Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 04.07.2017 Nachqualifizierung von Realschul- und Gymnasiallehrerinnen und -lehrer An den bayerischen Grund- und Mittelschulen werden auch für das kommende Schuljahr 2017/2018 Lehrer fehlen. Eine zufriedenstellende Unterrichtsversorgung – auch vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen von Flüchtlingskindern und Kindern mit erhöhtem Förderbedarf – wird nicht gewährleistet sein. Lehrer- und Elternverbände klagen diese Situation seit langem an. „So schlimm wie jetzt war es noch nie, die Lage ist fast katastrophal“, sagt Ursula Schroll als Vorsitzende des Bezirks Oberpfalz im Bayerischen Lehrerinnen und Lehrerverband (BLLV), (Mittelbayerische Zeitung vom 27.06.2017). Um den Lehrermangel auszugleichen, können Realschul- und Gymnasiallehrerinnen und -lehrer eine Nachqualifizierung machen, um auch an Mittelschulen eingesetzt zu werden. Ich frage die Staatsregierung 1.1 Wie viele ausgebildete ausgebildete Mittelschullehrerinnen und -lehrer aus der Oberpfalz wurden im Schuljahr 2016/2017 an Mittelschulen in München und dem oberbayerischen Raum eingesetzt? 1.2 Wie viele ausgebildete Mittelschullehrerinnen und -lehrer haben im Schuljahr 2016/2017 einen Antrag gestellt, um sich von Oberbayern in die Oberpfalz bzw. nach Niederbayern versetzen zu lassen? 2. Wie viele ausgebildete Realschullehrerinnen und -lehrer und Gymnasiallehrerinnen und -lehrer haben in den letzten fünf Jahren an einer Nachqualifizierung für das Mittelschullehramt teilgenommen? 3.1 Wie viele davon kamen aus der Oberpfalz bzw. haben diese Nachqualifizierung in der Oberpfalz absolviert? 3.2 Wie viele davon wurden nach Beendigung der Nachqualifizierung in der Oberpfalz bzw. in Niederbayern eingesetzt, konnten also in ihrem Regierungsbezirk bleiben, und welche Kriterien waren dafür entscheidend ? 3.3 Wie viele davon wurden nach Beendigung der Nachqualifizierung in Oberbayern und im Münchener Raum eingesetzt? 4. Wie viele nachqualifizierte Realschul-/Gymnasiallehrerinnen und -lehrer arbeiten in Bayern derzeit im Rahmen eines zeitlich begrenzten Arbeitsvertrags (z. B. für ein Jahr; bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 5. Wie viele Mittelschullehrerlehrerinnen und -lehrer und Realschul-/Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Ausbildung, also solche, die noch kein Staatsexamen haben, unterrichten derzeit aushilfsweise bereits an Schulen (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und Regierungsbezirk )? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.10.2017 Vorbemerkung: Dem Staatsministerium ist die Sicherstellung des Unterrichts ein zentrales Anliegen. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist die Unterrichtsversorgung in ganz Bayern sichergestellt. Mit den zugewiesenen Lehrerstunden können auch in allen oberpfälzischen Schulamtsbezirken die Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler entsprechend der Stundentafel, die zusätzliche Gruppenbildung sowie Fördermaßnahmen und Arbeitsgemeinschaften sichergestellt werden. Aufgrund des bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für Mittelschulen werden seit dem Schuljahr 2015/2016 Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen zu einer Zweitqualifizierung nach Art. 22 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) zugelassen , die den Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen zum Ziel hat. Zum Schuljahr 2017/2018 wird zudem eine Zweitqualifizierung für Gymnasial - bzw. Realschullehrkräfte im Bereich Grundschule angeboten . 1.1 Wie viele ausgebildete Mittelschullehrerinnen und -lehrer aus der Oberpfalz wurden im Schuljahr 2016/2017 an Mittelschulen in München und dem oberbayerischen Raum eingesetzt? Im Rahmen der Einstellung für das Schuljahr 2016/2017 erhielten 35 Bewerber aus dem Regierungsbezirk Oberpfalz mit der Ausbildung für das Lehramt an Mittelschulen ein Einstellungsangebot mit Einsatz im Regierungsbezirk Oberbayern . 9 Bewerber wurden in der Landeshauptstadt München, 5 Bewerber im Landkreis München eingesetzt. 1.2 Wie viele ausgebildete Mittelschullehrerinnen und -lehrer haben im Schuljahr 2016/2017 einen Antrag gestellt, um sich von Oberbayern in die Oberpfalz bzw. nach Niederbayern versetzen zu lassen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.02.2018 Drucksache 17/18403 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18403 Im Schuljahr 2016/2017 haben 76 Mittelschullehrkräfte einen Antrag gestellt, um sich von Oberbayern in die Oberpfalz versetzen zu lassen. 69 Mittelschullehrkräfte haben eine Versetzung von Oberbayern nach Niederbayern beantragt. 2. Wie viele ausgebildete Realschullehrerinnen und -lehrer und Gymnasiallehrerinnen und -lehrer haben in den letzten fünf Jahren an einer Nachqualifizierung für das Mittelschullehramt teilgenommen? Seit dem Schuljahr 2015/2016 werden für Realschul- und Gymnasiallehrkräfte Maßnahmen der Zweitqualifizierung, die zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für Mittelschulen führen, angeboten. Mit Ablauf des Schuljahres 2016/2017 haben die ersten 234 Lehrkräfte aus dem Bereich Realschulen bzw. Gymnasien die Maßnahme der Zweitqualifizierung für das Lehramt an Mittelschulen erfolgreich beendet. Insgesamt nehmen im Schuljahr 2017/2018 rund 1.260 Realschul- und Gymnasiallehrkräfte an Maßnahmen zur Zweitqualifizierung teil, davon rund 860 Zweitqualifikanten für den Bereich Mittelschule. 3.1 Wie viele davon kamen aus der Oberpfalz bzw. haben diese Nachqualifizierung in der Oberpfalz absolviert? 33 Realschul- bzw. Gymnasiallehrkräfte aus der Oberpfalz haben die Zweitqualifizierung im Regierungsbezirk Oberpfalz zum Sommer 2017 erfolgreich abgeschlossen. 3.2 Wie viele davon wurden nach Beendigung der Nachqualifizierung in der Oberpfalz bzw. in Niederbayern eingesetzt, konnten also in ihrem Regierungsbezirk bleiben, und welche Kriterien waren dafür entscheidend? 17 Zweitqualifikanten aus dem Regierungsbezirk Oberpfalz und 22 Zweitqualifikanten aus dem Regierungsbezirk Niederbayern erhielten nach erfolgreicher Absolvierung der Nachqualifizierung ein Einstellungsangebot mit Einsatz in ihrem Regierungsbezirk. Die Auswahl der Lehrkräfte, die ein Einstellungsangebot in den staatlichen Schuldienst erhalten, jedoch in einem anderen als dem gewünschten Regierungsbezirk eingesetzt werden, wird unter Einbeziehung der persönlichen Umstände von den zuständigen Regierungen sehr genau geprüft und nach durch Beschlüsse des Landtags vorgegebenen sozialen und leistungsbezogenen Kriterien vorgenommen. Gleichzeitig sind auch die Versetzungsbewerber zu berücksichtigen , die sich seit einem oder mehreren Jahren in einem bestimmten Regierungsbezirk befinden und eine Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk beantragen. Die Entscheidungen hinsichtlich der Realisierung von Versetzungs- und Einstellungswünschen werden auf der Grundlage der einschlägigen Landtagsbeschlüsse getroffen (siehe Drs. 10/4406, 15/1201 und 15/6175). Demnach haben verheiratete Lehrkräfte mit minderjährigen Kindern, die Familienzusammenführung geltend machen können, sowie die Versetzungswünsche von alleinerziehenden Bewerbern, wenn nur auf diese Weise die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann, Vorrang bei Versetzungen und Einstellungen. Konkurrieren ausschließlich Lehrkräfte ohne Kinder um eine Stelle, so haben verheiratete Lehrkräfte Vorrang vor ledigen Lehrkräften. Lehrkräfte, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach § 1 Abs.1 Satz 1 Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) vorweisen können , sind verheirateten Lehrkräften gleichzustellen. Darüber hinaus können bei der Auswahl besondere Kriterien wie beispielsweise eine Schwerbehinderung eines Bewerbers ausschlaggebend sein. In der Gruppe der ledigen Bewerber sind neben sozialen Kriterien die Aspekte „dienstliche und fachliche Notwendigkeit “ sowie Wartezeit und Leistung für die Dienstortzuweisung ausschlaggebend. 3.3 Wie viele davon wurden nach Beendigung der Nachqualifizierung in Oberbayern und im Münchener Raum eingesetzt? Zum Schuljahr 2017/2018 erhielten 28 erfolgreiche Teilnehmer der Zweitqualifizierung aus der Oberpfalz und Niederbayern ein Einstellungsangebot mit Einsatz im Regierungsbezirk Oberbayern, davon 3 im Münchener Raum. 4. Wie viele nachqualifizierte Realschul-/Gymnasiallehrerinnen und -lehrer arbeiten in Bayern derzeit im Rahmen eines zeitlich begrenzten Arbeitsvertrags (z. B. für ein Jahr; bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? Allen Lehrkräften (123 Realschullehrkräfte, 111 Gymnasiallehrkräfte ), die zum Sommer 2017 im Rahmen der Zweitqualifizierung die Bewährungsfeststellung erfolgreich absolviert haben, wurde zum Schuljahr 2017/2018 ein Planstellenangebot unterbreitet. Jede Lehrkraft – unabhängig von ihrer bereits erworbenen Lehramtsbefähigung sowie der vorhandenen Fächerkombination – erhält während der Zweitqualifizierungsmaßnahme einen befristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit mit der Zusage auf Verbeamtung als Lehrerin bzw. Lehrer in der Besoldungsgruppe A 12 nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und Vorliegen der sonstigen persönlichen Voraussetzungen. 5. Wie viele Mittelschullehrerlehrerinnen und -lehrer und Realschul-/Gymnasiallehrerinnen und -lehrer in Ausbildung, also solche, die noch kein Staatsexamen haben, unterrichten derzeit aushilfsweise bereits an Schulen (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und Regierungsbezirk)? Aus den Amtlichen Schuldaten (ASD) kann die Anzahl der Lehrkräfte in obiger Abgrenzung nicht separat bestimmt werden. Ersatzweise wurde die Anzahl der befristet angestellten Lehrkräfte ermittelt, die nur die Erste Lehramtsprüfung erfolgreich absolviert hatten. Zum Stichtag 01.10.2016 gab es danach an den staatlichen Mittelschulen 11 befristet angestellte Lehrkräfte, die nur die Erste Lehramtsprüfung erfolgreich absolviert hatten. An den staatlichen Realschulen und Gymnasien gab es zu diesem Zeitpunkt keine solchen Lehrkräfte. Für das Schuljahr 2017/2018 liegen noch keine ASD vor.