Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.09.2017 Sachstand Teerhalde Hutthurm Seit mehreren Jahren beschäftigt die illegale Teerablagerung in Großthannensteig, Gemeinde Hutthurm den Landtag . Da der Grundstücksbesitzer insolvent ist, hat das Landratsamt Passau in einer Ersatzvornahme den Großteil des eingebauten Teers entfernen lassen. Doch noch immer ist das Grundstück nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viel teerhaltiges Material befindet sich noch auf der Baustelle Malz in Hutthurm? b) Welchem Verursacher kann der Einbau dieses Materials zugeordnet werden? c) Aus welcher Quelle stammt dieses teerhaltige Material? 2. Gibt es andere Schadstoffe, die auf der Baustelle gefunden wurden? 3. a) Wie ist die Baustelle derzeit gesichert? b) Besteht die Gefahr, dass giftige Stoffe weiterhin ausgewaschen werden? c) Können giftige Stoffe in das Grundwasser ausgewaschen werden? 4. a) Wie stellt sich der Oberflächenabfluss derzeit dar? b) Gibt es für den Oberflächenabfluss eine wasserrechtliche Genehmigung? c) Wie können angrenzende landwirtschaftliche Flächen vor einer Kontamination durch abgeschwemmtes Material geschützt werden? 5. a) Wie sieht der Zeitplan der Behörden für einen Rückbau der Baustelle aus? b) Wer ist für den Rückbau der Baustelle verantwortlich? c) Gibt es eine Wintersicherung des Geländes? 6. a) Welche Maßnahmen sind vonseiten des Landratsamts geplant? b) Welche Maßnahmen sind vonseiten der Gemeinde geplant ? c) Welche Maßnahmen sind vonseiten des Wasserwirtschaftsamts (WWA) geplant? 7. Welche Messwerte wurden bei den Grundwassermessstellen ermittelt? 8. a) Sind Gutachten über den Schadstoffgehalt des Untergrunds vorhanden? b) Besteht aufgrund dieser Gutachten aus Sicht des Landratsamts Handlungsbedarf? c) Bis wann soll aus Sicht des Landratsamts dieser unbefriedigende Zustand noch bestehen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 11.10.2017 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die im Betreff der Anfrage verwendete Formulierung „Sachstand Teerhalde Hutthurm“ einen falschen Eindruck von der Situation in Hutthurm vermittelt. 1. a) Wie viel teerhaltiges Material befindet sich noch auf der Baustelle Malz in Hutthurm? b) Welchem Verursacher kann der Einbau dieses Materials zugeordnet werden? c) Aus welcher Quelle stammt dieses teerhaltige Material ? Wie die nachstehenden Antworten verdeutlichen, ist das teerhaltige Material, welches von einem Bauunternehmen ohne rechtliche Grundlage eingebaut worden war, zwischenzeitlich nahezu vollständig ausgebaut und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt worden. Vor Ort befindet sich noch ein schwach belastetes Gemisch aus Boden, Steinen, Asphalt und pech-/teerhaltigem Straßenaufbruch. Dieses Material stammt aus der Fläche südlich der ehemaligen Fahrsilos – d. h. zwischen dem ehemaligen Fahrsilobereich und der privaten Zufahrt – auf der Flurnummer 162 der Gemeinde Prag. Ein Bescheid vom 08.08.2017 an den Grundstückseigentümer und Bauherren zu Ausbau und ordnungsgemäßer Entsorgung dieses Materials ist derzeit beklagt. Die Herkunft dieses eingebauten Materials konnte von den zuständigen Behörden nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Vor Ort befinden sich zudem noch zwei zwischengelagerte Haufwerke überwiegend schotterartigen Materials mit geringen PAK-Werten (PAK = polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), die von den Ausbauarbeiten rund um das landwirtschaftliche Gebäude stammen. Diese sollen dem Landratsamt (LRA) Passau zufolge in einem nächsten Schritt einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 26.01.2018 Drucksache 17/18563 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18563 2. Gibt es andere Schadstoffe, die auf der Baustelle gefunden wurden? Gemäß Schlussbericht des beauftragten Ingenieurbüros vom 14.03.2017 waren „PAK“, „MKW“ und „Extrahierbare lipophile Stoffe“ die sanierungssteuernden Parameter. 3. a) Wie ist die Baustelle derzeit gesichert? b) Besteht die Gefahr, dass giftige Stoffe weiterhin ausgewaschen werden? c) Können giftige Stoffe in das Grundwasser ausgewaschen werden? Auf der Flurnummer 164 der Gemeinde Prag wurde eine Grundwassermessstelle eingerichtet. Diese wurde im Zeitraum 30.03.2016 bis 06.04.2017 mehrfach beprobt. Nach den Sanierungsmaßnahmen durchgeführte Wasseruntersuchungen ergaben keine erhöhten Messwerte. 4. a) Wie stellt sich der Oberflächenabfluss derzeit dar? b) Gibt es für den Oberflächenabfluss eine wasserrechtliche Genehmigung? c) Wie können angrenzende landwirtschaftliche Flächen vor einer Kontamination durch abgeschwemmtes Material geschützt werden? Abfließendes Wasser aus dem Sanierungsbereich ist als wild abfließendes Niederschlagswasser zu betrachten. Wasserrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse etc. sind dafür nicht erforderlich. Das auszubauende Material wurde – abgesehen von der Fläche südlich der ehemaligen Fahrsilos – ausgebaut (siehe Antwort zu Frage 1). Eine Verunreinigung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen kann daher ausgeschlossen werden. Dies belegen auch die in der Antwort zu Frage 3 dargelegten Ergebnisse der Grundwassermessstelle auf der unmittelbar zum Fahrsilobereich angrenzenden Flurnummer 164. 5. a) Wie sieht der Zeitplan der Behörden für einen Rückbau der Baustelle aus? b) Wer ist für den Rückbau der Baustelle verantwortlich ? c) Gibt es eine Wintersicherung des Geländes? Es bleibt abzuwarten, wann der Bescheid vom 08.08.2017 bestandskräftig und vollziehbar wird. Dies hängt von der Dauer des anhängigen Gerichtsverfahrens ab. Ein Sofortvollzug konnte wegen der geringen Belastungen des Verfüllmaterials in Bezug auf diese Fläche nicht angeordnet werden. Nach aktueller Einschätzung durch das LRA Passau wird der Bescheid vom 08.08.2017 im Wege der Ersatzvornahme durch das LRA umgesetzt werden. Eine Wintersicherung ist nicht vorgesehen und nach fachgutachterlicher Einschätzung auch nicht erforderlich. 6. a) Welche Maßnahmen sind vonseiten des Landratsamts geplant? b) Welche Maßnahmen sind vonseiten der Gemeinde geplant? c) Welche Maßnahmen sind vonseiten des Wasserwirtschaftsamts (WWA) geplant? Der Vollzug des Abfallrechts und die Vollstreckung der Anordnungen liegen in der Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde , somit des LRA Passau. Auch die Anordnung von – hier nach Angaben des LRA Passau nicht erforderlichen – Wintersicherungen wäre Aufgabe des Landratsamts. Seitens des LRA Passau wird der (derzeit beklagte) Bescheid vom 08.08.2017 umgesetzt, sobald dieser vollziehbar ist. Auf die Antwort zu den Fragen 5 a bis 5 c wird verwiesen. 7. Welche Messwerte wurden bei den Grundwassermessstellen ermittelt? Zunächst wurde Naphthalin in Spuren nachgewiesen. Nach den Sanierungsmaßnahmen durchgeführte Wasseruntersuchungen ergaben keine erhöhten Messwerte. 8. a) Sind Gutachten über den Schadstoffgehalt des Untergrunds vorhanden? Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen wurden Beprobungen und Untersuchungen vorgenommen. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. b) Besteht aufgrund dieser Gutachten aus Sicht des Landratsamts Handlungsbedarf? c) Bis wann soll aus Sicht des Landratsamts dieser unbefriedigende Zustand noch bestehen? Wie bereits dargestellt, besteht aus Sicht des LRA Passau lediglich für die Fläche südlich der ehemaligen Fahrsilos noch Handlungsbedarf. Wann der Gesamtkomplex „Hutthurm“ vom LRA Passau abgeschlossen werden kann, hängt insbesondere von der noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidung über den Bescheid vom 08.08.2017 ab.