Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.09.2017 Aufstockung des Verwaltungspersonals gemäß „Bildungspaket“ Das im April 2017 vorgestellte neue „Bildungspaket“ sieht eine Aufstockung des Verwaltungspersonals über alle Schularten im Umfang von 150 Stellen für 2018 vor. Ich frage die Staatsregierung: Wie wird diese Stundenmehrung im Bereich der staatlich genehmigten Schulen berücksichtigt? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11.10.2017 Die schriftliche Anfrage wird wie folgt beantwortet: Wie wird diese Stundenmehrung im Bereich der staatlich genehmigten Schulen berücksichtigt? Die im Bildungspaket der Staatsregierung vorgesehenen zusätzlichen 150 Verwaltungskräfte sollen im Entwurf der Staatsregierung für den Nachtragshaushalt 2018 veranschlagt werden. Vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch den Haushaltsgesetzgeber werden diese Stellen nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2018 zeitnah bedarfsgerecht auf die Schularten verteilt. Eine Zuweisung von Verwaltungspersonal des Freistaats an private Schulen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Personalkostenförderung bzw. der pauschalierte Betriebskostenzuschuss nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) stellt eine abschließende staatliche Leistung für den Personalaufwand privater Schulen dar und schließt unter anderem auch Aufwendungen für das Schulverwaltungspersonal ein. Die Förderung bemisst sich ausschließlich nach den Vorgaben des BaySchFG. Eine darüber hinausgehende Förderung ist nicht vorgesehen. Mangels unmittelbarer Vergleichbarkeit der Finanzierung staatlicher und privater Schulen ist nicht jede finanzielle Verbesserungsmaßnahme im staatlichen Bereich unmittelbar übertragbar und in die Systematik der Privatschulfinanzierung integrierbar; dies ist zudem auch nicht für jede Maßnahme angezeigt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.03.2018 17/18527 Bayerischer Landtag