Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein, Helga Schmitt- Bussinger SPD vom 31.07.2017 Deutsches Museum – Neubau Außenstelle Nürnberg Die Gründe für die Wahl des Standorts für die Außenstelle des Deutschen Museums, die durch Anmietung und Anschubkosten entstandenen Verpflichtungen des Freistaates Bayern, sowie die Entstehungsgeschichte als auch die Konzeption des Museums sind trotz vieler Anträge und Anfragen weiterhin unklar, daher fragen wir die Staatsregierung: 1. a) Wer gab den Anstoß, eine Außenstelle für das Deutsche Museum in Nürnberg zu errichten – die Staatsregierung oder der Vertreter des Deutschen Museums? b) Wer hat Nürnberg als Standort bestimmt? c) Welche Gründe hat das Deutsche Museum der Staatsregierung genannt, um von ihrer ursprünglichen Meinung , keine weiteren Außenstellen gründen zu wollen, abzuweichen? 2. a) Welche anderen Standorte – innerhalb und außerhalb von Nürnberg – wurden für die Ansiedlung der Außenstelle des Museums geprüft? b) Durch wenn wurde diese Prüfung vorgenommen? c) Welche Kriterien spielten bei der Auswahl eine Rolle (aufgelistet nach Standort)? 3. a) Welches Staatsministerium war federführend bei den bisherigen Verhandlungen bezüglich der neuen Außenstelle ? b) In welcher Weise wurden andere Staatsministerien in diese Verhandlungen einbezogen (bitte Zeitpunkt angeben )? c) In welcher Form sollen die anderen, derzeitigen und möglichen zukünftigen, Träger und Kostenträger des Deutschen Museums, z. B. Leibnitz-Stiftung, Stadt Nürnberg oder die Bundesrepublik, in die weitere Gestaltung der Rahmenbedingungen miteinbezogen werden ? 4. a) Welche rechtlichen Bestimmungen sprachen bei der Ausgestaltung der Verträge gegen einen Bau durch den Freistaat und die anschließende Vermietung an das Deutsche Museum? b) Spielten bei der Auswahl des Standorts Augustenhof finanzielle Kriterien eine Rolle? c) Wenn ja, welche Mietkosten wurden für die anderen Nürnberger Standorte errechnet? 5. a) Auf welchen Grundlagen basierte die Annahme der Anschubfinanzierung für die Außenstelle von 8 Mio. Euro aus der Nordbayern-Initiative im Jahr 2014? b) Welche neuen Entwicklungen führten zu den Steigerungen auf 11 Mio. Euro im Jahr 2016 und den jetzt festgesetzten 27,6 Mio. Euro (ohne Mietkostenübernahme )? c) Welche Gründe gibt es für die schrittweise Steigerung der benötigten Flächen von ursprünglich 1.500 m² auf 4.000 m2 und dann noch auf inzwischen 5.500 m2 (bitte mit Angabe des Staatsministers der dafür die Zustimmung gegeben hat)? 6. a) Auf welcher Grundlage wurde die Raumplanung für die neue Außenstelle vorgenommen, wenn es derzeit noch keine Konzeption für das neue Museum gibt? b) Wie wird das Konzept für das neue Museum erarbeitet werden? c) Hat die Staatsregierung bereits eigene Vorstellungen bezüglich der Ausgestaltung des Museumskonzepts? 7. a) Was soll mit den potentiellen Ausstellungsstücken des Museums passieren, wenn diese nicht mehr den letzten Stand der Technik repräsentieren und damit von der Grundlage der Außenstelle, als Science-Fiction- Museum, welche die Staatsregierung und das Deutschen Museum ausgegeben haben, abweichen? b) Inwieweit hat die Stadt Nürnberg an den bisher ergangenen Entscheidungen mitgewirkt? 8. a) Wie hoch waren die finanziellen Zuwendungen an das Deutsche Museum in München seitens des Freistaates in den letzten 10 Jahren (aufgelistet nach Jahren)? b) Warum wurde der Landtag bisher nicht an dem Prozess zur Findung des Standorts und der Ausgestaltung des Museums in Nürnberg beteiligt? c) Welchen Inhalt hat der zwischen dem Investor des geplanten Gebäudes und Vermieter und dem Mieter Deutsches Museum, mitunterzeichnet vom Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat , Mietvertrag, ist der Vertrag bereits bindend oder enthält er eine Rücktrittsklausel? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17.10.2017 Die o. g. Schriftliche Anfrage wird wie folgt beantwortet, wobei vorausschickend einige Bemerkungen allgemeiner Art zum Deutschen Museum und den dortigen Vorhaben gemacht werden sollen. Das Deutsche Museum (DM) ist Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.12.2017 Drucksache 17/18598 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18598 kein staatliches Museum, sondern eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die als Forschungsmuseum innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft nicht der Fachaufsicht des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) unterliegt. Zusätzlich zu seiner rechtlichen Selbstständigkeit genießt das DM in Fragen der konzeptionellen Gestaltung seiner Ausstellungen – hier: der geplanten Außenstelle des DM in Nürnberg – das Privileg der Wissenschaftsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG). Der Freistaat Bayern führt lediglich die Rechtsaufsicht, dies auch mittelbar durch die Vertretung im Verwaltungsrat des DM; daneben ist das StMBW für die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der öffentlichen Zuschüsse zuständig (Verwendungsnachweisprüfung). Jenseits der zuwendungsrechtlichen und rechtsaufsichtlichen Prüfungsmöglichkeiten kann und darf das StMBW keinen Einfluss auf inhaltliche Belange des DM nehmen. Die nachfolgenden Ausführungen beruhen daher auf der entsprechenden Stellungnahme des DM. 1. a) Wer gab den Anstoß, eine Außenstelle für das Deutsche Museum in Nürnberg zu errichten – die Staatsregierung oder der Vertreter des Deutschen Museums? Das DM hat eine Konzeptskizze für eine Außenstelle in Nürnberg vorgelegt. Die politische Grundlage wurde in der Sitzung des Kabinetts am 05.08.2014 durch Aufnahme in die Nordbayern-Initiative gelegt. b) Wer hat Nürnberg als Standort bestimmt? Die Anregung zur Gründung einer Außenstelle des DM in Nürnberg kam vonseiten der Staatsregierung. Aus Sicht des DM sind für ein solches Vorhaben u. a. voraussichtliche Besucherströme und eine erforderliche räumliche Distanz zum Haupthaus in München wichtige Parameter. Damit ist die Stadt Nürnberg innerhalb Frankens der prädestinierte Standort. c) Welche Gründe hat das Deutsche Museum der Staatsregierung genannt, um von ihrer ursprünglichen Meinung, keine weiteren Außenstellen gründen zu wollen, abzuweichen? Dem DM werden immer wieder Teile ehemaliger industrieller Produktionsanlagen als Außenstelle angetragen. Ein Beispiel bildet das frühere Hütten- und Stahlwerk der Maxhütte in Sulzbach-Rosenberg: eine dortige Außenstelle hat das DM im Hinblick auf sein Profil als Forschungsmuseum, die nicht abzuschätzenden Betriebs- und Unterhaltungskosten und unklare Besitz- und Betriebsstrukturen abgelehnt. Das DM sieht sich nicht als Betreiber/Träger o. Ä. eines Industriedenkmals . Die Errichtung der neuen Außenstelle in Nürnberg unterscheidet sich davon grundlegend: die Entwicklung eines zukunftsweisenden wissenschaftlich fundierten Ausstellungskonzepts sowie eines wirtschaftlichen Betriebskonzepts bilden klar definierte Grundlagen zum Betrieb einer Außenstelle . Somit ist in Bezug auf die Gründung und den Betrieb von Außenstellen kein Meinungsumschwung erfolgt, sondern das DM nutzt diese gebotene Möglichkeit zur Erfüllung seines satzungsgemäßen Auftrags der Wissensvermittlung. 2. a) Welche anderen Standorte – innerhalb und außerhalb von Nürnberg – wurden für die Ansiedlung der Außenstelle des Museums geprüft? Vonseiten der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY), die vom DM um Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Standort gebeten wurde, wurden 14 Objekte identifiziert . Von diesen haben nach Überprüfung anhand der vom DM mitgeteilten Kriterien neben dem nun angemieteten Objekt lediglich zwei weitere hinreichend Perspektive geboten für eine der Projektplanung des DM entsprechende Umsetzung : – Bahnhofsplatz 1, ehemalige Hauptpost – hier gab es keine weitere Rückmeldung/kein Interesse vonseiten des Investors und zudem unklare terminliche Verhältnisse, – Aufseßplatz 18, ehemaliges HORTEN-Kaufhaus in der Südstadt – auch hier waren die baulichen und finanziellen Rahmenbedingungen bis zum Schluss unklar, das Interesse des Investors mäßig und zudem das standörtliche Umfeld (Abseits der Haupt-Touristenrouten, Kaufhaus- Ambiente) für das Vorhaben ungünstig. b) Durch wenn wurde diese Prüfung vorgenommen? Die Liegenschaftsverwaltung des Freistaats Bayern hat das DM durch eine Vorauswahl von Objekten anhand der vom DM mitgeteilten Kriterien sowie durch Vermittlung der Kontakte zu den Anbietern unterstützt. Die Prüfung der Standorte durch Begehung, Vorgespräche und Begutachtung der von den Investoren vorgelegten Machbarkeitsstudien sowie die daraus resultierende SWOT1-Analyse zu den Standorten erfolgte durch das DM. c) Welche Kriterien spielten bei der Auswahl eine Rolle (aufgelistet nach Standort)? Geprüft wurden aufgrund der Realisierungsmöglichkeiten und des seitens der Investoren bekundeten grundsätzlichen Interesses insbesondere bei den beiden Optionen Aufseßplatz und Augustinerhof die Kriterien Standorteignung, Ausstellungseignung und voraussichtliche Kosten. Für die Entscheidung für den Augustinerhof waren folgende Gründe ausschlaggebend: – die sehr zentrale und attraktive Lage in der Nähe des Nürnberger Hauptmarktes und somit im touristischen Herzen der Stadt, – die damit im Zusammenhang stehenden, zu erwartenden höheren Besucherzahlen, – die nachweisbare Erfahrung des vom Investor beauftragten Architekturbüros mit musealen Bauten, – die fortgeschrittene genehmigungsrechtliche Situation des gesamten Bauvorhabens, die einer zeitnahen Realisierung der Zweigstelle entgegen kommt, – attraktivere Einbettung (kein Supermarkt-Umfeld). 3. a) Welches Staatsministerium war federführend bei den bisherigen Verhandlungen bezüglich der neuen Außenstelle? Hierzu darf auf die Vorbemerkung dieses Schreibens verwiesen werden: Jenseits der zuwendungsrechtlichen und rechtsaufsichtlichen Prüfungsmöglichkeiten des StMBW kann und darf das StMBW keinen Einfluss auf inhaltliche Belange des DM nehmen. Das DM entscheidet eigenverantwortlich . b) In welcher Weise wurden andere Staatsministerien in diese Verhandlungen einbezogen (bitte Zeitpunkt angeben)? 1 SWOT = engl. Akronym für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Bedrohungen) Drucksache 17/18598 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) war als Rechtsaufsicht der IMBY aufgrund der besonderen Bedeutung der Außenstelle des DM als wichtiger Bestandteil innerhalb der Strategie zur Stärkung der Regionen sowie zur Abstimmung der Vorbereitung der haushaltsmäßigen Umsetzung eingebunden. Das DM hat die Liegenschaftsverwaltung des Freistaates Bayern lediglich bei der Suche nach einem geeigneten Standort einbezogen (siehe Antwort zu Frage 2a). In Verhandlungen zum Mietvertrag oder die interne Entscheidung zum Standort hat das DM das StMFLH oder die IMBY nicht einbezogen (siehe Antwort zu Frage 3a). c) In welcher Form sollen die anderen, derzeitigen und möglichen zukünftigen, Träger und Kostenträger des Deutschen Museums, z. B. Leibnitz-Stiftung , Stadt Nürnberg oder die Bundesrepublik, in die weitere Gestaltung der Rahmenbedingungen miteinbezogen werden? Die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) ist eine Forschungs-Gemeinschaft , die beratend, nicht finanziell unterstützt; die Einrichtungen der WGL werden entsprechend der AV2-WGL im Sinne des Art. 91b GG durch den Bund und die Länder finanziert. Die Zuwendungsgeber des DM – Freistaat Bayern und Bund – sind über die Gremienvertretungen des DM (Verwaltungsrat ) in die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Außenstelle des DM in Nürnberg eingebunden. Die Stadt Nürnberg wurde bereits in einer frühen Projektphase durch ein telefonisches Gespräch zwischen Herrn Generaldirektor Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Heckl und Herrn Oberbürgermeister (OB) Dr. Ulrich Maly kontaktiert und informiert , zuletzt in einem persönlichen Gespräch im August 2017 in Nürnberg. Ebenso wurde die Kulturreferentin der Stadt Nürnberg, Frau Prof. Dr. Julia Lehner, in einem frühen Stadium in die Planungen eingebunden. Es sind weiterführende Gespräche des Planungsstabs des DM mit Herrn OB Maly und den zuständigen Amtsleitern vereinbart, um u. a. die Einbindung der neuen Außenstelle des DM in die existierenden und geplanten Kultur- und Bildungsprojekte in Nürnberg zu gewährleisten. 4. a) Welche rechtlichen Bestimmungen sprachen bei der Ausgestaltung der Verträge gegen einen Bau durch den Freistaat und die anschließende Vermietung an das Deutsche Museum? Der Freistaat Bayern baut aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht für Dritte. Staatliche Hochbaumaßnahmen erfolgen daher in der Regel nur für originäre staatliche Aufgaben. b) Spielten bei der Auswahl des Standorts Augustenhof finanzielle Kriterien eine Rolle? Der zu erwartende Kostenfaktor war einer von mehreren Kriterien (vgl. Antwort zu Frage 2 c); dabei zugrunde lagen Kostenschätzungen auf Basis der Lage und der bis dato vorliegenden Machbarkeitsstudien (im Sinne einer Grundlagenermittlung nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Entsprechend wurden die Verhandlungen geführt. c) Wenn ja, welche Mietkosten wurden für die anderen Nürnberger Standorte errechnet? 2 Ausführungsvereinbarung (AV) Für beide in der engeren Auswahl befindlichen Standorte lagen abhängig vom frühen Planungsstand grobe Kostenschätzungen vor. Diese differierten gemäß Lage etwas voneinander . Allerdings waren diese Schätzungen aufgrund des groben Planungsstandes mit starken Unsicherheiten behaftet ; tatsächlich vergleichbare Mietpreise lagen nicht vor. 5. a) Auf welchen Grundlagen basierte die Annahme der Anschubfinanzierung für die Außenstelle von 8 Mio. Euro aus der Nordbayern-Initiative im Jahr 2014? Der im August 2014 gefasste Kabinettsbeschluss zur Realisierung einer Außenstelle des DM in Nürnberg erfolgte auf einer Mitte 2014 vorgelegten Konzept-Skizze und auf Grundlage der Hochrechnung eines Mindestbedarfs für die reine Realisierung einer Ausstellung auf ca. 1.500m² Ausstellungsfläche (in Anlehnung an die Größe der Zweigstelle in Bonn). Dabei sind rund 5.300 Euro/m² an Finanzbedarf für eine Ausstellung zu veranschlagen. Diese Veranschlagung beinhaltet weder das für die Erarbeitung erforderliche Personal noch das Gebäude und die notwendige Infrastruktur (Kassen, Toiletten, Werkstätten, Büros etc.). b) Welche neuen Entwicklungen führten zu den Steigerungen auf 11 Mio. Euro im Jahr 2016 und den jetzt festgesetzen 27,6 Mio. Euro (ohne Mietkostenübernahme )? Der im Jahr 2016 bezifferte Finanzbedarf in Höhe von 11 Mio. Euro (genauer: 10,9 Mio. Euro) ist keine Kostensteigerung , sondern setzt sich zusammen aus den o.g. 8 Mio. Euro für die reine Ausstellungsrealisierung (Ausstattung pro m² Ausstellung, Antwort zu Frage 5 a) und dem zusätzlich erforderlichen Bedarf an Personalkosten und Reserve, noch ohne die Kosten für die Herrichtung der weiteren für ein Museum notwendigen Räume. Im Juni 2016 wurde die Finanzierung der Realisierung der Ausstellung (exkl. Bauherrichtung ) in Höhe von 10,9 Mio. Euro (Ausstellung + Personal + Puffer) und Übernahme der späteren Betriebskosten auf der Grundlage von Flächenbedarfsplänen, fortgeschriebener Konzeptskizze, Kostenplänen und Machbarkeitsstudie Augustinerhof vertraglich festgeschrieben. Der Finanzbedarf in Höhe von 27,6 Mio. Euro setzt sich zusammen aus Kosten für Ausstellungsrealisierung, Personalkosten und die Bauherrichtung (Einrichtung weiterer Räume, Schnittstellen beim Bau und Miete während der Einrichtungsphase des Museums) nach der Änderung der zugrunde liegenden Flächenberechnung. Analog zur Vergrößerung der Ausstellungsfläche ergaben sich dabei insbesondere Mehrkosten für die Realisierung der eigentlichen Ausstellung und für das erforderliche Personal. c) Welche Gründe gibt es für die schrittweise Steigerung der benötigten Flächen von ursprünglich 1.500 m2 auf 4.000 m2 und dann noch auf inzwischen 5.500 m2 (bitte mit Angabe des Staatsministers der dafür die Zustimmung gegeben hat)? Die o.g. Zahlen haben unterschiedliche Bezüge und sind daher nicht vergleichbar: 1.500 m2 bezieht sich auf die reine Ausstellungsfläche, wie sie als erforderliche Mindestfläche von Anfang an als Bedarf geplant wurde (siehe Antwort zu Frage 5 a); zusammen mit Verkehrsflächen und Infrastruktur (Toiletten, Büros, Werkstätten, Seminarraum etc.) ergaben sich dann im ersten Entwurf 4.000 m2 Gesamtfläche – dieses ist also als Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18598 ein zunächst angenommener Planungsstand zu betrachten. Die Ausstellungsfläche wurde einmalig im Rahmen der im Herbst 2016 durchgeführten Verhandlungen zur Immobilie zur Anpassung der Räume erweitert; die zwingenden Gründe hierfür waren, dass in dem bis dahin geltenden Planungsrahmen das seitens des DM aufgestellte Nutzerbedarfsprogramm (NBP) und hierbei insbesondere die Mindest-Raumhöhen nicht darstellbar gewesen wären. Zur Umsetzung des NBP war die Hinzunahme des obersten Stockwerks erforderlich, um die erforderlichen Geschosshöhen nicht mehr im Sinne der ursprünglichen Hotelplanung , sondern im Sinne der musealen Nutzung zu gewährleisten . Erst durch diesen zweiten Planungsstand ergab sich die Möglichkeit einer musealen Nutzung der Räumlichkeiten ; zugleich erweiterte sich die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche auf rund 2.900m², die Gesamtfläche (einschl. Verkehrsfläche und Infrastruktur) auf rund 5.500m². Diese zu einer enormen qualitativen Verbesserung der musealen Möglichkeiten führende Aufstockung wurde unter fachlichen Gesichtspunkten vom StMBW befürwortet. 6. a) Auf welcher Grundlage wurde die Raumplanung für die neue Außenstelle vorgenommen, wenn es derzeit noch keine Konzeption für das neue Museum gibt? Die Erstellung des Nutzerbedarfsprogramms für die Außenstelle des DM in Nürnberg erfolgte auf Grundlage der 2014 erstellten und danach fortgeschriebenen Konzeptskizze, für die für die Außenstelle vorgesehenen Programme und Anforderungen in Anlehnung an die größenmäßig ähnliche Zweigstelle des DM in Bonn. b) Wie wird das Konzept für das neue Museum erarbeitet werden? Die Konzeptskizze wird derzeit in Abstimmung mit externen Experten und möglichen externen Partnern durch ein Kuratoren-Team fortgeschrieben und bis Frühjahr 2018 mit externen Gestaltern zu einem konsolidierten Gesamtkonzept entwickelt. Zu den fachlichen Zwischenständen wurde den beteiligten Ministerien regelmäßig berichtet, ein externer wissenschaftlicher Beirat gemäß den Routinen des DM eingerichtet und die internen Gremien des DM wurden involviert . c) Hat die Staatsregierung bereits eigene Vorstellungen bezüglich der Ausgestaltung des Museumskonzepts ? Die inhaltliche Ausgestaltung der Außenstelle des DM in Nürnberg liegt in der alleinigen Verantwortung des DM als rechtlich selbstständiger, nur der Rechtsaufsicht unterliegenden Anstalt des öffentlichen Rechts. 7. a) Was soll mit den potentiellen Ausstellungsstücken des Museums passieren, wenn diese nicht mehr den letzten Stand der Technik repräsentieren und damit von der Grundlage der Außenstelle, als Science-Fiction-Museum, welche die Staatsregierung und das Deutschen Museum ausgegeben haben , abweichen? Im Zuge der Ausstellungsaktualisierung werden nicht weiter als Exponate benötigte Leihgaben an die Leihgeber zurückgegeben ; inventarisierte Exponate im Eigentum des DM werden entweder in anderen Ausstellungen verwendet (z. B. historische Sammlungen) oder in den Depots des DM konservatorisch angemessen verwahrt. b) In wieweit hat die Stadt Nürnberg an den bisher ergangenen Entscheidungen mitgewirkt? Bislang gab es keine Entscheidungen, an denen die Stadt Nürnberg zu beteiligen gewesen wäre; die Stadt wurde aber über die geplanten Schritte informiert (siehe Antwort zu Frage 3 c). Die künftige Einbindung der Stadt Nürnberg wird u. a. Thema bei den weiteren Gesprächen mit Herrn OB Dr. Ulrich Maly und Vertretern der Stadtverwaltung sein. 8. a) Wie hoch waren die finanziellen Zuwendungen an das Deutsche Museum in München seitens des Freistaates in den letzten 10 Jahren (aufgelistet nach Jahren)? In der nachfolgenden Tabelle werden die Finanzierungsanteile des Landes und des Bundes an den Gesamtaufwendungen für das DM dargestellt. Enthalten sind darin die Aufwendungen für die Zukunftsinitiative, den allgemeinen Betrieb und die allgemeinen Investitionsmittel. Die Diskontinuitäten in den Jahresschreiben ergeben sich aus den unterschiedlichen Mittelbewirtschaftungsgrundsätzen nach Bundes- bzw. Landeshaushaltsrecht hinsichtlich der Res tebewirtschaftung . Jahr Anteil Bund Anteil Bayern 2008 4.110.000 19.285.000 2009 5.693.000 22.486.000 2010 11.597.000 24.156.000 2011 19.965.000 28.901.000 2012 15.046.000 45.007.000 2013 18.497.000 26.183.000 2014 6.862.000 38.247.000 2015 15.989.000 33.130.000 2016 26.255.000 33.164.000 2017 24.509.000 34.365.000 Summe [€] 148.523.000 304.924.000 b) Warum wurde der Landtag bisher nicht an dem Prozess zur Findung des Standorts und der Ausgestaltung des Museums in Nürnberg beteiligt? Standortwahl und Ausgestaltung liegen in der Verantwortung des DM als rechtlich selbstständiger, nur der Rechtsaufsicht unterliegender Anstalt des öffentlichen Rechts. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 a und 1 b verwiesen. c) Welchen Inhalt hat der zwischen dem Investor des geplanten Gebäudes und Vermieter und dem Mieter Deutsches Museum, mitunterzeichnet vom Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Mietvertrag, ist der Vertrag bereits bindend oder enthält er eine Rücktrittsklausel ? Der Mietvertrag wurde ausschließlich zwischen dem Vermieter des zu errichtenden Gebäudes und dem DM geschlossen . Inhalte dieses Mietvertrags können aufgrund schutzwürdiger Interessen Dritter im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage nicht wiedergegeben werden.