “. 3.2: Welche Vorhaben aus dem Bereich der Filmindustrie wurden mit dem „LfA-Ökokredit“ der LfA unterstützt (bitte Aufschlüsselung nach Projekt, Förderjahr und Förderbetrag)? Es sind keine Projekte bekannt. Siehe auch Antwort 2.2. 3.3 Welche Vorhaben aus dem Bereich der Filmindustrie , die sich um einen „LfA-Ökokredit“ bemüht haben, wurden abgelehnt (bitte Aufschlüsselung nach Projekt, Förderjahr, beantragter Förderbetrag und Ablehnungsgrundes)? Es sind keine Projekte bekannt. Siehe auch Antwort 2.2. 4.1 Berücksichtigt die LfA bei ihren Förderentscheidungen , ob eine Filmproduktion soziale Standards gewährleistet (bspw. angemessene Gehälter für die Filmschaffenden)? Die Förderentscheidung wird vom Vergabeausschuss Film beim FFF Bayern getroffen, siehe auch „Einleitende Hinweise “, zur Frage sozialer Standards. Der FFF und die LfA prüfen vor Abschluss des Darlehensvertrages die Plausibilität der Kalkulationen auch hinsichtlich der Personalkosten. Da zum Zeitpunkt der Förderentscheidung die einzelnen Arbeitsverträge mit den Filmschaffenden in der Regel noch nicht geschlossen sind, weil dafür zunächst die Durchfinanzierung des Filmprojekts sichergestellt sein muss, kann eine Einzelprüfung nicht erfolgen. Die Einzelprüfung auf Einhaltung des Mindestlohngesetzes obliegt später den Zollämtern, die stichprobenartig oder auf entsprechende Hinweise tätig werden. 4.2 Gibt es bei der LfA Überlegungen, ein Förderangebot für die Förderung sozialverträglicher Filmproduktionen einzurichten – vergleichbar dem Förderangebot „Energie und Umwelt“? Nein, ansonsten siehe auch „III. Erläuterung der Organisation der Filmförderung“. 4.3 Wenn nicht, was spricht gegen ein solches Förderangebot ? Sozialverträglichkeit in der Filmproduktion ist nicht normiert und eine solche Differenzierung erscheint in der Praxis nicht praktikabel. Nur tarifgebundene Unternehmen zu fördern, würde im Übrigen gegen den Grundsatz der Tarifautonomie verstoßen. 5.1 Gibt es Überlegungen der LfA, künftig ausschließlich Projekte der Filmwirtschaft zu fördern, die eine sozialverträgliche Produktion garantieren? Nein, siehe Antwort 4.3. 5.2 Wenn nein, was spricht gegen eine solche Voraussetzung ? Siehe Antwort 4.3. 5.3 Bewirbt die LfA ihre Förderangebote zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen Filmproduktion ? Die Werbung der LfA erfolgt im Wesentlichen geschäftsfeldbezogen für Existenzgründungen, Wachstums-, lnnovations -, Energieeffizienz-, Umweltschutz- und Stabilisierungsvorhaben . 6.1 Gibt es Überlegungen, dass über den Bayerischen Banken Fonds (BBF) künftig ausschließlich Projekte der Filmwirtschaft finanziert werden, die eine sozialverträgliche und ökologisch nachhaltige Produktion garantieren? Nein. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18226 6.2 Wenn nein, was spricht gegen eine solche Finanzierungsvoraussetzung ? Siehe Antwort 4.3. 7.1 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Maßnahmen der Bayerische Rundfunk ergreift, um eine sozialverträgliche Film- und Fernsehproduktion zu gewährleisten? Der BR verpflichtet Produzenten standardmäßig, sämtliche Urheber und Mitwirkende angemessen zu vergüten. Insofern geht der BR davon aus, dass sich der Vertragspartner an die tarifvertraglichen Bestimmungen hält, um eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Beteiligten zu gewährleisten. Darüber hinaus sind am 1. Januar dieses Jahres die neuen Eckpunkte für von der ARD beauftragte Fernsehproduktionen in Kraft getreten. Damit geht die Verpflichtung einher, den Produzenten die Kosten zu erstatten, wenn sie für ihre Beschäftigten im Rahmen einer vom BR (mit)produzierten Sendung Zahlungen an die Pensionskassen übernommen haben. Weitere formale Vorgaben gibt es nicht – auch um keine Diskriminierung von Produzenten mit ihren unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten vorzunehmen. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Filmproduktion haben bereits mehrere BR-Produktionen bzw. Koproduktionen den sog. Grünen Drehpass erhalten – hier geht es um ein Regelwerk bspw. zur Vermeidung von Müll oder Energieverschwendung im Rahmen von Filmproduktionen. Schließlich wurden Produktionen des BR mit dem „Fair Film Award“ der Vereinigung der Berufsverbände Film und Fernsehen (Die Filmschaffenden e. V.) ausgezeichnet. 7.2 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Maßnahmen der BR ergreift, um eine ökologisch nachhaltige Film- und Fernsehproduktion zu gewährleisten ? Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks wird durch den Einsatz modernster Beleuchtungstechnologie (energiesparende LED-Lampen) der Energieverbrauch und damit auch die Umwandlung in Wärmeenergie gesenkt; dank der geringeren Hitzeentwicklung sinkt auch der Energieaufwand für Klimatisierung. Durch den Einsatz von Remotetechnologie und die zentrale Regieabwicklung am BR-Standort in München-Freimann werden Reiseaufwände und die damit verbundenen Emissionen reduziert; insgesamt sind weniger Dienstreisen notwendig, was wiederum die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Im Bereich der mobilen Produktionsmittel kommt modernste Akkutechnik zum Einsatz. Digitale Ablage- und Informationssysteme (SharePoint-Lösungen) helfen dabei, den Papierverbrauch zu verringern. Sämtliche Produktionsmitteilungen werden inzwischen per Mail versandt, was ebenfalls zu einer deutlichen Reduktion des Papierverbrauchs beiträgt. 7.3 Ist der Staatsregierung bekannt, ob in den Studios des BR – sowohl in den bereits vorhandenen als auch den neu geplanten – ökologisch nachhaltige Technik für die Film- und Fernsehproduktion eingesetzt wird? Das weltweite Marktangebot an professionellem Broadcast- Equipment zur Herstellung von TV- und Hörfunkproduktionen ist begrenzt – ungefähr ein Dutzend Firmen dominieren diesen Markt. Seit mehreren Jahren ist jedoch zu erkennen, dass die Hersteller angeben, auf den Einsatz von umweltschonenden Materialien zu setzen. Dabei sollen Stoffe wie Blei, Cadmium und Quecksilber deutlich reduziert bzw. absolut vermieden worden. Kunststoffe können in hohem Maße einem Recyclingprozess zugeführt werden. Durch den Einsatz von LED-Licht wird der Energieverbrauch und damit auch die Umwandlung in Wärmeenergie gesenkt. Dadurch sinkt auch der Energieaufwand für Klimatisierung (s.o.); in unserem neuen Fernsehstudio FM 2, das im August 2017 in Betrieb genommen wurde, kommt in der gesamten Lichttechnik LED-Licht zum Einsatz. In nahezu allen Produktionsräumen des BR werden Flachbildschirme genutzt, die, im Vergleich zu den älteren Röhrengeräten, deutlich bessere Umwelteigenschaften aufweisen .