Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol, Verena Osgyan, Markus Ganserer, Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.07.2017 Staatliche Wohnraumförderung in Mittelfranken Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? 2. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? 3. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Gebäudeänderung/-erweiterung? 4. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken die Modernisierung von Mietwohnraum aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. a) In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken die Schaffung von Wohnraum für Studierende aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? 6. a) In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf Mietbzw . Eigenwohnraum und Wohnheimplätze? 7. a) Wie viele Mietwohnungen wurden in Mittelfranken im Rahmen des Sofortprogramms (erste Säule im Bayerischen Wohnungspakt) vergangenes Jahr bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) In welchem Umfang wurden in Mittelfranken für 2017 bereits Mittel für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (zweite Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) In welchem Umfang wurden in Mittelfranken für 2017 bereits Mittel für die Wohnraumförderung (dritte Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.09.2017 Vorbemerkung: Die BayernLabo veröffentlicht jährlich einen Förderbericht über ihre Tätigkeit als Organ der staatlichen Wohnungspolitik. Der Förderbericht stellt ausführlich die Jahresergebnisse, unter anderem nach Regierungsbezirken , dar. Der Förderbericht für das Jahr 2016 wurde im Juli 2017 vorgelegt. Die Mitglieder des Landtags erhalten üblicherweise jeweils ein Exemplar des Förderberichts. Im Internet sind die Berichte unter www.bayernlabo.de/foerderinstitut /bayernlabo/publikationen/ einsehbar. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.01.2017 Drucksache 17/18349 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18349 1. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den ländlicheren Teilen Mittelfrankens liegt ein wichtiger Schwerpunkt auf der staatlich geförderten Wohneigentumsbildung . Die Förderung von Eigenwohnraum für Familien mit Kindern, die nur mit staatlicher Hilfe Wohneigentum bilden können, ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums. Durch die Wohneigentumsförderung können sich frühzeitig junge Familien in ihrer Heimatregion ein Zuhause aufbauen. So verbleibt die Arbeitskraft in der Region und kommt den örtlichen Betrieben zugute. Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben, machen in der Regel eine Mietwohnung frei. Dies entlastet zum einen angespannte Mietwohnungsmärkte. Zum anderen schaffen sich die Wohneigentum bildenden Haushalte die Voraussetzungen für ein mietfreies Wohnen im Alter. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 für die Wohneigentumsbildung in Mittelfranken bewilligten staatlichen Fördermittel aufgeführt. Stadt/Landkreis Eigentumsmaßnahmen - bewilligte Fördermittel - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Ansbach 1.329.400 530.000 485.500 1.307.700 916.700 967.500 250.000 Stadt Erlangen 581.800 562.000 447.500 406.000 872.500 922.500 370.000 Stadt Fürth 1.515.300 1.052.000 784.300 821.000 502.500 365.000 640.000 Stadt Nürnberg 6.166.000 5.649.400 5.216.000 4.902.000 4.671.700 2.631.400 3.931.700 Stadt Schwabach 937.500 772.700 1.009.000 439.700 590.700 505.300 296.500 Lkr. Ansbach 2.411.100 2.118.500 2.836.200 4.590.400 4.794.800 3.488.300 4.676.000 Lkr. Erlangen 747.500 734.000 680.500 1.129.000 1.031.500 717.500 562.400 Lkr. Fürth 2.435.300 1.834.900 1.521.100 2.516.400 3.491.100 2.204.500 2.273.900 Lkr. Nürnberger Land 564.000 447.200 797.000 1.046.700 1.042.600 642.500 820.000 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 1.059.600 936.900 1.273.000 1.645.500 1.419.100 1.722.300 1.160.400 Lkr. Roth 3.124.000 2.201.800 2.516.000 3.028.200 2.415.000 2.051.100 1.598.000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1.071.000 1.317.500 1.526.000 1.190.500 1.506.200 1.464.500 991.300 insgesamt 21.942.500 18.156.900 19.092.100 23.023.100 23.254.400 17.682.400 17.570.200 Stadt/Landkreis Zahl der geförderten Eigenwohnungen (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE Stadt Ansbach 5 34 4 10 3 9 6 22 6 14 2 18 0 5 Stadt Erlangen 6 4 7 5 3 8 4 5 7 5 8 5 5 0 Stadt Fürth 13 18 7 14 8 9 9 7 2 5 4 3 3 5 Stadt Nürnberg 41 70 47 51 38 44 35 42 33 38 4 37 17 40 Stadt Schwabach 5 12 8 7 6 10 6 1 2 6 1 8 0 4 Lkr. Ansbach 43 37 31 39 39 39 46 51 54 46 40 28 50 32 Lkr. Erlangen 19 12 18 12 10 11 13 15 5 16 6 8 9 2 Lkr. Fürth 29 11 20 12 9 17 21 15 16 25 11 13 8 13 Lkr. Nürnberger Land 8 2 6 2 10 4 12 4 8 5 5 4 5 7 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 12 14 13 13 19 6 16 20 21 8 14 14 10 10 Lkr. Roth 36 21 25 20 21 17 20 21 12 21 19 9 12 7 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 17 19 18 22 19 28 12 21 22 16 19 17 9 15 insgesamt 234 254 204 207 185 202 200 224 188 205 133 164 128 140 b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Ersterwerb und Zweiterwerb? In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 mit staatlichen Mitteln geförderten Eigenwohnungen ersichtlich, aufgeteilt nach Neubau und Erwerb. Drucksache 17/18349 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken der Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt fördert im Auftrag des Freistaats mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen . In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die in nachfolgender Übersicht genannten Darlehen für die Eigenwohnraumförderung in Mittelfranken eingesetzt. Stadt/Landkreis Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm - bewilligte Mittel - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Ansbach 1.939.600 1.169.100 1.075.100 1.237.100 1.438.900 1.283.000 520.600 Stadt Erlangen 1.457.300 823.200 896.100 1.062.700 1.741.900 2.656.300 2.343.000 Stadt Fürth 2.715.200 1.503.700 1.453.800 1.119.800 1.197.700 1.453.500 1.092.300 Stadt Nürnberg 6.626.900 5.619.900 4.503.500 5.317.600 5.810.300 3.655.600 4.983.200 Stadt Schwabach 1.565.500 1.052.500 1.270.500 262.500 511.700 798.900 599.200 Lkr. Ansbach 9.155.000 5.566.300 8.889.600 6.248.500 7.143.700 5.804.100 6.465.500 Lkr. Erlangen 4.840.500 3.032.800 2.992.000 2.461.600 2.613.300 2.946.700 2.776.500 Lkr. Fürth 4.758.400 3.331.100 2.526.500 3.020.800 3.390.900 2.908.000 2.222.000 Lkr. Nürnberger Land 3.766.400 3.196.400 3.035.400 3.341.400 3.892.800 2.818.600 1.726.500 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 2.356.500 1.698.000 2.462.000 2.498.200 1.778.800 2.336.300 1.500.000 Lkr. Roth 4.921.700 3.814.600 3.118.700 3.493.900 5.153.000 4.802.200 3.825.100 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1.994.500 1.786.800 1.697.600 1.023.300 2.002.300 2.198.400 1.327.000 insgesamt 46.097.500 32.594.400 33.920.800 31.087.400 36.675.300 33.661.600 29.380.900 b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? Die Darlehen im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms können als Einzelförderung, aber auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden. In den Fällen der kombinierten Förderung kommt es bei getrennter Auflistung der Zahl der Wohnungen zwangsläufig zu Doppelnennungen sowohl im Bayerischen Wohnungsbauprogramm als auch im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms geförderten Eigenwohnungen ersichtlich, aufgeteilt nach Neubau und Erwerb. Stadt/Landkreis Zahl der geförderten Eigenwohnungen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm (Neubau und Erwerb) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb Neubau Erwerb WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE Stadt Ansbach 9 30 7 12 6 12 6 17 8 19 2 18 0 8 Stadt Erlangen 11 7 7 5 2 9 5 7 10 9 14 9 12 5 Stadt Fürth 24 18 8 17 13 9 9 7 7 8 9 5 5 6 Stadt Nürnberg 44 76 44 53 34 46 40 35 40 32 9 36 18 35 Stadt Schwabach 9 18 8 9 7 11 4 0 3 6 1 9 1 4 Lkr. Ansbach 87 52 50 45 76 57 68 33 68 42 54 25 53 27 Lkr. Erlangen 37 26 25 15 20 15 14 18 12 16 15 13 15 7 Lkr. Fürth 45 22 30 20 13 22 25 17 21 25 17 14 10 15 Lkr. Nürnberger Land 31 22 24 21 29 15 28 15 26 17 19 11 12 5 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 21 20 17 16 25 13 22 21 21 13 21 15 13 10 Lkr. Roth 40 30 31 27 25 20 25 18 26 30 31 15 20 12 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 18 18 14 16 11 17 7 12 16 10 15 12 7 7 insgesamt 376 339 265 256 261 246 253 200 258 227 207 182 166 141 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18349 3. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken die Schaffung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In den mittelfränkischen Städten, insbesondere in den Städten Erlangen und Nürnberg und deren Umland, werden mietpreisgünstige, barrierefreie Wohnungen nachgefragt, die jungen Familien mit Kindern ebenso wie Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, mehr Wohnqualität bieten und somit für alle Generationen nutzbar sind. Je flexibler und vielfältiger die Nutzungsmöglichkeiten sind, desto attraktiver bleiben die Wohnungen und ihre Umgebung auf lange Sicht. Vom staatlichen Sofortprogramm, der ersten Säule des Wohnungspakts Bayern vom 09.10.2015, abgesehen , baut der Staat Wohnungen nicht selbst. Er ist auf Bauherren angewiesen, die dem Investitionsbedarf entsprechend bereit sind, sich in der sozialen Wohnraumförderung zu engagieren. In nachfolgender Übersicht sind die in den Jahren 2010 bis 2016 bewilligten staatlichen Mittel zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern aufgeführt. Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im genannten Zeitraum Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert wurden. Stadt/Landkreis Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern – bewilligte Fördermittel – 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Ansbach 0 0 2.705.800 0 1.899.800 883.500 0 Stadt Erlangen 4.068.000 0 0 0 2.089.200 18.937.500 4.867.200 Stadt Fürth 0 0 0 0 1.036.500 0 9.500.200 Stadt Nürnberg 6.677.800 9.004.100 7.893.600 13.016.500 9.485.300 7.509.700 30.820.630 Stadt Schwabach 0 0 0 0 3.352.700 0 998.500 Lkr. Ansbach 0 0 0 0 1.470.600 0 311.600 Lkr. Erlangen 509.500 0 0 0 0 0 5.683.200 Lkr. Nürnberger Land 0 0 0 0 350.700 0 0 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 163.400 0 0 0 0 0 0 Lkr. Weißenburg- Gunzenhausen 0 0 0 0 303.700 0 474.600 insgesamt 11.418.700 9.004.100 10.599.400 13.016.500 19.988.500 27.330.700 52.655.930 b) Wie viele Wohnungen sind dadurch entstanden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Gebäudeänderung/-erweiterung )? Mit den eingesetzten Fördermitteln wurden der Neubau sowie die Gebäudeänderung der in nachfolgender Tabelle genannten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Stadt/Landkreis Zahl der geförderten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Neubau und Gebäudeänderung) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubau Neubau Umbau Neubau Neubau Neubau Umbau Neubau Umbau Neubau WE WE WE WE WE WE WE WE WE WE Stadt Ansbach 0 0 0 37 0 6 15 8 0 0 Stadt Erlangen 60 0 0 0 0 22 0 191 0 122 Stadt Fürth 0 0 0 0 0 12 0 0 0 68 Stadt Nürnberg 118 111 0 85 137 118 0 116 8 356 Stadt Schwabach 0 0 0 0 0 34 0 0 0 8 Lkr. Ansbach 0 0 0 0 0 13 0 0 0 3 Lkr. Erlangen 0 0 11 0 0 0 0 0 0 47 Lkr. Nürnberger Land 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 0 0 0 0 0 0 11 0 0 3 insgesamt 178 111 14 122 137 208 26 315 8 607 Drucksache 17/18349 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 4. a) In welcher Höhe wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken die Modernisierung von Mietwohnraum aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung ist, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Im Auftrag des Freistaats bietet die Bayerische Landesbodenkreditanstalt im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms zinssubventionierte Kapitalmarktdarlehen an, mit denen bestehender Mietwohnraum modernisiert werden kann und so den Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen zur Sicherung der langfristigen Vermietbarkeit wieder gerecht wird. Die Modernisierungsmaßnahmen erstrecken sich darüber hinaus häufig auch auf energetische Sanierungsmaßnahmen. Dies kommt dem gesamtgesellschaftlichen Anliegen, sparsam mit Energie umzugehen, entgegen. Mit Mitteln des Bayerischen Modernisierungsprogramms können auch Pflegeplätze in stationären Altenpflegeeinrichtungen modernisiert werden. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die in nachfolgender Übersicht genannten zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen für Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen eingesetzt . Stadt/Landkreis Bayerisches Modernisierungsprogramm – bewilligte Mittel – 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Ansbach 0 0 506.000 133.900 0 0 0 Stadt Erlangen 0 13.945.000 450.000 0 0 0 21.174.300 Stadt Fürth 3.530.000 2.084.300 400.000 0 4.734.000 1.326.700 0 Stadt Nürnberg 10.880.800 5.324.900 8.608.800 7.745.700 1.068.100 894.300 8.979.300 Stadt Schwabach 0 0 990.000 0 0 0 1.784.000 Lkr. Ansbach 4.570.000 0 0 0 0 555.500 3.470.000 Lkr. Erlangen 0 0 0 5.852.000 0 0 0 Lkr. Fürth 0 0 415.000 1.500.000 0 0 673.800 Lkr. Nürnberger Land 2.993.000 2.228.000 2.631.000 0 0 0 0 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 519.000 1.316.400 0 1.177.000 3.231.000 0 2.234.000 Lkr. Roth 5.670.000 0 0 0 0 0 0 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 0 0 0 3.926.800 0 0 0 insgesamt 28.162.800 24.898.600 14.000.800 20.335.400 9.033.100 2.776.500 38.315.400 b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? In nachfolgender Tabelle ist die Zahl der im Rahmen des Bayerischen Modernisierungsprogramms in den Jahren 2010 bis 2016 geförderten Wohnungen und Pflegeplätze ersichtlich . Stadt / Landkreis Zahl der im Bayerischen Modernisierungsprogramm geförderten Wohnungen und Pflegeplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 WE Wpl. WE Wpl. WE Wpl. WE Wpl. WE Wpl. WE WE Wpl. Stadt Ansbach 0 0 0 0 9 0 12 0 0 0 0 0 0 Stadt Erlangen 0 0 205 0 24 0 0 0 0 0 0 544 0 Stadt Fürth 0 165 24 0 6 0 0 0 34 0 23 0 0 Stadt Nürnberg 90 289 170 0 38 206 53 192 18 0 18 216 0 Stadt Schwabach 0 0 0 0 12 0 0 0 0 0 0 36 0 Lkr. Ansbach 0 118 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 73 Lkr. Erlangen 0 0 0 0 0 0 0 317 0 0 0 0 0 Lkr. Fürth 0 0 0 0 12 0 49 0 0 0 0 14 0 Lkr. Nürnberger Land 0 32 0 47 64 27 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 18 0 6 12 0 0 20 0 25 38 0 24 127 Lkr. Roth 0 122 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 0 0 0 0 0 0 40 0 0 0 0 0 0 insgesamt 108 726 405 59 165 233 174 509 77 38 45 834 200 5. a) In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken die Schaffung von Wohnraum für Studierende aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Versorgung von Studierenden an den Hochschulstandorten in Bayern mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ist der Staatsregierung ein großes Anliegen. Deshalb gibt es für die Studentenwohnraumförderung ein eigenes staatliches Förderprogramm. In der nachfolgenden Übersicht sind die staatlichen Mittel zur Förderung von Studentenwohnheimplätzen in den mittelfränkischen Hochschulstandorten Ansbach, Erlangen, Nürnberg, Ornbau und Weidenbach in den Jahren 2010– 2016 genannt. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18349 b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf den Neubau bzw. Umbau? In nachfolgender Tabelle ist die Zahl der in den Jahren 2010 bis 2016 geförderten Wohnheimplätze für Studierende ersichtlich , unterschieden nach Neu- und Umbau. Stadt/Landkreis Studentenwohnraumförderung – bewilligte Mittel – 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 *) Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Ansbach 0 1.125.000 0 0 0 0 0 Stadt Erlangen 1.783.600 0 662.500 1.441.000 886.500 10.540.800 6.342.200 Stadt Nürnberg 0 0 0 3.816.600 6.577.000 0 0 Lkr. Ansbach 0 0 0 0 0 2.109.000 960.000 insgesamt 1.783.600 1.125.000 662.500 5.257.600 7.463.500 12.649.800 7.302.200 *) 2015 und 2016 jeweils Teilbewilligungen, Zahl der Wpl. in 2015 erfasst Stadt/Landkreis Zahl der geförderten Studentenwohnheimplätze 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Neubau Neubau Neubau Neubau Umbau Neubau Umbau Neubau Neubau Wpl. Wpl. Wpl. Wpl. Wpl. Wpl. Wpl. Wpl. Wpl. Stadt Ansbach 0 45 0 0 0 0 0 0 0 Stadt Erlangen 71 0 25 0 132 0 68 469 0 Stadt Nürnberg 0 0 0 79 44 187 0 0 0 Lkr. Ansbach 0 0 0 0 0 0 0 68 30 insgesamt 71 45 25 79 176 187 68 537 30 6. a) In welchem Umfang wurde in den Jahren seit 2010 in Mittelfranken Wohnraum für Menschen mit Behinderung aus staatlichen Mitteln gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Wohnungen wurden dadurch jeweils gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Wohnungen entfallen dabei jeweils auf Miet- bzw. Eigenwohnraum und Wohnheimplätze? In nachfolgender Tabelle sind die für die Schaffung von Heim plätzen in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung bewilligten Fördermittel für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt . Es sind nur die Städte und Landkreise genannt, in deren Bereich im genannten Zeitraum der Bau eines Wohnheims bewilligt wurde. Stadt/Landkreis Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderung - bewilligte Mittel - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Fördermittel Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Erlangen 0 0 0 0 0 0 2.832.000 Stadt Nürnberg 0 0 0 0 455.500 1.507.600 0 Stadt Schwabach 3.872.000 0 0 888.000 0 0 0 Lkr. Erlangen 0 0 0 5.284.000 0 0 0 Lkr. Nürnberger Land 3.352.000 0 0 0 3.346.000 0 0 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 0 672.000 0 1.280.000 2.508.000 0 0 Lkr. Roth 0 3.993.000 5.199.000 0 0 4.544.000 2.442.000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 0 3.736.000 0 0 3.836.000 0 1.340.000 insgesamt 7.224.000 8.401.000 5.199.000 7.452.000 10.145.500 6.051.600 6.614.000 Drucksache 17/18349 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Der Freistaat fördert außerdem die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Damit können Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind, länger in ihren vertrauten vier Wänden verbleiben . In nachfolgender Übersicht sind die für bauliche Anpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderung bewilligten Mittel für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt. In nachfolgender Tabelle ist die Anzahl der geförderten Heimplätze in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt. Stadt/Landkreis Zahl der geförderten Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Wpl Wpl Wpl Wpl Wpl Wpl Wpl Stadt Erlangen 0 0 0 0 0 0 24 Stadt Nürnberg 0 0 0 0 12 11 0 Stadt Schwabach 40 0 0 25 0 0 0 Lkr. Erlangen 0 0 0 56 0 0 0 Lkr. Nürnberger Land 43 0 0 0 24 0 0 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 0 8 0 11 50 0 0 Lkr. Roth 0 84 72 0 0 54 24 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 0 58 0 0 48 0 10 insgesamt 83 150 72 92 134 65 58 Stadt/Landkreis Anpassung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung - Bewilligungen - 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Stadt Ansbach 10.100 17.900 26.900 42.900 113.200 20.000 74.600 Stadt Erlangen 85.200 48.800 56.300 98.850 54.000 101.000 104.800 Stadt Fürth 64.100 37.400 83.500 49.800 55.500 102.400 71.900 Stadt Nürnberg 258.000 184.300 231.900 301.200 261.900 535.120 280.800 Stadt Schwabach 48.600 60.800 41.400 100.600 89.400 122.000 126.600 Lkr. Ansbach 25.500 20.000 40.300 50.000 48.000 129.100 92.000 Lkr. Erlangen 125.100 87.000 153.300 119.200 84.200 181.000 151.250 Lkr. Fürth 103.500 68.900 61.900 137.200 137.600 171.700 153.800 Lkr. Nürnberger Land 42.000 75.900 57.500 67.800 98.900 212.600 120.500 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 77.600 68.100 104.400 151.400 120.600 132.400 195.500 Lkr. Roth 389.100 432.800 663.000 676.900 497.600 693.800 773.000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 203.900 529.300 441.900 433.800 508.600 457.500 386.000 insgesamt 1.432.700 1.631.200 1.962.300 2.229.650 2.069.500 2.858.620 2.530.750 In nachfolgender Tabelle ist die Anzahl der baulichen Anpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2010 bis 2016 aufgeführt, getrennt nach Miet- und Eigenwohnungen. Stadt/Landkreis Zahl der geförderten baulichen Anpassungen von bestehenden Miet- und Eigenwohnungen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Miet- WE Eigen- WE Stadt Ansbach 0 2 1 2 0 3 1 4 2 10 0 2 0 9 Stadt Erlangen 8 6 7 4 5 5 14 3 9 1 12 2 5 9 Stadt Fürth 3 4 2 3 5 4 1 5 3 5 5 8 1 7 Stadt Nürnberg 9 24 7 17 8 18 11 26 10 18 14 48 12 19 Stadt Schwabach 1 6 1 6 0 5 1 10 1 9 6 11 5 11 Lkr. Ansbach 1 8 0 7 0 13 1 8 1 12 3 26 1 19 Lkr. Erlangen 2 13 1 9 0 16 1 13 0 10 2 19 0 17 Lkr. Fürth 0 12 0 7 0 8 0 16 0 16 2 17 0 18 Lkr. Nürnberger Land 0 7 2 9 0 8 0 10 1 13 3 22 0 16 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 0 10 0 9 0 13 0 17 0 15 2 14 0 23 Lkr. Roth 0 42 1 47 2 69 1 73 1 50 3 72 2 79 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 0 24 1 56 2 46 2 46 4 52 1 54 3 40 insgesamt 24 158 23 176 22 208 33 231 32 211 53 295 29 267 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18349 7. a) Wie viele Mietwohnungen wurden in Mittelfranken im Rahmen des Sofortprogramms (erste Säule im Bayerischen Wohnungspakt) vergangenes Jahr bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In Mittelfranken konnten im staatlichen Sofortprogramm 142 Wohneinheiten berücksichtigt werden. Die Wohnungen befinden sich in den nachfolgend genannten Städten und Landkreisen: Stadt Ansbach: 70 Wohnungen Stadt Erlangen: 18 Wohnungen Landkreis Nürnberger Land: 18 Wohnungen Landkreis Roth: 28 Wohnungen Landkreis Neustadt a. d. Aisch: 8 Wohnungen b) In welchem Umfang wurden in Mittelfranken für 2017 bereits Mittel für das Kommunale Wohnraumförderprogramm (zweite Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Nach einer aktuellen Meldung der Regierung von Mittelfranken sind im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm Mietwohnungsprojekte im Jahr 2017 mit einer Fördersumme von rd. 11,4 Millionen Euro in Vorbereitung. Der Mittelbedarf verteilt sich auf die folgenden Städte und Landkreise: Stadt Schwabach: 3,6 Mio. Euro Landkreis Ansbach: 0,6 Mio. Euro Landkreis Fürth: 1,5 Mio. Euro Landkreis Neustadt a. d. Aisch: 0,2 Mio. Euro Landkreis Roth: 4,6 Mio. Euro Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen: 0,9 Mio. Euro Bedarfsmeldungen sind jeweils Momentaufnahmen. Im Laufe des Jahres können weitere Baumaßnahmen hinzukommen , die Realisierung von Projekten kann sich auf das nächste Jahr verschieben oder Förderanträge werden zurückgezogen . c) In welchem Umfang wurden in Mittelfranken für 2017 bereits Mittel für die Wohnraumförderung (dritte Säule im Bayerischen Wohnungspakt) angemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogramm und Landkreisen und kreisfreien Städten)? Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms werden nach aktuellen Meldungen der Regierung von Mittelfranken und der kreisfreien Stadt Nürnberg für vorliegende und besprochene Förderanträge Bewilligungsvolumina im Jahr 2017 wie folgt benötigt: Stadt/Landkreis Mittelbedarf Euro Stadt Ansbach 2.600.000 Stadt Erlangen 8.200.000 Stadt Fürth 6.300.000 Stadt Nürnberg 40.000.000 Stadt Schwabach 900.000 Lkr. Ansbach 4.600.000 Lkr. Erlangen 9.600.000 Lkr. Fürth 2.100.000 Lkr. Nürnberger Land 800.000 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 1.800.000 Lkr. Roth 5.300.000 Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen 1.400.000 insgesamt 83.600.000 Diese Informationen sind Momentaufnahmen. Im Laufe des Jahres werden weitere Baumaßnahmen hinzukommen, da von der Regierung von Mittelfranken und der Stadt Nürnberg fortlaufend Mietwohnungsvorhaben von Investoren, die sich im geförderten Wohnungsbau engagieren, eingeworben und besprochen werden. Die Maßnahmen werden gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen und privaten Investoren konkretisiert, zur Bewilligungsreife geführt und soweit möglich zeitnah umgesetzt .