Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 22.09.2017 Rücklagen aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer 2016 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch waren im Jahr 2016 die Ist-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern (bitte auch die Vergleichszahlen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 aufführen )? b) Wie hoch fiel im Jahr 2016 der Anteil für Bayern nach der Verteilung des bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommens auf die Länder aus bzw. – falls das Ergebnis der Verteilung für 2016 noch nicht vorliegt – mit welchem Anteil aus dem bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommen 2016 wird für das laufende Haushaltsjahr 2017 nach der Verteilung auf die Länder für den Freistaat Bayern gerechnet (bitte mit Nennung der Vergleichszahlen für die Jahre 2013, 2014 und 2015)? 2. a) Wie hoch beläuft sich für das Jahr 2016 der Ausgaberest aus den nicht verbrauchten Feuerschutzsteuermitteln der Vorjahre? b) Welche Steigerung ergibt sich gegenüber dem Vorjahr 2015 (Angaben bitte absolut und in Prozentzahlen, bitte auch Nennung der Ausgabereste für die Jahre 2013, 2014 und 2015)? 3. a) In welcher Höhe stehen im Haushaltsjahr 2017 inklusive des Ausgaberestes des Jahres 2016 Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung? b) In welcher Höhe standen in den Haushaltsjahren 2014, (2015 und 2016) inklusive der Ausgabereste aus den Vorjahren Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung ? 4. a) Wie verteilen sich im Haushaltsjahr 2017 die Gesamtausgaben für Personal (bitte auch angeben für sächliche Verwaltungsausgaben, Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer, kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten , sonstige Sachinvestitionen, Kosten der Datenverarbeitung in Höhe von 22.330 Tsd. Euro) für die Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg und Würzburg? b) In welcher Höhe werden Mittel aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Vorjahr 2016 dafür eingesetzt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.10.2017 1. a) Wie hoch waren im Jahr 2016 die Ist-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern (bitte auch die Vergleichszahlen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 aufführen)? Zum Stand Dezember 2016 betrugen die Ist-Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für Bayern 73,18 Mio. Euro. Zum Vergleich: 2015: 73,47 Mio. Euro 2014: 70,58 Mio. Euro 2013: 68,96 Mio. Euro b) Wie hoch fiel im Jahr 2016 der Anteil für Bayern nach der Verteilung des bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommens auf die Länder aus bzw. – falls das Ergebnis der Verteilung für 2016 noch nicht vorliegt – mit welchem Anteil aus dem bundesweiten Feuerschutzsteueraufkommen 2016 wird für das laufende Haushaltsjahr 2017 nach der Verteilung auf die Länder für den Freistaat Bayern gerechnet (bitte mit Nennung der Vergleichszahlen für die Jahre 2013, 2014 und 2015)? Die Einnahmen des Freistaates Bayern aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer haben 2016 nach der Zerlegung auf die Länder 75,2 Mio. Euro betragen; die Ende April 2017 erfolgte Korrektur ist in dem Betrag bereits enthalten. Zum Vergleich (jeweils nach Korrektur): 2015: 70,4 Mio. Euro 2014: 71,8 Mio. Euro 2013: 67,9 Mio. Euro Es wird darauf hingewiesen, dass die Feuerschutzsteuereinnahmen nach Zerlegung keinerlei Aussagekraft hinsichtlich der für die Feuerwehrausgaben zur Verfügung stehenden Einnahmen haben. Maßgeblich sind vielmehr die Ist-Einnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres. Die endgültige Abrechnung eines Jahres geht buchungstechnisch in die Ist-Einnahmen des Folgejahres ein und steht auch dann erst zur Verfügung. 2. a) Wie hoch beläuft sich für das Jahr 2016 der Ausgaberest aus den nicht verbrauchten Feuerschutzsteuermitteln der Vorjahre? Der Ausgaberest für das Jahr 2016 beläuft sich auf 71,22 Mio. Euro, davon 64,89 Mio. Euro bei Kap. 03 23 und 6,33 Mio. Euro Budgetreste bei Kap. 03 26. b) Welche Steigerung ergibt sich gegenüber dem Vorjahr 2015 (Angaben bitte absolut und in Prozentzahlen , bitte auch Nennung der Ausgabereste für die Jahre 2013, 2014 und 2015)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.02.2018 Drucksache 17/18725 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18725 Die Höhe der Ausgabereste für die Haushaltsjahre 2013 bis 2016 sowie die jeweiligen Steigerungs- bzw. Absenkungsraten ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Ausgaberest insgesamt [Mio. €] Vergleich zu Vorjahr in % Ausgaberest 03 23 [Mio. €] Vergleich zu Vorjahr in % Ausgaberest 03 26 [Mio. €] Vergleich zu Vorjahr in % 2016 71,22 - 8,70 64,89 - 7,38 6,33 - 20,28 2015 78,00 - 2,49 70,06 - 5,12 7,94 + 28,90 2014 79,99 + 1,20 73,84 - 0,82 6,16 + 34,50 2013 79,04 74,45 4,58 3. a) In welcher Höhe stehen im Haushaltsjahr 2017 inklusive des Ausgaberestes des Jahres 2016 Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung? Für das Haushaltsjahr 2017 sind im Haushaltsplan Einnahmen aus dem Feuerschutzsteueraufkommen von 71,0 Mio. Euro zur Deckung der Ausgaben in den Kap. 03 23 und 03 26 veranschlagt. Zuzüglich der o. g. Ausgabereste des Feuerschutzsteueraufkommens aus den vergangenen Jahren in Höhe von 64,89 Mio. Euro bei Kap. 03 23 und 6,33 Mio. Euro bei Kap. 03 26 (Budgetreste) stehen 2017 insgesamt rd. 142,22 Mio. Euro zur Verfügung. b) In welcher Höhe standen in den Haushaltsjahren 2014, (2015 und 2016) inklusive der Ausgabereste aus den Vorjahren Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung? In den Haushaltsjahren 2014, 2015 und 2016 standen inklusive der Ausgabereste aus den Vorjahren folgende Mittel aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung: Haushaltsansatz + Ausgabereste = verfügbare Gesamtmittel 2017: 71,00 Mio. € + 71,22 Mio. € = 142,22 Mio. € 2016: 69,30 Mio. € + 78,00 Mio. € = 147,30 Mio. € 2015: 70,00 Mio. € + 79,99 Mio. € = 149,99 Mio. € 2014: 69,00 Mio. € + 79,04 Mio. € = 148,04 Mio. € Diese Mittel wurden schwerpunkmäßig für die finanzielle Förderung der Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten bzw. dem Bau von Feuerwehrgerätehäusern sowie für Investitionen an den Staatlichen Feuerwehrschulen verwendet: So wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 insgesamt in den Förderbereichen Fahrzeug- und Gerätebeschaffung sowie Bau von Feuerwehrgerätehäusern 103,9 Mio. Euro ausbezahlt. Für Investitionen an den Staatlichen Feuerwehrschulen an den Standorten Geretsried, Lappersdorf (bei Regensburg) und Würzburg sowie für ihren Unterhalt wurden in diesem Zeitraum insgesamt 99,15 Mio. Euro verwendet. Zu den aus der Feuerschutzsteuer und den Ausgaberesten finanzierten bzw. zu finanzierenden Ausgaben des Feuerwehrwesens zählen im Übrigen zahlreiche weitere Maßnahmen, etwa zur Nachwuchsgewinnung (z. B. Zuschuss für Kampagnen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern), der angemessenen Würdigung ehrenamtlichen Engagements (z. B. Freiplätze im Feuerwehrerholungsheim für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst) und zu Ausbildungszwecken (z. B. Standortschulungen mit dem Sondersignalfahrtrainer und dem Brandübungscontainer ). Vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers soll die Verwendung der verfügbaren Gesamtmittel für das Feuerwehrwesen künftig mit ähnlicher Schwerpunktsetzung fortgesetzt werden: So werden insbesondere auf Basis der zum 01.03.2015 deutlich verbesserten Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (Anhebung der Förderfestbeträge um durchschnittlich rund 20 Prozent und erhöhte Förderfestbeträge für Gemeinden im Raum mit besonderem Handlungsbedarf) weiterhin staatliche Fördergelder an die Kommunen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten bzw. den Bau von Feuerwehrgerätehäusern geleistet. Auch wenn sich die Höhe der in den nächsten Jahren zur Auszahlung kommenden staatlichen Fördersummen nicht sicher prognostizieren lässt, ist im Hinblick auf die erfolgten Verbesserungen zeitversetzt mit einem entsprechend erhöhten Abfluss in der Förderung zu rechnen. In den ersten neun Monaten 2016 waren für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie Feuerwehrgerätehäusern rund 17,8 Mio. Euro abgeflossen, im gleichen Zeitraum 2017 waren bereits 27,2 Mio. Euro ausbezahlt. Die Abflüsse in 2017 lagen also zum Stand 30.09. um etwa 9,4 Mio. Euro über den Abflüssen im Vorjahr zum gleichen Stichtag. Zudem ist am 01.10.2017 ein neues Sonderförderprogramm „Jugendschutzbekleidung“ in Kraft getreten. Auch sind an den Staatlichen Feuerwehrschulen weiterhin erhebliche Investitionen geplant. Die Feuerwehrschulen werden derzeit auf der Grundlage eines im Rahmen des Projekts „Zukunft der Feuerwehrschulen“ erarbeiteten Masterplans , der bis 2028 angelegt ist, ausgebaut und ertüchtigt . Der Freistaat Bayern hat in den Ausbau der Infrastruktur an den Staatlichen Feuerwehrschulen in den letzten Jahren bereits über 60 Mio. Euro investiert. Weitere Maßnahmen, die sich bereits in Ausführung befinden bzw. mit deren Planung bereits begonnen worden ist, erfordern in den nächsten Jahren noch einen Mitteleinsatz von rund 54 Mio. Euro. Bis 2028 sind darüber hinaus weitere umfangreiche Verbesserungen der Infrastruktur der drei Staatlichen Feuerwehrschulen im Masterplan vorgesehen. 4. a) Wie verteilen sich im Haushaltsjahr 2017 die Gesamtausgaben für Personal (bitte auch angeben für sächliche Verwaltungsausgaben, Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer, kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, sonstige Sachinvestitionen, Kosten der Datenverarbeitung in Höhe von 22.330 Tsd. Euro) für die Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg und Würzburg? b) In welcher Höhe werden Mittel aus dem Ausgaberest der Feuerschutzsteuer aus dem Vorjahr 2016 dafür eingesetzt? Die Ausgabetitel für die drei Staatlichen Feuerwehrschulen sind im Haushaltsplan 2017/18 bei Einzelplan 03 A, Kap. 03 26 veranschlagt. In nachfolgender Übersicht sind die im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dargestellt. Kap. 03 26 Hauptgruppe Haushaltsansatz 2017 in Mio. € Ausgaberest 2016 in Mio. € Zur Verfügung stehender Gesamtbetrag 2017 in Mio. € Hauptgruppe 4 Personal 10,4 0,7 11,1 Hauptgruppe 5 sächliche Verwaltungsausgaben 6,77 2,9 9,67 Drucksache 17/18725 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Kap. 03 26 Hauptgruppe Haushaltsansatz 2017 in Mio. € Ausgaberest 2016 in Mio. € Zur Verfügung stehender Gesamtbetrag 2017 in Mio. € Hauptgruppe 6 Zuweisungen/Zuschüsse , dies sind die Erstattungen an Lehrgangsteilnehmer 0,55 0,0 0,55 Hauptgruppe 7 Baumaßnahmen (einschließlich kleine Neu-, Umund Erweiterungsbauten ) 0,613 0,0 0,613 Hauptgruppe 8 sonstige Sachinvestitionen mit Datenverarbeitung 4,0 2,7 6,7 Summe 22,3 6,3 28,6 Diese Mittel werden bedarfsgerecht auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen verteilt. Die Ausgabereste aus dem Jahr 2016 wurden vom Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in beantragter Höhe übertragen . Eine detaillierte Verteilung der 2016 tatsächlich aufgelaufenen Ausgaben der o. g. Hauptgruppen auf die drei Staatlichen Feuerwehrschulen für das Haushaltsjahr 2017 kann erst nach Ablauf des Haushaltsjahres dargestellt werden .