Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18.09.2017 Anzahl Pflegebdürftiger mit Pflegegrad 4 und 5 Mit der Pflegereform 2017 sind die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 von den Pflegegraden 1 bis 5 abgelöst worden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Heimbewohner waren in Bayern in den Jahren 2014/2015 und 2016 in Pflegestufe 2 bzw. 3 eingeordnet ? 2. Wie viele der in diesem Zeitraum in Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit) bzw. Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) eingeordneten Bewohner sind nach dem 01.01.2017 in Pflegegrad 4 bzw. 5 überführt worden? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 09.10.2017 1. Wie viele Heimbewohner waren in Bayern in den Jahren 2014/2015 und 2016 in Pflegestufe 2 bzw. 3 eingeordnet? Die Pflegestatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik wird alle zwei Jahre erhoben. Daher liegen nur Daten zu den Stichtagen 15.12.2013 und 15.12.2015 vor. Am 15.12.2013 waren in stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern insgesamt 41.641 Pflegebedürftige in Pflegestufe II und 24.534 Pflegebedürftige in Pflegestufe III – darunter 596 Härtefälle – eingestuft. Am 15.12.2015 waren in stationären Pflegeeinrichtungen in Bayern insgesamt 42.538 Pflegebedürftige der Pflegestufe II und 24.290 Pflegebedürftige der Pflegestufe III – darunter 572 Härtefälle – zugeordnet. 2. Wie viele der in diesem Zeitraum in Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit) bzw. Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) eingeordneten Bewohner sind nach dem 01.01.2017 in Pflegegrad 4 bzw. 5 überführt worden? Hierzu liegen dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege keine Zahlen vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.02.2018 Drucksache 17/18480 Bayerischer Landtag