Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Leopold Herz FREIE WÄHLER Ulrich Leiner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.08.2017 Ministerbesuche in Wahlkreisen Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Gibt es allgemein gültige Richtlinien, wer bei Staatsminister - bzw. Staatssekretärbesuchen in Wahlkreisen eingeladen wird? 1.2 Wenn ja, wie sehen diese aus? 2.1 Werden Abgeordnete des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmkreises eingeladen? 2.2 Wenn ja, welche? 2.3 Wie sind die Kriterien? 3.1 Werden Abgeordnete über Besuche von Staatsministern bzw. Staatssekretären in ihren jeweiligen Stimm- bzw. Wahlkreisen grundsätzlich informiert? 3.2 Wenn ja, welche? 3.3 Wie sind die Kriterien? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, des Staatsministers für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 28.09.2017 Zu 1.1 bis 3.3: Der Ministerrat hat sich, zuletzt im Jahr 2014, auf folgendes gemeinsames Vorgehen verständigt: Bei Veranstaltungen der Staatsregierung werden grundsätzlich die jeweiligen Stimmkreisabgeordneten und die im Stimmkreis wohnhaften Abgeordneten informiert und eingeladen. Ausgenommen hiervon sind reine Pressetermine ohne Veranstaltungscharakter oder auch Termine wie z. B. rein interne Behördenbesuche . Bei Veranstaltungen der Staatsregierung, die mehrere Stimmkreise, den Wahlkreis oder mehrere Wahlkreise betreffen, wird entsprechend verfahren. Verantwortlich für Information und Einladung ist das jeweilige Ressort. Bei Veranstaltungen Dritter obliegt es den Veranstaltern, über den Einladungskreis zu bestimmen. Bei diesen liegt damit auch die Verantwortung für Information und ggf. Einladung von Abgeordneten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.02.2018 Drucksache 17/18355 Bayerischer Landtag