Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 07.06.2017 Schulverwaltung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Lehrer in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte in Vollzeitstellen ; nach Regierungsbezirk; für die Jahre 2007, 2012, 2016)? 2. Wie hat sich die Anzahl des Personals für die Schulverwaltung (Regierungen, Schulämter etc.) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte in Vollzeitstellen ; nach Regierung und Schulamt; für die Jahre 2007, 2012, 2016)? 3. Wie hat sich das Verhältnis Lehrer/Personal für die Schulverwaltung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte in Vollzeitstellen; nach Regierungsbezirk ; für die Jahre 2007, 2012, 2016)? 4.1 Gibt es Richtlinien für das Verhältnis von Lehrern zu Schulverwaltungspersonal? 4.2 Wie viele Lehrer können aus Sicht der Staatsregierung von einer Verwaltungskraft betreut werden? 4.3 Hat die Arbeitsbelastung für das Schulverwaltungspersonal in den vergangenen zehn Jahren zugenommen? 5.1 Stimmt die Staatsregierung der These zu, dass die Einstellung zusätzlicher Lehrer auch eine Einstellung zusätzlicher Schulverwaltungskräfte zur Folge haben müsste? 5.2 Falls ja, setzt die Staatsregierung diese These um? 5.3 Falls nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) vom 17.10.2017 Vorbemerkung: Angesichts der Bezugnahme der Schriftlichen Anfrage auf Regierungen und Schulämter wird davon ausgegangen, dass die Anfrage auf die Situation bei Grund- und Mittelschulen (GS/MS) zielt. Die Auswertung bzw. Beantwortung bezieht sich daher ausschließlich auf diese Schularten. 1. Wie hat sich die Anzahl der Lehrer in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte in Vollzeitstellen ; nach Regierungsbezirk; für die Jahre 2007, 2012, 2016)? Der unten stehenden Tabelle kann in Differenzierung nach den Regierungsbezirken die Anzahl der Lehrkräfte (in Vollzeitlehrereinheiten ) an den Grund- und Mittel-/Hauptschulen für die Schuljahre 2007/2008, 2012/2013 und 2016/2017 entnommen werden. Lehrkräfte (in Vollzeitlehrereinheiten) an Grund- und Mittel-/Hauptschulen in den Schuljahren 2007/2008, 2012/2013 und 2016/2017 nach Regierungsbezirk Regierungsbezirk Lehrkräfte (in Vollzeitlehrereinheiten) an den Grund- und Mittel-/Hauptschulen im Schuljahr 2007/2008 2012/2013 2016/2017 Oberbayern 14.183 14.597 15.154 Niederbayern 4.506 4.225 4.161 Oberpfalz 4.158 3.778 3.746 Oberfranken 3.875 3.517 3.339 Mittelfranken 5.828 5.735 5.856 Unterfranken 4.857 4.383 4.218 Schwaben 6.879 6.566 6.482 Bayern 44.285 42.800 42.955 2. Wie hat sich die Anzahl des Personals für die Schulverwaltung (Regierungen, Schulämter etc.) in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte in Vollzeitstellen; nach Regierung und Schulamt; für die Jahre 2007, 2012, 2016)? In den Auswertungen sind folgende Überlegungen berücksichtigt : Es wird nach Personal der „Schulverwaltung“ in Staatlichen Schulämtern und Regierungen gefragt. Einbezogen in die Auswertung wurden daher umfänglich mit Verwaltungsaufgaben in der Schulverwaltung betraute Personen. Dies sind: An den Staatlichen Schulämtern: Schulaufsichtsbeamte (pädagogisches Personal) sowie Verwaltungsangestellte An den Regierungen: Schulaufsichtsbeamte (pädagogisches Personal) in den entsprechenden Schulsachgebieten Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18663 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18663 (SG 40.1–40.3), die für Grund- und Mittelschulen zuständig sind – inkl. der entsprechenden Bereichsleitung und Personal für schulartübergreifende Aufgaben (ASD), Personal des Sachgebiets für Schulpersonal (SG 43, rechtliche Angelegenheiten ) sowie Verwaltungsangestellte bei allen genannten Sachgebieten sowie der Bereichsleitung. Nur ein Teil des genannten Personals wird auf entsprechenden Haushaltstiteln des Einzelplans 05 bewirtschaftet, sodass für die Auswertung auch Daten aufgenommen wurden , die das StMI anhand des Personal- und Stellenverwaltungssystems VIVA-PSV zur Verfügung gestellt hat. Dies sind: – Anzahl der Mitarbeiter in den Sachgebieten 43, – Anzahl der Verwaltungsangestellten in den Sachgebieten 40.1–40.3 und – Anzahl der Verwaltungsangestellten in den Vorzimmern der Bereichsleitungen. Der Zeitraum der Auswertung der vom StMI zur Verfügung gestellten Daten wurde auf die letzten 5 Jahre beschränkt, da Daten, die v. a. aus den elektronischen EDV-Verfahren zur Stellenbewirtschaftung generiert wurden, im System lediglich 5 Jahre zugänglich zu halten bzw. aufzubewahren sind (Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) Nr. 5.4 zu Art. 49, Art. 110 Abs. 5 des Bayerischen Beamtengesetzes). Daten aus dem Jahr 2007 waren damit nicht mehr aussagekräftig auswertbar. Zum Personal der Sachgebiete 43: Diese sind auch personalverwaltend für Lehrkräfte an Berufsschulen zuständig, ebenso wie für tariflich angestellte Lehrkräfte aller Schularten . Eine Zuordnung der Personalkapazitäten nur zu Grundund Mittelschulen hätte eine aufwendige Abfrage bei den Regierungen bedeutet, auf die zur Beschleunigung der Beantwortung verzichtet wurde. Zudem sind oft die gleichen Sachbearbeiter für mehrere Schularten zuständig, sodass eine Differenzierung auch schwerlich möglich ist. Regierungen: – Schulaufsichtsbeamte (pädagogisches Personal im Bereich der Grund- und Mittelschulen) im Einzelplan 05: Regierungsbezirk Pädagogisches Personal (in Vollzeiteinheiten) 2007 2012 2016 Oberbayern 13 14 14 Niederbayern 7 8 8 Oberpfalz 7 8 8 Oberfranken 7 8 8 Mittelfranken 7 8 8 Unterfranken 7 8 8 Schwaben 8 9 9 Bayern 56 63 63 – Sonstiges Verwaltungspersonal an den Regierungen im Bereich Grund- und Mittelschulen lt. Meldung StMI zu Epl. 03A Regierungsbezirk Personal (in Vollzeiteinheiten) 2007 (s. o.) 2012 2016 Oberbayern 13 14 14 Niederbayern 7 8 8 Oberpfalz 7 8 8 Oberfranken 7 8 8 Mittelfranken 7 8 8 Unterfranken 7 8 8 Schwaben 8 9 9 Bayern 56 63 63 Schulämter: Da Daten zu den Verwaltungsangestellten sowie ein Teil aller übrigen Vergleichsdaten nur auf Regierungsbezirke bezogen vorliegen, wurde die Auswertung und Vergleichsbetrachtung ebenso nur in dieser Weise differenziert vorgenommen. – Schulaufsichtsbeamte (Schulräte) Regierungsbezirk Schulräte (in Vollzeiteinheiten) an den Staatl. Schulämtern 2007 2012 2016 Oberbayern 66 64 64 Niederbayern 25 23 23 Oberpfalz 22 22 22 Oberfranken 23 21 21 Mittelfranken 29 29 29 Unterfranken 26 25 25 Schwaben 37 37 37 Bayern 228 221 221 – Verwaltungsangestellte Regierungsbezirk Verwaltungsangestellte (in Vollzeiteinheiten) an den Staatl. Schulämtern im Schuljahr 2007 2012 2016 Oberbayern 67 63 64 Niederbayern 27 24 22 Oberpfalz 25 23 22 Oberfranken 26 20 19 Mittelfranken 30 28 28 Unterfranken 26 25 25 Schwaben 34 34 34 Bayern 234 216 212 3. Wie hat sich das Verhältnis Lehrer/Personal für die Schulverwaltung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte in Vollzeitstellen; nach Regierungsbezirk ; für die Jahre 2007, 2012, 2016)? Das an den Staatlichen Schulämtern tätige Verwaltungspersonal ist zuständig für Verwaltungsvorgänge oberhalb der Schulebene. Demgegenüber ist der Schulrat unmittelbarer Dienstvorgesetzter der Lehrkraft und betreut das Personal der Schulen unmittelbar im Sinne einer Personalentwicklung. Eine fachlich stimmige Relation ist daher insbesondere die zwischen Schulrat und zu betreuenden Lehrkräften. Diese Relation soll daher im Folgenden dargestellt werden. Es ist zu beachten, dass der Stichtag nicht jeweils der 01.10. des Jahres ist. Die Darstellung umfasst Vollzeitlehrkräfte und überhälftige Teilzeitlehrkräfte, da die Bemessung der Betreuungsrelationen an den Staatlichen Schulämtern auf dieser Datengrundlage erfolgt. Zum Stand 01.01.2007 stellte sich das Verhältnis Lehrer/ Schulräte wie folgt dar: Regierungsbezirk Zahl der Schulräte Zahl der Lehrkräfte Relation L/SchR Oberbayern 66 14.803 224 Niederbayern 25 4.727 189 Oberpfalz 22 4.327 197 Oberfranken 23 4.057 176 Mittelfranken 29 6.179 213 Unterfranken 26 5.129 197 Schwaben 37 7.274 197 Gesamt 228 46.496 204 Drucksache 17/18663 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zum Stand 01.10.2012 stellte sich das Verhältnis Lehrer/ Schulräte wie folgt dar: Regierungsbezirk Zahl der Schulräte Zahl der Lehrkräfte Relation L/SchR Oberbayern 64 14.427 225 Niederbayern 23 4.376 190 Oberpfalz 22 3.923 178 Oberfranken 21 3.587 171 Mittelfranken 29 5.815 201 Unterfranken 25 4.643 186 Schwaben 37 6.825 184 Gesamt 221 43.596 197 Zum Stand 01.10.2015 (die Statistik 2016 wird derzeit auf der vom Statistischen Landesamt plausibilisierten Datenbasis vom 01.10.2016 erst erstellt) stellte sich das Verhältnis Lehrer/Schulräte wie folgt dar: Regierungsbezirk Zahl der Schulräte Zahl der Lehrkräfte Relation L/SchR Oberbayern 64 15.107 236 Niederbayern 23 4.255 185 Oberpfalz 22 3.714 169 Oberfranken 21 3.423 163 Mittelfranken 29 5.918 204 Unterfranken 25 4.400 176 Schwaben 37 6.688 181 Gesamt 221 43.505 197 4.1 Gibt es Richtlinien für das Verhältnis von Lehrern zu Schulverwaltungspersonal? Auch hier ist es fachlich stimmig, die Relation Schulrat/zu betreuende Lehrkräfte (s. Frage 3) in den Fokus zu rücken. Die zur Verfügung stehenden Stellen sind im vom Landtag beschlossenen Staatshaushalt ausgewiesen. Die Gesamtzahl an verfügbaren Stellen wurde so auf die Staatlichen Schulämter verteilt, dass die Spreizung in der Relation Lehrkräfte/Schulrat möglichst gering bleibt. Schülerzahlveränderungen machen mittelfristig – je nach Größenordnung – auch Veränderungen im Personalbestand notwendig. Eigene Richtlinien dafür existieren nicht. 4.2 Wie viele Lehrer können aus Sicht der Staatsregierung von einer Verwaltungskraft betreut werden? Zunächst wird auf die Beantwortung von Frage 3 verwiesen. Ein eindeutiges Verhältnis bezüglich der Betreuung ist jedoch aus folgenden Gründen schwer bestimmbar: Am Staatlichen Schulamt ist u. a. auch die Betreuung fachlicher und rechtlicher Personal-, Organisations- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie von Prüfungsangelegenheiten im Rahmen des 1. und 2. Staatsexamens verortet . Diese Aufgaben benötigen – je nach Einzelfall – eine zum Teil sehr unterschiedlich hohe Betreuungsintensität. Besonders schwierige Fälle insbesondere in der rechtlichen Betreuung (Einsprüche gegen Einsatzorte oder gegen Prüfungen etc.) werden zusätzlich durch Regierungen begleitet. In der Summe hat sich die bisherige Ausstattung der Staatlichen Schulämter mit einer durchschnittlichen Betreuungsrelation von rund 200 Lehrkräften pro Schulrat bewährt . Diese Betreuungsrelation kann jedoch stets nur einen Durchschnittswert darstellen, da auf Lehrerzahlveränderungen in den Schulamtsbezirken lediglich mittelfristig reagiert werden kann, um ständige Umstrukturierungen und Ausstattungsverschiebungen an den Schulämtern zu vermeiden. 4.3 Hat die Arbeitsbelastung für das Schulverwaltungspersonal in den vergangenen zehn Jahren zugenommen? Die jeweiligen einschlägigen kultusministeriellen Bekanntmachungen , insbesondere aus den Jahren 2006 und 2012, legen die Aufgaben der Staatlichen Schulämter fest. Hier haben sich in den letzten zehn Jahren leichte Verschiebungen insbesondere durch die Einbeziehung der Schulleiter in die dienstlichen Beurteilungen ergeben, verantwortlich bleiben jedoch auch für die dienstliche Beurteilung die Staatlichen Schulämter. Die Themen Inklusion und Integration haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen, sie eröffnen jedoch in allen Ebenen der Schulen, der Schulaufsicht und der Schulverwaltung zusätzliche Aufgabenfelder. 5.1 Stimmt die Staatsregierung der These zu, dass die Einstellung zusätzlicher Lehrer auch eine Einstellung zusätzlicher Schulverwaltungskräfte zur Folge haben müsste? 5.2 Falls ja, setzt die Staatsregierung diese These um? 5.3 Falls nein, warum nicht? Da insbesondere kleinere Schulämter aufgrund der gewachsenen Aufgabenvielfalt rasch an die Grenzen ihrer Arbeits- und Funktionsfähigkeit stoßen und die Belastungssituation der Schulämter aufgrund der heterogenen Schülerzahlentwicklung sehr unterschiedlich geworden ist, werden derzeit die Aufgaben der Staatlichen Schulämter in einer dynamischen Bildungslandschaft ebenso geprüft wie die Frage nach Möglichkeiten einer Gestaltung von Schulamtsverbünden; diese dialogisch angelegten Prozesse dienen auch dem Ziel, eine gerechtere Auslastung der Staatlichen Schulämter zu ermöglichen. Zudem wurden in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen für eine Tätigkeit in der Schulaufsicht deutlich verbessert und damit auch den komplexer werdenden Aufgaben Rechnung getragen. Folgende Verbesserungen konnten erreicht werden: • Die Zahl der Planstellen in Besoldungsgruppe (BesGr.) A 15 + AZ erhöhte sich im Doppelhaushalt 2013/2014 von 7 auf 30 (Leitung eines Doppelschulamts). Daneben sind 30 zusätzliche Hebungen von Planstellen für Schulräte in BesGr. A 14 + AZ nach BesGr. A 15 (für herausgehobene Funktionen) erfolgt (Erhöhung der Zahl auf insgesamt 70). • Zum 01.07.2013 erfolgte die Überleitung aller Regierungsschulräte (Bereich GS/MS) nach A 14 + AZ (insges. 17 Stellen). • Im zum 01.11.2016 in Kraft getretenen Hebungskonzept waren folgende Stellen für die Schulaufsicht enthalten: – 16 Hebungen der Stellen der stellvertretenden Sachgebietsleiter im Bereich GS/MS/Förderschule an den Regierungen von A 15 nach A 15 + AZ – 1 Hebung zu leitendem Regierungsschuldirektor A 16 (Teilung des Sachgebiets 41 an der Regierung von Oberbayern) – Hebungen für die Stellvertreter der beiden Groß- Schulämter (München-Stadt und Nürnberg) von A 15 nach A 15 + AZ • Im zum 01.05.2017 in Kraft getretenen Hebungskonzept waren folgende Stellen für die Schulaufsicht enthalten: – 2 Hebungen von RSchR A 14+AZ nach A 15 zur Sicherstellung der Beförderungsbedingungen für die Referenten in den Sachgebieten der Regierungen – 5 weitere Hebungen von SchR A 14+AZ nach A 15 zur Verbesserung der Beförderungssituation untern dem Aspekt Abstand zu den Schulleitungsämtern. Weitere Verbesserungen bleiben künftigen Haushalten vorbehalten .