Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 11.09.2017 Erteilung von Ausbildungserlaubnissen an Asylbewerber und Geduldete Bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen an Asylbewerber und Geduldete für das Ausbildungsjahr 2017/2018 nutzen die bayerischen Ausländerbehörden Medienberichten zufolge den ihnen zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum in unterschiedlicher Art und Weise. Es ist daher von besonderem Interesse, eine verlässliche Datengrundlage zu diesem Thema zu erhalten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Anträge auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis wurden durch Asylbewerber gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie wurde in den jeweiligen Fällen entschieden (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Mit welcher Begründung wurden die negativ beschiedenen Anträge abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. a) Wie viele Anträge auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis wurden durch Geduldete gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie wurde in den jeweiligen Fällen entschieden (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Mit welcher Begründung wurden die negativ beschiedenen Anträge abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. a) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen an Asylbewerber und Geduldete (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Antragsteller konnten ihre Ausbildung zum regulären Ausbildungsbeginn antreten (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) In wie vielen Fällen haben ausbildungswillige Betriebe eine individuelle Beratung durch die Ausländerbehörden über die aufenthaltsrechtliche Situation eines Bewerbers in Anspruch genommen? 4. a) In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis aufgrund eines fehlenden Identitätsnachweises abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) In wie vielen Fällen wurde eine Aufnahme der Ausbildung mit der Auflage, den notwendigen Identitätsnachweis nachzureichen, genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) In wie vielen Fällen konnte der eingeforderte Identitätsnachweis bis zum 01.09.2017 erbracht werden (bitte aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 5. a) Bei welchen Herkunftsländern erachtet die Staatsregierung eine Identitätsklärung bzw Passbeschaffung durch den Antragsteller für nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar? b) Welche Konsequenz zieht die Staatsregierung daraus? c) Welche Anweisungen erhielten die Ausländerbehörden durch die Staatsregierung für diese Fälle? 6. a) In wie vielen Fällen wurden Geduldete, deren Antrag auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis abgelehnt wurde, in der Zwischenzeit abgeschoben (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) In wie vielen Fällen sind Geduldete, deren Antrag auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis abgelehnt wurde , in der Zwischenzeit freiwillig ausgereist (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 7. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass die Ausländerbehörden den zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum in vergleichbaren Einzelfällen unterschiedlich ausgelegt haben? b) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dieser höchst unterschiedlichen Auslegung ihrer Verwaltungshinweise ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.02.2018 Drucksache 17/18600 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18600 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 16.10.2017 1. a) Wie viele Anträge auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis wurden durch Asylbewerber gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie wurde in den jeweiligen Fällen entschieden (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Mit welcher Begründung wurden die negativ beschiedenen Anträge abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. a) Wie viele Anträge auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis wurden durch Geduldete gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie wurde in den jeweiligen Fällen entschieden (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Mit welcher Begründung wurden die negativ beschiedenen Anträge abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. a) Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Erteilung von Ausbildungserlaubnissen an Asylbewerber und Geduldete (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele Antragsteller konnten ihre Ausbildung zum regulären Ausbildungsbeginn antreten (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) In wie vielen Fällen haben ausbildungswillige Betriebe eine individuelle Beratung durch die Ausländerbehörden über die aufenthaltsrechtliche Situation eines Bewerbers in Anspruch genommen? 4. a) In wie vielen Fällen wurde der Antrag auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis aufgrund eines fehlenden Identitätsnachweises abgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern , Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) In wie vielen Fällen wurde eine Aufnahme der Ausbildung mit der Auflage, den notwendigen Identitätsnachweis nachzureichen, genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern , Landkreisen und kreisfreien Städten )? c) In wie vielen Fällen konnte der eingeforderte Identitätsnachweis bis zum 01.09.2017 erbracht werden (bitte aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 6. a) In wie vielen Fällen wurden Geduldete, deren Antrag auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis abgelehnt wurde, in der Zwischenzeit abgeschoben (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) In wie vielen Fällen sind Geduldete, deren Antrag auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis abgelehnt wurde, in der Zwischenzeit freiwillig ausgereist (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Zu den Fragen 1a bis 4c und 6a bis 6b liegen der Staatsregierung keine statistischen Angaben vor. Ihre Erhebung wäre nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, der auch wegen der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. 5. a) Bei welchen Herkunftsländern erachtet die Staatsregierung eine Identitätsklärung bzw Passbeschaffung durch den Antragsteller für nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar? Grundsätzlich ist es jedem Ausländer zumutbar, im Rahmen seiner gesetzlichen Passpflicht seinen Pass vorzulegen bzw. – im Falle des Nichtbesitzes – an der Ausstellung eines Passes mitzuwirken, um so seine Identität und Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Dabei kann von ihm auch erwartet werden, dass er sich beispielsweise unter Einschaltung eines Bevollmächtigten im Herkunftsstaat um Dokumente bemüht, die seine Identität belegen, oder derartige Bemühungen , sollten sie tatsächlich erfolglos sein, zumindest nachvollziehbar nachweist. In jedem Fall ist die grundsätzliche Verpflichtung zur Mitwirkung bei Identitätsklärung und Passbeschaffung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten. b) Welche Konsequenz zieht die Staatsregierung daraus ? Es wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen. c) Welche Anweisungen erhielten die Ausländerbehörden durch die Staatsregierung für diese Fälle? Es wird auf die Antwort zu Frage 5a verwiesen. Bei Fragen zu Dokumentenbeschaffungsmöglichkeiten in bestimmten Herkunftsstaaten sind die Ausländerbehörden gehalten, sich an die zentrale Passbeschaffung Bayern bei der Regierung von Oberbayern zu wenden. 7. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass die Ausländerbehörden den zur Verfügung stehenden Ermessensspielraum in vergleichbaren Einzelfällen unterschiedlich ausgelegt haben? b) Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dieser höchst unterschiedlichen Auslegung ihrer Verwaltungshinweise? Die im Herbst letzten Jahres erlassenen ermessenslenkenden Vollzugshinweise zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern gewährleisten eine bayernweit einheitliche Rechtsanwendung durch die bayerischen Ausländerbehörden . Für eine weitere Einschränkung des Ermessensspielraumes der Ausländerbehörden besteht kein Bedarf. Die Tatsache, dass die Ausländerbehörden „unterschiedlich“ entscheiden, ist zwingende Folge der vom Gesetzgeber vorgesehenen differenzierten Betrachtungsweise jedes Einzelfalles. Der Bundesgesetzgeber hat eine Ermessens- Drucksache 17/18600 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 entscheidung der Ausländerbehörden vorgesehen, um sicherzustellen, dass den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles Rechnung getragen werden kann. Das Ziel der Einzelfallgerechtigkeit steht einer einheitlichen Pauschalbeurteilung entgegen. Vielmehr muss die Ausländerbehörde nach den Umständen des Einzelfalles differenzierte Entscheidungen treffen. Hätte der Gesetzgeber den Ausländerbehörden keinen solchen Ermessensspielraum geben wollen, hätte er keine Ermessensvorschrift, sondern eine gebundene Entscheidung im Gesetz geregelt.