Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 19.06.2017 Toiletten an oberbayerischen Bahnhöfen Ich frage die Staatsregierung: 1.1 An welchen der oberbayerischen Bahnhöfe befinden sich öffentlich zugängliche Toiletten? 1.2 An welchen Bahnhöfen befinden sich keine öffentlich zugänglichen Toiletten? 2. Für welche der unter 1 genannten Toiletten muss man sich in einem Lokal/Geschäft einen Schlüssel holen? 3. Welche der unter 1 genannten Toiletten sind barrierefrei ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.08.2017 Voranstellend ist festzuhalten, dass die Deutsche Bahn AG nicht verpflichtet ist, an den Bahnhöfen öffentliche WC-Anlagen vorzuhalten. Die Vorhaltung öffentlicher Toiletten ist eine Maßnahme der Daseinsvorsorge und demnach in erster Linie dem kommunalen Wirken zuzuordnen. Bei der Beantwortung der Fragen wurden Toiletten im Bahnhofsumfeld, die den Kommunen gehören, ausgenommen . Betreiber „Dritte“ bedeutet, dass die Toiletten durch einen Pächter am Bahnhof oder einen speziellen Toilettenbetreiber (eigenwirtschaftlich gegen Entgelt) betrieben werden . Zu 1.1 und 1.2: An den meisten oberbayerischen Stationen werden die Toiletten von den Kommunen oder Dritten betrieben. Die Bahnhöfe und Haltepunkte, über deren öffentliche Toiletten die Staatsregierung Informationen erhalten hat, können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Ein vollständiger Überblick liegt der Staatsregierung nicht vor. Zu 2.: Dazu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Zu 3.: Die Bahnhöfe und Haltepunkte, an denen sich barrierefreie Toiletten befinden, können der dieser Antwort beigefügten Tabelle entnommen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.02.2018 Drucksache 17/18382 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18382 Anlage: Öffentliche Toiletten an oberbayerischen Bahnhöfen Bhf Betreiber öffentlicher Zutritt u. a. Ampfing Kommune barrierefrei zugänglich Eichstätt Bahnhof DB S&S x Aschau (Chiemgau) Kommune barrierefrei zugänglich Murnau Dritte x Bad Aibling Kommune x Neuburg a.d. Donau Kommune barrierefrei zugänglich Bad Endorf Kommune x Prien am Chiemsee Kommune barrierefrei zugänglich Bad Tölz Kommune x Rosenheim Dritte barrierefrei zugänglich Bayrischzell Kommune x Schliersee Kommune x Berchtesgaden Hbf Kommune barrierefrei zugänglich Traunstein Kommune x Bernau a. Chiemsee Kommune barrierefrei zugänglich Übersee Kommune x Bruckmühl Kommune x Weilheim Obb. DB S&S x Dießen Kommune x Freilassing DB S&S x Garmisch-Partenkirchen DB S&S barrierefrei zugänglich Großkarolinenfeld Kommune barrierefrei zugänglich Ingolstadt Hbf Kommune barrierefrei zugänglich Ingolstadt Nord Kommune barrierefrei zugänglich Lenggries Dritte x Miesbach Dritte x Mittenwald Kommune x Moosburg DB S&S barrierefrei zugänglich Mühldorf Dritte x Bad Reichenhall Dritte nur für Kunden d. Mieters