Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.08.2017 Entwicklung des Donaumooses Das Donaumoos ist das größte Niedermoor in Bayern. Die intensive ackerbauliche Nutzung führt allerdings dazu, dass hier auch der größe Abbau organischen Bodens in Bayern abläuft und damit enorme Mengen an Treibhausgasen freigesetzt werden. Um Klimaschutz auch in der Landwirtschaft umzusetzen, muss hier dringend umgesteuert werden. Es sind für die Landwirtschaft auskömmliche Bewirtschaftungsmodelle zu entwickeln, die einen weiteren Bodenabbau vermeiden oder minimieren. Das aktuelle, nur auf Freiwilligkeit basierende Entwicklungskonzept Donaumoos muss dringend nachgeschärft werden, um die weiterhin bestehende Zerstörung des Niedermoorbodens zu beenden und diesen wertvollen Lebensraum wirksam zu schützen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie groß war der Bestand der Bachmuschel bei der Kartierung 2016? b) Wie hat sich der Bachmuschelbestand seit der Ausweisung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes entwickelt? c) Welche Maßnahmen zum Schutz der Bachmuschel werden ergriffen oder sollen bis wann ergriffen werden ? 2. a) Wie viele Hektar Fläche konnten in den letzten drei Jahren im Donaumoos erworben werden? b) Bei wie vielen dieser Flächen handelt es sich um Ackerland? 3. Wie viele Biogasanlagen liegen im oder unmittelbar am Donaumoos und wie viele Hektar Mais werden im Donaumoos für Biogasanlagen angebaut? 4. Wie wird sichergestellt, dass im Donaumoos kein Dauergrünland umgebrochen und außerhalb ersetzt wird? 5. Wie wird sichergestellt, dass Grabenräumungen nicht zur Vertiefung von Gräben genutzt werden? 6. a) Wie viele Pegel zur Kontrolle der Wasserspiegellagen gibt es an den Bächen und Gräben im Donaumoos? b) Hält die Staatsregierung eine bessere Kontrolle der Gräben und Bäche durch Pegel für sinnvoll, um einer weiteren Entwässerung des Donaumooses Einhalt zu gebieten? 7. a) Wie viele Mittel des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) mit welchen Maßnahmen wurden in den letzten drei Jahren (bitte einzeln aufführen) im Donaumoos gewährt? b) Wie viele Mittel des Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) mit welchen Maßnahmen wurden in den letzten drei Jahren (bitte einzeln aufführen) im Donaumoos gewährt? 8. a) Welche klimaschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen im Donaumoos hält die Staatsregierung für zielführend und wie und bis wann will sie diese umsetzen? b) Welche zusätzlichen Mittel hält die Staatsregierung für eine klimaschonende Bewirtschaftung des Donaumooses für erforderlich? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.09.2017 1. a) Wie groß war der Bestand der Bachmuschel bei der Kartierung 2016? Bei der Kartierung 2016 wurde nur ein Teil der Gewässer im Donaumoos untersucht. Der erfasste Bestand wurde auf etwa 10.000 Bachmuscheln geschätzt. b) Wie hat sich der Bachmuschelbestand seit der Ausweisung des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes entwickelt? Im FFH-Gebiet DE7233-373 „Donaumoosbäche, Zucheringer Wörth und Brucker Forst“ haben sich die Bachmuschelbestände seit 2006 in verschiedenen Gewässerabschnitten unterschiedlich entwickelt. Derzeit gibt es Hinweise auf positive Effekte durch eine behutsame Gewässerunterhaltung und negative Effekte durch hohe Bisambestände, die vor allem große Muscheln fressen. c) Welche Maßnahmen zum Schutz der Bachmuschel werden ergriffen oder sollen bis wann ergriffen werden? Gewässerpflege und das Vertragsnaturschutzprogramm sollen dazu beitragen, Einträge von Sedimenten und Nährstoffen in die Fließgewässer weiter zu reduzieren. Bayernweit umfassen die Flächen im Vertragsnaturschutzprogramm derzeit etwa 80.000 Hektar. Außerdem soll die Bisampopulation durch flächendeckendes und verstärktes Fangen verkleinert werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.01.2018 Drucksache 17/18348 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18348 2. a) Wie viele Hektar Fläche konnten in den letzten drei Jahren im Donaumoos erworben werden? In den Jahren 2014 bis 2016 konnten im Donaumoos 24,79 Hektar Fläche mit Hilfe von Förderungen des Bayerischen Naturschutzfonds erworben werden. Ohne Fördergelder wurden in diesem Zeitraum weitere 4,95 Hektar für Tauschzwecke im Donaumoos erworben. Im Jahr 2017 wurden bislang 16,27 Hektar Fläche angekauft , wovon 12,98 Hektar mithilfe von Förderungen des Bayerischen Naturschutzfonds erworben wurden. b) Bei wie vielen dieser Flächen handelt es sich um Ackerland? Bei acht Flächen (12,36 Hektar) der im Zeitraum von 2014 bis 2016 erworbenen Flächen handelt es sich um Ackerland. Bei fünf Flächen (4,76 Hektar) der im Jahr 2017 bislang erworbenen Flächen handelt es sich um Ackerland. 3. Wie viele Biogasanlagen liegen im oder unmittelbar am Donaumoos und wie viele Hektar Mais werden im Donaumoos für Biogasanlagen angebaut? Im oder unmittelbar am Donaumoos sind acht Biogasanlagen in Betrieb. In den letzten drei Jahren wurden die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Flächen für den Maisanbau verwendet: Tabelle: Maisflächen im Donaumoos in Hektar Jahr Silomais Körnermais 2014 1.357 1.625 2015 1.207 1.710 2016 1.188 1.545 Die unterschiedlichen Verwertungsrichtungen der im Donaumoos angebauten Maisflächen werden statistisch nicht erfasst. Es ist aber davon auszugehen, dass Körnermais nicht speziell für Biogasanlagen angebaut wird. Eine quantitative Aussage zur Verwertung der Silomaisflächen in Biogasanlagen kann nicht getroffen werden. 4. Wie wird sichergestellt, dass im Donaumoos kein Dauergrünland umgebrochen und außerhalb ersetzt wird? Seit dem 06.06.2014 ist der Umbruch von Dauergrünland in Bayern genehmigungspflichtig. Bei Dauergrünland auf Moorstandorten sind Umbrüche förderrechtlich nur zulässig, wenn im Rahmen der fachrechtlichen Prüfung das Einvernehmen bzw. Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde hergestellt wurde. Moorflächen sind sensible Flächen gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG), Dauergrünland soll hier erhalten bleiben. Anträge auf Grünlandumbruch auf Moorstandorten werden im Rahmen der fachrechtlichen Prüfung deshalb in der Regel abgelehnt. 5. Wie wird sichergestellt, dass Grabenräumungen nicht zur Vertiefung von Gräben genutzt werden? Seit 1991 erfolgt die Unterhaltung der Gräben und Kanäle im Donaumoos auf Grundlage eines Gewässerpflegeplans. Ziel ist die Durchführung einer möglichst naturverträglichen und wirtschaftlichen Grabenunterhaltung zur Sicherstellung der Abflussfunktion. Ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Unterhaltungsarbeiten im Donaumoos sind Grabenräumungen . Im Rahmen jährlicher Begehungen mit den Donaumoos -Wasserverbänden, dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und der unteren Naturschutzbehörde werden die Räumtrassen gemeinsam festgelegt und besprochen. Die Räumintervalle werden so groß wie möglich gehalten. Die Räumlängen werden, um eine möglichst schnelle Wiederbesiedlung sicherzustellen, möglichst kurz gehalten (max. 1 km). Eine Vertiefung der Grabensohle ist nicht erlaubt. Geräumt werden nur die Anlandungen zur Wiederherstellung des Bestands. An Gräben und Kanälen mit Vorkommen seltener und gefährdeter Tierarten (u. a. Vogel-Azurjungfer, Bachmuschel) werden besondere Schutzvorkehrungen getroffen . 6. a) Wie viele Pegel zur Kontrolle der Wasserspiegellagen gibt es an den Bächen und Gräben im Donaumoos ? Direkt im Donaumoos betreibt das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vier Oberflächenpegel und weitere fünf, die die Ausläufer des Donaumooses dokumentieren. Zusätzlich zu den neun Oberflächenpegeln verfügt das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt derzeit über ca. 40 Grundwassermessstellen. b) Hält die Staatsregierung eine bessere Kontrolle der Gräben und Bäche durch Pegel für sinnvoll, um einer weiteren Entwässerung des Donaumooses Einhalt zu gebieten? Die unter 6a) genannten Pegel liefern gute Erkenntnisse über den Verlauf der Wasserstände. Zusätzlich wird beabsichtigt , ab 2018 ein Projekt „Digitalisierung, Modellierung und Visualisierung des Gewässersystems Donaumoos (Fließgewässer und Grundwasser)“, ein Gemeinschaftsprojekt der Naturschutz- und Wasserwirtschaftsverwaltung, zu starten. 7. a) Wie viele Mittel des Kulturlandschaftsprogrammes (KULAP) mit welchen Maßnahmen wurden in den letzten drei Jahren (bitte einzeln aufführen) im Donaumoos gewährt? Die Maßnahmen sowie die hierfür gewährten Mittel aus dem KULAP ergeben sich aus der beigefügten Tabelle. Antragsjahr Maßnahme Mittel (EUR) 2014 A11 61.018,40 2014 A12 11.231,61 2014 A21 7.223,01 2014 A22 2.683,00 2014 A23 5.027,43 2014 A24 123.957,68 2014 A28 3.973,20 2014 A30 149.816,25 2014 A31 29.700,62 2014 A32 38.293,22 2014 A33 12.186,69 2014 A34 28.740,75 2014 A35 50.951,16 2014 A45 600,00 2014 A49 5.769,11 2014 A63 23.941,45 2014 Gesamtergebnis 555.113,58 2015 A24 32.431,53 2015 A31 5.662,74 2015 A32 7.775,54 2015 A33 8.396,49 2015 A34 17.611,15 Drucksache 17/18348 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2015 A35 24.086,43 2015 A63 9.045,15 2015 B10 118.823,76 2015 B11 15.318,72 2015 B20 10.982,97 2015 B21 7.240,60 2015 B25 3.821,36 2015 B26 34.622,81 2015 B28 1.361,90 2015 B29 43.331,40 2015 B30 110.350,52 2015 B34 12.871,02 2015 B35 11.470,15 2015 B37 2.346,00 2015 B44 4.547,99 2015 B45 28.712,06 2015 B46 1.464,00 2015 B47 606,00 2015 B48 4.030,80 2015 B57 120,00 2015 B60 16.092,01 2015 Gesamtergebnis 533.123,10 2016 A24 11.098,50 2016 A32 7.442,94 2016 A33 520,83 2016 A34 7.761,75 2016 A35 3.820,94 2016 A63 8.238,80 2016 B10 126.103,09 2016 B11 16.255,81 2016 B20 10.697,36 2016 B21 7.214,90 2016 B25 3.950,34 2016 B26 35.260,70 2016 B28 1.365,60 2016 B29 63.463,80 2016 B30 109.524,52 2016 B34 34.566,05 2016 B35 10.456,17 2016 B37 1.618,00 2016 B44 5.104,06 2016 B45 30.148,66 2016 B46 1.464,00 2016 B47 300,00 2016 B48 4.426,80 2016 B57 120,00 2016 B60 13.289,70 2016 Gesamtergebnis 514.213,32 Bezüglich der Tabelle ist Folgendes anzumerken: Die KULAP-Flächen wurden für die Gebietskulisse Donaumoos ermittelt. Betriebszweigbezogene Maßnahmen wurden explizit für die Flächen im Donaumoos ausgewertet. Die fettgedruckten Maßnahmen (z. B. B25, B26, B60) haben keinen direkten Hektarbezug. Der Auszahlungsbetrag wurde hier aus den Auszahlungsdaten der gesamten Betriebsfläche ermittelt und auf die Betriebsfläche im Donaumoos umgerechnet. b) Wie viele Mittel des Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) mit welchen Maßnahmen wurden in den letzten drei Jahren (bitte einzeln aufführen) im Donaumoos gewährt? Antragsjahr Maßnahme Mittel (EUR) 2014 E23 499,30€ 2014 G13 232,70€ 2014 G21 477,75€ 2014 G22 206.669,75€ 2014 G23 112.742,70€ 2014 G24 2.258,35€ 2014 G28 142,50€ 2014 G31 43.136,40€ 2014 Gesamtergebnis 366.159,45€ 2015 F22 4.441,90€ 2015 F23 417,60€ 2015 G22 73.567,95€ 2015 G23 16.640,15€ 2015 G31 18.328,90€ 2015 H14 84,00€ 2015 H22 236.279,20€ 2015 H23 113.764,60€ 2015 H24 399,75€ 2015 H29 273,00€ 2015 H31 37.271,30€ 2015 Gesamtergebnis 501.468,35€ 2016 F22 6.651,80€ 2016 F23 1.097,20€ 2016 G22 44.241,30€ 2016 G23 8.292,80€ 2016 G31 18.328,90€ 2016 H14 84,00€ 2016 H20 H22 8.705,30€ 2016 H20 H23 1.365,90€ 2016 H22 287.658,90€ 2016 H23 131.646,40€ 2016 H24 399,75€ 2016 H29 273,00€ 2016 H31 35.358,60€ 2016 Gesamtergebnis 544.103,85€ 8. a) Welche klimaschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen im Donaumoos hält die Staatsregierung für zielführend und wie und bis wann will sie diese umsetzen? Eine klimaschonende Bewirtschaftung erfordert eine oberflächennahe und torfschonende Anpassung der Wasserregulierung , ohne dass dadurch die derzeit gegebene Bewirtschaftung der Flächen zwingend geändert werden muss. Sofern in Funktionsräumen des Donaumoosentwicklungskonzeptes eine weitere Extensivierung angestrebt wird, stellen die Umwandlung von Acker in Grünland sowie eine extensive Bewirtschaftung klimaschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen dar. Dafür stehen im KULAP und VNP, EFRE1 und anderen Förderprogrammen wie dem KLIP 20502 der Staatsregierung umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen des EFRE sind bereits Pilotprojekte zu moorschonenden Bewirtschaftungsmöglichkeiten u. a. auch im Donaumoos angelaufen. 1 Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2 Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (KLIP 2050) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18348 Die Staatsregierung ist zudem bestrebt, verstärkt Instrumente der Flurneuordnung zu nutzen, um die Ziele des Entwicklungskonzeptes schneller auf größeren Teilflächen zu erreichen. b) Welche zusätzlichen Mittel hält die Staatsregierung für eine klimaschonende Bewirtschaftung des Donaumooses für erforderlich? Da die angebotenen Maßnahmen bisher nur in begrenztem Umfang nachgefragt wurden, wird angestrebt, hier eine höhere Umsetzungsquote zu erreichen und die Beteiligungsbereitschaft der Eigentümer und Flächenbewirtschafter zu verbessern. Finanzielle Mittel stehen hierfür beispielsweise über Agrar umweltprogramme, das Landschaftspflegeprogramm und den Bayerischen Naturschutzfonds im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung. Die KULAP-Maßnahme B29 „Umwandlung von Ackerland in Grünland in der Gebietskulisse Moore“ ist z. B. direkt auf die moorschonende landwirtschaftliche Nutzung ausgerichtet. Ebenso stehen bis 2020 Mittel aus dem EFRE für innovative Modellprojekte mit Schwerpunkt Klimaschutz auf Moorstandorten zur Verfügung.