Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 11.09.2017 Fortbildungen für Jugendsozialarbeit an Schulen An einigen bayerischen Umweltstationen werden regelmäßig Fortbildungen zum Thema Umweltbildung und Nachhaltigkeit angeboten, welche auch für die Jugendsozialarbeit an Schulen von Relevanz wären. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welcher Form wurden bisher Fortbildungen für Beauftragte der Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern durchgeführt? 2. a) Wo wurden diese Fortbildungsmaßnahmen für die Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern bisher durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen sowie Einrichtungen)? b) Wie viele solcher Maßnahmen wurden an den jeweiligen Orten durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen sowie Einrichtungen )? c) Wie wurden diese Maßnahmen bisher finanziell gefördert ? 3. a) Wie werden Fortbildungsmaßnahmen für die Jugendsozialarbeit an Schulen künftig durchgeführt? b) Inwieweit werden Fortbildungsmaßnahmen für die Jugendsozialarbeit an Schulen gefördert? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 11.10.2017 Vorbemerkung: Jugendsozialarbeit – und somit auch die Jugendsozialarbeit an Schulen – ist eine Aufgabe der Jugendhilfe gemäß § 13 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII). Somit sind hierfür die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe , die Landkreise und kreisfreien Städte, zuständig. Sie handeln im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat Bayern unterstützt durch das Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“ im Rahmen freiwilliger Leistungen die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei der JaS stehen die sozialpädagogischen Bedarfe einzelner sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher im Fokus. Kernpunkt der JaS-Arbeit ist der Aufbau von Bindungen , die eine positive Einflussnahme auf die Entwicklung von jungen Menschen aus prekären Verhältnissen ermöglichen . Um die Aufgabe gut erfüllen zu können, bedürfen die JaS-Fachkräfte (staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) einer hohen Professionalität. Die spezifische Fortbildung der JaS-Fachkräfte in Grund- und Aufbaukursen ist deshalb integraler Bestandteil des JaS- Förderprogramms (bundesweites Best-practice-Beispiel). Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) ist gemäß § 85 SGB VIII als überörtlicher Träger für die Beratung und Fortbildung der JaS- Fachkräfte bei Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zuständig. Für die JaS wurde ein umfangreiches und differenziertes Fortbildungsangebot entwickelt (vgl. dazu auch die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 im Folgenden). Dieses ist auf der Website des BLJA abrufbar. Im Einzelfall werden im Rahmen des Projekts „Bildung für nachhaltige Entwicklung – BNE“ (Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) Maßnahmen für sozial benachteiligte junge Menschen unter Mitwirkung der JaS zu Themen wie Umwelt, gesunde Ernährung und Nachhaltigkeit durchgeführt. So führt die Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern e.V. derzeit vier Projekte („Ausbildung zum Umweltjunioren“, „Gesunde Pause“, „Ein Projekt zur saisonalen und nachhaltigen Ernährung“, „Alles braucht seine Zeit“) durch. Ob darüber hinaus von JaS-Fachkräften Fortbildungen der Umweltstationen besucht werden oder worden sind, ist hier nicht bekannt. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der JaS um ein sekundärpräventives Angebot handelt. Die Angebote der Umweltstationen sind jedoch vorrangig für die außerschulische Jugendbildung insbesondere mit gesundheitlicher und naturkundlicher Bildung bedeutsam. Die nachstehenden Antworten beziehen sich aus den vorstehend genannten Gründen auf die originären Fortbildungsangebote im Rahmen der JaS-Fortbildungskonzeption . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18596 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18596 1. In welcher Form wurden bisher Fortbildungen für Beauftragte der Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern durchgeführt? Alle Fortbildungen im Bereich der JaS werden von qualifiziertem Personal im BLJA geplant und unter Einbindung externer Referenten durchgeführt. Fortbildungen für die Fachkräfte der JaS werden seit dem Jahr 2000 angeboten . Seither erfolgt analog zum Ausbau des JaS-Förderprogramms auch ein entsprechender Ausbau der Fortbildungsangebote . Seit 2009 existiert im Fortbildungsprogramm des BLJA ein eigener Fortbildungsbereich zur Jugendsozialarbeit an Schulen. Die Fortbildungsangebote werden in Form von JaS- Grundkursen, Vertiefungskursen, Tandemkursen für JaS-Fachkräfte und Lehrkräfte sowie Leitungskursen durchgeführt. Darüber hinaus finden regionale Kooperationsveranstaltungen auf Leitungsebene in Kooperation mit den jeweiligen Fortbildungsbeauftragten der Schule in den jeweiligen Regierungsbezirken bzw. JaS-Fachtage und Informationstage zu verschiedenen Themen mit hoher Relevanz für die JaS-Fachkräfte statt. 2. a) Wo wurden diese Fortbildungsmaßnahmen für die Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern bisher durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen sowie Einrichtungen )? Bei den Fortbildungsmaßnahmen für den Bereich der JaS handelt es sich um ein bayernweites Angebot. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt regierungsbezirksübergreifend und berücksichtigt sowohl freie als auch öffentliche Träger der Jugendhiife. Die Teilnehmer bei Tandemkursen und regionalen Leitungsveranstaltungen kommen auch aus den Bereichen Schule und Schulamt. Fortbildungen werden in verschiedenen Tagungshäusern in den einzelnen Regierungsbezirken durchgeführt. • Oberbayern: Petersberg/Erdweg, Gauting, Beiingries, Bernried • Niederbayern: Abensberg, Niederalteich • Schwaben: Dillingen, Augsburg, Reimlingen • Oberpfalz: Regenstauf • Unterfranken: Würzburg, Marktbreit, Kitzingen • Mittelfranken: Nürnberg, Rothenburg • Oberfranken: Aktuell werden im Regierungsbezirk keine Tagungen durchgeführt. b) Wie viele solcher Maßnahmen wurden an den jeweiligen Orten durchgeführt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen sowie Einrichtungen)? Bei den Fortbildungsmaßnahmen für den Bereich der JaS handelt es sich um ein bayernweites Angebot, zu dem alle Fachkräfte unabhängig von ihrer Arbeitsstätte Zugang haben . Eine Auswertung, wo die Maßnahmen stattgefunden haben, liegt nicht vor. Im Jahr 2016 wurden vom BLJA 13 JaS-Grundkurse, 9 Vertiefungskurse und 4 Tandemkurse in verschiedenen Regierungsbezirken durchgeführt. Im laufenden Jahr 2017 werden vom BLJA 13 JaS-Grundkurse , 10 Vertiefungskurse, 4 Tandemkurse und 2 Kooperationsveranstaltungen auf Leitungsebene in verschiedenen Regierungsbezirken angeboten. c) Wie wurden diese Maßnahmen bisher finanziell gefördert ? Die Finanzierung der Fortbildungsmaßnahmen erfolgt aus Landesmitteln des Freistaates Bayern und aus Teilnehmerbeiträgen , die die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zahlen. Für die Fortbildung, welche integraler Bestandteil des Förderprogramms ist, stehen bis zu 3 Prozent der für die JaS insgesamt zugewiesenen Haushaltsmittel zur Verfügung. Dies sind für das Jahr 2016 495.000 Euro und für das Jahr 2017 524.000 Euro. 3. a) Wie werden Fortbildungsmaßnahmen für die Jugendsozialarbeit an Schulen künftig durchgeführt ? Es erfolgt eine Erweiterung der bewährten Fortbiidungsangebote entsprechend dem weiteren bedarfsgerechten Ausbau . Die inhaltlichen Schwerpunkte der Vertiefungskurse werden nach den aktuellen Bedarfslagen und Themen ausgerichtet . Das Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes zur JaS wird jährlich aufgelegt und ist abrufbar unter www.blia.bavern.de/fortbildung/sDezielle/ias/index.Dhp. b) Inwieweit werden Fortbildungsmaßnahmen für die Jugendsozialarbeit an Schulen gefördert? Siehe Antwort zu Frage 2 c.