Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 07.08.2017 Reichsbürger im Umgang mit Behörden und Gerichten Nach einem Pressebericht des WDR aus NRW, in welchem Reichsbürger in großem Maße Gerichtsverfahren mit versteckter Kamera filmen und für Propaganda nutzen (http:// www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/reichsbuerger-versteckte -kamera-100.html), frage ich die Staatsregierung; 1. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen Reichsbürger als Prozessbeteiligte geführt werden, wurden in den Jahren seit 2015 in Bayern verhandelt (mit Bitte um Angabe nach Gerichtsinstanzen und Regierungsbezirken )? 2. Sind der Staatsregierung Vorfälle bekannt, bei denen sogenannte Reichsbürger speziell Beamtinnen und Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bayern zum Inhalt ihrer Propaganda machten? 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung getroffen , um solche Vorkommnisse zu verhindern? 4. a) Welche offiziellen Anweisungen zum Umgang mit Reichsbürgern stehen bayerischen Behörden zur Verfügung ? b) Welche offiziellen Anweisungen zum Umgang mit Reichsbürgern stehen bayerischen Gerichten zur Verfügung ? 5. Welche Maßnahmen werden zur Absicherung von Gerichtsverfahren , bei denen Reichsbürger als Prozessbeteiligte geführt werden, angewendet? 6. a) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, bei denen Reichsbürger Staatsbedienstete mit versteckter Kamera filmten? b) Wenn ja, sind der Staatsregierung Fälle bekannt, wo solche Filme zum Zwecke der Propaganda ins Internet gestellt wurden? c) Wenn ja, welche Handlungsempfehlung gibt die Staatsregierung bei solchen Vorfällen heraus? Antwort des Staatsministeriums der Justiz im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien und der Staatskanzlei vom 27.09.2017 1. Wie viele Gerichtsverfahren, in denen Reichsbürger als Prozessbeteiligte geführt werden, wurden in den Jahren seit 2015 in Bayern verhandelt (mit Bitte um Angabe nach Gerichtsinstanzen und Regierungsbezirken )? Die Zugehörigkeit zur sogenannten „Reichsbürgerbewegung “ wird bei Gerichtsverfahren nicht erfasst. Auch sonst liegen zu dieser Frage keine statistischen Daten vor. 2. Sind der Staatsregierung Vorfälle bekannt, bei denen sogenannte Reichsbürger speziell Beamtinnen und Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes in Bayern zum Inhalt ihrer Propaganda machten? Sogenannte „Reichsbürger“ wenden sich mit einer Vielzahl von Eingaben an Behörden und Gerichte. Viele dieser Eingaben betreffen ergangene Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen oder Vollstreckungshandlungen. Diese Eingaben beinhalten die bekannten Aussagen über die Nichtanerkennung der Bundesrepublik Deutschland, die Nichtanerkennung geltenden deutschen Rechts bzw. die Leugnung der Legitimation der handelnden Staatsbediensteten . In diesem Zusammenhang werden die beteiligten Bediensteten oft auch namentlich erwähnt. Nachdem häufig erkennbar ist, dass Kopien dieser Eingaben an einen breiten Adressatenkreis gerichtet sind, werden die betroffenen Bediensteten damit indirekt zum Inhalt der Propaganda gemacht. Den Bediensteten werden in der Regel Schadensersatzansprüche angedroht. Daneben sind einige Vorfälle bekannt, in denen Personen mit mutmaßlichem Bezug zur sogenannten „Reichsbürgerszene“ Staatsbedienstete mit versteckter Kamera filmten oder dies versucht haben. Teilweise erfolgte dabei ein Einstellen der Filme in das Internet. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz (StMJ) Medienwirksam wurde ein Fall im Januar 2016, bei dem anlässlich einer amtsgerichtlichen Hauptverhandlung die Verfahrensakte entwendet und Teile der Verhandlung gefilmt wurden. Die Filme wurden später über YouTube verbreitet. Es wurden entsprechende Ermittlungsverfahren / Gerichtsverfahren eingeleitet. Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) Sowohl dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) als auch der Bayerischen Polizei sind eine Vielzahl von Videoaufnahmen in den einschlägigen Medien bekannt, die aller Wahrscheinlichkeit nach von sogenannten Reichsbürgern angefertigt wurden. In den allermeisten Fällen wurden die betroffenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes unkenntlich gemacht. Es liegen allerdings auch Aufnahmen vor, auf denen Beamte des Freistaates identifizierbar waren. In vielen Fällen ist es jedoch bei den veröffentlichten Videoaufnahmen nicht möglich, den Aufnehmenden zu identifizieren . Demnach kann dessen Zugehörigkeit zur sogenannten Reichsbürgerszene nicht zweifelsfrei festgestellt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 29.12.2017 Drucksache 17/18339 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18339 werden. Dies gilt auch für die Frage, ob die filmende Person für die Veröffentlichung verantwortlich ist. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) In der bayerischen Steuerverwaltung sind drei Fälle bekannt . Dabei handelt es um zwei nicht autorisierte Filmaufnahmen von sogenannten „Reichsbürgern“, die im Internet auf einer Videoplattform veröffentlicht worden waren und auf Verlangen der Finanzverwaltung zwischenzeitlich gesperrt sind. Darüber hinaus hat ein sogenannter „Reichsbürger“ einen Finanzbeamten in einem im Internet veröffentlichten Brief diffamiert. Eine Sperrung der einschlägigen Internetseite wird derzeit verfolgt. 3. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung getroffen , um solche Vorkommnisse zu verhindern? Die sogenannten Reichsbürger beschäftigen die Gerichtsbarkeiten und Staatsverwaltung schon seit Längerem, zum Beispiel durch Störungen in Gerichtsverhandlungen, bei Widerstand gegen Maßnahmen von Vollziehungsbeamten oder in Zuschriften. Die Staatsregierung hat Störungen und Bedrohungen durch sogenannte „Reichsbürger“ von Anfang an sehr ernst genommen und bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort bestmöglich zu schützen und zu unterstützen: Besonders wichtig für die Bediensteten sind effektive rechtliche und praktische Hilfestellungen gegen die typischen Störstrategien. Die bereits seit 2012 bestehenden, im Jahr 2015 fortgeschriebenen internen „Hinweise zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten“ wurden im Jahr 2016 umfassend überarbeitet und im Februar 2017 nach dem brutalen Angriff und der Ermordung eines Polizeibeamten in Georgensgmünd erneut ergänzt. Die internen Hinweise widmen sich eingehend dem Phänomen der sogenannten Reichsbürger und ihren spezifischen Störstrategien. Sie sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten und Behörden für die Thematik sensibilisieren und ihnen für typische Fallkonstellationen rechtliche und praktische Hilfestellungen im Umgang mit solchen Situationen geben. Damit soll vermieden werden, dass es zu Überrumpelungssituationen kommen kann. Dabei wird selbstverständlich berücksichtigt, dass Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung einer Gerichtsverhandlung allein der Sitzungspolizeigewalt des Vorsitzenden obliegen und damit unter die richterliche Unabhängigkeit fallen. Angesichts des zunehmend aggressiven Auftretens auch bei Gericht wurden nun vor allem auch die Handlungsoptionen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung und mögliche präventive und repressive Ordnungsmaßnahmen in den Blick genommen . Die Hinweise zeigen auch auf, welche Maßnahmen bei unerlaubten Film-, Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen oder bei der Veröffentlichung solcher Aufnahmen im Internet getroffen werden können. Nach dem brutalen Angriff in Georgensgmünd wurden Hinweise zu besonderen sicherheitsrechtlichen Maßnahmen ergänzt. Die zunächst in erster Linie für die Justiz entwickelten internen Hinweise sind zwischenzeitlich ressortübergreifend angelegt. An den Fortschreibungen in den Jahren 2016 und 2017 unter Federführung des StMJ waren neben Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher sowie des StMI auch Vertreter des StMFLH, des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sowie der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit beteiligt. Die internen Hinweise wurden gemeinsam fortgeschrieben und entsprechend ergänzt, sodass diese für alle Gerichte und Behörden in Bayern gleichermaßen verwendbar sind und alle betroffenen Stellen mit einer gemeinsamen Strategie und nach vergleichbaren Grundsätzen gegen schwierige Verfahrensbeteiligte vorgehen können. Darüber hinaus gibt es innerdienstliche Verfügungsregelungen hinsichtlich der Weitermeldung von schwierigen Verfahrensbeteiligten/ Reichsbürgern. Zudem werden Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zum Thema „Reichsbürger“ angeboten, um die Beschäftigten zu sensibilisieren und ihnen konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben. Im Geschäftsbereich des StMFLH werden den Beschäftigten der Steuerverwaltung bereits seit Anfang 2014 Hinweise zur Verfügung gestellt, die speziell den Umgang mit Personen betreffen, welche sich auf das Nichtbestehen der Bundesrepublik Deutschland berufen (sogenannte „Reichsbürger “). Für den Bereich der Bayerischen Polizei stehen für den Fall, dass Polizeibeamte bei der Vornahme von dienstlichen Handlungen ohne ihre Einwilligung gefilmt werden, entsprechende Handlungsanleitungen zur Verfügung. Zudem hat die Staatsregierung auf meine Initiative hin einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, um unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen unter Strafe zu stellen (vgl. BR-Drs. 254/17). Bedauerlicherweise hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. Mai 2017 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Bundestag nicht einzubringen. Wir werden das Anliegen gleichwohl weiterverfolgen. 4. a) Welche offiziellen Anweisungen zum Umgang mit Reichsbürgern stehen bayerischen Behörden zur Verfügung? b) Welche offiziellen Anweisungen zum Umgang mit Reichsbürgern stehen bayerischen Gerichten zur Verfügung? Auf die Antwort zu Frage 3 wird Bezug genommen. Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) Für den nachgeordneten Bereich des StMI wurden mehrere Innenministerielle Schreiben (IMS) zum Umgang mit sogenannten Reichsbürgern / Selbstverwaltern in den Bereichen Waffenrecht, Pass- und Personalausweisrecht, Melde- und Sicherheitsrecht versandt. Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) bietet über das gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit betriebene Internetportal www.bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de umfassende Informationen, Hinweise und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit sogenannten Reichsbürgern/Selbstverwaltern an. Für den Bereich der Bayerischen Polizei steht zudem in den internen Medien, z. B. im Intrapol der Bayerischen Polizei , im Magazin „Bayerns Polizei“ und auch in den Mitarbeiterzeitschriften der Polizeipräsidien, ein umfangreiches Informationsangebot zur Thematik „Reichsbürger“ allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Des Weiteren wurden bei den bayerischen Präsidien der Landespolizei Zentralstellen für die Bearbeitung von Hin- Drucksache 17/18339 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 weisen und Sachverhalten, die den Phänomenbereichen der sogenannten Reichsbürgerbewegung zuzurechnen sind, eingerichtet. Dort liegen alle relevanten Informationen zu Vorgehensweisen von sogenannten Reichsbürgern / Selbstverwaltern vor. Diese Zentralstellen stehen sowohl den Beschäftigten der jeweiligen Polizeipräsidien als auch den Mitarbeitern der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der weiteren bayerischen Ressorts als Ansprechpartner im konkreten Einzelfall zur Verfügung. 5. Welche Maßnahmen werden zur Absicherung von Gerichtsverfahren, bei denen Reichsbürger als Prozessbeteiligte geführt werden, angewendet? Die dramatischen Ereignisse im Amtsgericht Dachau im Januar 2012 (Ermordung eines Staatsanwalts im Gerichtssaal durch den Angeklagten) waren Anlass, die Sicherheitsvorkehrungen in den bayerischen Gerichtsgebäuden eingehend zu überprüfen und anzupassen. Seinerzeit haben der Landtag und die Staatsregierung beschlossen, die Sicherheit in Justizgebäuden weiter zu optimieren. Das Staatsministerium der Justiz hat daraufhin mit den „Standards für die Sicherheit in Justizgebäuden“ einen umfassenden Leitfaden erarbeitet, der Zielsetzungen und Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit enthält und ein bayernweit vergleichbares Sicherheitsniveau in allen Justizgebäuden garantiert. Auf der Grundlage dieser „Standards für die Sicherheit in Justizgebäuden“ muss jede Justizbehörde ein auf die Verhältnisse vor Ort zugeschnittenes Sicherheitskonzept erarbeiten und fortentwickeln. Sowohl der Leitfaden als auch die örtlichen Sicherheitskonzepte werden bei Bedarf aktualisiert und fortgeschrieben. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz (StMJ) Kernstück der Sicherheitsmaßnahmen bilden die permanenten Zugangskontrollen zu Sprechzeiten sowie Sitzungszeiten bei den Gerichten. Diese Kontrollen wurden bereits kurz nach dem Vorfall in Dachau flächendeckend eingeführt. Personen, die ein Gerichtsgebäude betreten, werden zu den allgemeinen Sprechzeiten und, solange im Gebäude Sitzungen stattfinden, einer Zugangskontrolle unterzogen. Die Zugangskontrollen werden von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern (ggf. mit Unterstützung durch private Sicherheitskräfte) durchgeführt und bestehen aus einer Personen- und Gepäckkontrolle. Die Durchführung der Personenkontrolle erfolgt mithilfe von Metalldetektoranlagen und / oder Handsonden. Das Gepäck wird in Anwesenheit der Besucherin oder des Besuchers manuell bzw. mittels Gepäckdurchleuchtungsanlage kontrolliert. Wenn im Einzelfall Hinweise auf besondere Gefährdungen vorliegen, können auf der Basis des Hausrechts verstärkte Sicherheitsvorkehrungen für das gesamte Gebäude getroffen werden. Zum anderen kann der oder die Vorsitzende des betreffenden Gerichtsverfahrens sitzungspolizeiliche Anordnungen nach § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) für den Sitzungssaal selbst und dessen Vorbereich treffen. Die – der richterlichen Unabhängigkeit unterfallenden – sitzungspolizeilichen Anordnungen können unter anderem bestimmen, dass Zuhörer den Sitzungssaal nur betreten dürfen, wenn zuvor ihre Identität festgestellt ist und sie auf Waffen, Mobiltelefone und andere Geräte, die Ton-, Film- bzw. Bildaufnahmen ermöglichen, oder andere Störinstrumente noch einmal gesondert kontrolliert worden sind. Ggf. können Justizwachtmeisterinnen oder Justizwachtmeister im Sitzungssaal postiert werden, um einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. In Einzelfällen können im Wege der Amtshilfe auch Polizeibeamte hinzugezogen werden . Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) Es besteht ein generelles Sicherheitskonzept für die Verwaltungsgerichte . Kernpunkte sind dabei die Trennung der öffentlichen und nichtöffentlichen Bereiche, Zugangskontrollen des Haupteingangs durch permanente Besetzung der Pforte während der Dienstzeiten, der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen sowie der Einbau von Notrufanlagen in Bereichen mit besonderen Sicherheitsanforderungen. Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) Zusätzlich zur generellen Optimierung der Sicherheitsvorkehrungen anhand der „Standards für die Sicherheit in Justizgebäuden “ (z. B. Einsatz von Sicherheitsdiensten) wird von den Finanzgerichten Nürnberg und München je nach Gefahrenlage um Polizeischutz ersucht. Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) Nach den oben geschilderten Ereignissen im Jahr 2012 wurde der bis dahin weitgehend unkontrollierte Zugang zu den Gerichtsgebäuden der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gestoppt, die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen wurden überprüft und Sicherheitskonzepte erstellt. Um die Sicherheit in den Gerichtsverhandlungen zu erhöhen und das persönliche Sicherheitsgefühl der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken, finden zu Sitzungszeiten Eingangskontrollen (Personen- und Gepäckkontrolle ) statt. Diese werden durch private Sicherheitsfirmen durchgeführt, die einerseits der verlängerte Arm des Hausrechts des Gerichtsleiters und andererseits Gehilfen bei der Ausübung der sitzungspolizeilichen Befugnisse des Vorsitzenden Richters nach § 176 GVG sind. Gefährliche Gegenstände werden bereits bei der Eingangskontrolle abgenommen und verwahrt. Abhängig vom konkreten Gefährdungspotenzial einzelner Prozessbeteiligter können sitzungspolizeiliche, der richterlichen Unabhängigkeit unterliegende Maßnahmen durch den Vorsitzenden angeordnet werden. Bei Bedarf ist ein Mitglied des Sicherheitsdienstes während der mündlichen Verhandlung anwesend ; gegebenenfalls kann zusätzlich die Polizei verständigt und hinzugezogen werden. 6. a) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, bei denen Reichsbürger Staatsbedienstete mit versteckter Kamera filmten? b) Wenn ja, sind der Staatsregierung Fälle bekannt, wo solche Filme zum Zwecke der Propaganda ins Internet gestellt wurden? Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen. c) Wenn ja, welche Handlungsempfehlung gibt die Staatsregierung bei solchen Vorfällen heraus? Auf die Antwort zu Frage 3 wird Bezug genommen.