Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.08.2017 Aktueller Stand des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern 1.1 Wie viele Plätze gibt es derzeit in den bayerischen Frauenhäusern (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern aufschlüsseln)? 1.2 Auf wie viele Menschen im Einzugsgebiet der jeweiligen Frauenhäuser kommen dabei wie viele Frauenhausplätze ? 2.1 Wie viel Geld stand den bayerischen Frauenhäusern im Jahr 2016 zur Verfügung (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern aufschlüsseln)? 2.2 Wie setzte sich im Jahr 2016 die Finanzierung der bayerischen Frauenhäuser zusammen (Spenden, Mitgliedsbeiträge , Zuschüsse durch Kommunen und Freistaat u. a.) (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern aufschlüsseln)? 2.3 Wie viele hauptamtliche Vollzeitstellenäquivalente standen den einzelnen Frauenhäusern in Bayern 2016 zur Verfügung? 3.1 Wie viele Frauen haben 2016 Zuflucht in bayerischen Frauenhäusern bekommen (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern und durchschnittlicher Verweildauer aufschlüsseln)? 3.2 Wie viele Kinder haben 2016 Zuflucht in bayerischen Frauenhäusern bekommen (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern und durchschnittlicher Verweildauer aufschlüsseln)? 4.1 Wie viel Geld stand den bayerischen Frauennotrufen und Beratungsstellen im Jahr 2016 zur Verfügung (bitte nach den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen aufschlüsseln)? 4.2 Wie setzte sich im Jahr 2016 die Finanzierung der bayerischen Frauennotrufen und Beratungsstellen zusammen (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse durch Kommunen und Freistaat u. a.) (bitte nach den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen aufschlüsseln )? 4.3 Wie viele hauptamtliche Vollzeitstellenäquivalente standen den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen in Bayern 2016 zur Verfügung? 5.1 Wie viele Klientinnen und Klienten haben 2016 die Hilfe oder Betreuung von bayerischen Frauennotrufen und Beratungsstellen in Anspruch genommen (bitte nach den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen aufschlüsseln, sowie nach Frauen, Jugendlichen und Kindern)? 5.2 Wie viele Beratungsgespräche haben insgesamt stattgefunden (bitte nach den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen aufschlüsseln)? 6. Auf wie viele Menschen im Einzugsgebiet der jeweiligen Frauennotrufen und Beratungsstellen kommen dabei wie viele Beratungs- oder Betreuungsplätze? 7.1 Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse hat die von der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, eingesetzte Arbeitsgruppe zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bisher hervorgebracht? 7.2 Wer ist konkret aktuell in die von der Staatsministerin Emilia Müller eingesetzte Arbeitsgruppe zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder mit einbezogen (bitte Name und Funktion nennen)? 8. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Überarbeitung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen in Bayern aus? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 24.09.2017 1.1 Wie viele Plätze gibt es derzeit in den bayerischen Frauenhäusern (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern aufschlüsseln)? 1.2 Auf wie viele Menschen im Einzugsgebiet der jeweiligen Frauenhäuser kommen dabei wie viele Frauenhausplätze? Nach der Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder gibt es bayernweit 40 Frauenhäuser; in diesen stehen insgesamt 823 Plätze für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 367 Plätze für Frauen sowie 456 Plätze für Kinder. Gemessen an den Empfehlungen im Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern aus dem Jahr 1993, die als Grundversorgungsbedarf einen Frauenhausplatz für 10.000 weibliche Einwohner im Alter von 18 bis 60 Jahren festgelegt haben, liegt der Schlüssel in Bayern bei 1:9.788 (vgl. Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern, Seiten 31/32, abrufbar unter http://www.stmas.bayern.de/imperia/ md/content/stmas/stmas_internet/frauen/bedarfsstudie_ gewaltbetroffen.pdf). Eine Aufschlüsselung der Plätze auf die einzelnen Frauenhäuser enthält die Bedarfsermittlungsstudie nicht. Eine regionalisierte Gegenüberstellung aller Frauenhausplätze zu allen Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Zuordnungsgebiets liegt der Staatsregierung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.01.2018 Drucksache 17/18244 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18244 nicht vor, da sie fachlich nicht benötigt wird. Grundlage für einen sachgerechten Bedarfsschlüssel können allein die weiblichen Einwohner in denjenigen Altersgruppen sein, die die Frauenhausplätze in Bayern überwiegend nutzen. Die Anfertigung einer solchen regionalisierten Gegenüberstellung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden . Hinsichtlich der Plätze in den staatlich geförderten Frauenhäusern wird auf die Tabelle in der Antwort zu den Fragen 3.1 und 3.2 verwiesen. 2.1 Wie viel Geld stand den bayerischen Frauenhäusern im Jahr 2016 zur Verfügung (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern aufschlüsseln)? Hinsichtlich der staatlichen Förderung wird auf die Antwort der Staatsregierung vom 05.05.2017 zu den Fragen 1 a und 1 b der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr betreffend „Frauenhäuser aktualisiert 2012–2016“ verwiesen (Drs. 17/15779). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2.2 verwiesen. 2.2 Wie setzte sich im Jahr 2016 die Finanzierung der bayerischen Frauenhäuser zusammen (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse durch Kommunen und Freistaat u. a.) (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern aufschlüsseln)? Die Finanzierung der 38 staatlich geförderten bayerischen Frauenhäuser setzt sich wie folgt zusammen: • eingesetzte Eigenmittel: 880.577 € • kommunale Zuschüsse: 8.851.119 € • staatliche Zuschüsse: 951.750 € • sonstige Mittel: 910.885 € Die Bereitstellung ausreichender Hilfsangebote für von häuslicher Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen (Frauenhäuser und Frauennotrufe/Fachberatungsstellen) ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat unterstützt die Kommunen hierbei durch Beteiligung an den Personal- bzw. Sachkosten. Die Entscheidung über die Höhe des kommunalen Förderanteils an dem jeweiligen Frauenhaus fällt allein in den Verantwortungsbereich der zugeordneten Kommunen . Eine staatliche Zuständigkeit ist damit nicht gegeben. Bzgl. einer differenzierten Aufschlüsselung der kommunal getragenen Kosten für die einzelnen Frauenhäuser wird daher zuständigkeitshalber auf den Bayerischen Landkreistag und den Bayerischen Städtetag verwiesen. Eine differenzierte Aufschlüsselung der sonstigen Finanzierungsbestandteile (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Eigenmittel u. a.) berührt das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der einzelnen Frauenhausträger. Insoweit wird deshalb auf die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verwiesen . 2.3 Wie viele hauptamtliche Vollzeitstellenäquivalente standen den einzelnen Frauenhäusern in Bayern 2016 zur Verfügung? Nach Kenntnis der Staatsregierung standen in den 38 staatlich geförderten bayerischen Frauenhäusern 2016 an Fachpersonal für die Betreuung der Frauen 2.703 Wochenstunden und an Fachpersonal für die Kinderbetreuung 1.272 Wochenstunden zur Verfügung. In den staatlich geförderten Frauenhäusern ist nach Nr. 4.1 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern für die Fachkräfte für die Betreuung der Frauen und für die Fachkräfte für die Kinderbetreuung je nach Größe des Frauenhauses ein bestimmter Stellenschlüssel einzuhalten. Dieser variiert von 1,00 bis zu 3,75 Stellen beim Fachpersonal zur Frauenberatung und von 0,50 bis zu 2,00 Stellen beim Fachpersonal für die Kinderbetreuung . Die jeweilige Höhe der Stellenschlüssel können der Förderrichtlinie entnommen werden, die unter https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl abrufbar ist. Die tatsächliche Personalausstattung kann allerdings höher sein als diese förderrechtlich vorgeschriebene Mindestpersonalausstattung , wenn Frauenhausträger und zugeordnete Kommunen höhere Personalschlüssel vereinbart haben. Die Bereitstellung ausreichender Hilfsangebote für von häuslicher Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen (Frauenhäuser und Frauennotrufe/Fachberatungsstellen) ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis. Die Entscheidung, mehr Personal zu fördern als nach der staatlichen Förderrichtlinie vorgegeben, fällt allein in den Verantwortungsbereich der zugeordneten Kommunen. Bzgl. einer differenzierten Aufschlüsselung der tatsächlichen Personalausstattung der einzelnen Frauenhäuser wird daher zuständigkeitshalber auf den Bayerischen Landkreistag und den Bayerischen Städtetag verwiesen. 3.1 Wie viele Frauen haben 2016 Zuflucht in bayerischen Frauenhäusern bekommen (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern und durchschnittlicher Verweildauer aufschlüsseln)? 3.2 Wie viele Kinder haben 2016 Zuflucht in bayerischen Frauenhäusern bekommen (bitte nach den einzelnen Frauenhäusern und durchschnittlicher Verweildauer aufschlüsseln)? Die Daten liegen der Staatsregierung vor für die 38 staatlich geförderten Frauenhäuser in Bayern. Sie können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Hinweis zur nachfolgender Tabelle betreffend die Spalte „Verweildauer Tage“. Die Berechnung der „Verweildauer Tage“ erfolgt mittels Division der Anzahl der Übernachtungen aller Frauen des jeweiligen Frauenhauses durch „Anzahl Frauen“ je Frauenhaus. Die Verweildauer der einzelnen Kinder kann nicht ermittelt werden, da die Anzahl der Kinder pro Frau variiert. Es ist davon auszugehen, dass die Kinder grundsätzlich solange wie ihre Mutter im Frauenhaus verbleiben. Frauenhausbelegung 2016 Sitz des Frauenhauses Frauenplätze Kinderplätze Anzahl Frauen Anzahl Kinder Anzahl gesamt Verweildauer Tage Ansbach 10 13 75 61 136 46,0 Aschaffenburg 11 11 52 60 112 60,6 Augsburg 21 21 108 116 224 64,4 Bad Tölz- Wolfratshausen 6 7 35 45 80 61,3 Bamberg 10 12 46 46 92 73,1 Bayreuth 10 10 42 36 78 55,6 Burghausen 5 5 16 22 38 98,6 Coburg 5 5 37 48 85 34,6 Dachau 5 6 16 16 32 104,8 Donauwörth Nordschwaben 5 5 22 19 41 74,5 Drucksache 17/18244 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Sitz des Frauenhauses Frauenplätze Kinderplätze Anzahl Frauen Anzahl Kinder Anzahl gesamt Verweildauer Tage Erding 5 7 31 35 66 40,5 Erlangen 12 12 54 53 107 79,2 Freising 5 6 20 20 40 85,7 Fürstenfeldbruck 6 7 20 21 41 102,3 Fürth 5 7 18 19 37 100,4 Ingolstadt 12 14 55 51 106 66,4 Kaufbeuren 5 5 37 36 73 37,7 Kempten 5 6 31 26 57 44,7 Landshut AWO 5 7 19 18 37 106,6 Landshut Caritas 5 7 18 21 39 115,1 Memmingen 5 5 20 19 39 82,8 München Frauen helfen Frauen 17 23 74 90 164 83,0 München Frauenhilfe 45 60 97 115 212 167,4 Murnau 5 5 18 15 33 57,9 Neu-Ulm 8 10 31 41 72 70,6 Nürnberg 20 20 113 108 221 59,1 Passau 5 5 13 19 32 132,2 Regensburg Autonomes 10 10 37 44 81 98,1 Regensburg SkF 7 7 26 18 44 82,9 Rosenheim 8 16 34 50 84 68,5 Schwabach 10 15 81 74 155 44,2 Schwandorf 6 6 50 54 104 41,5 Schweinfurt 12 18 52 54 106 71,7 Selb 7 9 36 42 78 42,6 Straubing 5 5 21 27 48 83,5 Weiden 7 7 46 37 83 40,2 Würzburg AWO 6 6 31 43 74 54,6 Würzburg SkF 6 6 26 19 45 78,1 342 406 1.558 1.638 3.196 71,4 4.1 Wie viel Geld stand den bayerischen Frauennotrufen und Beratungsstellen im Jahr 2016 zur Verfügung (bitte nach den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen aufschlüsseln)? Die staatlichen Förderzuschüsse im Jahr 2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Sitz des Frauennotrufs Personalkostenzuschuss in € Sachkostenzuschuss in € Amberg 19.650 Ansbach Rauhreif 2.320 Aschaffenburg SEFRA 19.650 Augsburg AWO 19.650 Augsburg Wildwasser 2.320 Bamberg 19.650 Bayreuth Avalon 2.320 Burghausen 19.650 Cham 2.320 Coburg 19.650 Deggendorf 19.650 Ebersberg 2.320 Erlangen 19.650 Fürstenfeldbruck 19.650 Hof 19.650 Ingolstadt 19.650 Kaufbeuren 2.320 Sitz des Frauennotrufs Personalkostenzuschuss in € Sachkostenzuschuss in € Kempten 19.650 Landshut LIS 19.650 München IFRA 2.320 Neu-Ulm 19.650 Nürnberg 19.650 Nürnberg Wildwasser 19.650 Nürnberger Land/Hersbruck 2.320 Regensburg 19.650 Rosenheim 19.650 Schweinfurt 19.650 Starnberg/Herrsching 19.650 Waldkraiburg 2.320 Weiden Dornrose 19.650 Wolfratshausen 2.320 Würzburg Wildwasser 19.650 Summe 432.300 23.200 Gesamt 455.500 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4.2 verwiesen. 4.2 Wie setzte sich im Jahr 2016 die Finanzierung der bayerischen Frauennotrufen und Beratungsstellen zusammen (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse durch Kommunen und Freistaat u. a.) (bitte nach den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen aufschlüsseln)? Die Finanzierung der 32 staatlich geförderten bayerischen Frauennotrufe/Fachberatungsstellen setzt sich wie folgt zusammen : • eingesetzte Eigenmittel: 627.988 € • kommunale Zuschüsse: 1.802.012 € • staatliche Zuschüsse: 455.500 € • sonstige Mittel: 349.482 € Die Bereitstellung ausreichender Hilfsangebote für von häuslicher Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen (Frauenhäuser und Frauennotrufe/Fachberatungsstellen) ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat unterstützt die Kommunen hierbei durch Beteiligung an den Personal- bzw. Sachkosten. Die Entscheidung über die Höhe des kommunalen Förderanteils an dem jeweiligen Frauennotruf / der jeweiligen Fachberatungsstellen fällt allein in den Verantwortungsbereich der zugeordneten Kommunen. Eine staatliche Zuständigkeit ist damit nicht gegeben. Bzgl. einer differenzierten Aufschlüsselung der kommunal getragenen Kosten für die einzelnen Frauennotrufe/Fachberatungsstellen wird daher zuständigkeitshalber auf den Bayerischen Landkreistag und den Bayerischen Städtetag verwiesen. Eine differenzierte Aufschlüsselung der sonstigen Finanzierungsbestandteile (Spenden, Mitgliedsbeiträge, Eigenmittel u. a.) berührt das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der einzelnen Frauennotrufträger. Insoweit wird deshalb auf die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verwiesen. 4.3 Wie viele hauptamtliche Vollzeitstellenäquivalente standen den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen in Bayern 2016 zur Verfügung? In den 32 staatlich geförderten Frauennotrufen/Fachberatungsstellen standen 2016 an Fachkräften 1.806 Wochenstunden zur Verfügung. Staatlich geförderte Frauennotrufe, die eine Personalkostenförderung erhalten, müssen nach Nr. 4.2 der Richtlinie für Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18244 die Förderung von Notrufen/Fachberatungsstellen für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern mindestens eine Vollzeitkraft oder zwei Kräfte in hälftiger Teilzeit, die durch Jobsharing die ganztätige Besetzung des Notrufs gewährleisten, beschäftigen. Für sachkostengeförderte Frauennotrufe gibt es keine Stellenvorgabe in der staatlichen Förderrichtlinie. Die tatsächliche Personalausstattung kann allerdings höher sein als die förderrechtlich vorgeschriebene Mindestpersonalausstattung , wenn der Träger des Frauennotrufs/ der Fachberatungsstelle und die finanzierenden Kommunen höhere Personalschlüssel vereinbart haben. Die Bereitstellung ausreichender Hilfsangebote für von häuslicher Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen (Frauenhäuser und Frauennotrufe/Fachberatungsstellen) ist in erster Linie Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis. Die Entscheidung, mehr Personal zu fördern als nach der staatlichen Förderrichtlinie vorgegeben, fällt allein in den Verantwortungsbereich der finanzierenden Kommunen. Bzgl. einer differenzierten Aufschlüsselung der tatsächlichen Personalausstattung der einzelnen Notrufe/Fachberatungsstellen wird daher zuständigkeitshalber auf den Bayerischen Landkreistag und den Bayerischen Städtetag verwiesen. 5.1 Wie viele Klientinnen und Klienten haben 2016 die Hilfe oder Betreuung von bayerischen Frauennotrufen und Beratungsstellen in Anspruch genommen (bitte nach den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen aufschlüsseln, sowie nach Frauen, Jugendlichen und Kindern)? Die Zahl der Klientinnen und Klienten bei den staatlich geförderten Frauennotrufen/Fachberatungsstellen wird vom Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) in einer einheitlichen Notrufstatistik bayernweit erfasst. Für 2016 liegen folgende Daten* vor: *) Für den staatlich geförderten Frauennotruf Waldkraiburg liegen keine Daten vor. Notruf Beratene Frauen/Mädchen Beratene Männer/Jungen unter 18 Jahren ab 18 Jahren unbekannt Gesamt unter 18 Jahren ab 18 Jahren unbekannt Gesamt Amberg 2 201 76 279 18 18 Ansbach Rauhreif 2 20 2 24 Aschaffenburg SEFRA 28 311 339 Augsburg AWO 27 396 19 442 3 41 1 45 Augsburg Wildwasser 23 46 24 93 6 6 Bamberg 6 67 73 1 1 Bayreuth 14 56 70 3 3 6 Burghausen 2 53 55 1 1 Cham 5 111 116 1 4 5 Coburg 4 82 86 5 5 Deggendorf 2 96 98 Ebersberg 1 126 127 Erlangen 19 508 527 1 1 Notruf Beratene Frauen/Mädchen Beratene Männer/Jungen unter 18 Jahren ab 18 Jahren unbekannt Gesamt unter 18 Jahren ab 18 Jahren unbekannt Gesamt Fürstenfeldbruck 2 134 50 186 Hof 5 207 212 Ingolstadt 32 103 135 2 5 7 Kaufbeuren 16 13 29 3 2 5 Kempten 55 77 132 14 2 16 Landshut Lis 6 171 177 6 6 München 26 1.363 202 1.591 81 81 Neu-Ulm 0 75 75 Nürnberg 42 267 309 Nürnberg Wildwasser 48 76 124 Nürnberger Land/ Hersbruck 4 140 144 Regensburg 11 154 165 Rosenheim 11 244 255 Schweinfurt 6 35 41 Starnberg/ Herrsching 101 101 8 8 Weiden Dornrose 14 135 149 22 22 Wolfratshausen 2 67 5 74 Würzburg 36 159 195 1 1 451 5.594 378 6.423 31 202 1 234 5.2 Wie viele Beratungsgespräche haben insgesamt stattgefunden (bitte nach den einzelnen Frauennotrufen und Beratungsstellen aufschlüsseln)? Die in der einheitlichen Notrufstatistik (vgl. Frage 5.1) erfassten Beratungen beinhalten telefonische, persönliche und E-Mail-Beratung sowie Kontakte zu Fachdiensten. Für 2016 liegen folgende Daten* vor: *) Für den staatlich geförderten Frauennotruf Waldkraiburg liegen keine Daten vor. Notruf Beratungen Amberg 1.415 Ansbach Rauhreif 156 Aschaffenburg SEFRA 1.132 Augsburg AWO 963 Augsburg Wildwasser 282 Bamberg 1.664 Bayreuth 545 Burghausen 759 Cham 151 Coburg 379 Deggendorf 691 Ebersberg 338 Erlangen 766 Fürstenfeldbruck 710 Hof 501 Ingolstadt 3.237 Kaufbeuren 671 Kempten 1.351 Drucksache 17/18244 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Notruf Beratungen Landshut Lis 867 München 4.622 Neu-Ulm 768 Nürnberg 1.867 Nürnberg Wildwasser 3.607 Nürnberger Land/Hersbruck 279 Regensburg 903 Rosenheim 1.384 Schweinfurt 559 Starnberg/Herrsching 567 Weiden Dornrose 662 Wolfratshausen 459 Würzburg 1.414 33.669 6. Auf wie viele Menschen im Einzugsgebiet der jeweiligen Frauennotrufen und Beratungsstellen kommen dabei wie viele Beratungs- oder Betreuungsplätze ? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7.1 Welche Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse hat die von der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, eingesetzte Arbeitsgruppe zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bisher hervorgebracht? 7.2 Wer ist konkret aktuell in die von der Staatsministerin Emilia Müller eingesetzte Arbeitsgruppe zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder mit einbezogen (bitte Name und Funktion nennen)? Es wird auf den schriftlichen Bericht des StMAS vom 19.08.2017 zu dem Beschluss des Landtags vom 30.05.2017 betreffend „Bericht über den Stand des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder“ (Drs. 17/17100) verwiesen . 8. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Überarbeitung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen in Bayern aus? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7.1 sowie 7.2 verwiesen .