Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 25.08.2017 Einsatz von Lehrkräften im Schuljahr 2016/2017 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Gymnasiallehrer wurden im Regierungsbezirk Unterfranken im Zuständigkeitsbereich der Schulämter Aschaffenburg Stadt und Land, Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Haßberge, Landkreis Kitzingen, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Miltenberg, Landkreis Rhön- Grabfeld, Stadt und Landkreis Schweinfurt und Stadt und Landkreis Würzburg in Grund- und Mittelschulen beschäftigt (bitte konkrete Zahl und in Prozent zur gesamten Zahl der Lehrkräfte)? 2. Wie viele Realschullehrer wurden im Regierungsbezirk Unterfranken im Zuständigkeitsbereich der Schulämter Aschaffenburg Stadt und Land, Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Haßberge, Landkreis Kitzingen, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Miltenberg, Landkreis Rhön- Grabfeld, Stadt und Landkreis Schweinfurt und Stadt und Landkreis Würzburg in Grund- und Mittelschulen beschäftigt (bitte konkrete Zahl und in Prozent zur gesamten Zahl der Lehrkräfte)? 3. Wie viele Beschäftigungen wurden nur für ein Jahr auf Vertragsbasis abgeschlossen? 4. Wie vielen Lehrkräften in Grund-, Mittel- und Realschulen sowie in Gymnasien in Bayern wurde zum Ende des Schuljahres 2016/2017 gekündigt bzw. lief der Vertrag zum Schuljahresende 2016/2017 aus (bitte mit der Maßgabe , dass sich diese Lehrkräfte für das neue Schuljahr wieder neu bewerben können)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 04.10.2017 1. Wie viele Gymnasiallehrer wurden im Regierungsbezirk Unterfranken im Zuständigkeitsbereich der Schulämter Aschaffenburg Stadt und Land, Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Haßberge, Landkreis Kitzingen, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Miltenberg , Landkreis Rhön-Grabfeld, Stadt und Landkreis Schweinfurt und Stadt und Landkreis Würzburg in Grund- und Mittelschulen beschäftigt (bitte konkrete Zahl und in Prozent zur gesamten Zahl der Lehrkräfte)? In nachfolgender Tabelle zu Frage 1 ist die Anzahl der vollund teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Personen) des Freistaates Bayern an staatlichen Grund- und Mittelschulen im Regierungsbezirk Unterfranken (aufgegliedert nach den o. g. Schulämtern) im Schuljahr 2016/2017 angegeben. Dabei ist jeweils ausgewiesen, wie viele dieser Lehrkräfte die Qualifikation „Lehramt Gymnasium“ besitzen (absolut und anteilig). Tabelle zu 1. Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Personen) des Freistaates Bayern mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Unterfranken im Schuljahr 2016/2017 Schulamt Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Personen) des Freistaates Bayern an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Unterfranken im Schuljahr 2016/2017 insgesamt darunter mit Lehramt Gymnasium absolut anteilig Staatl. Schulamt in der Stadt und im Lkr. Aschaffenburg 756 8 1,1 % Staatl. Schulamt im Landkreis Bad Kissingen 350 7 2,0 % Staatl. Schulamt im Landkreis Rhön-Grabfeld 261 3 1,1 % Staatl. Schulamt im Landkreis Haßberge 324 1 0,3 % Staatl. Schulamt im Landkreis Kitzingen 315 1 0,3 % Staatl. Schulamt im Landkreis Miltenberg 469 7 1,5 % Staatl. Schulamt im Landkreis Main-Spessart 390 5 1,3 % Staatl. Schulamt in der Stadt und im Lkr. Schweinfurt 544 2 0,4 % Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.01.2018 Drucksache 17/18402 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18402 Schulamt Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Personen) des Freistaates Bayern an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Unterfranken im Schuljahr 2016/2017 insgesamt darunter mit Lehramt Gymnasium absolut anteilig Staatl. Schulamt in der Stadt und im Lkr. Würzburg 741 2 0,3 % Insgesamt 4 150 36 0,9 % In der Gesamtzahl der Lehrkräfte, die mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien an Grund- bzw. Mittelschulen unterrichten , befinden sich für das Schuljahr 2016/2017 auch 19 Lehrkräfte, die aufgrund des erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für Mittelschulen an einer Zweitqualifizierung teilnehmen und in diesem Rahmen den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen anstreben. 2. Wie viele Realschullehrer wurden im Regierungsbezirk Unterfranken im Zuständigkeitsbereich der Schulämter Aschaffenburg Stadt und Land, Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Haßberge, Landkreis Kitzingen, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Miltenberg , Landkreis Rhön-Grabfeld, Stadt und Landkreis Schweinfurt und Stadt und Landkreis Würzburg in Grund- und Mittelschulen beschäftigt (bitte konkrete Zahl und in Prozent zur gesamten Zahl der Lehrkräfte)? In folgender Tabelle zu Frage 2 ist die Anzahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Personen) des Freistaates Bayern an staatlichen Grund- und Mittelschulen im Regierungsbezirk Unterfranken (aufgegliedert nach den o. g. Schulämtern) im Schuljahr 2016/2017 angegeben. Ebenso enthalten ist jeweils, wie viele dieser Lehrkräfte die Qualifikation „Lehramt Realschule“ besitzen (absolut und anteilig). Tabelle zu 2. Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Personen) des Freistaates Bayern mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Unterfranken im Schuljahr 2016/2017 Schulamt Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Personen) des Freistaates Bayern an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Unterfranken im Schuljahr 2016/2017 insgesamt darunter mit Lehramt Realschule absolut anteilig Staatl. Schulamt in der Stadt und im Lkr. Aschaffenburg 756 14 1,9 % Staatl. Schulamt im Landkreis Bad Kissingen 350 3 0,9 % Staatl. Schulamt im Landkreis Rhön-Grabfeld 261 7 2,7 % Staatl. Schulamt im Landkreis Haßberge 324 4 1,2 % Staatl. Schulamt im Landkreis Kitzingen 315 3 1,0 % Staatl. Schulamt im Landkreis Miltenberg 469 7 1,5 % Staatl. Schulamt im Landkreis Main-Spessart 390 10 2,6 % Schulamt Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (Personen) des Freistaates Bayern an staatlichen Grund- und Mittelschulen in Unterfranken im Schuljahr 2016/2017 insgesamt darunter mit Lehramt Realschule absolut anteilig Staatl. Schulamt in der Stadt und im Lkr. Schweinfurt 544 8 1,5 % Staatl. Schulamt in der Stadt und im Lkr. Würzburg 741 1 0,1 % Insgesamt 4 150 57 1,4 % In der Gesamtzahl der Lehrkräfte, die mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen an Grund- bzw. Mittelschulen unterrichten , befinden sich für das Schuljahr 2016/2017 auch 49 Lehrkräfte, die aufgrund des erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für Mittelschulen an einer Zweitqualifizierung teilnehmen und in diesem Rahmen den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen anstreben. 3. Wie viele Beschäftigungen wurden nur für ein Jahr auf Vertragsbasis abgeschlossen? Im Rahmen der Klassenbildung sowie für die Bildung und Aufstockung der Mobilen Reserve sind im Bereich der Grund- und Mittelschulen in erster Linie Lehrkräfte vorgesehen , die die Befähigung für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen durch das erfolgreiche Bestehen zweier Staatsexamina erworben haben. Hier haben alle Bewerber, die auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, bereits ein entsprechendes Planstellenangebot erhalten. Für die Aufstockungen während des Schuljahres kommen neben Personen, die derzeit auf der Warteliste stehen oder die Möglichkeit einer Beurlaubung wahrnehmen bzw. Elternzeit in Anspruch nehmen, u. a. auch Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen und Gymnasien in Betracht. Soweit keine Zweitqualifizierung angestrebt wird, wird ein auf maximal ein Jahr befristetes Vertragsangebot für einen Einsatz an Grund- bzw. Mittelschulen unterbreitet . Eine Ausnahme bilden die 68 Bewerber mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien, die seit dem Schuljahr 2015/2016 in Unterfranken an Maßnahmen der Zweitqualifizierung zum Erwerb der Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen teilnehmen. Die Qualifizierung besteht aus einer Bewährungszeit an der Mittelschule. Die Bewerber erhalten in diesem Rahmen einen befristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit mit der Zusage auf Verbeamtung als Lehrer in der Besoldungsgruppe A 12 nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme. Zum Sommer 2017 haben die ersten Realschul- bzw. Gymnasiallehrkräfte die Maßnahme der Zweitqualifizierung für das Lehramt an Mittelschulen erfolgreich beendet. 4. Wie vielen Lehrkräften in Grund-, Mittel- und Realschulen sowie in Gymnasien in Bayern wurde zum Ende des Schuljahres 2016/2017 gekündigt bzw. lief der Vertrag zum Schuljahresende 2016/2017 aus (bitte mit der Maßgabe, dass sich diese Lehrkräfte für das neue Schuljahr wieder neu bewerben können)? 1.061 befristet angestellte Lehrkräfte (in Vollzeitlehrereinheiten ) an staatlichen Grund- und Mittelschulen hatten zum 01.07.2017 einen Vertrag, der vor dem Schuljahr 2017/2018 Drucksache 17/18402 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 endete. Das sind rund 3 Prozent aller Lehrkräfte (in Vollzeiteinheiten ) an staatlichen Grund- und Mittelschulen. An den staatlichen Realschulen waren es in gleicher Abgrenzung 1.075 Vollzeitlehrereinheiten, was einem Anteil von rund 10 Prozent entspricht. Am Gymnasium waren es 719 Vollzeiteinheiten und damit rund 3 Prozent. Bereits zum Schuljahr 2016/2017 gab es im Bereich Grund- und Mittelschule eine Volleinstellung. Alle Lehrkräfte , die sich fristgerecht beworben haben und bei denen die beamten- und tarifrechtlichen Voraussetzungen vorlagen (u. a. vollständige Lehramtsbefähigung), wurden in ein Beamtenverhältnis berufen bzw. unbefristet angestellt. Beim Großteil der befristeten Arbeitsverträge handelt es sich daher (neben der Zweitqualifizierung) um Aushilfsverträge von Lehrpersonen, die nicht das Lehramt für Grundbzw . Mittelschulen vorweisen. Dieser Personenkreis strebt im Bereich der Grund- und Mittelschule grundsätzlich keine dauerhafte Beschäftigung an oder die erforderlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung liegen (noch) nicht vor. Diese Lehrkräfte können sich im neuen Schuljahr – sofern gewünscht und sofern die Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung dann durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen vorliegen – auf unbefristete Stellen bewerben. Sollten die Voraussetzungen noch nicht vorliegen , ist eine erneute Bewerbung für eine Aushilfstätigkeit möglich. Bei Bewerbern, die bereits zwei Schuljahre mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt waren, ist die Befristung durch einen sachlichen Grund im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zu rechtfertigen. Im Bereich der staatlichen Realschulen und Gymnasien ersetzen befristet eingesetzte Aushilfslehrkräfte regelmäßig dauerhaft eingestellte Lehrkräfte für Zeiten von deren befristeter Abwesenheit (Mutterschutz, Elternzeit, längere Erkrankung , Abordnungen an Universitäten etc.) oder bei nur geringem Stundeneinsatz (z. B. aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit) und können damit auch nur zeitlich befristet beschäftigt werden. Eine Zusage auf dauerhafte Übernahme können diese Aushilfslehrkräfte daher vonseiten des Staatsministeriums nicht erhalten, da ansonsten keine Rückkehrmöglichkeit für die Stammlehrkräfte nach Ende ihrer Erkrankung oder ihrer Elternzeit/Beurlaubung bzw. keine Möglichkeit der Aufstockung auf Vollzeit mehr gegeben wäre. Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber hat hier seine Fürsorge zunächst auf die bereits dauerhaft beschäftigten Lehrkräfte zu richten. Befristet angestellten Lehrkräften steht es selbstverständlich offen, zum kommenden Schuljahr am Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Auch können sie sich erneut direkt bei den Schulleitungen um eine erneute Aushilfstätigkeit bewerben . Grundsätzlich enden die Arbeitsverträge befristet beschäftigter Lehrkräfte, die spätestens vier Wochen nach dem ersten Schultag bis zum Schuljahresende eingestellt wurden oder deren Dienstverhältnis im laufenden Schuljahr nicht mehr als 20 Tage unterbrochen wurde, erst mit Ablauf des vorletzten Arbeitstages der Sommerferien. Bei einer Weiterbeschäftigung im folgenden Schuljahr kann demnach der nächste Arbeitsvertrag nahtlos anschließen. Es ist somit vielfach nicht notwendig, dass sich Lehrkräfte zwischen zwei Arbeitsverträgen arbeitslos melden.