Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18.09.2017 Finanzierungsstatus Herzkatheterlabore in bayerischen Krankenhäusern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele im Rahmen der staatlichen Krankenhausförderung finanzierte Herzkatheterlabore gibt es an den 411 bayerischen Krankenhäusern? 2. a) Welches dieser Herzkatheterlabore wurde wann und b) mit welcher Fördersumme staatlich subventioniert? 3. Für wie viele dieser Herzkatheterlabore wurden bereits staatliche Fördermittel für Ersatzbeschaffungen bewilligt ? 4. Bei wie vielen dieser Herzkatheterlabore werden in den nächsten fünf Jahren Ersatzbeschaffungen notwendig ? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 11.10.2017 Zu 1., 2. a) und 2. b): An den 411 bayerischen Krankenhäusern wurden zum 01.01.2016 nach der Erhebung des Landesamts für Statistik 188 Herzkatheterlabore betrieben. Abzüglich der derzeit 5 Hochschulkliniken und der 43 Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag wurden an den 363 Plankrankenhäusern 165 Herzkatheterlabore vorgehalten. Aufgrund von Mehrfachvorhaltungen an einzelnen Standorten sind insgesamt an 91 Plankrankenhäusern Herzkatheterlabore verfügbar. Die Förderung von Investitionsvorhaben an bayerischen Plankrankenhäusern erfolgt nicht nach einzelnen Betriebsstellen , sondern entsprechend des Sanierungs- und Neubaubedarfs in notwendigen, zumeist größeren Bauabschnitten . Im Rahmen dieser Maßnahmen sind Herzkatheterlabore regelmäßig nicht so umfassend, dass sie einen eigenständigen Abschnitt bilden. Als Teile größerer Maßnahmen werden sie aber grundsätzlich weder separat erfasst noch dokumentiert. In der Folge liegen der Staatsregierung keine aussagekräftigen Erkenntnisse darüber vor, wann und wie viele Herzkatheterlabore im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen gefördert wurden und wie hoch die Fördersumme für diese Betriebsstellen im Einzelnen war. Zu 3. und 4.: Für die Wieder- und Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als 3 und höchstens 15 Jahren erhalten die Krankenhausträger jährlich pauschale Fördermittel. Diese Mittel stehen den Krankenhausträgern im Rahmen der Zweckbestimmung zur freien Bewirtschaftung zur Verfügung. Eine Anmeldung dieser Beschaffungen oder eine eigenständige Bewilligung durch die Regierungen erfolgt nicht. Daher liegen der Staatsregierung weder Erkenntnisse darüber vor, wie viele Ersatzbeschaffungen von Herzkatheterlaboren bereits realisiert wurden, noch, welche Ersatzbeschaffungen dieser Geräte in den kommenden Jahren von den Trägern geplant sind. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18595 Bayerischer Landtag