Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 28.08.2017 Aktuelle Fragen zur Main-Spessart-Bahn Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann genau wird der Ausschreibungsfahrplan (einschl . Kommentare) der Main-Spessart-Bahn für 2018 veröffentlicht? 2. In welchen Medien erfolgt die Veröffentlichung? 3.1 Ist es beabsichtigt, analog zu den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt die Fahrplanentwürfe für die kommende Periode rechtzeitig (z. B. im Frühjahr) ins Internet zu stellen und damit Interessenten die Möglichkeit zu geben, Verbesserungsvorschläge vorzubringen ? 3.2 Wenn nein, warum nicht? 4. Wie bewertet die Staatsregierung die diesbezüglichen Erfahrungen von Thüringen und Sachsen-Anhalt, wo es diese Form der Einbeziehung der Vorschläge von Bürgern schon seit vier Jahren gibt? 5.1 Ist es beabsichtigt (siehe Frage vier) durch einen solchen Dialog mit den Bürgern die Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung eines endgültigen Fahrplans zu verbessern, oder verfolgt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) andere Ziele zur Stärkung der Bürgerbeteiligung ? 5.2 Wenn ja, welche? 5.3 Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.10.2017 1. Wann genau wird der Ausschreibungsfahrplan (einschl. Kommentare) der Main-Spessart-Bahn für 2018 veröffentlicht? Der aktuelle Vertrag „Main-Spessart“ hat eine Vertragslaufzeit bis Dezember 2027. Er umfasst die Strecken Bamberg – Schweinfurt Hbf – Würzburg Hbf – Aschaffenburg – Hanau – Offenbach/Maintal – Frankfurt (Main) einschließlich einzelner Züge in der Hauptverkehrszeit zwischen Aschaffenburg und Gemünden und zweier Ausflugszugpaare am Wochenende von Frankfurt über die direkte Strecke von Gemünden über Schweinfurt nach Bamberg. Die Neuausschreibung dieser Verkehrsleistungen für die Zeit nach Dezember 2027 steht nicht im Jahr 2018 an. 2. In welchen Medien erfolgt die Veröffentlichung? Die Veröffentlichung der Bekanntmachung wird im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (http://ted.europa .eu) erfolgen. 3.1 Ist es beabsichtigt, analog zu den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt die Fahrplanentwürfe für die kommende Periode rechtzeitig (z. B. im Frühjahr) ins Internet zu stellen und damit Interessenten die Möglichkeit zu geben, Verbesserungsvorschläge vorzubringen? 3.2 Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3.1 und 3.2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) bindet bereits heute im Rahmen der Jahresfahrplangestaltung regelmäßig die Landkreise als Aufgabenträger für den Allgemeinen ÖPNV in ihre Planungen ein. Des Weiteren besteht ein regelmäßiger Dialog mit Fahrgast- und Verkehrsverbänden (z. B. Pro Bahn, Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V.). Nahverkehrskunden haben schon heute die Möglichkeit, ihre Anliegen und Wünsche über das Kundenkontakt-Formular auf der BEG-Homepage anzubringen. Eine darüber hinausgehende frühzeitige Einbindung der Nahverkehrskunden im Rahmen der Fahrplanerstellung analog zu den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt wird angestrebt . 4. Wie bewertet die Staatsregierung die diesbezüglichen Erfahrungen von Thüringen und Sachsen-Anhalt , wo es diese Form der Einbeziehung der Vorschläge von Bürgern schon seit vier Jahren gibt? Die Staatsregierung hält die in Sachsen-Anhalt und Thüringen praktizierte Kundeneinbindung bei der Fahrplanerstellung insbesondere bei größeren anstehenden Fahrplannänderungen für sinnvoll. Bereits im Jahr 2013 hat die BEG im Vorfeld zu einer umfangreichen Fahrplanänderung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.01.2018 Drucksache17/18530 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18530 im Allgäu die Fahrplantabellen auf ihre Homepage gestellt und den Nutzern des Schienennahverkehrs über eine Eingabemaske die Möglichkeit für die Übermittlung ihrer Anliegen gegeben. Die Anregungen wurden in einem weiteren Schritt ausgewertet, inhaltlich und räumlich strukturiert und flossen – sofern umsetzbar – in die Fahrplangestaltung ein. 5.1 Ist es beabsichtigt (siehe Frage 4), durch einen solchen Dialog mit den Bürgern die Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung eines endgültigen Fahrplans zu verbessern, oder verfolgt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) andere Ziele zur Stärkung der Bürgerbeteiligung? 5.2 Wenn ja, welche? 5.3 Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5.1 bis 5.3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Durch die Bereitstellung im Internet wird jedem Bürger grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, seine Interessen zu artikulieren. Im Übrigen erfolgt eine Abstimmung gemäß dem Gesetz über den öffentlicher Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNV) mit den Aufgabenträgern des ÖPNV, die die Bürgerinteressen repräsentieren.