Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger fraktionslos vom 30.08.2017 Berufliche Oberschulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Abbrecherquoten in den Beruflichen Oberschulen (getrennt nach FOS, BOS, Jahrgangsstufen und Fachrichtungen)? 2. Wie hat sich die Zahl der Stellen für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an Beruflichen Oberschulen (getrennt nach FOS und BOS) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt ? 3. Wie wird der künftige Bedarf von JaS an Beruflichen Oberschulen (getrennt nach FOS und BOS) eingeschätzt (mit Begründung)? 4. Wie ist der aktuelle Stand des Programms „JaS 1000“ (Stellenanzahl nach Schularten)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) vom 04.10.2017 1. Wie hoch sind die Abbrecherquoten in den Beruflichen Oberschulen (getrennt nach FOS, BOS, Jahrgangsstufen und Fachrichtungen)? In der als Anlage beigefügten Übersicht kann auf Basis einer Erhebung bei den Ministerialbeauftragten für das Schuljahr 2015/2016 der Anteil der Schülerinnen und Schüler entnommen werden, die das Klassenziel erreicht (11. Klasse) bzw. die Abschlussprüfung (12. und 13. Klasse) bestanden haben. Die Bestehensquoten werden getrennt nach Fachoberschule (FOS), Berufsoberschule (BOS), Jahrgangsstufe und Fachrichtung dargestellt und beziehen sich auf die Schülerzahl am 20.10.2015. Für das abgelaufene Schuljahr 2016/2017 liegen noch keine Daten vor. Die Abbrecherquoten werden nicht statistisch erfasst. Es ergeben sich jedoch aus den Erfolgsquoten der jeweiligen Jahrgangsstufen die Quoten für die Schülerinnen und Schüler, die das Klassenziel bzw. die jeweils angestrebte Hochschulreife im Schuljahr nicht erreicht haben. Diese sind aber nicht gleichzusetzen mit einer Abbrecherquote, da ein Großteil dieser Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe wiederholt und im Zweitversuch das angestrebte Klassenziel erreicht bzw. die angestrebte Hochschulreife erfolgreich absolviert. Des Weiteren entscheiden sich zahlreiche Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuchs für die Aufnahme einer Berufsausbildung. 2. Wie hat sich die Zahl der Stellen für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an Beruflichen Oberschulen (getrennt nach FOS und BOS) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Ob die für die JaS zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe , die Landkreise und kreisfreien Städte JaS an Beruflichen Oberschulen eingerichtet haben, ist nicht bekannt. Staatlich gefördert wird der Einsatz von JaS an Beruflichen Oberschulen ebenso wie an Gymnasien nicht, da die JaS ein sekundärpräventives Jugendhilfeangebot ist, das sich ausschließlich an die Zielgruppe der sozial benachteiligten jungen Menschen richtet und somit nicht an alle jungen Menschen. 3. Wie wird der künftige Bedarf von JaS an Beruflichen Oberschulen (getrennt nach FOS und BOS) eingeschätzt (mit Begründung)? Hierzu wird auf die Ausführungen zu Frage 2 hingewiesen. Es wird darauf verwiesen, dass seitens des schulischen Systems zur Unterstützung der Schülerschaft in ihrer Gesamtheit an den bayerischen Schulen ein breites pädagogisches Unterstützungssystem eingerichtet ist, das zur De- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.02.2018 17/18401 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18401 ckung der Bedarfslagen grundsätzlich ausreichend ist: Rat suchenden Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften stehen an den Schulen – somit auch an den Beruflichen Oberschulen – Verbindungslehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologen, Regionalbeauftragte für Demokratie und Toleranz sowie auf regionaler Ebene neun Staatliche Schulberatungsstellen zur Verfügung. Schulpsychologen sind – anders als sozialpädagogische Fachkräfte – als Lehrkräfte auch immer im Unterricht tätig. Durch diese bundesweit einmalige Regelung ist eine enge Verknüpfung von schulpsychologischer Tätigkeit und praxisnaher Unterrichtserfahrung sowie eine unterrichtsnahe Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften gewährleistet. Aufgrund ihrer Ausbildung stehen Schulpsychologen (Studium des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gemäß § 110 der Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I) und auch Beratungslehrkräfte (Studium bzw. Weiterbildung Beratungslehrkraft gemäß § 111 LPO I) den Schulen als Experten für – Fragen der Schullaufbahn, – pädagogisch-psychologische Problemstellungen von Schülerinnen und Schülern, – die Beratung der Schule und der Lehrkräfte und – die Kooperation mit außerschulischen Beratungseinrichtungen zur Seite. Zur Ausstattung im Detail im Schuljahr 2016/2017: – ca. 880 staatliche Schulpsychologen, – ca. 1.800 Beratungslehrkräfte, – 9 Staatliche Schulberatungsstellen (i. d. R. mit besonders erfahrenen Beratungslehrkräften und Schulpsychologen aus allen Schularten). Wird vonseiten der Jugendhilfe über diese schulischen Unterstützungsleistungen hinaus ein Bedarf im Hinblick auf Jugendhilfeleistungen auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung des Jugendamts festgestellt, so ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt verpflichtet, diesen zu decken. Für die Bedarfsdeckung kommt grundsätzlich bezüglich des jeweiligen Einzelfalls das gesamte Spektrum der Jugendhilfeleistungen infrage. 4. Wie ist der aktuelle Stand des Programms „JaS 1000“ (Stellenanzahl nach Schularten)? Der Freistaat unterstützt in Verantwortung des StMAS die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Aufgabe der Jugendsozialarbeit mit dem von der Staatsregierung am 19.03.2002 beschlossenen Regelförderprogramm zur „Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“. Die Jugendsozialarbeit gemäß § 13 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) ist eine gesetzliche Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Bei den Maßnahmen der Jugendsozialarbeit handelt es sich um sekundärpräventive Jugendhilfeangebote, die sich an die Zielgruppe der sozial benachteiligten jungen Menschen richten und somit nicht an alle jungen Menschen. Wegen dieser Fokussierung , die auch für die JaS gilt, engagiert sich der Freistaat hier auf freiwilliger Basis. JaS stellt mit klar definiertem Profil auf der Grundlage des § 13 SGB VIII sozial benachteiligte junge Menschen in das Zentrum des Handelns. Sie richtet sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche, die einen erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf haben und zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind, nicht an die gesamte Schülerschaft. Aus der Zielgruppenorientierung des § 13 SGB VIII ergibt sich eine Schwerpunktsetzung für die freiwillige staatliche Förderung für die JaS an den Mittelschulen, Berufsschulen und Förderschulen (Priorität I). Der JaS an Grundschulen mit einem Migrantenanteil von mindestens 20 Prozent kommt Priorität II zu. Der geförderte Einsatz von JaS an Realschulen erfolgt nur in ganz besonderen Einzelfällen (Priorität III). Bayernweiter Ausbaustand zum 01.08.2017: rund 865 JaS-Stellen (Vollzeitäquivaltente) an insgesamt 1.156 Einsatzorten : Mittelschulen: 416 Förderschulen: 117 Berufsschulen: 87 Grundschulen: 230 Realschulen: 15 Drucksache 17/18401 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Te le fo n : 08 9 21 86 0 em ai l: po st st el le @ st m u k. ba ye rn . de Sa lv at or st ra ße 2 · 8 03 33 M ün ch en Te le fa x: 08 9 21 86 2 80 0 In te rn et : w w w . st m u k. ba ye rn .d e U3 , U 4, U 5, U 6 - H al te st el le O de on sp la tz An la ge : Üb er si ch t ü be r d e n S ch ul e rfo lg Fa ch o be rs ch u le n J a hr ga n gs st u fe n 1 1, 12 u n d 13 (S ch ul jah r 2 01 5/ 16 ) Qu o te : be zo ge n a uf di e S ch ül e rz a hl vo m 20 . O kt o be r 20 15 Üb er si ch t ü be r d e n S ch ul e rfo lg Be ru fs o be rs ch ul e n Ja hr ga n gs st u fe n 12 u n d 13 (S ch ul jah r 2 01 5/ 16 ) % de r Sc hü le r, di e di e A bs ch lu ss pr üfu n g be st an de n (12 /1 3. K l.) ha be n Te ch ni k W V So zi a lw es en A BU G es u n dh ei t In t. W ir ts ch a ft G es a m t 12. Kl. 13. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 12. Kl. 13. Kl. Qu o te 75 ,5 80 ,2 78 ,6 78 ,2 74 ,8 73 ,1 85 ,4 96 ,0 82 ,7 - - - 77 ,5 - - - 77 ,1 77 ,9 Qu o te : be zo ge n a uf di e S ch ül e rz a hl vo m 20 . O kt o be r 20 15 % de r Sc hü le r di e da s K la ss en zi el er re ic ht (11 . K l.) bz w . di e A bsc hl u ss pr üf u n g be st an de n (12 /1 3. K l.) ha be n Te ch ni k W V So zi a lw es en G es ta ltu n g A BU G es u n dh ei t In t. W ir ts ch a ft G es a m t 11. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 11. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 11. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 11. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 11. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 11. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 11. Kl. 12. Kl. 13. Kl. 11. Kl. 12. Kl. 13. Kl. Qu o te 76 ,3 83 ,4 91 ,3 75 ,0 85 ,3 93 ,1 77 ,3 86 ,4 90 ,6 86 ,2 90 ,8 90 ,9 81 ,9 91 ,7 93 ,9 71 ,0 83 ,0 97 ,6 74 ,6 91 ,3 10 0, 0 76 ,5 85 ,7 91 ,8