Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 11.09.2017 Ausbildungsgenehmigungen von Flüchtlingen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele jugendliche Flüchtlinge wurden durch die Jugendhilfe bis zur Ausbildungsreife betreut (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie hoch ist die Summe, die durch die Jugendhilfe in jugendliche Flüchtlinge investiert wird, bis diese zur Ausbildungsreife kommen (aufgeschlüsselt nach Summe pro Flüchtling und den Jahren 2015–2017, Gesamtsummen je Regierungsbezirk)? 2. a) Wie viele jugendliche Flüchtlinge wurden in Übergangs - und Integrationsklassen an den bayerischen (Berufs-)Schulen zur Ausbildungsreife gebracht (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Schulen, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie hoch sind die Kosten für Übergangs- und Integrationsklassen für minderjährige Flüchtlinge an den bayerischen (Berufs-)Schulen, bis diese zur Ausbildungsreife kommen (aufgeschlüsselt nach Summe pro Schule, Flüchtling und den Jahren 2015–2017, Gesamtsummen je Regierungsbezirk)? 3. Wie hoch ist die Anzahl von jugendlichen Flüchtlingen, die eine Ausbildungsgenehmigung beantragten (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. a) Wie viele dieser Ausbildungsgenehmigungen (aus Frage 3) wurden erteilt (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele dieser Ausbildungsgenehmigungen (aus Frage 3) wurden abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Welche Gründe wurden für die Ablehnung der Ausbildungsgenehmigung angeführt (aufgeschlüsselt nach Einzelfällen, Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 18.10.2017 1. a) Wie viele jugendliche Flüchtlinge wurden durch die Jugendhilfe bis zur Ausbildungsreife betreut (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Das Merkmal „Ausbildungsreife“ wird in der Jugendhilfe nicht erfasst. Der Staatsregierung liegen demnach keine konkreten Zahlen diesbezüglich vor. Nach den der Staatsregierung vorliegenden Informationen der Bayerischen Industrie- und Handelskammer (BIHK) bzw. der bayerischen Handwerkskammern befanden sich im Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbereich und im Handwerksbereich zum 31.12.2016 4.778 Geflüchtete in einer beruflichen Ausbildung. Im Jahr 2016 konnten insgesamt 2.588 Ausbildungsverträge mit Geflüchteten abgeschlossen werden. Nicht bekannt ist hierbei allerdings, bei wie vielen es sich um Jugendliche, die Jugendhilfe erhielten, handelte. b) Wie hoch ist die Summe, die durch die Jugendhilfe in jugendliche Flüchtlinge investiert wird, bis diese zur Ausbildungsreife kommen (aufgeschlüsselt nach Summe pro Flüchtling und den Jahren 2015– 2017, Gesamtsummen je Regierungsbezirk)? Zahlen dazu, welche Summen durch die Jugendhilfe bis zur „Ausbildungsreife“ investiert werden, werden nicht erfasst. Maßnahmen der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) richten sich an alle Jugendlichen, welche der Zielgruppe des § 13 SGB VIII zuzuordnen sind und bei guter Bleibeperspektive über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um das konkrete Maßnahmeziel (Übergang in Arbeit/Ausbildung/ Beruf) erreichen zu können. Mit Blick auf die Bedarfe dieser jungen Menschen wurden die im Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel ab 2016 um 1,5 Mio. Euro auf 6,2 Mio. Euro aufgestockt. Zudem stehen für den ESF-Förderzeitraum 2014 bis 2020 (Start 2015) weitere 40 Mio. Euro ESF-Mittel zur Verfügung. Der Status „jugendlicher Flüchtling“ ist bei den in der ESF-Datenbank zu erfassenden Teilnehmendenmerkmalen jedoch nicht vorgesehen. 2. a) Wie viele jugendliche Flüchtlinge wurden in Übergangs - und Integrationsklassen an den bayerischen (Berufs-)Schulen zur Ausbildungsreife gebracht (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Schulen, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Beantwortung ist nicht möglich, da die Daten der allgemeinen Schulverwaltung keinen Rückschluss darauf zu- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2018 Drucksache 17/18694 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18694 lassen, welchen weiteren Bildungsweg der einzelne Schüler nach dem Besuch einer Übergangs- oder Berufsintegrationsklasse eingeschlagen hat. b) Wie hoch sind die Kosten für Übergangs- und Integrationsklassen für minderjährige Flüchtlinge an den bayerischen (Berufs-)Schulen, bis diese zur Ausbildungsreife kommen (aufgeschlüsselt nach Summe pro Schule, Flüchtling und den Jahren 2015–2017, Gesamtsummen je Regierungsbezirk)? Eine Aussage kann lediglich zum Personalaufwand getroffen werden, da diese Kosten staatlicherseits getragen werden. Hinzu kommen noch die Kosten des jeweiligen Sachaufwandträgers. Für Übergangsklassen stehen in der Regel pro Klasse durchschnittlich 28 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Im Schuljahr 2016/2017 waren in Bayern rund 710 Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen eingerichtet. Im Schuljahr 2015/2016 waren es rund 470 Übergangsklassen und im Schuljahr 2014/2015 rund 300 Übergangsklassen. Für Berufsintegrationsklassen stehen in der Regel pro Klasse des ersten Jahres (Berufsintegrationsvorklasse ) 17 Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Hinzu kommt eine Fördersumme von bis zu 50.000 Euro für externe Kooperationspartner. Im zweiten Jahr (Berufsintegrationsklasse ) stehen 22 Lehrerwochenstunden und bis zu 45.150 Euro für externe Kooperationspartner zur Verfügung . Im Schuljahr 2016/2017 gab es an den Beruflichen Schulen in Bayern rund 1.060 Berufsintegrationsklassen. Im Schuljahr 2015/2016 waren es rund 650 Berufsintegrationsklassen und im Schuljahr 2014/2015 rund 260 Berufsintegrationsklassen . 3. Wie hoch ist die Anzahl von jugendlichen Flüchtlingen , die eine Ausbildungsgenehmigung beantragten (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. a) Wie viele dieser Ausbildungsgenehmigungen (aus Frage 3) wurden erteilt (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie viele dieser Ausbildungsgenehmigungen (aus Frage 3) wurden abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Welche Gründe wurden für die Ablehnung der Ausbildungsgenehmigung angeführt (aufgeschlüsselt nach Einzelfällen, Jahren 2015–2017, Regierungsbezirken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten )? Zu den Fragen 3 bis 4 c liegen keine statistischen Angaben vor. Ihre Erhebung wäre nur mit nicht vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich.