Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.09.2017 Kooperation zwischen der TU München und der Dieter Schwarz Stiftung Die Technische Universität München (TUM) und ihre TUM School of Management planen in Kooperation mit der Dieter Schwarz Stiftung (DSS), auf dem Bildungscampus in Heilbronn eine eigene Lehr- und Forschungseinheit aufzubauen . Laut Presseberichten sieht die geplante Kooperation die Schaffung von 20 Professuren vor. Schwerpunkte sollen das Management digitaler Technologien, Entrepreneurship und Familienunternehmen sein. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie bewertet die Staatsregierung die geplante Kooperation der TUM mit der DSS? 1.2 Wie bewertet die Staatsregierung speziell die Standortwahl – den Bildungscampus in Heilbronn, – auf dem 13 Professuren angesiedelt werden sollen? 1.3 Welche Behörden werden die Rechtsaufsicht über die geplante Lehr- und Forschungseinheit auf dem Bildungscampus in Heilbronn ausüben? 2.1 War die Staatsregierung in die Sondierungsgespräche zwischen der TUM und der DSS involviert und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2.2 Was waren nach Kenntnis der Staatsregierung die ausschlaggebenden Gründe für die DSS, sich für die TUM als Kooperationspartner zu entscheiden und nicht für andere Kooperationspartner, mit denen auch bereits Vorgespräche geführt wurden? 3.1 Wie setzt sich die Finanzierung der geplanten Lehrund Forschungseinheit auf dem Bildungscampus in Heilbronn insgesamt zusammen? 3.2 Unterstützt die Staatsregierung die Kooperation zwischen der TUM und der DSS mit finanziellen Mitteln und, wenn ja, in welcher Höhe? 3.3 Wie hoch ist der Betrag, den die DSS und die TUM jeweils für die Kooperation bzw. die Lehr- und Forschungseinheit auf dem Bildungscampus Heilbronn aufwenden werden? 4.1 Handelt es sich bei den 13 Professuren, die auf dem Bildungscampus in Heilbronn angesiedelt werden sollen , sowie bei den sieben verbleibenden Professuren um sogenannte Stiftungsprofessuren? 4.2 Wer finanziert die 13 Professuren, die auf dem Bildungscampus in Heilbronn angesiedelt werden sollen, sowie die sieben verbleibenden Professuren ab wann und über welchen Zeitraum? 4.3 An welche Fakultäten sollen die 13 Professuren, die auf dem Bildungscampus in Heilbronn angesiedelt werden sollen, sowie die sieben verbleibenden Professuren angegliedert werden? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung die in den Plänen zumindest als Option vorgesehene Ausgliederung des Standorts Heilbronn in eine GmbH vor dem Hintergrund der Prinzipien unabhängiger Forschung und Lehre einer staatlichen Hochschule? 5.2 Wie wird nach Kenntnis der Staatsregierung die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse sowie der zu bestellenden Professorinnen und Professoren bei dieser Kooperation gewährleistet? 6.1 Sind der Staatsregierung weitere bestehende oder geplante Kooperationen zwischen der DSS und bayerischen Hochschulen bekannt (ggf. bitte benennen)? 6.2 Gibt es neben der geplanten Hochschuleinrichtung in Heilbronn weitere Einrichtungen außerhalb der bayerischen Landesgrenzen, an denen bayerische Hochschulen finanziell oder organisatorisch beteiligt sind (ggf. bitte benennen)? 7. Welche Fachrichtungen bzw. Studiengänge sollen an der neuen Hochschuleinrichtung etabliert werden (bitte nach Professur und Standort aufschlüsseln) und ab wann sollen diese ihre Arbeit aufnehmen bzw. dort die Aufnahme eines Studiums möglich sein? 8.1 Wie viele Professuren gibt es aktuell in Bayern über alle öffentlich finanzierten Einrichtungen bzw. Hochschulen hinweg (bitte aufschlüsseln nach Hochschule, Standort und Fakultät)? 8.2 Wie viele davon sind Stiftungsprofessuren (bitte aufschlüsseln nach Hochschule, Standort, angegliederter Fakultät und Stifter)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.04.2018 Drucksache 17/18602 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18602 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16.10.2017 1.1 Wie bewertet die Staatsregierung die geplante Kooperation der TUM mit der DSS? Die Idee einer Kooperation zwischen der TUM und der Dieter Schwarz Stiftung wird grundsätzlich begrüßt. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung laufen derzeit die Vertragsverhandlungen zwischen der TUM und der Dieter Schwarz Stiftung , in denen konkrete Details des Konzepts noch geklärt werden. Eine abschließende Bewertung des Vorhabens ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 1.2 Wie bewertet die Staatsregierung speziell die Standortwahl – den Bildungscampus in Heilbronn, auf dem 13 Professuren angesiedelt werden sollen ? Der Aufbau eines Lehr- und Forschungsstandortes der TUM in Heilbronn wird – vorbehaltlich des Vorliegens eines detaillierten Konzepts – grundsätzlich begrüßt. Die Region Heilbronn ist einer der wirtschaftlich stärksten und diversifiziertesten Standorte in Deutschland, der sowohl eine Vielzahl von Marktführern in technologieintensiven Branchen wie auch sog. Hidden Champions aufweist. Die Region um Heilbronn , deren Wirtschaftskraft bis in das bayerische Franken ausstrahlt, ist ein gut geeigneter Standort, um Fragen des Mittelstandes, der Digitalisierung im Mittelstand und der Zukunft der technologieintensiven Unternehmen zu erforschen und gleichzeitig Kooperationspartner zu finden. Auch bietet die Region vielfältige Möglichkeiten für Universitätsausgründungen . 1.3 Welche Behörden werden die Rechtsaufsicht über die geplante Lehr- und Forschungseinheit auf dem Bildungscampus Heilbronn ausüben? Nach einer vorläufigen rechtlichen Prüfung auf der Basis der bisher bekannten Überlegungen geht das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) davon aus, dass auf die Aktivitäten der TUM als staatlicher Hochschule des Freistaates Bayern auch am Standort Heilbronn das bayerische Hochschulrecht Anwendung findet und insoweit der Standort Heilbronn der Rechtsaufsicht des StMBW unterliegt. Das baden-württembergische Hochschulrecht sieht für Niederlassungen staatlicher Hochschulen anderer Bundesländer lediglich eine Anzeigepflicht vor (§ 72a Abs. 1 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes Baden- Württemberg – LHG BW) und geht ausdrücklich von einer Geltung der gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes aus (§ 72 a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 4 LHG BW). 2.1 War die Staatsregierung in die Sondierungsgespräche zwischen der TUM und der DSS involviert und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 2.2 Was waren nach Kenntnis der Staatsregierung die ausschlaggebenden Gründe für die DSS, sich für die TUM als Kooperationspartner zu entscheiden und nicht für andere Kooperationspartner, mit denen auch bereits Vorgespräche geführt wurden? Ausschlaggebend für die Entscheidung der Stiftung waren nach hiesiger Einschätzung das besondere Lehr- und Forschungsprofil der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TUM, das Betriebswirtschaftslehre und Technikwissenschaften in Forschung und Lehre erfolgreich verbindet („TUM-BWL“), sowie die starke Stellung der Fakultät im Bereich der Entrepreneurship-Forschung. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TUM gehört zudem zu den forschungsstärksten Wirtschaftsfakultäten im deutschsprachigen Raum sowie zu den weltweit rund 70 Business Schools (darunter nur drei in Deutschland), die alle international bedeutenden Akkreditierungen erhalten haben (sog. Triple Crown). 3.1 Wie setzt sich die Finanzierung der geplanten Lehr- und Forschungseinheit auf dem Bildungscampus Heilbronn insgesamt zusammen? Nach derzeitigem Stand der Planungen erfolgt die Finanzierung vollständig durch die Dieter Schwarz Stiftung. 3.2 Unterstützt die Staatsregierung die Kooperation zwischen der TUM und der DSS mit finanziellen Mitteln und, wenn ja, in welcher Höhe? Nein. 3.3 Wie hoch ist der Betrag, den die DSS und die TUM jeweils für die Kooperation bzw. die Lehr- und Forschungseinheit auf dem Bildungscampus Heilbronn aufwenden werden? Nach derzeitigem Stand der Planungen erfolgt die Finanzierung vollständig durch die Dieter Schwarz Stiftung. Die genaue Höhe der Kosten, die die Dieter Schwarz Stiftung für das Projekt aufwenden wird, lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Sie ist von der konkreten vertraglichen Gestaltung abhängig. 4.1 Handelt es sich bei den 13 Professuren, die auf dem Bildungscampus in Heilbronn angesiedelt werden sollen, sowie bei den sieben verbleibenden Professuren um sogenannte Stiftungsprofessuren ? Es handelt sich bei den insgesamt 20 Professuren um Stiftungsprofessuren . 4.2 Wer finanziert die 13 Professuren, die auf dem Bildungscampus in Heilbronn angesiedelt werden sollen, sowie die sieben verbleibenden Professuren ab wann und über welchen Zeitraum? Die Finanzierung der 20 Stiftungsprofessuren erfolgt vollständig durch die Dieter Schwarz Stiftung. Nach derzeitigem Stand der Planungen soll die Finanzierung für jede Stiftungsprofessur nach Maßgabe der für die jeweilige Stiftungsprofessur abgeschlossenen Förderverträge für einen individuell festgelegten Zeitraum vereinbart werden; dies ermöglicht die individuelle Anpassung an die Bedürfnisse der einzelne Stiftungsprofessuren. 4.3 An welchen Fakultäten sollen die 13 Professuren, die auf dem Bildungscampus in Heilbronn angesiedelt werden sollen, sowie die sieben verbleibenden Professuren angegliedert werden? Die insgesamt 20 Stiftungsprofessuren sollen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TUM zugeordnet werden. Drucksache 17/18602 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung die in den Plänen zumindest als Option vorgesehene Ausgliederung des Standortes Heilbronn in eine GmbH vor dem Hintergrund der Prinzipien unabhängiger Forschung und Lehre einer staatlichen Hochschule? Nach den derzeitigen Planungen sollen die hoheitlichen Aufgaben in Forschung und Lehre nicht in eine GmbH ausgegliedert, sondern unter dem Dach der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TUM gebündelt werden. Lediglich nichthoheitliche Aufgaben sollen über eine gGmbH abgewickelt werden. 5.2 Wie wird nach Kenntnis der Staatsregierung die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Ergebnisse sowie der zu bestellenden Professorinnen und Professoren bei dieser Kooperation gewährleistet ? Die Einrichtung, Ausschreibung und Besetzung der Professuren erfolgt nach Maßgabe des bayerischen Hochschul - bzw. Hochschulpersonalrechts. Sie unterliegt der Beschlussfassung der zuständigen Organe der TUM, die Ausschreibung bedarf grundsätzlich der vorherigen Genehmigung des StMBW. Die Berufung des künftigen Professors bzw. der künftigen Professorin erfolgt nach Durchführung des Berufungsverfahrens durch den Präsidenten. Die Weiterentwicklung der Forschungs- und Lehrinhalte bleiben den künftigen Professoren vorbehalten. 6.1 Sind der Staatsregierung weitere bestehende oder geplante Kooperationen zwischen der DSS und bayerischen Hochschulen bekannt (ggf. bitte benennen )? Dem StMBW sind keine weiteren Kooperationen zwischen der Dieter Schwarz Stiftung und Hochschulen des Freistaates Bayern i. S. d. Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) bekannt. 6.2 Gibt es neben der geplanten Hochschuleinrichtung in Heilbronn weitere Einrichtungen außerhalb der bayerischen Landesgrenzen, an denen bayerische Hochschulen finanziell oder organisatorisch beteiligt sind (ggf. bitte benennen)? Folgende Hochschulen des Freistaates Bayern i. S. d Art. 1 Abs. 2 BayHSchG betreiben weitere Hochschulstandorte außerhalb der bayerischen Landesgrenzen: Die TUM und die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg betreiben jeweils eine Außenstelle in Singapur (German Institute for Science and Technology, GIST-TUM Asia) bzw. in Südkorea (FAU Campus Busan). 7. Welche Fachrichtungen bzw. Studiengänge sollen an der neuen Hochschuleinrichtung etabliert werden (bitte nach Professur und Standort aufschlüsseln ) und ab wann sollen diese ihre Arbeit aufnehmen bzw. dort die Aufnahme eines Studiums möglich sein? Nach den bisherigen Planungen sollen unter dem Dach der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TUM insgesamt 20 Stiftungsprofessuren eingerichtet werden, davon 13 Stiftungsprofessuren am Standort TUM Campus Heilbronn und sieben Stiftungsprofessuren an den TUM Standorten München und Garching. Geplant ist insbesondere die Ausweitung der bereits am TUM Campus München erfolgreichen Studienprogramme auf den TUM Campus Heilbronn. Vorgesehen ist, das Bachelorprogramm Management and Technology, das Masterprogramm Management sowie Schwerpunktmodule im Executive MBA in Heilbronn anzubieten. Darüber hinaus können ggf. weitere Masterprogramme vorgesehen werden. Ferner sollen Doktorandenkurse der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften am TUM Campus Heilbronn angeboten werden . Insgesamt sollen langfristig ca. 1.000 Studierende am TUM Campus Heilbronn studieren. Im Bereich der Forschung ist die Einrichtung von zwei Forschungszentren zu den Themenbereichen Management des digitalen Wandels und Familienunternehmen geplant. Des Weiteren sind Aktivitäten des am Campus Garching erfolgreich operierenden Entrepreneurship-Research-Institutes der TUM-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Gespräch. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen sollen für die Standorte München und Garching sieben Stiftungsprofessuren mit Fokus auf Management des digitalen Wandels besetzt werden. Für den Standort Heilbronn sollen 13 Stiftungsprofessuren für das Center für Management des digitalen Wandels, das Center für Familienunternehmen sowie für die Aktivitäten des Entrepreneurship-Research-Institutes besetzt werden. Die Ausschreibung der Professuren soll mit Vertragsunterzeichnung und ihre Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Der TUM Campus Heilbronn soll zum Wintersemester 2018/2019 seine Arbeit aufnehmen. 8.1 Wie viele Professuren gibt es aktuell in Bayern über alle öffentlich finanzierten Einrichtungen bzw. Hochschulen hinweg (bitte aufschlüsseln nach Hochschule, Standort, Fakultät)? 8.2 Wie viele davon sind Stiftungsprofessuren (bitte aufschlüsseln nach Hochschule, Standort, angegliederter Fakultät und Stifter)? Zur Beantwortung der Fragen 8.1 und 8.2 wurden Daten der amtlichen Hochschulstatistik verwendet. Aufgrund der erforderlichen Gliederungstiefe kommt es zu geringen Fallzahlen, die grundsätzlich der statistischen Geheimhaltung unterliegen. Die Antworten auf die Fragen 8.1 und 8.2 können daher aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.