Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ilona Deckwerth SPD vom 03.08.2017 Wann ist Bayern barrierefrei? In seiner Regierungserklärung vom 12.11.2013 kündigte Ministerpräsident Horst Seehofer an, dass Bayern in zehn Jahren komplett barrierefrei sein werde, und zwar im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten ÖPNV. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil barrierefreier Bahnhöfe an allen Bahnhöfen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil barrierefreier Bahnhöfe an allen Bahnhöfen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Bahnhöfe in Bayern barrierefrei zugänglich sein? 2. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil barrierefrei zugänglicher staatlicher Liegenschaften an allen öffentlich zugänglichen staatlichen Liegenschaften in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil barrierefrei zugänglicher staatlicher Liegenschaften an allen öffentlich zugänglichen staatlichen Liegenschaften in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle öffentlich zugänglichen staatlichen Liegenschaften in Bayern barrierefrei zugänglich sein? 3. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von Plankrankenhäusern , in denen das Prinzip Barrierefreiheit vollständig umgesetzt war, an allen Plankrankenhäusern in Bayern (bitte auch die sieben Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von Plankrankenhäusern , in denen das Prinzip Barrierefreiheit vollständig umgesetzt war, an allen Plankrankenhäusern in Bayern (bitte auch die sieben Regierungsbezirke angeben)? c) Wann wird nach Einschätzung der Staatsregierung das Prinzip der Barrierefreiheit in allen Plankrankenhäusern in Bayern vollständig umgesetzt sein? 4. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil barrierefrei zugänglicher Kassenarztpraxen an allen Kassenarztpraxen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil barrierefrei zugänglicher Kassenarztpraxen an allen Kassenarztpraxen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Kassenarztpraxen in Bayern barrierefrei zugänglich sein? 5. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von Schulen, die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind, an allen Schulen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von Schulen, die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind, an allen Schulen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Schulen in Bayern barrierefrei im Sinne der DIN 18040 Teil 1 sein? 6. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von Kindertageseinrichtungen , die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind, an allen Kindertageseinrichtungen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von Kindertageseinrichtungen , die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind, an allen Kindertageseinrichtungen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Kindertageseinrichtungen in Bayern barrierefrei im Sinne der DIN 18040 Teil 1 sein? 7. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von barrierefreien privaten Wohnungen an allen privaten Wohnungen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von barrierefreien privaten Wohnungen an allen privaten Wohnungen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle privaten Wohnungen in Bayern barrierefrei sein? 8. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von barrierefrei zugänglichen Hotels und anderen Unterkunftsbetrieben an allen Unterkunftsbetrieben in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben )? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von barrierefrei zugänglichen Hotels und anderen Unterkunftsbetrieben an allen Unterkunftsbetrieben in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben )? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18387 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18387 c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Hotels und anderen Unterkunftsbetriebe in Bayern barrierefrei sein? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 29.09.2017 1. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil barrierefreier Bahnhöfe an allen Bahnhöfen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? Die Bahnhöfe und Haltepunkte in Bayern stehen in der Regel im Eigentum der DB Station&Service AG. Sie ist daher für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig. Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87e Abs. 4 des Grundgesetzes in der Verantwortung des Bundes. Die Anzahl der barrierefrei ausgebauten Bahnhöfe ist deutlich weniger aussagekräftig und relevant als die Anzahl der Einund Aussteiger, die man mit bereits barrierefrei ausgebauten Bahnhöfen erreicht. Zu diesem Zeitpunkt waren 34 Prozent der bayerischen Stationen barrierefrei. Damit wurden 67 Prozent der Fahrgäste im Schienenpersonennahverkehr erreicht. Nach Regierungsbezirken differenzierte Angaben liegen für dieses Datum nicht vor. b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil barrierefreier Bahnhöfe an allen Bahnhöfen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf den Stand vom 01.01.2017. Angegeben ist in der linken Spalte der prozentuale Anteil der komplett barrierefreien Bahnhöfe in Bayern und den sieben Regierungsbezirken, in der rechten Spalte der Anteil der Ein- und Aussteiger in Bayern und den sieben Regierungsbezirken. Bayern 39 % 71 % Oberbayern 49 % 80 % Niederbayern 31 % 35 % Oberpfalz 30 % 48 % Oberfranken 31 % 48 % Mittelfranken 54 % 77 % Unterfranken 36 % 25 % Schwaben 20 % 32 % In den ersten sieben Monaten 2017 sind weitere barrierefreie Bahnhöfe wie Weilheim, Traunstein, Zapfendorf, Breitengüßbach und Ebensfeld in Betrieb genommen worden und haben diese Werte weiter erhöht. Die statistische Erfassung liegt hierzu noch nicht vor. c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Bahnhöfe in Bayern barrierefrei zugänglich sein? Durch das freiwillige Engagement der Staatsregierung für den barrierefreien Ausbau von Bahnstationen wird bis 2021 der Anteil der Fahrgäste im bayerischen Schienenpersonennahverkehr , die an einem barrierefreien Bahnhof ein- und aussteigen, von derzeit 71 Prozent auf voraussichtlich 82 Prozent steigen. Unter Einbeziehung der Ein- und Aussteiger im Fernverkehr ist der reale Anteil sogar noch höher. Auf die Ausführungen unter 1 a zu den Zuständigkeiten für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus sowie dessen Finanzierung wird insofern verwiesen. 2. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil barrierefrei zugänglicher staatlicher Liegenschaften an allen öffentlich zugänglichen staatlichen Liegenschaften in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil barrierefrei zugänglicher staatlicher Liegenschaften an allen öffentlich zugänglichen staatlichen Liegenschaften in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? Die Antworten zu den Fragen 2 a und 2 b sind der Anlage 1 zu entnehmen. (Die Stichtage der historisch und aktuell vorliegenden Auswertung weichen von der Fragestellung geringfügig ab.) Im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei“ wurde das Handlungsfeld „Staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind“ als eines von inzwischen sechs Handlungsfeldern priorisiert. Der Fokus liegt dabei in einem ersten Schritt auf der Herstellung bzw. Verbesserung der barrierefreien Zugangssituation der Bestandsgebäude. Im Einzelnen werden die Bereiche Zuwegung, Pkw-Stellplatz, Zugangs-/Eingangsbereich und Sanitärraum näher betrachtet. Die Priorisierung und Freigabe des jeweiligen Bauumfangs nimmt das jeweils zuständige Ressort entsprechend der verfügbaren Finanzmittel vor. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD) vom 08.06.2017 betreffend Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (Ziffer 2a) auf Drs. 17/18034 verwiesen. c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle öffentlich zugänglichen staatlichen Liegenschaften in Bayern barrierefrei zugänglich sein? Die Durchführung aller noch ausstehenden Maßnahmen in den öffentlich zugänglichen staatlichen Gebäuden für die barrierefreie Zugänglichkeit wurde von den Ressorts für den Zeitraum bis 2023 geplant und wird kontinuierlich fortgeführt. 3. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von Plankrankenhäusern , in denen das Prinzip Barrierefreiheit vollständig umgesetzt war, an allen Plankrankenhäusern in Bayern (bitte auch die sieben Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von Plankrankenhäusern , in denen das Prinzip Barrierefreiheit vollständig umgesetzt war, an allen Plankrankenhäusern in Bayern (bitte auch die sieben Regierungsbezirke angeben)? c) Wann wird nach Einschätzung der Staatsregierung das Prinzip der Barrierefreiheit in allen Plankrankenhäusern in Bayern vollständig umgesetzt sein? Grundsätzliche Zielsetzung der Staatsregierung ist die umfassende Barrierefreiheit aller bayerischen Krankenhäuser. Drucksache 17/18387 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Die bayerischen Plankrankenhäuser sind aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung, die vor allem auch einen ungehinderten Bettentransport im Gebäude voraussetzt, und der schon seit Langem bestehenden Verpflichtung der Krankenhäuser zur Sicherstellung der Barrierefreiheit (Art. 48 der Bayerischen Bauordnung – BayBO) in den öffentlich zugänglichen und den unmittelbar der Patientenversorgung dienenden Bereichen überwiegend barrierefrei gestaltet. Bei der Prüfung, Abstimmung sowie Förderung von Klinikbaumaßnahmen wird besonders auf Barrierefreiheit geachtet (z. B. behindertengerechte Nasszellen und Toiletten, barrierefreie Erschließungswege). Für einen möglichst barrierefreien stationären Aufenthalt von behinderten Menschen liegen mittlerweile Arbeitshilfen der Staatsregierung für die Klinikträger vor. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass das Prinzip der Barrierefreiheit an bayerischen Plankrankenhäusern baulich bereits weitestgehend umgesetzt wurde. Da umfassende Barrierefreiheit während des stationären Aufenthalts auch klinikinterne Abläufe und Organisation betrifft, auf die seitens der Staatsregierung kein Einfluss besteht, kann zum Zeitpunkt einer vollständigen Umsetzung keine abschließende Einschätzung abgeben werden. Aus demselben Grund liegen auch keine Erkenntnisse über den konkreten Umsetzungsstand zum 01.01.2014 bzw. 31.07.2017 vor. 4. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil barrierefrei zugänglicher Kassenarztpraxen an allen Kassenarztpraxen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil barrierefrei zugänglicher Kassenarztpraxen an allen Kassenarztpraxen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Kassenarztpraxen in Bayern barrierefrei zugänglich sein? Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist nicht Aufgabe der Staatsregierung. Die Zuständigkeit hierfür wurde nach dem Willen des Bundesgesetzgebers vielmehr eigenverantwortlich auf die kassenärztlichen Vereinigungen, in Bayern die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), übertragen. Aus diesem Grund verfügt die Staatsregierung auch über kein eigenes Zahlenmaterial bezüglich der Anzahl barrierefreier Vertragsarztpraxen in Bayern. 5. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von Schulen , die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind, an allen Schulen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? Der Staatsregierung liegen zu den bayernweit rd. 6.100 Schulen keine belastbaren Aussagen zum Stand der Barrierefreiheit am 01.01.2014 vor. Im Hinblick auf Frage 173 der Interpellation der SPD zu „Bayern barrierefrei 2023“ vom 19.03.2014 wurden die Schulen mit KMS vom 28.05.2014 aufgefordert, in Abstimmung mit ihrem Sachaufwandsträger mitzuteilen, inwieweit die Schulen „derzeit den Vorgaben der DIN 18040 Teil 1“ entsprechen. Auf die nachfolgende Antwort der Staatsregierung zu Frage 173 (Drs. 17/5084) der Interpellation wird Bezug genommen: „Es kann lediglich eine Einschätzung der Schulen aufgrund einer Abfrage des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bei den Schulen zur Barrierefreiheit , zu der rund 4.450 Schulen von 6.100 Schulen, das heißt rund drei Viertel der Schulen, Rückmeldungen gegeben haben, gegeben werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die DIN 18040 ein umfassendes Regelwerk ist. Für die meisten Schulen bzw. Schulaufwandsträger (soweit sie einbezogen wurden) ist es daher nur schwer zu beurteilen , ob die verschiedenen Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 eingehalten sind. Fast ein Viertel der Schulen hat dennoch die Einhaltung der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 bejaht, etwa ein Drittel der Schulen hat angegeben, keine Kenntnis zu haben. Etwas über 40 Prozent haben angegeben, dass ihre Schule nicht der DIN-Norm entspricht.“ Die Beantwortung der Fragen 5 a und 5 b hinsichtlich der zwölf staatlichen Heimschulen in Schulaufwandsträgerschaft des Freistaates, der Bayernkollegs in Augsburg und Schweinfurt und der Landesschule für Gehörlose und Körperbehinderte in München erfolgt in der als Anlage 2 beigefügten Tabelle. Datengrundlage ist die im August 2014 für das Programm „Bayern barrierefrei“ erfolgte Ersterhebung sowie die letzte Aktualisierung vom Mai 2017. Zum 01.07.2013 wurde die DIN 18040 Teil 1 in Bayern mit Maßgaben als Technische Baubestimmung eingeführt. Die Einführung bezieht sich auf bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, soweit sie nach Art. 48 Abs. 2 BayBO barrierefrei sein müssen. Bei Schulgebäuden betrifft dies im Bereich des Neubaus und bei Umnutzungen die dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teile. Dabei können die mit den Anforderungen nach der Norm verfolgten Ziele gemäß DIN 18040 Teil 1 auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden. Für Bauten öffentlicher Stellen des Freistaates Bayern sowie entsprechende Bauten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts fordert zudem auch das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), dass Neubauten und große Umund Erweiterungsbauten entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden (Art. 10 Abs. 1 Satz 1 BayBGG). Bereits seit dem 01.01.2012 ist im staatlichen Hochbau für alle großen und kleinen Baumaßnahmen nach den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau) das Audit „Barrierefreies Bauen“ durchzuführen. Das Audit wird dabei als Qualitätssicherungsinstrument eingesetzt, welches auf Basis der gesetzlichen Regelwerke die Einhaltung der Belange des barrierefreien Bauens einer zusätzlichen Prüfung unterzieht. Zudem erfolgt im Zuge der Baumaßnahmen regelmäßig die Einbindung der zuständigen Behindertenbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen. Bei bestehenden Gebäuden gibt es keine generelle bauordnungsrechtliche Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 Teil 1. Eine über die im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei “ hinausgehende Erhebung, in welcher Form die Schutzziele der DIN 18040 Teil 1 im Detail bei den staatlichen Schulen und Kollegs umgesetzt sind, liegt nicht vor. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18387 b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von Schulen , die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind, an allen Schulen in Bayern und (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? Zum 31.07.2017 liegen der Staatsregierung nur sehr eingeschränkt Daten vor. Auf die Antwort der Staatsregierung (Drs. 17/17600) auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD) vom 08.07.2017 „Barrierefreiheit an Schulen und in Schulbussen“ wird verwiesen. Eigene Erkenntnisse der Staatsregierung liegen nur hinsichtlich der zwölf staatlichen Heimschulen in Schulaufwandsträgerschaft des Freistaates vor. Auf die zur vorgenannten Schriftlichen Anfrage vorgelegte Anlage 1 wird Bezug genommen. Speziell zu der Frage, inwieweit diese Gebäude in staatlicher Verantwortung zum 31.07.2017 der DIN 18040 Teil 1 entsprechen, wird auf die Antwort zu Frage 5 a und die als Anlage 2 beigefügte Tabelle verwiesen. c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Schulen in Bayern barrierefrei im Sinne der DIN 18040 Teil 1 sein? Zu allen in Frage 5 b genannten Schulen in staatlicher Verantwortung siehe Antwort zu Frage 5 a. Hinsichtlich der Schulen in kommunaler und privater Sachaufwandsträgerschaft ist eine Prognose nicht möglich, da nicht abgeschätzt werden kann, welche Maßnahmen im Einzelnen notwendig sind und – auch unter Berücksichtigung eines bestehenden Bestandsschutzes – die Verantwortlichen entsprechende Baumaßnahmen durchführen werden. In Bezug auf Schulen in kommunaler Sachaufwandsträgerschaft unterstützt der Freistaat die Kommunen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungen mit gezielten Projektförderungen nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit sind zumeist Teil größerer Baumaßnahmen. Gegenwärtig fördert der Freistaat rund 1.700 Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen nach Art. 10 FAG. Eine Untergliederung der Baumaßnahmen in Leistungen für Barrierefreiheit oder für andere Zwecke ist förderrechtlich nicht erforderlich und wird daher auch nicht vorgenommen. 6. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von Kindertageseinrichtungen , die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind, an allen Kindertageseinrichtungen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von Kindertageseinrichtungen , die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind, an allen Kindertageseinrichtungen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben )? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Kindertageseinrichtungen in Bayern barrierefrei im Sinne der DIN 18040 Teil 1 sein? Der Staatsregierung liegen über den „Anteil von Kindertageseinrichtungen , die barrierefrei im Sinne der Vorgaben der DIN 18040 Teil 1 sind“, keine Daten vor. Eine Abfrage bei den für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen zuständigen Kommunen wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Im Übrigen besteht gegenüber der Staatsregierung keine Auskunftspflicht der Kommunen, da diese im eigenen Wirkungskreis tätig werden. Hingewiesen wird auf Art. 48 BayBO. Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein (siehe insofern auch die Ausführungen unter 5 a). Dies gilt insbesondere auch für Tageseinrichtungen für Kinder (Art. 48 Abs. 2 Nr. 2 BayBO). Zudem schreibt Art. 10 Abs. 1 Satz 1 BayBGG, der seit 01.08.2003 gilt, vor, dass Neubauten und große Um- und Erweiterungsbauten von Tageseinrichtungen für Kinder, die vom Freistaat Bayern, von den Kommunen oder von einem Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BayBGG getragen werden, entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden sollen. Die seit Inkrafttreten der Vorschrift errichteten Kindertageseinrichtungen müssen demnach bereits den Anforderungen der Barrierefreiheit nach dem einschlägigen technischen Regelwerk genügen. Außerdem ist Barrierefreiheit im Rahmen der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR) auch beim Bau von Kindertageseinrichtungen angemessen zu berücksichtigen, vgl. Ziffer 4.3 FAZR. 7. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von barrierefreien privaten Wohnungen an allen privaten Wohnungen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von barrierefreien privaten Wohnungen an allen privaten Wohnungen in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle privaten Wohnungen in Bayern barrierefrei sein? Zur Zahl der barrierefreien privaten Wohnungen in Bayern wird keine amtliche Statistik geführt. Der Staatsregierung liegen daher keine Erkenntnisse zu den Fragestellungen vor. 8. a) Wie hoch war am 01.01.2014 der Anteil von barrierefrei zugänglichen Hotels und anderen Unterkunftsbetrieben an allen Unterkunftsbetrieben in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? b) Wie hoch war am 31.07.2017 der Anteil von barrierefrei zugänglichen Hotels und anderen Unterkunftsbetrieben an allen Unterkunftsbetrieben in Bayern (bitte auch die sieben bayerischen Regierungsbezirke angeben)? Da die Frage rein auf den Beherbergungsbereich abzielt, wird das Segment des Gastgewerbes ohne Beherbergung nicht mit einbezogen. Die Beantwortung der Teilfragen 8 a/8 b erfolgt aufgrund des thematischen Zusammenhangs gemeinsam. In der amtlichen Statistik wird der Anteil der Betten in barrierefrei zugänglichen Hotels und Unterkunftsbetrieben nicht erfasst. Insofern liegen der Staatsregierung keine validen Informationen über die Anzahl und die Entwicklung der barrierefrei zugänglichen Beherbergungsbetriebe in Bayern bzw. in den Regierungsbezirken vor. Gästebefragungen belegen jedoch, dass der Freistaat Bayern bei Gästen mit Mobilitäts- und/oder Aktivitätseinschränkungen seit Jahren das beliebteste Reiseziel in Deutschland ist und im Bundesländervergleich beste Noten erreicht. Drucksache 17/18387 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 c) Wann werden nach Einschätzung der Staatsregierung alle Hotels und anderen Unterkunftsbetriebe in Bayern barrierefrei sein? Für die Barrierefreiheit von Beherbergungsstätten gelten die Regelungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Wird eine Beherbergungsstätte neu errichtet, ist für die öffentlich zugänglichen Besucher- und Benutzerbereiche einer Beherbergungsstätte die barrierefreie Nutzbarkeit nach Art. 48 Abs. 2 Nr. 8 BayBO vorgeschrieben. Die Anzahl und der technische Standard barrierefreier Gästezimmer werden nicht konkret vorgegeben. Bei Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf Gästebetten (Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 8 BayBO) können die Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall konkrete Anforderungen stellen (Art. 54 Abs. 3 Satz 1 HS 1 Bay- BO). Aus der Liste der bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen geht hervor, welche technischen Regeln dabei zu beachten sind (siehe Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.11.2014, Anlage 7.3/01 lfd. Nr. 09 zu DIN 18040-1). Davon unabhängig dient eine Zielvereinbarung nach § 5 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zwischen den Interessenvertretern des Hotel- und Gaststättengewerbes und den Vertretern behinderter Menschen der Schaffung und Umsetzung verlässlicher Standards für barrierefreie Angebote im Bereich der Hotellerie und Gastronomie . Diese Zielvereinbarung nennt als Mindestanzahl ein rollstuhlgerechtes Doppelzimmer. Eine vollständige Barrierefreiheit aller Beherbergungsbetriebe in Bayern ist nach diesen Maßgaben nicht vorgesehen . Ziel der Staatsregierung ist es vielmehr, ein flächendeckendes Angebot an barrierefreien Beherbergungsbetrieben in ganz Bayern zu erreichen und mit dem deutschlandweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ detaillierte, geprüfte und verlässliche Informationen dazu zur Verfügung zu stellen. Seit 2015 werden Unterkunftsbetriebe und touristische Leistungsträger in Bayern bei diesem Erhebungs- und Zertifizierungsprozess durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie mit Mitteln in Höhe von 125.000 Euro pro Jahr unterstützt. Schriftliche Anfrage Ilona Deckwerth vom 03.08.2017 - Wann ist Bayern barrierefrei? Beitrag zur Antwort zu 5a und 5b - Staatliche Schulgebäude Nachfolgende Tabelle bezieht sich auf die im Rahmen der Initiative Bayern Barrierefrei 2023 betrachteten Punkte. Region Stand 08.2014* Stand 05.2017* Öffentlich zugängliche Gebäude Gebäude ohne Defizite1 Anteil in Prozent Öffentlich zugängliche Gebäude Gebäude ohne Defizite1 Anteil in Prozent Bayern 46 26 57% 46 29 63% Oberbayern 11 6 55% 12 7 58% Niederbayem 5 3 60% 5 3 60% Oberpfalz 3 0 0% 2 0 0% Oberfranken 7 5 71% 7 5 71% Unterfranken 8 8 100% 8 8 100% Mittetfranken 0 0 0 0 Schwaben 12 4 33% 12 6 50% ’ Sei Zugänglichkeit (ßarnerefreie Zuwegung, barrieiefreier PKW-Stellp!alz, barrierefreier Zugang-ZEingang) und barrierefreiem Sanitarraum 2 Starterhebung für dio Initiative Bayern Barriorefrei 2023 3 Stand der letzten Gesnmterhebung für die Initiative Bayern Barrierefrei 2023 Schriftliche Anfrage Ilona Deckwerth vom 03.08.2017 - Wann ist Bayern barrierefrei? Antwort zu 2a und 2b - Staatliche Gebäude Region Stand 08.20145 Stand 05.20174 Öffentiich zugängliche Gebäude Gebäude ohne Defizite1 Anteil in Prozent (Frage 23) Öffentiich zugängliche Gebäude Gebäude ohne Defizite1 Anteil in Prozent (Frage 2b) Bayern 3143 838 27% 2969 1083 36% Oberbayern 1071 270 25% 1066 330 31% Niederbayern 262 66 25% 242 103 43% Oberpfalz 278 86 31% 263 109 41% Oberfranken 364 95 26% 350 131 37% LI nterf ranken 408 133 33% 378 152 40% Mittelfranken 446 93 21% 363 123 34% Schwaben 314 95 30% 302 129 43% Alle Angaben gemäß Dokumentation In der Fachdalenbank Hochbau (FDH) ' Bot Zugangkchkeit (Barrierefreie Zuwegung, barrierefreier PKW-Steüplatz. barrierefreier Zugang/Eingang) und bametefreiem Sanitörraum 1 Slartertiebung für das Programm Bayern Barrierefrei 2023 3 Stand der letzten Gesamterhebung Anlage 1 Anlage 2