Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 19.07.2017 Kirchenasyl in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Fälle von sog. Kirchenasyl wurden in Bayern in welchen Kirchengemeinden seit 2010 gewährt? 2. Wie lange dauerte das sog. Kirchenasyl in den einzelnen Fällen? 3. Welche sog. Kirchenasyle wurden mit der Abschiebung der Kirchenasyl Suchenden beendet? 4. Welche sog. Kirchenasyle wurden mit einem dauerhaften Bleiberecht für die Kirchenasyl Suchenden beendet? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21.09.2017 Zu 1.: Für die Ausländerbehörden besteht seit dem 01.04.2017 eine Meldepflicht für Kirchenasylfälle. Die vor diesem Datum aufgetretenen Fälle wurden nur erfasst, soweit sie im Einzelfall dennoch gemeldet wurden. In welcher Kirchengemeinde der Kirchenasylfall aufgetreten ist, wird statistisch nicht erhoben. Im Jahr 2011 wurde 3 Personen in insgesamt 3 Fällen Kirchenasyl gewährt. Im Jahr 2012 wurde 5 Personen in insgesamt 5 Fällen Kirchenasyl gewährt. Im Jahr 2013 wurde 33 Personen in insgesamt 16 Fällen Kirchenasyl gewährt. Im Jahr 2014 wurde 279 Personen in insgesamt 174 Fällen Kirchenasyl gewährt. Im Jahr 2015 wurde 321 Personen in insgesamt 278 Fällen Kirchenasyl gewährt. Im Jahr 2016 wurde 546 Personen in insgesamt 417 Fällen Kirchenasyl gewährt. Im Jahr 2017 wurde 367 Personen in insgesamt 326 Fällen Kirchenasyl gewährt (Stand 31.07.2017). Zu 2.: Statistische Daten werden dazu nicht erhoben. Allerdings handelt es sich bei den Personen im Kirchenasyl bislang weit überwiegend um Asylbewerber, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund der Dublin- Verordnung festgestellt hat, dass ein anderer Mitgliedstaat der EU (oder Liechtenstein, Schweiz, Norwegen) für das Asylverfahren zuständig ist, und deshalb die Überstellung dorthin angeordnet hat. Dafür gilt im Regelfall eine Frist von sechs Monaten (Verlängerung bei Untertauchen auf bis zu 18 Monate). Wird die Abschiebung nicht innerhalb dieser Frist vollzogen, geht die Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens auf Deutschland über. Nach Ablauf dieser Frist wird das Kirchenasyl regelmäßig beendet. Zu 3.: Es wurde kein Kirchenasyl durch Abschiebung beendet. Zu 4.: Dazu liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.12.2017 17/18229 Bayerischer Landtag