Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 01.08.2017 Abschiebungen von Minderjährigen Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele minderjährige Flüchtlinge leben derzeit in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen bis 8 Jahre, 9 bis 12 Jahre, 13 bis 16 Jahre und 17 bis 18 Jahre)? 1.2 Wie haben sich diese Zahlen seit 2016 entwickelt? 2.1 Wie viele dieser Minderjährigen wurden seit 2016 aus Bayern abgeschoben? 2.2 In welche Länder wurden diese Jungen und Mädchen jeweils abgeschoben (bitte differenziert nach Ländern und nach absoluten und prozentualen Zahlen)? 2.3 Wie alt waren die abgeschobenen Jungen und Mädchen jeweils? 3. Wie steht diese Praxis im Verhältnis zur Wahrung des Kinderrechts auf besonderen Schutz für Flüchtlingskinder , wie es in Art. 22 der UN-Kinderrechtskonvention verankert wurde? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.09.2017 Vorbemerkung der Staatsregierung: Der Begriff „Flüchtling“ bezieht sich in der deutschen Rechtsund Verwaltungssprache auf Personen, welchen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Flüchtlingsstatus zuerkannt hat. Da sich die Anfrage auf Abschiebungen bezieht , Flüchtlingen jedoch ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zusteht und ihnen somit keine Abschiebung droht, wurden folgende Personengruppen in die Beantwortung der Anfrage einbezogen: 1. Personen im laufenden Verfahren (Asylbewerber) sowie 2. ausreisepflichtige Personen aufgrund einer negativen Asylentscheidung (Ausreisepflichtige). 1.1 Wie viele minderjährige Flüchtlinge leben derzeit in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen bis 8 Jahre, 9 bis 12 Jahre, 13 bis 16 Jahre und 17 bis 18 Jahre)? 1.2 Wie haben sich diese Zahlen seit 2016 entwickelt? Die Anzahl der in Bayern in Asylunterkünften untergebrachten minderjährigen Asylbewerber und Ausreisepflichtigen sowie in Bayern lebenden unbegleiteten Minderjährigen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die Entwicklung der Zahlen lässt sich aus der Angabe der Anzahl zu den Stichtagen 31.12.2016 und 31.07.2017 ableiten. Aufgrund der jeweiligen statistischen Erhebungen können nur die aufgeführten Altersstufen dargestellt werden: • die unbegleiteten Minderjährigen werden vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in den Altersgruppen „unter 18“ und „volljährig“ gemeldet, wobei nicht nach Aufenthaltsstatus differenziert wird; • die begleiteten Minderjährigen, die sich in staatlichen Asylunterkünften befinden und entweder noch im Asylverfahren oder bereits abgelehnt sind, können in die dargestellten Altersgruppen aufgeteilt werden. Gesamtzahl der in Bayern in Asylunterkünften untergebrachten minderjährigen Asylbewerber und Ausreisepflichtigen sowie in Bayern lebenden unbegleiteten Minderjährigen: ALTERSGRUPPE 31.12.2016 31.07.2017 bis einschl. 17 Jahre 28.566 20.231 unbegleitete minderjährige Ausländer (lt. Meldung des BVA): ALTERSGRUPPE 31.12.2016 31.07.2017 bis einschl. 17 Jahre 6.680 4.363 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.01.2018 Drucksache 17/18261 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18261 begleitete minderjährige Asylbewerber und Ausreisepflichtige (in Asylunterkünften): ALTERSGRUPPE 31.12.2016 31.07.2017 bis einschl. 6 Jahre 11.110 8.946 7–10 Jahre 4.414 3.095 11–13 Jahre 2.586 1.748 14–15 Jahre 1.587 990 16–17 Jahre 2.189 1.089 Summe 21.886 15.868 2.1 Wie viele dieser Minderjährigen wurden seit 2016 aus Bayern abgeschoben? Seit 2016 wurden aus Bayern 1.193 Minderjährige aus dem in die Anfrage einbezogenen Personenkreis abgeschoben, davon waren 162 Abschiebungen Dublin-Überstellungen. Bei 1.184 Minderjährigen erfolgte die Abschiebung im Familienverband und bei 9 Minderjährigen ohne familiäre Begleitung . Bei einem dieser 9 Fälle erfolgte die Abschiebung nach Schweden zur Familienzusammenführung. 2.2 In welche Länder wurden diese Jungen und Mädchen jeweils abgeschoben (bitte differenziert nach Ländern und nach absoluten und prozentualen Zahlen)? Gesamtzahl der Abschiebungen nach Ländern in absoluten und prozentualen Zahlen: Zielland Personenzahl Prozentanteil Kosovo 402 33,70 % Albanien 226 18,94 % Serbien 152 12,74 % Mazedonien 108 9,05 % Bosnien 80 6,71 % Polen 61 5,11 % Spanien 14 1,17 % Frankreich 13 1,09 % Russland 13 1,09 % Schweden 12 1,01 % Ukraine 12 1,01 % Belgien 11 0,92 % Lettland 11 0,92 % Tschechische R. 11 0,92 % Georgien 9 0,75 % Aserbaidschan 8 0,67 % Bulgarien 8 0,67 % Estland 7 0,59 % Kroatien 7 0,59 % Norwegen 5 0,42 % Dänemark 4 0,34 % Schweiz 4 0,34 % Litauen 3 0,25 % Finnland 2 0,17 % Österreich 2 0,17 % Portugal 2 0,17 % Ungarn 2 0,17 % Italien 1 0,08 % Kasachstan 1 0,08 % Slowenien 1 0,08 % Weißrussland 1 0,08 % Gesamt 1.193 100,00 % Zahl der Abschiebungen der begleiteten minderjährigen Ausländer nach Ländern in absoluten und prozentualen Zahlen: Zielland Personenzahl Prozentanteil Kosovo 402 33,95 % Albanien 221 18,67 % Serbien 151 12,75 % Mazedonien 108 9,12 % Bosnien 80 6,76 % Polen 61 5,15 % Spanien 14 1,18 % Frankreich 13 1,10 % Russland 13 1,10 % Ukraine 12 1,01 % Belgien 11 0,93 % Lettland 11 0,93 % Schweden 11 0,93 % Tschechische R. 11 0,93 % Georgien 9 0,76 % Aserbaidschan 8 0,68 % Bulgarien 8 0,68 % Estland 7 0,59 % Kroatien 7 0,59 % Norwegen 5 0,42 % Dänemark 4 0,34 % Schweiz 4 0,34 % Litauen 3 0,25 % Finnland 2 0,17 % Portugal 2 0,17 % Ungarn 2 0,17 % Kasachstan 1 0,08 % Österreich 1 0,08 % Slowenien 1 0,08 % Weißrussland 1 0,08 % Gesamt 1.184 100,00 % Zahl der Abschiebungen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer nach Ländern in absoluten und prozentualen Zahlen: Zielland Personenzahl Prozentanteil Albanien 5 56,00 % Italien 1 11,00 % Österreich 1 11,00 % Schweden 1 11,00 % Serbien 1 11,00 % Gesamt 9 100,00 % Drucksache 17/18261 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2.3 Wie alt waren die abgeschobenen Jungen und Mädchen jeweils? Gesamt: Alter Anzahl unter 1 Jahr 88 1 Jahr 84 2 Jahre 75 3 Jahre 73 4 Jahre 85 5 Jahre 77 6 Jahre 69 7 Jahre 71 8 Jahre 74 9 Jahre 56 10 Jahre 66 11 Jahre 65 12 Jahre 55 13 Jahre 65 14 Jahre 61 15 Jahre 50 16 Jahre 48 17 Jahre 31 Gesamt 1.193 begleitete minderjährige Ausländer: Alter Anzahl unter 1 Jahr 88 1 Jahr 84 2 Jahre 75 3 Jahre 73 4 Jahre 85 5 Jahre 77 6 Jahre 69 7 Jahre 71 8 Jahre 74 9 Jahre 56 10 Jahre 66 11 Jahre 65 12 Jahre 54 13 Jahre 65 14 Jahre 60 15 Jahre 50 16 Jahre 43 17 Jahre 29 Gesamt 1.184 unbegleitete minderjährige Ausländer: Alter Anzahl unter 1 Jahr 0 1 Jahr 0 2 Jahre 0 3 Jahre 0 4 Jahre 0 5 Jahre 0 6 Jahre 0 7 Jahre 0 8 Jahre 0 9 Jahre 0 10 Jahre 0 11 Jahre 0 12 Jahre 1 13 Jahre 0 14 Jahre 1 15 Jahre 0 16 Jahre 5 17 Jahre 2 Gesamt 9 3. Wie steht diese Praxis im Verhältnis zur Wahrung des Kinderrechts auf besonderen Schutz für Flüchtlingskinder, wie es in Art. 22 der UN-Kinderrechtskonvention verankert wurde? Die UN-Kinderrechtskonvention wird bei der Abschiebung von Minderjährigen stets beachtet. Als Leitgedanke der gesamten Kinderrechtskonvention kann das Kindeswohl angesehen werden. Dass eine Abschiebung Minderjähriger nicht zwingend eine Maßnahme darstellt, die an der Berücksichtigung des Kindeswohls scheitern muss, folgt unmittelbar aus der Kinderrechtskonvention . Art. 9 Abs. 4 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet dazu, bei einer Landesverweisung oder Abschiebung eines Kindes den Angehörigen auf Antrag Auskunft über den Verbleib zu geben. Damit geht die Kinderrechtskonvention von der Möglichkeit einer Abschiebung Minderjähriger aus. Darüber hinaus fordert bereits schon das Aufenthaltsgesetz in § 58 Abs. 1a, dass sich die Behörde vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers zu vergewissern hat, dass dieser im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird.