Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 13.09.2017 Verbotswidrige Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons im Verkehr in Bayern Ich frage die Staatsregierung; 1.1 Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden wegen des Verkehrsdelikts „Handy am Steuer“ seit 2012 in Bayern nach dem Bußgeldkatalog sanktioniert (bitte Angaben pro Jahr und Kraftfahrer/Radfahrer)? 1.2 Wie viele Fahranfänger waren darunter (bitte Angaben pro Jahr)? 1.3 Wie oft wurde in Bayern seit 2012 nach wiederholter Handynutzung am Steuer ein Fahrverbot verhängt (bitte Angaben pro Jahr)? 2.1 Wie viele Unfälle mit Personenschaden wurden seit 2012 in Bayern durch Verkehrsteilnehmer verursacht, die während der Fahrt das Handy genutzt haben (bitte Anzahl der Toten und Verletzten pro Jahr auflisten)? 2.2 Welcher Sachschaden ist bei den Unfällen infolge von Handynutzung in Bayern seit 2012 entstanden (bitte Angaben pro Jahr)? 2.3 Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden aufgrund Telefonierens am Steuer in Bayern seit 2012 geführt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Kraftfahrer/ Radfahrer)? 3.1 Welche Fahrfehler werden durch die Handynutzung am Steuer hauptsächlich verursacht? 3.2 Sind der Staatsregierung Maßnahmen bekannt, wie die Handynutzung am Steuer technisch unterbunden werden kann? 3.3 Beabsichtigt die Staatsregierung, sich für eine Erhöhung des Bußgelds bzw. für eine Anhebung der Sanktionen einzusetzen? 4.1 Welche Aufklärungskampagnen hat die Staatsregierung bisher durchgeführt, um Verkehrsteilnehmer auf das erhöhte Unfallrisiko durch Handynutzung hinzuweisen und für das Handyverbot zu sensibilisieren? 4.2 Wie viele Schwerpunktkontrollen gegen Handysünder wurden von der Bayerischen Polizei seit 2012 durchgeführt (bitte Angaben pro Jahr)? 4.3 Welche sonstigen Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung , um Verkehrsteilnehmer von der Nutzung des Handys am Steuer bzw. am Lenker abzuhalten? 5 Welche Bußgelder und sonstigen Sanktionen für die verbotswidrige Nutzung eines Mobil- und Autotelefons im Verkehr existieren nach Kenntnis der Staatsregierung in den Ländern der EU und den USA? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.10.2017 1.1 Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden wegen des Verkehrsdelikts „Handy am Steuer“ seit 2012 in Bayern nach dem Bußgeldkatalog sanktioniert (bitte Angaben pro Jahr und Kraftfahrer/Radfahrer )? Jahr Kraftfahrer Radfahrer gesamt 2012 80.115 5.021 85.136 2013 72.302 4.082 76.384 2014 65.444 4.348 69.792 2015 57.433 3.561 60.994 2016 62.027 3.656 65.683 2017 (Stand: 22.09.2017) 46.854 2.811 49.665 1.2 Wie viele Fahranfänger waren darunter (bitte Angaben pro Jahr)? Wegen der Aussonderungspflicht von Vorgängen (1 Jahr nach Erledigung) stehen überwiegend nur Statistikdaten zur Verfügung, die entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben keinen Rückschluss auf persönliche Angaben zu den betroffenen Verkehrsteilnehmern beinhalten. Eine Auswertung der übrigen Vorgänge ist zudem sehr aufwendig und steht deshalb innerhalb der für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zur Verfügung. 1.3 Wie oft wurde in Bayern seit 2012 nach wiederholter Handynutzung am Steuer ein Fahrverbot verhängt (bitte Angaben pro Jahr)? Nach Auskunft des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes ist es grundsätzlich rechtlich möglich, aufgrund wiederholter Handynutzung im Wege der Einzelfallentscheidung ein Fahrverbot für den Betroffenen auszusprechen. Die Anordnung eines Ermessensfahrverbotes setzt voraus, dass eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG unter grober und beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde. Nach Intensität oder Anzahl der Verstöße muss hier eine entsprechende Pflichtenmahnung angezeigt sein. Entsprechende Konstellationen, die einen derartigen Rechtsfolgenausspruch erfordern, haben sich in der täglichen Praxis bislang nicht ergeben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.02.2018 Drucksache 17/18716 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18716 2.1 Wie viele Unfälle mit Personenschaden wurden seit 2012 in Bayern durch Verkehrsteilnehmer verursacht , die während der Fahrt das Handy genutzt haben (bitte Anzahl der Toten und Verletzten pro Jahr auflisten)? 2.2 Welcher Sachschaden ist bei den Unfällen infolge von Handynutzung in Bayern seit 2012 entstanden (bitte Angaben pro Jahr)? Eine Aussage zur Anzahl der Handyunfälle sowie den dabei entstandenen Personen- und Sachschaden ist uns nicht möglich, da Handyunfälle in der Unfallstatistik nicht gesondert ausgewiesen werden. 2.3 Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden aufgrund Telefonierens am Steuer in Bayern seit 2012 geführt (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Kraftfahrer/Radfahrer)? Siehe Antwort zu Ziffer 1.1. 3.1 Welche Fahrfehler werden durch die Handynutzung am Steuer hauptsächlich verursacht? Simulatorstudien zur Ablenkungswirkung fahrfremder Tätigkeiten der Bundesanstalt für Straßenwesen belegen, dass es durch die Handynutzung während des Fahrens insbesondere zu Problemen beim Halten der Fahrspur und zum Unterschreiten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands kommen kann. Aber auch ohne dadurch bedingte Fahrfehler kann die Handynutzung als Fahrer wegen des fehlenden Blicks auf die Straße zu einer fehlenden oder deutlich verzögerten Wahrnehmung neuer Verkehrssituationen führen, die im schlimmsten Fall als Verkehrsunfall endet. 3.2 Sind der Staatsregierung Maßnahmen bekannt, wie die Handynutzung am Steuer technisch unterbunden werden kann? Ja. Unseres Wissens erfordern diese jedoch die Kooperation des Eigentümers des Mobiltelefons. 3.3 Beabsichtigt die Staatsregierung, sich für eine Erhöhung des Bußgelds bzw. für eine Anhebung der Sanktionen einzusetzen? Die Staatsregierung hat sich im Rahmen der 53. Verordnung zu Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften dafür eingesetzt, die Bußgelder sowie sonstigen Sanktionen für die Nutzung von elektronischen Geräten am Steuer zu erhöhen . Die Sanktionen für die Nutzung eines elektronischen Gerätes werden von bislang 60 Euro auf 100 Euro, mit Gefährdung 150 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte, sowie mit Sachbeschädigung 200 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte angehoben. 4.1 Welche Aufklärungskampagnen hat die Staatsregierung bisher durchgeführt, um Verkehrsteilnehmer auf das erhöhte Unfallrisiko durch Handynutzung hinzuweisen und für das Handyverbot zu sensibilisieren? Der diesjährige Landestag der Verkehrssicherheit fand unter dem Motto „Keine Ablenkung im Straßenverkehr“ am 27.05.2017 in Landshut statt. Dort wurde insbesondere auch über das erhöhte Unfallrisiko durch Handynutzung aufgeklärt. Zudem wurde bei dieser Gelegenheit auch das Verkehrsgewinnspiel 2017 vorgestellt, das ebenfalls die Bevölkerung über die Gefahren der Ablenkung im Straßenverkehr insbesondere durch Handynutzung aufklären soll und noch bis zum 31.10.2017 läuft. Ferner führten die Polizeipräsidien weitere Aufklärungsveranstaltungen in diesem Jahr zum Thema Ablenkung im Straßenverkehr durch. 4.2 Wie viele Schwerpunktkontrollen gegen Handysünder wurden von der Bayerischen Polizei seit 2012 durchgeführt (bitte Angaben pro Jahr)? Die Überwachungsmaßnahmen wegen verbotswidriger Nutzung des Mobil- oder Autotelefons als Fahrzeugführer und die Durchführung von diesbezüglichen Schwerpunktkontrollen führen die Polizeipräsidien in eigener Zuständigkeit durch. Aufzeichnungen über die genaue Anzahl der Schwerpunktkontrollen stehen uns nicht zur Verfügung. Zudem führten wir im Mai 2017 nun erstmals bayernweite Schwerpunktkontrollen zum Thema Ablenkung im Straßenverkehr durch, bei denen insgesamt 8.024 Verkehrsteilnehmer wegen Ablenkung im Straßenverkehr beanstandet wurden. 4.3 Welche sonstigen Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um Verkehrsteilnehmer von der Nutzung des Handys am Steuer bzw. am Lenker abzuhalten? Die Staatsregierung begrüßt und unterstützt die aktuelle Novellierung des Handyverbots in § 23 Abs. 1a StVO sowie die damit verbundene deutliche Erhöhung der Bußgeldsätze (siehe Antwort zu 3.3). 5 Welche Bußgelder und sonstigen Sanktionen für die verbotswidrige Nutzung eines Mobil- und Autotelefons im Verkehr existieren nach Kenntnis der Staatsregierung in den Ländern der EU und den USA? Hierzu liegen uns keine Informationen vor.