Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 12.09.2017 EU-Schulprogramm Am 01.08.2018 ersetzt das neue EU-Schulprogramm die beiden bisherigen Programme EU-Schulobst- und -gemüseprogramm sowie die Schulmilchbeihilfe. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Fördersumme wird in Bayern für das EU-Schulprogramm zur Verfügung stehen? 2. Wie genau plant die Staatsregierung, die Portionszahlen für das neue Schuljahr festzulegen? 3. Wie viele Kinder werden voraussichtlich an dem EU- Schulprogramm teilnehmen können? 4. Wie plant die Staatsregierung sicherzustellen, dass Kinder , die nach dem Stichtag (1. August) 3 Jahre alt werden , an dem Programm teilnehmen können? 5. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass alle Interessenten im Programm berücksichtigt werden? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.10.2017 Zu 1.: Bayern wurden für das Schuljahr 2017/2018 an EU-Mitteln für Schulobst und -gemüse 5,1 Mio. Euro und für Schulmilch 1,6 Mio. Euro zugewiesen. Ergänzend stellt Bayern an Landesmitteln wie bisher pro Haushaltsjahr bis zu 3 Mio. Euro für Schulobst und -gemüse zur Verfügung. Für Schulmilch sollen über den Nachtragshaushalt zusätzlich Landesmittel bereitgestellt werden. Zu 2.: Wie bisher orientiert sich die Staatsregierung bei der Festlegung der Portionszahlen und damit der maximal zuwendungsfähigen Menge pro berücksichtigungsfähigem Kind und Lieferperiode an einer schulwöchentlichen Lieferung. Portionszahl und Menge werden jeweils im Voraus für ein Lieferquartal festgelegt und im Förderwegweiser veröffentlicht . Zu 3.: Wie bisher können grundsätzlich alle Kinder ab 3 Jahren in Kindergärten, Häusern für Kinder und in Grundschulklassen am EU-Schulprogramm teilnehmen. Zuletzt waren dies im EU-Schulobst- und -gemüseprogramm 652.000 Kinder in über 7.000 Einrichtungen. Zu 4.: Kinder, die nach dem Stichtag 1. August 3 Jahre alt werden, können im folgenden Schuljahr am Programm teilnehmen. Zu 5.: Vorbehaltlich ausreichender EU- und Landesmittel können wie bisher alle Interessenten aus dem Kreis der Berechtigten am Programm teilnehmen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18603 Bayerischer Landtag