Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 11.09.2017 Bewaffnung von PEGIDA-Anhängern Unter dem Deckmantel eines Schützenvereins, den PEGIDA- Anhänger gegründet haben, sollen diese Anhänger Waffen und Munition jeder Art mit einer jeweiligen Waffenbesitzkarte erworben und gesammelt haben. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Ist dies richtig? b) Um welche Waffen handelt es sich dabei? c) Um wie viele Waffen handelt es sich dabei? 2. a) Ist es richtig, dass gegen den bezeichneten Schützenverein seit mehr als drei Jahren ermittelt wird? b) Mit welchem Ergebnis? 3. Was ist das Ergebnis der im April angeordneten Razzia ? 4. Was steht einem Verbot des Schützenvereins entgegen ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.10.2017 1. a) Ist dies richtig? Bei dem angesprochenen Schützenverein, „Die Bayerische Schießsportgruppe e.V.“, besteht eine enge personelle Überschneidung zwischen den bekannten Mitgliedern des Vereins und Aktivisten von PEGIDA München e.V., insbesondere ist der Vorsitzende von PEGIDA München e.V. zwischenzeitlich auch Vorsitzender des Schützenvereins; er hat somit in beiden Vereinen die zentrale Führungs- und Steuerungsfunktion inne. b) Um welche Waffen handelt es sich dabei? c) Um wie viele Waffen handelt es sich dabei? Der Verein und die in das vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren einbezogenen, bekannten Mitglieder des Vereins besitzen derzeit folgende aufgrund einer Waffenbesitzkarte rechtmäßig erworbenen Waffen: Waffentyp Herstellerbezeichung Kaliber halbaut. Büchse Heckler & Koch .308Win halbaut. Pistole Glock 9mm Luger halbaut. Pistole Ceska 9mm Luger Repetierbüchse Savage .308Win halbaut. Büchse Oberland Arms Black Label M5, FF .223Rem halbaut. Pistole Vektor SP1 Sport 9mm Luger halbaut. Büchse unbekannt .223Rem Repetierbüchse Savage Mod. 110 FCP HS .338 LapuaMag Revolver Smith & Wesson Mod. 686 .357 Mag halbaut. Pistole Glock MOD 17 9mm Luger halbaut. Pistole Walther Mod. P22Q .22 Ir halbaut. Pistole Walther Mod. PPQ 45 M2 45 Auto halbaut. Pistole Walther Mod. Target 5 .22 Ir Unterhebelrepetierbüchse Winchester Mod. 9422.22 .22 lr Repetierbüchse Mossberg MVP .223Rem Repetierbüchse Mauser 201 Mod. 201 .22 lr Repetierbüchse Howa Mod. 1500 .308Win Repetierbüchse Moss MVP .308Win Repetierbüchse Norinco JW 105 .223Rem Repetierbüchse Mauser 8x57 JS halbaut. Pistole Smith & Wesson 9mm Luger Revolver Smith & Wesson .357 Mag Repetierbüchse Mosin Nangant 7,62x54R Repetierbüchse Santa Barbara 8x57 JS 2. a) Ist es richtig, dass gegen den bezeichneten Schützenverein seit mehr als drei Jahren ermittelt wird? b) Mit welchem Ergebnis? Sofern sich die Frage auf eventuelle strafrechtliche Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beziehen sollte, können hierzu aufgrund der grundgesetzlich verankerten Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18692 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18692 Kompetenzordnung durch die Landesbehörden keine Auskünfte darüber erteilt werden, ob beim Generalbundesanwalt überhaupt ein Verfahren gegen eine Person oder eine Vereinigung geführt wird und, wenn ja, welchen Stand dieses Verfahren hat. Im Übrigen werden außer dem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren keine weiteren Ermittlungsverfahren gegen den Verein „Die Bayerische Schießsportgruppe München e.V.“ geführt. 3. Was ist das Ergebnis der im April angeordneten Razzia? Wie auch der Medienberichterstattung zu entnehmen war, fanden am 27.04.2017 im Rahmen eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens aufgrund richterlicher Anordnung Durchsuchungsmaßnahmen bei zehn Personen an elf Objekten statt. Die im Zuge der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände – insbesondere EDV-Hardware und Speichermedien – werden derzeit noch ausgewertet. Aussagekräftige Erkenntnisse können aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens noch nicht mitgeteilt werden. 4. Was steht einem Verbot des Schützenvereins entgegen ? Auf die Antwort zu Frage 3 wird Bezug genommen. Erst nach Abschluss der Auswertung kann über das weitere Vorgehen und ein eventuelles Vereinsverbot entschieden werden.