Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.08.2017 Ortsumfahrung Seubersdorf i. d. OPf. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche konkreten Maßnahmen strengt die Staatsregierung an, um den Ausbau der St 2660 nördlich von Seubersdorf i. d. OPf. zum Schutz des Trinkwassers nach den Richtlinien für Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) sicherzustellen? b) Welcher Zeitplan wird dabei verfolgt? c) Welche Kosten erwartet die Staatsregierung? 2. a) Wann erfolgte bzw. erfolgt die Zahlung der Abgeltungssumme , die zwischen der Bundesregierung und der Staatsregierung im Rahmen der Abstufung der B 8 für den Bau einer Ortsumfahrung Seubersdorf i. d. OPf. vereinbart wurde? b) Wie hoch ist die Abgeltungssumme? c) Wird die Summe für den Ausbau der St 2660 nördlich von Seubersdorf i. d. OPf. zum Schutz des Trinkwassers nach den Richtlinien für Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) eingesetzt? 3. a) Was sind die detaillierten Ergebnisse der Verkehrsbefragung in Seubersdorf i. d. OPf. vom 08. und 09.11.2016 und vom 04.04.2017? b) Wie lauten die Ergebnisse des daraus erstellten Verkehrsgutachtens (vgl. Antwort auf Frage 1a des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Schriftliche Anfrage vom 22.03.2017 – Drs.17/1666)? c) Welche Unterschiede zeigten die beiden Befragungen ? 4. a) Welche Unterschiede zeigt das aktualisierte Verkehrsgutachten von 2017 für Seubersdorf i. d. OPf. gegenüber den Zählungen von 2009? b) Inwiefern stützen oder widersprechen die Auswertungsergebnisse des neuen Verkehrsgutachtens der Ansicht der Staatsregierung, dass der Bau einer Ortsumfahrung Seubersdorf i. d. OPf. weiterhin notwendig sei? 5. a) Wie lauten die detaillierten Ergebnisse der naturschutzfachlichen Erhebungen, die im Rahmen der geplanten Ortsumfahrung Seubersdorf i. d. OPf. erhoben werden sollten? b) Inwiefern stützen oder widersprechen die Auswertungsergebnisse der Ansicht der Staatsregierung, dass der Bau einer Ortsumfahrung aus Sicht des Natur – und Umweltschutzes weiterhin weitgehend unproblematisch sei? c) Wann werden die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Erhebungen den Fachkundeträgern und der Öffentlichkeit vorgestellt? 6. a) Wie ist der aktualisierte Zeitplan für den Bau einer Ortsumfahrung Seubersdorf i. d. OPf.? b) Inwiefern ist absehbar, ob sich die geplante Trassenführung und die geplante Dimension der Ortsumfahrung als Staatsstraße wesentlich von den zurückgezogenen Planungen des Baus der Umfahrungsstraße als Bundesstraße unterscheidet? c) Wenn nein, warum nicht? 7. a) Inwiefern ist die Aufnahme der Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. in den Bayerischen Staatsstraßenausbauplan vorgesehen? b) Wenn dies nicht vorgesehen ist, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.10.2017 1. a) Welche konkreten Maßnahmen strengt die Staatsregierung an, um den Ausbau der St 2660 nördlich von Seubersdorf i. d. OPf. zum Schutz des Trinkwassers nach den Richtlinien für Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) sicherzustellen ? Für den RiStWag-Ausbau wird ein eigenes Verfahren (Wasserrechtsverfahren ) beim zuständigen Landratsamt in die Wege geleitet. b) Welcher Zeitplan wird dabei verfolgt? Das Wasserrechtsverfahren soll noch 2017 beantragt werden. c) Welche Kosten erwartet die Staatsregierung? Die Kosten für den RiStWag-Ausbau werden sich voraussichtlich auf etwa 1,6 Mio. Euro belaufen. 2. a) Wann erfolgte bzw. erfolgt die Zahlung der Abgeltungssumme , die zwischen der Bundesregierung und der Staatsregierung im Rahmen der Abstufung der B 8 für den Bau einer Ortsumfahrung Seubersdorf i. d. OPf. vereinbart wurde? b) Wie hoch ist die Abgeltungssumme? c) Wird die Summe für den Ausbau der St 2660 nördlich von Seubersdorf i. d. OPf. zum Schutz des Trinkwassers nach den Richtlinien für Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) eingesetzt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.02.2018 Drucksache 17/18479 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18479 Die Fragen 2.a, 2.b und 2.c werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bund beteiligt sich am Bau der Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. mit 1,911 Mio. Euro und am RistWag-Ausbau nördlich Seubersdorf i. d. OPf. mit 1,579 Mio. Euro. Die Zahlung des Bundes erfolgt nach entsprechender Zahlungsaufforderung des Freistaates. 3. a) Was sind die detaillierten Ergebnisse der Verkehrsbefragung in Seubersdorf i. d. OPf. vom 08. und 09.11.2016 und vom 04.04.2017? b) Wie lauten die Ergebnisse des daraus erstellten Verkehrsgutachtens (vgl. Antwort auf Frage 1a des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr auf die Schriftliche Anfrage vom 22.03.2017 – Drs.17/1666) c) Welche Unterschiede zeigten die beiden Befragungen ? Die Fragen 3.a, 3.b und 3.c werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse der Verkehrsbefragungen sind in die Verkehrsuntersuchung zur Ortsumgehung Seubersdorf vom 03.05.2017 eingeflossen. Die Verkehrsuntersuchung mit den Auswertungen der Verkehrsbefragungen kann auf der Homepage des Staatlichen Bauamts Regensburg unter http://www.stbar.bayern.de/strassenbau/projekte/st2660_ seubersdorf.php eingesehen werden. 4. a) Welche Unterschiede zeigt das aktualisierte Verkehrsgutachten von 2017 für Seubersdorf i. d. OPf. gegenüber den Zählungen von 2009? Gegenüber den Befragungsergebnissen an gleicher Stelle aus dem Jahr 2009 ergeben sich nur geringfügige Änderungen in den Herkunft-Ziel-Verteilungen im Bereich von wenigen Prozentpunkten. Durch die Abstufung der B 8 zur St 2660 haben sich somit keine signifikanten Änderungen ergeben. b) Inwiefern stützen oder widersprechen die Auswertungsergebnisse des neuen Verkehrsgutachtens der Ansicht der Staatsregierung, dass der Bau einer Ortsumfahrung Seubersdorf i.d. OPf. weiterhin notwendig sei? Die Auswertungsergebnisse des neuen Verkehrsgutachtens bestätigen die Notwendigkeit des Baus einer Ortsumgehung Seubersdorf, da sich das Verkehrsaufkommen in Seubersdorf durch die Abstufung nicht reduziert hat. Die Ortsdurchfahrt von Seubersdorf i. d. OPf. ist heute im Zuge der St 2660 mit bis zu 5.300 Kfz/Tag belastet. Bis zum Jahr 2030 wird auf der St 2660 im Bereich Seubersdorf i. d. OPf. aufgrund der dynamischen Entwicklungen in den Räumen Neumarkt – Regensburg eine weitere Verkehrszunahme um rund 10 Prozent prognostiziert. Mit der Ortsumgehung Seubersdorf ist es möglich, den gesamten Durchgangsverkehr im Zuge der St 2660 aus der Ortsdurchfahrt heraus zu verlagern . Die Entlastungswirkung beträgt laut dem aktuellen Verkehrsgutachten 61 Prozent in der Bahnunterführung, 41 Prozent in der Ortsmitte und 40 Prozent am südlichen Ortsrand. Durch den Bau der Ortsumgehung lässt sich die verkehrliche Situation deutlich verbessern. Derzeit gibt es erhebliche Defizite in der Linienführung, die sich durch die Abfolge mehrerer enger Kurven nördlich der Ortsdurchfahrt zeigen. Kurz vor der Ortsdurchfahrt befindet sich nach einer unübersichtlichen Kurve eine Bahnunterführung mit einer unzureichenden lichten Höhe von 4,05 m (verkehrsrechtlich zugelassen für Fahrzeuge mit einer max. Höhe von 3,80 m) und einer unzureichenden lichten Weite von 7,00 m. Die Haltesichtweite ist nicht eingehalten. Wegen der höhenbeschränkten Bahnunterführung muss der Schwerverkehr teilweise einen Umweg von ca. 5 km in Kauf nehmen und belastet somit auf der Umleitungsstrecke andere Orte. 5. a) Wie lauten die detaillierten Ergebnisse der naturschutzfachlichen Erhebungen, die im Rahmen der geplanten Ortsumfahrung Seubersdorf i. d. OPf. erhoben werden sollten? b) Inwiefern stützen oder widersprechen die Auswertungsergebnisse die Ansicht der Staatsregierung, dass der Bau einer Ortsumfahrung aus Sicht des Natur und Umweltschutzes weiterhin weitgehend unproblematisch sei? c) Wann werden die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Erhebungen den Fachkundeträgern und der Öffentlichkeit vorgestellt? Die Fragen 5.a, 5.b und 5.c werden auf Grund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die naturschutzfachlichen Erhebungen sind abgeschlossen und werden zurzeit bewertet und in der landschaftspflegerischen Begleitplanung zusammengeführt. Aussagen zu den Auswirkungen auf Natur- und Umweltschutz können erst nach Fertigstellung der landschaftspflegerischen Begleitplanung getroffen werden. Die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Erhebungen werden den Fachkundeträgern und der Öffentlichkeit vorgestellt, wenn der Landschaftspflegerische Begleitplan vorliegt. 6. a) Wie ist der aktualisierte Zeitplan für den Bau einer Ortsumfahrung Seubersdorf i. d. OPf.? b) Inwiefern ist absehbar, ob sich die geplante Trassenführung und die geplante Dimension der Ortsumfahrung als Staatsstraße wesentlich von den zurückgezogenen Planungen des Baus der Umfahrungsstraße als Bundesstraße unterscheidet? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6.b und 6.c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bau der Ortsumgehung Seubersdorf ist unabhängig von der Abstufung der früheren Bundesstraße zur Staatsstraße notwendig, da sich die Verkehrsprobleme allein aufgrund der Abstufung nicht ändern. Es wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Jürgen Mistol (Bündnis 90/ Die Grünen) vom 10.03.2016 (Drs. 17/11207) verwiesen. Da die Verkehrsmenge, die auf der Ortsumgehung fahren wird, bei einer Ortsumgehung als Staatsstraße nicht weniger ist als bei einer Ortsumgehung als Bundesstraße, werden die Linienführung, die Fahrbahnbreite und die Gestaltung der Knotenpunkte beibehalten. 7. a) Inwiefern ist die Aufnahme der Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. in den Bayerischen Staatsstraßenausbauplan vorgesehen? Eine Berücksichtigung der Ortsumgehung Seubersdorf wird bei einer Fortschreibung des Ausbauplans für die Staatsstraßen zu prüfen sein. b) Wenn dies nicht vorgesehen ist, warum nicht? Siehe Frage 7.a.