Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.12.2017 Drucksache 17/18232 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 22.08.2017 Frauenhäuser in Unterfranken II Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Anzeigen wegen häuslicher Gewalt an Frauen gingen in der Polizeiinspektion (PI) in der kreisfreien Stadt Schweinfurt in den Jahren 2011 bis 2016 ein? 2. Wie viele Frauenhäuser gibt es in der kreisfreien Stadt Schweinfurt? 3. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele hilfesuchende Frauen 2011 bis 2016 im Frauenhaus / in den Frauenhäusern der Stadt Schweinfurt abgewiesen wurden? 4. Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, an welches Frauenhaus außerhalb der Stadt Schweinfurt sie weiterverwiesen wurden, und konnten sie dort aufgenommen werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.09.2017 Zu 1.: Häusliche Gewalt umfasst im Sinne der statistischen Erfassung der Bayerischen Polizei grundsätzlich alle Fälle von physischer und psychischer Gewalt innerhalb von ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Insbesondere fallen darunter Nötigungs-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte , auch wenn sie sich nach einer Trennung ereignen und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen. Häusliche Gewalt umfasst also gemäß Definition nicht unmittelbar alle Fälle von Gewalt in der Familie , sondern ausschließlich (Ex-)Partnergewalt. Die Auswertung der Anzeigen im Phänomenbereich Häusliche Gewalt erfolgte durch das örtlich zuständige Polizeipräsidium Unterfranken auf Basis der Daten des Vorgangsbearbeitungssystems der Bayerischen Polizei – IGVP (Einlaufstatistik) für die für o. g. Tatortbereich zuständige Dienststelle. Es ist zu beachten, dass es sich bei IGVP um eine dynamische Datenbasis handelt und die Daten lediglich den bei der jeweiligen Erfassung des Sachverhalts bekannten Informationsstand darstellen. Entsprechend ist zu berücksichtigen, dass IGVP systembedingt nur eine eingeschränkt geeignete Grundlage für fundierte statistische Aussagen darstellt. Dies vorausgeschickt stellen sich die Zahlen wie folgt dar: Dienststelle Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 PI Schweinfurt 239 284 330 285 226 202 Zu 2.: In der kreisfreien Stadt Schweinfurt gibt es ein Frauenhaus. Zu 3. und 4.: Die Zahl der abgewiesenen bzw. weitervermittelten Frauen wird in der vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration geführten standardisierten Frauenhausstatistik nach Nr. 8.2 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern nicht erfasst. Die Frauenhäuser registrieren zwar vereinzelt und in unterschiedlicher Art Daten zu den Abweisungen. Die Erfassung dieser Daten ist jedoch nicht standardisiert, weshalb die Daten bei einem Vergleich keine Aussagekraft besitzen. Aufgrund dessen kann keine Auswertung der Abweisungszahlen erfolgen.