Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.08.2017 Ausgleichsmaßnahmen Rhein-Main-Donau-Kanal Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Rhein-Main-Donau(RMD)-Kanal wurden und werden von den Naturschutzbehörden des Freistaates Bayern fachlich beurteilt bzw. veranlasst? 2. In welchem Umfang wurden Ersatzzahlungen geleistet und welche Maßnahmen wurden mit diesen Geldern umgesetzt (Lage, Art und Umfang der Maßnahmen, Kosten )? 3. Wurden alle Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingehalten , wenn nein, welche Auflagen wurden aus welchen Gründen nicht eingehalten? 4. Wurde kontrolliert, ob die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den erwünschten Erfolg hatten, wenn ja, mit welchen Ergebnissen (Angaben detailliert nach einzelnen Maßnahmen), wenn nein, weshalb nicht? 5. Welche ökologischen Schäden entstanden, die von Planern und Gutachtern nicht erwartet bzw. ausgeschlossen worden waren (Angaben detailliert nach Art der Schäden und Ort des Auftretens)? 6. Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um diese Schäden zu minimieren oder auszugleichen, und welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen (Angaben detailliert nach Maßnahmen je Schaden)? 7. Wie hat sich der Bau auf die Artenvielfalt in den betroffenen Gebieten ausgewirkt (detaillierte Gegenüberstellung nach Anzahl je Art vor Baubeginn und heute)? 8. Wie beurteilt die Staatsregierung den Bau des RMD-Kanals unter ökologischen Gesichtspunkten insgesamt, und wie wird dieses Urteil im Einzelnen begründet? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 25.09.2017 1. Welche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Rhein-Main-Donau(RMD)- Kanal wurden und werden von den Naturschutzbehörden des Freistaates Bayern fachlich beurteilt bzw. veranlasst? Zuständig für die Planfeststellungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Damit obliegt dem Bund auch der Vollzug und die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 17 Abs. 7 des Bundesnaturschuzgesetzes – BNatSchG). 2. In welchem Umfang wurden Ersatzzahlungen geleistet und welche Maßnahmen wurden mit diesen Geldern umgesetzt (Lage, Art und Umfang der Maßnahmen , Kosten)? Nach Art. 7 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (Bay- NatSchG) sind Ersatzzahlungen an den Bayerischen Naturschutzfonds zu entrichten und von diesem im Bereich der vom Eingriff räumlich betroffenen unteren Naturschutzbehörde nach deren näherer Bestimmung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden. Eine Verwendung in anderen Bereichen ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich. Eine Auswertung von Daten des Bayerischen Naturschutzfonds , dem die Verwaltung der Ersatzgelder obliegt, ist im Hinblick auf die Vielzahl der Verfahren, die nach Kenntnis der Staatsregierung teilweise Jahrzehnte zurückreichen , in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Deshalb beziehen sich etwaige Erkenntnisse der Staatsregierung zur Ersatzgeldverwendung lediglich auf Einzelprojekte , wie etwa die Sulzrenatuierung im Stadtgebiet Beilngries , die Schaffung von Feuchtstandorten an der Altmühl zwischen Beilngries und Griesstetten und die Verbesserung von Tro- ckenstandorten im Bereich des Arzbergs. 3. Wurden alle Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingehalten, wenn nein, welche Auflagen wurden aus welchen Gründen nicht eingehalten? Das Monitoring zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen obliegt beim Rhein-Main-Donau-Kanal nicht der Bayerischen Naturschutzverwaltung sondern der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Bundes. Diese hat die Aufgabe, die frist- und sachgerechte Durchführung der Vermeidungs- sowie der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen zu prüfen (§ 17 Abs. 7 BNatSchG). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.12.2017 Drucksache 17/18275 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18275 4. Wurde kontrolliert, ob die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den erwünschten Erfolg hatten, wenn ja, mit welchen Ergebnissen (Angaben detailliert nach einzelnen Maßnahmen), wenn nein, weshalb nicht? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche ökologischen Schäden entstanden, die von Planern und Gutachtern nicht erwartet bzw. ausgeschlossen worden waren (Angaben detailliert nach Art der Schäden und Ort des Auftretens)? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um diese Schäden zu minimieren oder auszugleichen, und welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen (Angaben detailliert nach Maßnahmen je Schaden)? Siehe Antwort zu Frage 3. 7. Wie hat sich der Bau auf die Artenvielfalt in den betroffenen Gebieten ausgewirkt (detaillierte Gegenüberstellung nach Anzahl je Art vor Baubeginn und heute)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine validen Erkenntnisse vor, die eine vergleichende Gegenüberstellung ermöglichen . 8. Wie beurteilt die Staatsregierung den Bau des RMD- Kanals unter ökologischen Gesichtspunkten insgesamt , und wie wird dieses Urteil im Einzelnen begründet ? Die Auswirkungen des Baus des Rhein-Main-Donau-Kanals auf ökologische Gesichtspunkte wurden vom Bund im Rahmen der jeweiligen Planfeststellungsverfahren bewertet und in die gebotenen Abwägungsentscheidungen eingestellt. Im Rahmen der jeweiligen Verfahren wurden zugunsten von Umweltbelangen in erheblichem Umfang Nebenbestimmungen aufgenommen, um negativen Auswirkungen zu begegnen und entgegenzuwirken. Gleichwohl wurde durch den Bau des Kanals das Landschaftsbild beispielsweise im Altmühltal dauerhaft verändert. Auch waren in erheblichem Umfang Feuchtgebiete von dem Projekt betroffen. Neben seiner Funktion als Schifffahrtsstraße dient der Rhein-Main-Donau-Kanal gleichzeitig auch der Wasserüberleitung aus dem Donaugebiet in die wasserarmen Regionen Nordbayerns. Rund 125 Millionen Kubikmeter werden jährlich über den Main-Donau-Kanal von der Donau in nordbayerische Gewässer (insbesondere in die Regnitz und den Main) befördert. Ohne dieses Zusatzwasser gäbe es in Niedrigwasserphasen erhebliche Probleme in der Gewässerökologie .