Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 10.08.2017 Museum BIOTOPIA Das bestehende Museum „Mensch und Natur“, das im nordwestlichen Teil des Schlosses Nymphenburg liegt, soll erweitert und unter dem Namen BIOTOPIA zu einem Zentrum der naturwissenschaftlichen Sammlungen ganz Bayerns werden. Ich frage die Staatsregierung; 1. Wurde bei der Auslobung des Wettbewerbs zur Erweiterung des Museums „Mensch und Natur“ auf den Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Schlossensembles hingewiesen? 2. a) Warum wurde dem ehemaligen Labor- und Seminargebäude der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), das dem geplanten Museum weichen muss, die Denkmaleigenschaft entzogen, obwohl es das symmetrische Pendant zum südlichen Schwaigebau ist? b) Stimmt es, dass zuerst einem anderen Gebäude des Nordflügels die Denkmaleigenschaft entzogen wurde? 3. Wie wird die Erschließung des Museums BIOTOPIA erfolgen? 4. Wird die Staatsregierung darauf achten, dass bei Überarbeitung des Siegerentwurfs den Vorgaben des Schlossensembles Rechnung getragen und dennoch ein repräsentativer Eingang für das Museum geschaffen wird? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.10.2017 Der Schriflichen Anfrage ist folgender Vorspruch vorangestellt : „Das bestehende Museum ‚Mensch und Natur‘“, das im nordwestlichen Teil des Schlosses Nymphenburg liegt, soll erweitert und unter dem Namen BIOTOPIA zu einem Zentrum der naturwissenschaftlichen Sammlungen ganz Bayerns werden.“ 1. Wurde bei der Auslobung des Wettbewerbs zur Erweiterung des Museums „Mensch und Natur“ auf den Erhalt des unter Denkmalschutz stehenden Schlossensembles hingewiesen? Der Sensibilität des Standortes Schloss Nymphenburg für die geplante Erweiterung des Museums „Mensch und Natur“ zu BIOTOPIA-Naturkundemuseum Bayern wurde insbesondere mit der frühzeitigen Einbindung der Landeshauptstadt München als Unterer Denkmalschutzbehörde, des Landesamts für Denkmalpflege und der Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen Rechnung getragen. Der mit diesen Stellen abgestimmte Auslobungstext zum zugehörigen Realisierungswettbewerb vom 31.05.2013 führt die Belange des Denkmalschutzes entsprechend auf. Für einen Erweiterungsbau weist die Auslobung daher als mögliches Baufeld lediglich den Bereich der ehemaligen Institutsgebäude der LMU sowie des zugehörigen Innenhofes aus. Darüber hinaus wird auf das vorhandene Denkmalensemble „Schloss Nymphenburg“ verwiesen. Für einen Neubau wird hinsichtlich Kubatur, Baufluchten sowie äußere Trauf- und Firstlinien die Vorgabe der Einfügung in den Bestand – unter Bezugnahme auf den äquivalenten südlichen Schlossbaukörper der Schwaige und insbesondere zur Wahrung der Gesamtsymmetrie der Schlossanlage – formuliert. 2. a) Warum wurde dem ehemaligen Labor- und Seminargebäude der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), das dem geplanten Museum weichen muss, die Denkmaleigenschaft entzogen, obwohl es das symmetrische Pendant zum südlichen Schwaigebau ist? Es handelt sich hier um einen für die LMU errichteten Bau des Instituts für Genetik, der nach Entwurf von Albin Steininger 1962–1965 erfolgte. Dieser Bauteil des Gesamtkomplexes von Schloss Nymphenburg war jedoch zu keinem Zeitpunkt als Einzelbaudenkmal erfasst. Die Eintragung von Schloss Nymphenburg in die Denkmalliste erfolgte nach Benehmensherstellung mit der Landeshauptstadt München am 24.10.1979. Zuerst wurde der Eintrag 1985 veröffentlicht (s. Denkmäler in Bayern. Band I.1: Landeshauptstadt München. Bearbeitet von Heinrich Habel und Helga Himen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.02.2018 Drucksache 17/18390 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18390 München 1985, S. 280 f.). Der Eintrag in der Denkmalliste benennt ausschließlich die Bauphasen des 17. bis 19. Jahrhunderts . Seither ist der Eintrag in die Denkmalliste nur redaktionell , nicht inhaltlich verändert worden (s. Eintrag Nr. D-1-62-000-6228 im Bayerischen Denkmalatlas [http://geoportal .bayern.de]). Fälschlicherweise wurden im Rahmen der Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste das Labor- und Seminargebäude sowie Bauteile im südlichen Schlosskomplex im Jahr 2010 mit als Baudenkmal kartiert. Aufgrund einer Anfrage des Bezirksausschusses 9 hat das Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) im Dezember 2016 nach Rücksprache mit der Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen festgestellt, dass auch Teile, die erst im 20. Jahrhundert errichtet worden sind, als Baudenkmal mit kartiert waren. Aufgrund des Eintrags in der Denkmalliste, der, wie dargelegt, für Schloss Nymphenburg die Bauphasen des 17. bis 19. Jahrhunderts benennt, wurden alle Teile, die erst im 20. Jahrhundert erbaut wurden, aus der Kartierung entfernt. Hierzu zählt auch das Labor- und Seminargebäude im nördlichen Schlosskomplex (s. Kartierung Nr. D-1-62-000-6228 im Bayerischen Denkmalatlas [http://geoportal.bayern.de]). Dagegen ist der Gebäudeteil des Labor- und Seminargebäudes aus den 1960er-Jahren Bestandteil des Baudenkmal -Ensembles Schloss Nymphenburg (s. Kartierung und Beschreibung unter Nr. E-1-62-000-43 im Bayerischen Denkmalatlas [http://geoportal.bayern.de]). Das Ensemble Schloss Nymphenburg wurde nach zustimmendem Votum des Landesdenkmalrats am 26.01.1979 in die Denkmalliste eingetragen und seitdem nicht verändert. Das ehemalige Labor- und Seminargebäude unterliegt daher nach wie vor den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes. b) Stimmt es, dass zuerst einem anderen Gebäude des Nordflügels die Denkmaleigenschaft entzogen wurde? Wie zu Frage 2 a dargelegt, ist keinem Teil im nördlichen Bereich von Schloss Nymphenburg eine Denkmaleigenschaft abgesprochen worden, es wurde lediglich die falsche Kartierung des Baudenkmals dem tatsächlichen Eintrag in der Denkmalliste angepasst. 3. Wie wird die Erschließung des Museums BIOTO- PIA erfolgen? Der Haupteingang des Museums für die Besucher liegt mittig im neuen Museumshof und damit auf der übergeordneten Achse der zentralen Zugänge in die historischen Schlossbereiche des nördlichen und des südlichen Schlossflügels. Erschlossen wird der neue Museumshof über das nördliche Schlossrondell. Die Landeshauptstadt München hat in ihrem Grundsatzbeschluss vom 02.10.2013, in dem sie der Erweiterung des Museums „Mensch und Natur“ zum Naturkundemuseum Bayern zugestimmt hat, hinsichtlich der Erschließung Aussagen zur verkehrlichen Situation getroffen und insbesondere die stadtverträgliche und barrierefreie Abwicklung des Besucherverkehrs mit Schwerpunkt ÖPNV- Nutzung als städtisches Planungsziel festgeschrieben. Das Naturkundemuseum ist bereits jetzt gut über die Haltestellen „Schloss Nymphenburg“ (ca. 650 m Entfernung zum Museum) und „Maria-Ward-Straße“ (ca. 350 m Entfernung zum Museum) mit der Metrobuslinie 51, den Stadtbuslinien 143 und 151 sowie der beschleunigten Tramlinie 17 an das ÖPNV-Netz angebunden. Für die bisher noch nicht barrierefrei erreichbare, künftig maßgebliche Haltestelle „Maria-Ward-Straße“ hat die Landeshauptstadt München am 04.07.2017 unter Bezugnahme auf die geplante Museumserweiterung den barrierefreien Kreuzungsumbau Menzinger Straße/Wintrichring samt Haltestellen sowie den Radweglückenschluss in der Menzinger Straße beschlossen. Die bauliche Umsetzung soll vor der Fertigstellung des Museumsneubaus abgeschlossen sein. Bereits realisiert ist eine Radmietstation der MVG in unmittelbarer Nähe zum künftigen Museumszugang. Die Erreichbarkeit mit dem Pkw oder Reisebus ist über die Auffahrtsalleen gegeben. Ein im Zuge des Wettbewerbsverfahrens 2013/2014 eigens in Abstimmung und unter Einbindung der Verkehrsplanung der Landeshauptstadt München in Auftrag gegebenes Verkehrsgutachten stuft die Museumserweiterung zusammenfassend als verkehrsverträglich ein. 4. Wird die Staatsregierung darauf achten, dass bei Überarbeitung des Siegerentwurfs den Vorgaben des Schlossensembles Rechnung getragen und dennoch ein repräsentativer Eingang für das Museum geschaffen wird? Wie zu Frage 1 dargelegt, wurde bereits im Auslobungstext zum Realisierungswettbewerb vom 31.05.2013 auf die Belange des Denkmalschutzes und das vorhandene Denkmalensemble „Schloss Nymphenburg“ verwiesen. Zugleich wurde eine vor Ort eigenständige Sichtbarkeit innerhalb einer harmonischen Integration in das Denkmalensemble als Planungsaufgabe definiert. Nach den von den Architekten nunmehr vorgelegten Entwürfen für das BIOTOPIA-Naturkundemuseum Bayern lehnt sich der Neubau behutsam an das historische Schlossensemble an und ist gleichzeitig als moderner Museumsbau zu erkennen. Im Zuge der weiteren Konkretisierung wird auf die Erfüllung der o. a. Vorgaben weiter geachtet.