Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.08.2017 Polizeieinsatz am 25.07.2015 in Burghausen Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind die Ermittlungen zum tödlichen Polizeieinsatz am 25.07.2015 in Burghausen inzwischen abgeschlossen? 2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und aus welchem Grund? 3. Sind dagegen Rechtsmittel eingelegt worden (Klageerzwingungsverfahren oder andere Rechtsmittel)? 4. Wenn nein, ist dies derzeit noch möglich oder ist das Verfahren inzwischen endgültig beendet? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 18.10.2017 Die schriftliche Anfrage wird auf der Grundlage der hierzu erstatteten Berichte des Leitenden Oberstaatsanwalts in Traunstein und des Generalstaatsanwalts in München wie folgt beantwortet: 1. Sind die Ermittlungen zum tödlichen Polizeieinsatz am 25.07.2015 in Burghausen inzwischen abgeschlossen ? Im Rahmen eines Polizeieinsatzes kam es am 25.07.2015 in Burghausen zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, bei dem ein mit Haftbefehl gesuchter Mann, der sich seiner Festnahme durch Flucht entziehen wollte, tödlich verletzt wurde. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Schriftliche Anfrage auf diesen Polizeieinsatz bezieht. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten, der den tödlichen Schuss abgegeben hat, nach intensiven Ermittlungen mit Verfügung vom 12.02.2016 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. 2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und aus welchem Grund? Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da kein hinreichender Verdacht eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötungsdelikts bestand. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte der Polizeibeamte zunächst einen Warnschuss abgegeben und sodann gezielt auf die Beine des Mannes geschossen, um ihn an der weiteren Flucht zu hindern. Dies war von den Vorschriften des Polizeiaufgabengesetzes gedeckt. Dass der Schuss von der beabsichtigten Schussrichtung abwich und den Flüchtenden tragischer Weise tödlich verletzte, beruhte nach dem Ermittlungsergebnis nicht auf einer subjektiv vorwerfbaren Sorgfaltspflichtverletzung des Polizeibeamten bei der Handhabung der Waffe und hielt sich im Rahmen des hinzunehmenden Risikos, das mit der erlaubten Abgabe gezielter Schüsse im polizeilichen Einsatzgeschehen unvermeidbar einhergeht. 3. Sind dagegen Rechtsmittel eingelegt worden (Klageerzwingungsverfahren oder andere Rechtsmittel)? Gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens haben die anwaltlichen Vertreter der Mutter des Verstorbenen Beschwerde eingelegt. Der Generalstaatsanwalt in München hat der Beschwerde mit Bescheid vom 15.06.2016 keine Folge gegeben. Ein hiergegen gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung („Klageerzwingungsantrag“) ist bislang nicht eingegangen. 4. Wenn nein, ist dies derzeit noch möglich oder ist das Verfahren inzwischen endgültig beendet? Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen ablehnenden Bescheid des Generalstaatsanwalts ist gemäß § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO nur zulässig, wenn er binnen eines Monats nach dessen Bekanntgabe gestellt wird. Der Bescheid des Generalstaatsanwalts in München vom 15.06.2016 ist den anwaltlichen Vertretern der Mutter des Verstorbenen im Juli 2016 mitgeteilt worden, ohne dass bislang ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung eingegangen ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18687 Bayerischer Landtag