Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Bocklet CSU vom 11.08.2017 Zuwendung an Familien in Bayern – Direktzahlung und Infrastrukturmaßnahmen im Landkreis Fürstenfeldbruck Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Familien/Alleinerziehende sind seit Einführung des Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes am 22.06.2016 im Landkreis Fürstenfeldbruck bezugsberechtigt ? 2. Wie viele Familien/Alleinerziehende haben tatsächlich das Bayerische Betreuungsgeld seit dessen Einführung im Landkreis Fürstenfeldbruck beantragt und auch erhalten ? 3. Welche Kinderbetreuungsformen werden durch Fördermaßnahmen des Staates finanziell gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Betreuungsform, Art der Investition z. B. Betriebskostenzuschuss, Höhe der jeweiligen Förderung am Beispiel des Landkreises Fürstenfeldbruck )? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.09.2017 Vormerkung zu den Fragen 1 und 2: Daten zum Bayerischen Betreuungsgeld werden für die Regierungsbezirke , nicht jedoch für die Landkreise erfasst. Die Fragen wurden daher bezogen auf den Regierungsbezirk Oberbayern beantwortet. Zu 1.: Statistisch erfasst wird der Antragsversand an bezugsberechtigte Eltern. Seit Einführung des Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes am 22.06.2016 wurden 103.424 Anträge auf Bayerisches Betreuungsgeld bis zum Stichtag des 11.09.2017 an Bezugsberechtigte im Regierungsbezirk Oberbayern versandt. Zu 2.: Seit Einführung des Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes am 22.06.2016 wurde das Bayerische Betreuungsgeld im Regierungsbezirk Oberbayern bis zum Stichtag des 11.09.2017 für 75.430 Kinder beantragt. Das Bayerische Betreuungsgeld wurde bisher für 64.932 Kinder bewilligt. Zu 3.: Die förderfähigen Formen der Kinderbetreuung sind im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) definiert. Unterschieden werden die Bereiche Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Zu den förderfähigen Kindertageseinrichtungen gehören folgende Formen: – Krippen, als Angebot, das sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet, – Kindergärten, als Angebot, das sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet, – Horte, als Angebot, das sich überwiegend an Schulkinder richtet und – Häuser für Kinder, die sich an mehrere Altersgruppen richten. Alle Einrichtungsarten werden unabhängig von der Trägerschaft (z. B. kommunal, freigemeinnützig, privat) nach dem BayKiBiG gefördert. Zu differenzieren ist nach der Betriebskosten - und der Investitionskostenförderung: Betriebskostenförderung durch Freistaat Für 2016 wurden die Einrichtungen aufgeschlüsselt nach Einrichtungsformen sowie die Tagespflege im Landkreis Fürstenfeldbruck wie folgt gefördert: Betreuungsform Betriebskosten Kinderkrippen 4.553.948,68 € Kindergärten 10.896.924,83 € Horte 2.516.190,67 € Häuser für Kinder 13.928.051,19 € Kindertagespflege 289.016,27 € Summe 32.184.132,31 € Investitionskostenförderung durch den Freistaat Im Jahr 2016 wurden insgesamt 470.400 Euro im Landkreis Fürstenfeldbruck im Bereich des 3. Sonderinvestitionsprogramms „Kindebetreuungsfinanzierung“ bewilligt. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat die Kommunen durch Zuweisungen nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) bei der Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen. Für bauliche Investitionen an Kindertageseinrichtungen flossen im Jahr 2016 rd. 2,9 Mio. Euro an staatlichen Zuweisungen nach Art. 10 FAG in den Landkreis Fürstenfeldbruck. Die Förderung nach dem 3. Sonderinvestitionsprogramm setzte eine Förderung der Bauinvestitionen nach Art. 10 FAG voraus und erfolgte als Zuschlag in Form einer platzbezogenen Pauschale zur Zuweisung nach Art. 10 FAG. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.01.2018 Drucksache 17/18259 Bayerischer Landtag