Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.07.2017 Lehrkräftemangel und nicht regulär erteilte Unterrichtsstunden an bayerischen Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele – bezüglich des aktuell gültigen Stundenplans – nicht regulär erteilte Lehrerstunden gab es im Schulhalbjahr 2016/2017 (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach Grundschulen, Mittelschulen , Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Fachoberschulen (FOS)/Berufsoberschulen (BOS), Wirtschaftsschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen )? 2. Wie viele dieser Stunden wurden a) von Fach- und Förderlehrerinnen und -lehrer übernommen (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? b) durch Mehrarbeit von Lehrkräften aufgefangen (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? c) kompensiert durch Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf andere Klassen bzw. durch Beaufsichtigung einer Lehrkraft für zwei Klasse (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten )? 3. Wie viele Unterrichtsstunden wurden ersatzlos gestrichen (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien , Förderschulen, FOS/BOS, Wirtschaftsschulen , Berufsschulen und Berufsfachschulen)? 4. Welche Ursachen waren im Schulhalbjahr 2016/2017 für Stundenausfälle überwiegend an den jeweiligen Schularten verantwortlich? 5. Wie viele Lehrkräfte a) gehen landesweit zum Schuljahresende 2016/2017 in Pension (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? b) gehen landesweit zum Februar 2018 in Pension (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? c) werden im laufenden und nächsten Schuljahr 64 Jahre alt und könnten auf Antrag in Ruhestand gehen (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? 6. Welche Stellen sind an welchen Schularten derzeit vakant ? 7. Durch welche Lehrkräfte wurden die Stellennachbesetzungen im Schuljahr 2016/2017 vorgenommen (Angaben bitte in Prozent und aufgeschlüsselt nach Lehrkräften mit zweitem Staatsexamen, Lehrkräften mit erstem Staatsexamen, Quereinsteiger, Ruheständlerinnen und Ruheständler)? 8. Wie viele Lehrerstunden würden durch ein Aussetzen der externen Evaluation an Grundschulen bzw. Mittelschulen landesweit frei? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11.10.2017 1. Wie viele – bezüglich des aktuell gültigen Stundenplans – nicht regulär erteilte Lehrerstunden gab es im Schulhalbjahr 2016/2017 (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen , FOS/BOS, Wirtschaftsschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen)? 2. Wie viele dieser Stunden wurden a) von Fach- und Förderlehrerinnen und -lehrer übernommen (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? b) durch Mehrarbeit von Lehrkräften aufgefangen (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? c) kompensiert durch Aufteilung der Schülerinnen und Schüler auf andere Klassen bzw. durch Beaufsichtigung einer Lehrkraft für zwei Klasse (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? 3. Wie viele Unterrichtsstunden wurden ersatzlos gestrichen (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, FOS/ BOS, Wirtschaftsschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen )? 4. Welche Ursachen waren im Schulhalbjahr 2016/2017 für Stundenausfälle überwiegend an den jeweiligen Schularten verantwortlich? Antwort zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Um die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Bildungspolitik intensiv geführte Diskussion zum Thema Unter- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.02.2018 Drucksache 17/18557 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18557 richtsausfall auf eine sachliche Grundlage zu stellen, wurde zum Schuljahr 2005/2006 das Konzept einer 1999/2000 im Auftrag des Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgegriffen und kontinuierlich weitergeführt. Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden dabei in einer repräsentativen Stichprobe zwei Erhebungsarten durchgeführt – die sog. Verlaufserhebung, bei der über das gesamte Schuljahr hinweg wichtige Grundgrößen zum Unterrichtsausfall erfasst werden, und die sog. Ergänzungserhebung, bei der detaillierte und vertiefte Daten über die Ausfallgründe und Arten der Vertretung in einem Zeitraum von jeweils zwei Wochen im Herbst und Frühjahr eines Schuljahres gesammelt werden. Mit Beginn des Kalenderjahres 2012 wurde die Verlaufserhebung auf sämtliche staatliche Gymnasien und Realschulen ausgeweitet (Vollerhebung). Die in Frage 2b erfragten Stunden, die „durch Mehrarbeit von Lehrkräften“ aufgefangen wurden, entsprechen weitestgehend dem in der Verlaufserhebung berücksichtigten Merkmal eines „durch Vertretungen abgewendeten Unterrichtsausfalls “. Letzterer wird deshalb ersatzweise ausgewiesen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Vertretungsstunde für die Lehrkraft nicht zwingend gleichzeitig eine Mehrarbeitsstunde ist. Dies ist nur der Fall, wenn die Vertretungsstunde tatsächlich über die für die Lehrkraft festgesetzte wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus geleistet wird. Die in Frage 2c genannten Kompensationsmaßnahmen entsprechen weitgehend der Kategorie „durch organisatorische Maßnahmen abgewendeter Unterrichtsausfall“, die in der Erhebung enthalten ist. Dieser liefert entsprechend eine obere Schranke für die gesuchte Größe. In der nachstehenden Tabelle 1 ist nach Schularten getrennt der Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden, der Anteil des durch organisatorische Maßnahmen oder durch Vertretungen abgewendeten Unterrichtsausfalls und der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden im Schuljahr 2016/2017 angegeben. Tabelle 1. Unterrichtsausfall nach Schularten im Schuljahr 2016/2017 Schulart Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichts - stunden organisatorische Maßnahmen Vertretungen Grundschule 7,0 % 1,6 % 4,6 % 0,7 % Mittelschule 9,1 % 2,1 % 4,3 % 2,6 % Förderzentrum 11,4 % 5,4 % 5,6 % 0,4 % Realschule 11,7 % 2,0 % 8,5 % 1,2 % Gymnasium 1 9,6 % 1,4 % 5,9 % 2,2 % Wirtschafts - schule 8,6 % 2,5 % 3,6 % 2,5 % Berufsschule 10,0 % 3,6 % 3,8 % 2,6 % FOS/BOS 6,2 % 1,3 % 2,3 % 2,7 % Berufsfachschule 8,0 % 2,8 % 2,4 % 2,8 % 1 Jahrgangsstufe 5 – 10 In der Ergänzungserhebung wird bei der Vertretung von Unterrichtsstunden zwischen „andere Lehrkraft der Klasse“, „klassenfremde Lehrkraft“ und „Lehrkraft der Mobilen Reserve oder zusätzliche Vertretungslehrkraft“ unterschieden, nicht jedoch nach dem erworbenen Lehramt der den Unterricht vertretenden Lehrkräfte. Aus diesem Grund kann die Frage 2a nicht beantwortet werden. Aufgrund der im Vergleich zur Verlaufserhebung deutlich geringeren Anzahl an Schulen, die an der Ergänzungserhebung teilnehmen, sind statistisch belastbare Auswertungen zu den Gründen von Unterrichtsausfall nur schulartübergreifend möglich. Auf Basis der im Herbst 2016 und im Frühjahr 2017 durchgeführten Teilerhebungen zeigt sich wie bereits in den Vorjahren, dass die Erkrankung einer Lehrkraft im Schuljahr 2016/2017 mit durchschnittlich 54 Prozent der häufigste Grund dafür war, dass eine Stunde nicht planmäßig gehalten werden konnte. Mit deutlichem Abstand folgen mit 16 Prozent die Abwesenheit von Lehrkräften wegen Fortbildungen sowie die Begleitung von Klassenfahrten bzw. Exkursionen mit 9 Prozent. 5. Wie viele Lehrkräfte a) gehen landesweit zum Schuljahresende 2016/2017 in Pension (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? b) gehen landesweit zum Februar 2018 in Pension (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? c) werden im laufenden und nächsten Schuljahr 64 Jahre alt und könnten auf Antrag in Ruhestand gehen (Angaben bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach den o. g. Schularten)? Auf der Basis des Personalverwaltungssystems VIVA gibt die nachstehende Tabelle 2 zu Frage 5 aufgegliedert nach Schulart den Anteil der zum Ende des Schuljahres 2016/2017 in den Ruhestand gegangenen, verbeamteten Lehrkräfte als Anteil an allen verbeamteten, unterrichtenden Lehrkräften zum 01.03.2017 an. Im beruflichen Bereich erlauben die in VIVA vorliegenden Informationen lediglich eine Unterscheidung zwischen den beruflichen Oberschulen einerseits und sonstigen beruflichen Schulen andererseits. Zu beachten ist ferner, dass in der Auswertung die Zuordnung einer Lehrkraft zu einer Schulart über deren Stammpersonalbereich erfolgte, da Lehrkräfte in einem Schuljahr an mehreren Schularten zum Einsatz kommen können. Neben dem Ruhestand auf Antrag wurden die Versetzung in den Ruhestand, der Ruhestand aufgrund der Altersgrenze sowie der hinausgeschobene Ruhestand berücksichtigt. Tabelle 2. Zum Ende des Schuljahres 2016/2017 in den Ruhestand gegangene Lehrkräfte1 nach Schulart Schulart Zum Ende des Schuljahres 2016/2017 in den Ruhestand gegangene Lehrkräfte1 darunter Lehrkräfte 1, die zum Ende des Schuljahres 2016/2017 in den Antragsruhestand gingen Grund- und Mittelschule 2,2 % 1,7 % Förderzentrum 1,6 % 1,0 % Gymnasium 1,6 % 1,1 % Realschule 1,2 % 0,8 % FOS/BOS 1,9 % 1,3 % berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) 1,5 % 1,1 % Drucksache 17/18557 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1 Verbeamtete, unterrichtende Lehrkräfte als Anteil an allen zum 01.03.2017 unterrichtenden, verbeamteten Lehrkräften. Eine analoge Auswertung der zum Halbjahreswechsel des Schuljahres 2017/2018 in den Ruhestand gehenden Lehrkräfte liefert keine statistisch belastbaren Ergebnisse, da entsprechende Informationen zum Ruhestand bis auf wenige Ausnahmen noch nicht im Personalverwaltungssystem hinterlegt sind. Deshalb kann derzeit noch keine verbindliche Auskunft darüber erteilt werden, welcher Anteil der Lehrkräfte voraussichtlich zum Halbjahr 2017/2018 in den Ruhestand gehen wird. Von den am 01.10.2017 verbeamteten, unterrichtenden Lehrkräften werden diejenigen im Schuljahr 2017/2018 mindestens 64 Jahre alt, die vor dem 01.08.1954 geboren wurden. Diese Lehrkräfte könnten im Schuljahr 2017/2018 in den Antragsruhestand gehen. Die nachstehende Tabelle 3 zu Frage 5 gibt den Anteil dieser Lehrkräfte an allen am 01.10.2017 verbeamteten, unterrichtenden Lehrkräften nach Schulart an. Folgendes ist zu beachten: Während in Tabelle 2 zu Frage 5 lediglich ein einziger Ruhestandszeitpunkt (nämlich das Schuljahresende) erfasst wird, gibt Tabelle 3 zu Frage 5 darüber Auskunft, welcher Anteil der Lehrkräfte im gesamten Schuljahr 2017/2018 und somit zu zwei verschiedenen Ruhestandszeitpunkten (einschließlich des Halbjahreswechsels ) in den Antragsruhestand gehen können wird. Ein unmittelbarer Vergleich von Tabelle 2 und Tabelle 3 zu Frage 5 ist überdies aber auch deshalb nicht aussagekräftig , weil die Möglichkeit zum Antragsruhestand stets nur von einem Teil der Lehrkräfte auch tatsächlich in Anspruch genommen wird. Tabelle 3. Im Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich zum Antragsruhestand berechtigte Lehrkräfte1 nach Schulart Schulart Im Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich zum Antragsruhestand berechtigte Lehrkräfte1 Grund- und Mittelschule 4,9 % Förderzentrum 3,7 % Gymnasium 4,3 % Realschule 2,6 % FOS/BOS 3,7 % berufliche Schulen (ohne FOS/ BOS) 3,8 % 1 Zum 01.10.2017 unterrichtende, verbeamtete Lehrkräfte, die vor dem 01.08.1954 geboren wurden, als Anteil an allen zum 01.10.2017 unterrichtenden, verbeamteten Lehrkräften. 6. Welche Stellen sind an welchen Schularten derzeit vakant? Zum Einstellungstermin September 2017 sind an keiner Schulart Stellen vakant geblieben. 7. Durch welche Lehrkräfte wurden die Stellennachbesetzungen im Schuljahr 2016/2017 vorgenommen (Angaben bitte in Prozent und aufgeschlüsselt nach Lehrkräften mit zweitem Staatsexamen, Lehrkräften mit erstem Staatsexamen, Quereinsteiger , Ruheständlerinnen und Ruheständler)? Personen im Ruhestand besetzen prinzipiell keine offenen Planstellen, werden in Frage 7 jedoch als Kategorie im Zusammenhang mit Nachbesetzungen genannt. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Fragestellung nicht auf die Besetzung von Planstellen abzielt, sondern in Erfahrung gebracht werden soll, welche Qualifikationen Lehrkräfte hatten , die den Lehrkräften folgten, die endgültig oder vorübergehend aus dem Dienst ausschieden. Insbesondere aufgrund von Ruhestandsversetzungen werden Stellennachbesetzungen während eines Schuljahres typischerweise zum Halbjahreswechsel erforderlich. Die nachstehende Tabelle 4 gibt deshalb die im Februar 2017 aufgrund von Ersatzbedarf erforderlichen Lehrkräfte nach Qualifikation und Schulart an. Dabei ist zu beachten, dass an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen, an denen zum Halbjahr keine Stellenbesetzungen erfolgen, unterjährig ausgeschiedene Lehrkräfte zunächst durch befristete Arbeitsverträge (bis zum Schuljahresende) ersetzt werden. Tabelle 4. Ersetzende Lehrkräfte im Februar 2017 nach Schulart und Qualifikation. Schulart Ersatz der im Februar 2017 erforderlichen Lehrkräfte anteilig davon Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsexamen Lehrkräfte mit ausschließlich 1. Staatsexamen Ruheständler Sonstige1 Grund- und Mittelschule 44,6 % 41,7 % 2,8 % 11,0 % Förderzentrum 63,6 % 30,0 % 1,3 % 5,1 % Realschule 100,0 % – – – Gymnasium 100,0 % – – – FOS/BOS 100,0 % – – – berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) 100,0 % – – – 1 Kräfte, die weder das 1. noch das 2. Staatsexamen aufweisen (z. B. Quereinsteiger) 8. Wie viele Lehrerstunden würden durch ein Aussetzen der externen Evaluation an Grundschulen bzw. Mittelschulen landesweit frei? Im Schuljahr 2016/2017 entfielen im Bereich der Grund- und Mittelschulen 1.398 Anrechnungsstunden auf den Anrechnungstatbestand externe Evaluation. Die durchschnittliche Unterrichtspflichtzeit betrug im Bereich der Grund- und Mittelschulen im selben Schuljahr 27,76. Somit sind rund 50 Stellen im Bereich der Grund- und Mittelschulen durch Aktivitäten im Bereich der externen Evaluation gebunden. Die interne und externe Evaluation stellen zentrale Elemente einer systematischen Qualitätsentwicklung im Schulsystem dar und sind zu bewährten Instrumenten der Qualitätssicherung und Unterrichtsentwicklung geworden. Sie unterstützen die Schulen auch beim effizienten Einsatz von Ressourcen. Wenn bei einer Schule, die zur Evaluation anstünde , die Voraussetzungen sehr ungünstig sind, kann im konkreten Einzelfall mit der Schulaufsicht vereinbart werden , die Evaluation zu verschieben, um außergewöhnliche Belastungen an den betreffenden Schulen zu vermeiden. Solche Gründe wären beispielsweise besondere Herausforderungen durch Eingliederung vieler Flüchtlingskinder, grö- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18557 ßere Baumaßnahmen an der Schule oder auch ein Wechsel in der Schulleitung. Unter den Ausnahmefällen sind auch nachweislich nicht behebbare Personalengpässe zu verstehen , die ein zeitlich befristetes Hinausschieben einer Evaluation rechtfertigen. Da die bisherigen Maßnahmen zur Personalgewinnung erfolgreich waren, war ein Aussetzen der externen Evaluation bislang nicht notwendig.