Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 10.08.2017 Wohnungseinbrüche in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie hat sich die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Bayern seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren, Landkreis/ kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln)? 1.2 Wie viele zur Anzeige gebrachte Wohnungseinbrüche entfallen seit 2013 in Bayern auf 1.000 Einwohner (bitte nach Jahren, Landkreis/kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln)? 1.3 Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen in Bayern seit 2013 (bitte nach Jahren, Landkreis /kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln )? 2.1 Wie hoch beziffert die Staatsregierung den jährlich durch Wohnungseinbrüche entstandenen finanziellen Schaden seit 2013 für die Betroffenen (bitte nach Jahren , Landkreis/kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln)? 2.2 Wie viele Wohnungseinbrüche werden durch organisierte Banden verübt bzw. gehen auf das Konto von Einzeltätern? 3.1 Welche strategischen und taktischen Maßnahmen führt die Bayerische Polizei durch, um Wohnungseinbrüche aufzuklären? 3.2 Welche Präventionsmaßnahmen führt die Bayerische Polizei durch, um Wohnungseinbrüche im Vorfeld zu verhindern? 3.3 Welche Pläne hat die Staatsregierung, um potenzielle Straftäter von ihrer Tat abzuschrecken? 4.1 Inwieweit intensiviert die Staatsregierung die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden bei der Aufklärung bzw. Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen ? 4.2 Inwieweit intensiviert die Staatsregierung die Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Bundesländer bei der Aufklärung bzw. Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen ? 5.1 Wie hat sich die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland seit 2013, nach Kenntnis der Staatsregierung , entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 5.2 Wie viele zur Anzeige gebrachte Wohnungseinbrüche entfallen seit 2013 in Deutschland, nach Kenntnis der Staatsregierung, auf 1.000 Einwohner (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 5.3 Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen in Deutschland, nach Kenntnis der Staatsregierung , seit 2013 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 6. Wie hoch ist der in Deutschland durch Wohnungseinbrüche entstandene finanziellen Schaden seit 2013, nach Kenntnis der Staatsregierung, für die Betroffenen zu beziffern (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.09.2017 Vorbemerkung: Insbesondere aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt bei den Antworten eine Aufschlüsselung nach Jahren, Bundesland bzw. Bundesländern, Regierungsbezirken sowie Polizeipräsidien . Eine weitergehende detailliertere Aufschlüsselung , beispielsweise nach Landkreisen/kreisfreien Städten, ist erheblich aufwendiger. Daher wurde davon abgesehen. Darüber hinaus weichen die in der Schriftlichen Anfrage genannten Häufigkeitsziffern mit einer Relation auf 1.000 Einwohner vom allgemein gültigen Standard ab. Besonders zur Gewährleistung einer Vergleichbarkeit von Häufigkeitszahlen werden bei der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage die standardisierten Kriminalitätszahlen bezogen auf 100.000 Einwohner verwendet. 1.1 Wie hat sich die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Bayern seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren, Landkreis/kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln)? 1.2 Wie viele zur Anzeige gebrachte Wohnungseinbrüche entfallen seit 2013 in Bayern auf 1.000 Einwohner (bitte nach Jahren, Landkreis/kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln)? 1.3 Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen in Bayern seit 2013 (bitte nach Jahren, Landkreis/kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln)? Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich, sind die Zahlen von Wohnungseinbruchdiebstählen (WED) in Bayern im Jahr 2013 mit 6.385 erfassten Fällen auf 8.210 Fälle im Jahr 2014 stark angestiegen. Nach einem signifikanten Rückgang im Jahr 2015 auf 7.480 Fälle wurden im Jahr 2016 7.470 Fälle registriert. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei den erfassten Fällen zu geringfügigen Abweichungen zwischen den bayernweiten Zahlen mit denen aus den Regierungsbezirken Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18383 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18383 bzw. Polizeipräsidien kommen kann. Hintergrund hierfür ist die vereinzelte Erfassung eines „unbekannten Tatortes“. In diesem Fall kann die Tat keinem bestimmten Regierungsbezirk bzw. Präsidium zugeordnet werden, ist jedoch in der Gesamtstatistik für Bayern inkludiert. - 3 - erfasste Fälle HZ AQ in % erfasste Fälle HZ AQ in % erfasste Fälle HZ AQ in % erfasste Fälle HZ AQ in % Bayern 7.470 58 18,9% 7.480 59 15,9% 8.210 65 15,1% 6.385 51 17,1% Regierungsbezirke Oberbayern 3.120 68 13,7% 2.931 65 15,2% 3.560 80 14,3% 2.835 64 17,5% Niederbayern 535 44 19,3% 673 56 21,5% 683 57 14,1% 517 44 22,4% Oberpfalz 630 58 19,4% 561 52 19,6% 548 51 15,0% 429 40 15,2% Oberfranken 387 37 25,6% 406 38 29,8% 382 36 22,8% 310 29 24,2% Mittelfranken 1.239 71 21,9% 1.264 74 12,9% 1.345 79 15,7% 1.032 61 15,8% Unterfranken 504 39 26,0% 603 46 17,9% 663 51 12,1% 529 41 17,8% Schwaben 1.053 57 24,5% 1.042 57 9,2% 1.028 57 17,2% 731 41 10,8% Polizeipräsidien Oberbayern Nord 1.078 71 15,3% 932 62 15,5% 1.125 76 13,1% 933 64 9,4% Oberbayern Süd 502 40 13,1% 586 47 14,5% 608 49 13,3% 450 37 19,1% Niederbayern 535 44 19,3% 673 56 21,5% 683 57 14,1% 517 44 22,4% Oberpfalz 630 58 19,4% 561 52 19,6% 548 51 15,0% 429 40 15,2% Oberfranken 387 37 25,6% 406 38 29,8% 382 36 22,8% 310 29 24,2% Mittelfranken 1.239 71 21,9% 1.264 74 12,9% 1.345 79 15,7% 1.032 61 15,8% Unterfranken 504 39 26,0% 603 46 17,9% 663 51 12,1% 529 41 17,8% Schwaben Süd/West 503 53 20,1% 401 42 11,0% 399 43 16,0% 351 38 11,1% Schwaben Nord 550 62 28,5% 641 73 8,1% 629 72 18,0% 380 44 10,5% München 1.540 85 12,7% 1.413 80 15,4% 1.827 104 15,4% 1.452 84 22,2% Wohnungseinbruchdiebstahl (435*00) 2016 2015 2014 2013 HZ = Häufigkeitszahl (Fälle pro 100.000 Einwohner) AQ = Aufklärungsquote zu 2. 1.: Wie hoch beziffert die Staatsregierung den jährlich durch Wohnungseinbrüche entstandenen finanziellen Schaden seit 2013 für die Betroffenen (Bitte nach Jahren , Landkreis/kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln)? Die Entwicklung des durch Wohnungseinbrüche entstandenen finanziellen Schadens im Abfragezeitraum zeigt keinen eindeutigen Trend (siehe nachfolgende Tabelle ). Während die Schadenshöhe im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 noch um rund 6,6 Mio. Euro anstieg, sank sie im Jahr 2015 um ca. 9,5 Mio. Euro. Im Jahr 2016 stieg sie trotz rückläufiger Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr 2015 dann erneut um ca. 6 Mio. Euro an. 2.1 Wie hoch beziffert die Staatsregierung den jährlich durch Wohnungseinbrüche entstandenen finanziellen Schaden seit 2013 für die Betroffenen (bitte nach Jahren, Landkreis/kreisfreie Stadt und Regierungsbezirk aufschlüsseln)? Die Entwicklung des durch Wohnungseinbrüche entstandenen finanziellen Schadens im Abfragezeitraum zeigt keinen eindeutigen Trend (siehe nachfolgende Tabelle). Während die Schadenshöhe im Jahr 2014 gegenüber dem Jahr 2013 noch um rund 6,6 Mio. Euro anstieg, sank sie im Jahr 2015 um ca. 9,5 Mio. Euro. Im Jahr 2016 stieg sie trotz rückläufiger Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr 2015 dann erneut um ca. 6 Mio. Euro an. - 4 - 2016 2015 2014 2013 Bayern 29.869.791 23.780.994 33.253.327 26.643.629 Regierungsbezirke Oberbayern 15.087.305 9.978.577 17.273.040 15.149.080 Niederbayern 2.057.695 2.223.326 3.142.090 1.532.327 Oberpfalz 2.609.619 1.252.335 1.412.907 1.067.430 Oberfranken 883.954 1.148.276 678.763 1.089.649 Mittelfranken 4.203.440 3.299.049 4.051.077 2.927.673 Unterfranken 1.649.112 2.264.368 2.676.454 2.351.593 Schwaben 3.369.666 3.615.063 4.014.696 2.524.357 Polizeipräsidien Oberbayern Nord 3.598.623 3.067.397 4.430.323 4.048.622 Oberbayern Süd 1.384.148 1.504.417 2.471.556 1.190.287 Niederbayern 2.057.695 2.223.326 3.142.090 1.532.327 Oberpfalz 2.609.619 1.252.335 1.412.907 1.067.430 Oberfranken 883.954 1.148.276 678.763 1.089.649 Mittelfranken 4.203.440 3.299.049 4.051.077 2.927.673 Unterfranken 1.649.112 2.264.368 2.676.454 2.351.593 Schwaben Süd/West 1.446.580 1.358.468 1.848.747 1.542.186 Schwaben Nord 1.923.086 2.256.595 2.165.949 982.171 München 10.104.534 5.406.763 10.371.161 9.910.171 Wohnungseinbruchdiebstahl (435*00) Schadenshöhe in € (Vermögens- und Beuteschaden) zu 2. 2.: Wie viele Wohnungseinbrüche werden durch organisierte Banden verübt, bzw. gehen auf das Konto von Einzeltätern? Der bandenmäßig begangene Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) wurde erstmals im Jahr 2016 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gesondert ausgewiesen. Zahlen für frühere Zeiträume liegen somit nicht vor. Für das Jahr 2016 wurden 125 Fälle als bandenmäßiger WED erfasst. Der Versuchsanteil bei diesen Taten lag bei 31,2 Prozent. Es konnten 95 angezeigte Fälle aufgeklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 76 Prozent entspricht. Zahlenmäßig wurden die meisten bandenmäßigen WED in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern bzw. in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern registriert . 2.2 Wie viele Wohnungseinbrüche werden durch organisierte Banden verübt bzw. gehen auf das Konto von Einzeltätern? Der bandenmäßig begangene Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) wurde erstmals im Jahr 2016 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gesondert ausgewiesen. Zahlen für frühere Zeiträume liegen somit nicht vor. Für das Jahr 2016 wurden 125 Fälle als bandenmäßiger WED erfasst. Der Versuchsanteil bei diesen Taten lag bei 31,2 Prozent. Es konnten 95 angezeigte Fälle aufgeklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 76 Prozent entspricht . Zahlenmäßig wurden die meisten bandenmäßigen WED in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern bzw. in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern registriert. 3.1 Welche strategischen und taktischen Maßnahmen führt die Bayerische Polizei durch, um Wohnungseinbrüche aufzuklären? Bayern hat Anfang 2015 eine Rahmenkonzeption zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität (WED) verabschiedet , die in allen Polizeiverbänden entsprechende Umsetzung findet. Sie enthält sowohl strategische als auch taktische Handlungsempfehlungen, unter anderem in den Bereichen Lageauswertung, Tatortbefundaufnahme, Fahndungsmittel , Öffentlichkeitsarbeit und Prävention. So wurde zum Beispiel beim Landeskriminalamt (BLKA) eine spezielle Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des WED sowie eine Koordinierungsstelle Reisende Täter Eigentum (KOST-RTE) eingerichtet. Der Einsatz von innovativer Prognosesoftware („predictive policing“), die Unterzeichnung von Kooperationsvereinbarungen mit den benachbarten Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sowie ein verstärkter Fokus auf die internationale polizeiliche Zusammenarbeit sind Initiativen, die auf der beschriebenen Konzeption basieren. Im Rahmen dieser länderübergreifenden Kooperationsvereinbarungen werden regelmäßig operative polizeiliche Schwerpunktmaßnahmen zwischen allen beteiligten Bundesländern abgestimmt und gemeinsam durchgeführt. Ziel sind die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sowie die Aufdeckung von kriminellen Strukturen. Die jährlich mehrfach stattfindenden Aktionen sind damit ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der öffentlichen Sicherheit. Weiter bemüht sich die Bayerische Polizei um eine verstärkte nationale Kooperation, beispielsweise durch Teil- Drucksache 17/18383 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nahme an Projektgruppen (PG) und Gremien des Bundes wie der operativ ausgelegten PG Reisende Wohnungseinbrecher (ReWo) und dem bundesweiten, strategischen KOST-RTE-Verbund. 3.2 Welche Präventionsmaßnahmen führt die Bayerische Polizei durch, um Wohnungseinbrüche im Vorfeld zu verhindern? Die präventiven Maßnahmen der Bayerischen Polizei umfassen insbesondere die Erstellung von Kriminalitätslagebildern , lageangepasste polizeiliche Präsenz in der Öffentlichkeit , sicherungstechnische Beratung, verhaltensorientierte Beratung, präventive Öffentlichkeitsarbeit und die Umsetzung bundes-/landesweiter sowie regionaler Schwerpunktprogramme . Im Hinblick auf die Beratung Rat suchender Bürger zum Thema Einbruchschutz steht das Beratungsangebot der Polizei zur Verfügung. Die bayernweit 33 Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bieten eine produktneutrale, kompetente und kostenlose Beratung von Bürgern auch am eigenen Objekt an. Unter anderem wird hierbei über Möglichkeiten der sicherheitstechnischen Aus- und Nachrüstung von Wohnobjekten informiert. Im Rahmen der Beratungen erhalten die Bürger neben Tipps zur Sicherheit auch Adressen von Herstellern, die geprüfte einbruchhemmende Produkte wie Fenster und Türen anbieten, sowie von Fachfirmen für die Nachrüstung. Diese werden im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens beim BLKA gelistet und in regelmäßig aktualisierter Form auf der Internetseite www.polizei.bayern.de unter der Rubrik „Schützen und Vorbeugen/Beratung/Technische Beratung“ veröffentlicht. Neben den Empfehlungen zu sicherungstechnischen Einrichtungen (Mechanik, ergänzend dazu Einbruchmeldetechnik sowie Videoüberwachung) und deren richtiger Nutzung werden auch Verhaltenshinweise durch die Polizei gegeben. Zudem appelliert die Polizei an die Nachbarschaftshilfe und bittet die Bevölkerung, verdächtige Wahrnehmungen umgehend über den Polizeinotruf 110 mitzuteilen. Als Beleg für die Wirksamkeit der polizeilichen Empfehlungspraxis wird vom BLKA jährlich die Erhebung „Durch Sicherungstechnik verhinderte Einbrüche in Bayern“ (www. polizei.bayern.de unter der Rubrik „Schützen und Vorbeugen /Beratung/Technische Beratung“) veröffentlicht. Als Gradmesser für den Erfolg der polizeilichen Präventionsmaßnahmen kann insbesondere die Zahl der Einbrüche gewertet werden, die im Versuchsstadium endeten. Für 2016 verzeichnet die PKS in Bayern 3.520 Versuche, was einem Anteil von 47,1 Prozent an den Gesamtfallzahlen entspricht (2015: 46 Prozent). Eine Auswertung des BLKA belegt, dass bei mindestens 1.974 dieser Versuche die Täter nachweislich am verbauten technischen Einbruchschutz scheiterten. Dies zeigt die Wirksamkeit dieser Maßnahmen deutlich. Darüber hinaus konnte im Jahr 2016 in 366 Fällen durch die Aufmerksamkeit von Zeugen ein Einbruch verhindert und 77 Täter am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Darüber hinaus wurden durch das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) einschlägige Medien (www.polizei-beratung.de) entwickelt, die an interessierte Bürger z. B. auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen sowie nach lageangepasster Schwerpunktsetzung ausgegeben werden. Hierin wird u. a. auch auf die Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hingewiesen. Durch das ProPK wurde bereits im Jahr 2012 die bundesweite Kampagne K-EINBRUCH (www.k-einbruch.de), eine Initiative von Polizei und Wirtschaft, ins Leben gerufen . Das Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung für eine eigenverantwortliche Einbruchsvorsorge zu sensibilisieren, um damit letztlich einen Rückgang der Einbruchskriminalität zu bewirken. Als zentraler Bestandteil fungiert hierbei der „Tag des Einbruchschutzes“. Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ findet dieser jährlich am Tag der Zeitumstellung statt, wenn die mitteleuropäische Sommerzeit endet. Im vergangenen Jahr fand in diesem Zusammenhang – aufgrund einer Kooperationsvereinbarung Wohnungseinbruchdiebstahl zwischen den Ländern Bayern und Baden- Württemberg – u. a. erstmals eine Sicherheitsmesse im Ulmer Stadthaus statt. 3.3 Welche Pläne hat die Staatsregierung, um potenzielle Straftäter von ihrer Tat abzuschrecken? Im präventiven Ansatz (siehe Ausführungen zu Ziffer 3.2) wird insbesondere das Ziel verfolgt, durch Sensibilisierung und Information der Bevölkerung die Tatgelegenheiten durch sicherungstechnische Maßnahmen sowie entsprechendes Verhalten zu reduzieren. Im repressiven Bereich werden insbesondere durch eine konsequente Verfolgung durch die Bayerische Polizei, länderübergreifende Zusammenarbeit der Polizeien sowie mehrere regelmäßig durchgeführte Schwerpunktmaßnahmen potenzielle Täter abgeschreckt. Darüber hinaus weist das Staatsministerium der Justiz für seinen Zuständigkeitsbereich auf folgende Aspekte hin: In gesetzgeberischer Hinsicht ist – bezogen auf den Bereich des Strafrechts – zunächst anzumerken, dass der Bundesgesetzgeber mit dem zum 22.07.2017 in Kraft getretenen 55. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchdiebstahl (BGBl. I S. 2442) Forderungen der Staatsregierung nach Strafverschärfungen und einer Verbesserung von Ermittlungsmöglichkeiten in Fällen des Wohnungseinbruchdiebstahls weitgehend aufgegriffen hat. Aus Sicht der Staatsregierung sind die Ermittlungs- und Aufklärungsmöglichkeiten darüber hinausgehend insoweit noch weiter zu verbessern, als die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Strafprozessordnung) in allen Fällen des Wohnungseinbruchdiebstahls gewährleistet werden muss. Es ist daher beabsichtigt, ein entsprechendes Anliegen bei passender Gelegenheit auf Bundesebene einzubringen . 4.1 Inwieweit intensiviert die Staatsregierung die internationale Zusammenarbeit der Polizeibehörden bei der Aufklärung bzw. Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen ? Die Bayerische Polizei ist an zahlreichen Projektgruppen und Initiativen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität beteiligt. Hierzu gehören zum Beispiel die Co-Driver-Rolle (zusammen mit Baden- Württemberg) bei der Bekämpfung organisierter Eigentumsdelikte im Rahmen des EU Policy Cycle (EMPACT), der bis zum Jahr 2021 eine Reihe von operativen und strategischen Maßnahmen auf internationaler Ebene vorsieht. Auch die Durchführung von internationalen Fachtagungen , wie die im November 2017 stattfindende Expertentagung Wohnungseinbruch bei Europol in Den Haag, oder die Initiierung von internationalen Projekten wie dem „Danube Domestic Burglary Project (DDBP)“ sind wichtige Bestand- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18383 teile der bayerischen Bekämpfungsstrategie in Sachen WED. 4.2 Inwieweit intensiviert die Staatsregierung die Zusammenarbeit der Polizeibehörden der Bundesländer bei der Aufklärung bzw. Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen? Bayern hat seit 2015 Kooperationsvereinbarungen mit den benachbarten Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen , Rheinland-Pfalz und Sachsen unterzeichnet, die eine enge polizeiliche Zusammenarbeit der Länderpartner in verschiedenen taktischen und strategischen Bereichen festlegen . Somit wurden z. B. ein enger Informations- und Lageaustausch , eine Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung von „predictive policing“, die Abstimmung von Intensivtäterkonzepten und der Aufbau von länderübergreifenden (Tatort -)Spurensammlungen vereinbart. Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarungen werden regelmäßig operative polizeiliche Schwerpunktmaßnahmen mit allen beteiligten Bundesländern abgestimmt und gemeinsam durchgeführt. Ziel dieser (Kontroll-)Aktionen ist neben der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten insbesondere auch die Aufdeckung von kriminellen Strukturen. 5.1 Wie hat sich die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland seit 2013, nach Kenntnis der Staatsregierung , entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 5.2 Wie viele zur Anzeige gebrachte Wohnungseinbrüche entfallen seit 2013 in Deutschland, nach Kenntnis der Staatsregierung, auf 1.000 Einwohner (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln )? 5.3 Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen in Deutschland, nach Kenntnis der Staatsregierung, seit 2013 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Während im Bundesgebiet in den Jahren 2013, 2014 und 2016 in etwa gleiche Fallzahlen von rund 150.000 Fällen registriert wurden, kam es im Jahr 2015 zu einem Höchststand von 167.136 gemeldeten Fällen. Analog zur Entwicklung der Fallzahlen wurde im Jahr 2015 mit einer Häufigkeitsziffer (HZ) von 206 ein bundesweiter Höchststand für den Berichtszeitraum erreicht. Für die Jahre 2013, 2014 und 2016 blieb die HZ mit 184, 186 und 188 auf gleichem Niveau. Aus der unten stehenden Tabelle sind große Belastungen in den Stadtstaaten Bremen (2016: 459), Hamburg (2016: 420) und Berlin (2016: 327) deutlich ersichtlich, deren HZ noch vor dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein -Westfalen liegen (2016: 294). Die Belastung in Bayern ist im Jahr 2016 hingegen mit einer HZ von 58 die niedrigste im ganzen Bundesgebiet (rund achtmal geringer als in Bremen). Wie in der Tabelle dargestellt, hatte die Aufklärungsquote (AQ) im Bundesgebiet in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit Werten zwischen 15 und 16 Prozent etwa das gleiche Niveau. Im Jahr 2016 stieg dieser Wert auf 16,9 Prozent an, was dem Höchststand im Berichtszeitraum entspricht. Bayern liegt für das Jahr 2016 mit einer AQ von 18,9 Prozent über dem Bundesdurchschnitt, siehe Anlage. 6. Wie hoch ist der in Deutschland durch Wohnungseinbrüche entstandene finanziellen Schaden seit 2013, nach Kenntnis der Staatsregierung, für die Betroffenen zu beziffern (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Schadenshöhe bei Wohnungseinbrüchen in Deutschland lag im Jahr 2016 erstmals für den Berichtszeitraum unter 400 Mio. Euro, vgl. nachfolgende Tabelle. - 11 - zu 6.: Wie hoch ist der in Deutschland durch Wohnungseinbrüche entstandene finanziellen Schaden seit 2013, nach Kenntnis der Staatsregierung, für die Betroffenen zu beziffern (Bitte nach Jahren, und Bundesländern aufschlüsseln)? Die Schadenshöhe bei Wohnungseinbrüchen in Deutschland lag im Jahr 2016 erstmals für den Berichtszeitraum unter 400 Mio. Euro, vgl. nachfolgende Tabelle. 2016 2015 2014 2013 Deutschland 391.659.914 440.815.779 422.261.937 427.495.425 Schleswig-Holstein 16.404.843 18.588.969 15.763.432 17.166.740 Hamburg 15.408.712 20.208.987 16.662.883 17.585.636 Niedersachsen 37.185.777 39.380.547 36.985.781 39.613.863 Bremen 6.522.306 9.633.787 9.294.916 9.749.081 Nordrhein-Westfalen 142.427.732 180.813.166 153.600.612 166.270.588 Hessen 31.129.092 32.713.946 30.754.751 32.280.539 Rheinland-Pfalz 18.344.085 18.060.895 15.238.348 17.655.296 Baden-Württemberg 29.329.301 31.134.211 36.130.866 31.835.260 Bayern 29.869.791 23.780.994 33.253.327 26.643.629 Saarland 5.506.695 6.311.126 5.995.027 5.246.012 Berlin 32.460.469 33.676.951 43.158.396 37.254.536 Brandenburg 10.102.410 11.241.755 10.913.897 9.951.694 Mecklenburg- Vorpommern 1.912.657 2.479.512 2.440.287 4.670.159 Sachsen 8.102.209 6.716.991 6.944.541 6.225.516 Sachsen-Anhalt 4.502.033 4.130.936 3.591.614 3.946.024 Thüringen 2.451.802 1.943.006 1.533.259 1.400.852 Wohnungseinbruchdiebstahl (435*00) Schadenshöhe in € (Vermögens- und Beuteschaden) Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Eck Staatssekretär Drucksache 17/18383 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 - 10 - Analog zur Entwicklung der Fallzahlen wurde im Jahr 2015 mit einer Häufigkeitsziffer (HZ) von 206 ein bundesweiter Höchststand für den Berichtszeitraum erreicht . Für die Jahre 2013, 2014 und 2016 blieb die HZ mit 184, 186 und 188 auf gleichem Niveau. Aus der unten stehenden Tabelle sind große Belastungen in den Stadtstaaten Bremen (2016: 459), Hamburg (2016: 420) und Berlin (2016: 327) deutlich ersichtlich , deren HZ noch vor dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein- Westfalen liegen (2016: 294). Die Belastung in Bayern ist im Jahr 2016 hingegen mit einer HZ von 58 die niedrigste im ganzen Bundesgebiet (rund acht Mal geringer als in Bremen). Wie in der Tabelle dargestellt, hatte die Aufklärungsquote (AQ) im Bundesgebiet in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit Werten zwischen 15 und 16 Prozent etwa das gleiche Niveau. Im Jahr 2016 stieg dieser Wert auf 16,9 Prozent an, was dem Höchststand im Berichtszeitraum entspricht. Bayern liegt für das Jahr 2016 mit einer AQ von 18,9 Prozent über dem Bundesdurchschnitt . erfasste Fälle HZ AQ in % erfasste Fälle HZ AQ in % erfasste Fälle HZ AQ in % erfasste Fälle HZ AQ in % Deutschland 151.265 184 16,9 167.136 206 15,2 152.123 188 15,9 149.500 186 15,5 Baden-Württemberg 11.095 102 19,2 12.255 114 17,3 13.483 127 14,0 11.295 107 10,9 Bayern 7.470 58 18,9 7.480 59 15,9 8.210 65 15,1 6.385 51 17,1 Berlin 11.507 327 7,8 11.815 341 8,5 12.159 355 6,6 11.566 343 7,3 Brandenburg 4.180 168 19,7 4.436 180 16,7 3.991 163 20,7 4.001 163 21,5 Bremen 3.082 459 9,3 3.544 535 6,2 3.555 541 7,8 3.439 525 7,7 Hamburg 7.510 420 11,9 9.006 511 8,7 7.490 429 8,3 6.924 399 7,2 Hessen 10.405 168 21,1 11.595 190 21,6 10.978 182 20,6 10.795 179 19,4 Mecklenburg- Vorpommern 1.477 92 35,3 1.521 95 31,8 1.530 96 25,8 1.521 95 30,2 Niedersachsen 16.405 207 21,4 16.575 212 22,2 14.654 188 24,6 15.743 202 26,4 Nordrhein-Westfalen 52.578 294 16,1 62.362 354 13,8 52.794 300 15,4 54.953 313 13,6 Rheinland-Pfalz 6.744 166 15,9 7.125 178 15,3 5.819 146 13,9 5.858 147 15,7 Saarland 1.947 196 16,6 2.437 246 13,2 2.485 251 14,0 2.095 211 16,0 Sachsen 4.684 115 19,7 4.257 105 20,7 3.869 96 22,5 3.620 89 29,2 Sachsen-Anhalt 3.061 136 25,1 2.795 125 21,9 2.598 116 28,7 2.588 115 30,4 Schleswig-Holstein 7.711 270 11,2 8.456 299 8,9 7.529 267 12,6 7.534 268 10,2 Thüringen 1.409 65 29,2 1.477 68 25,7 979 45 35,1 1.183 55 28,7 Wohnungseinbruchdiebstahl (435*00) 2016 2015 2014 2013 Anlage zur Frage 5.3