Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 31.08.2017 Staatsstraßen im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Staatsstraßen im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in den vergangenen zehn Jahren – bitte unterteilt nach – Neubau – Sanierung – Sonstiges (z. B. Umbau, kleinere Reparaturen etc.)? 2. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Radwege im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in den vergangenen zehn Jahren – bitte unterteilt nach – Neubau – Sanierung – Sonstiges (z. B. Umbau, kleinere Reparaturen etc.)? 3.1 Unter welchem Haushaltstitel befinden sich die Ausgaben für Staatsstraßen in Bayern? 3.2 Unter welchem Haushaltstitel befinden sich die Ausgaben für Radwege in Bayern? 4.1 Werden Aufwendungen für Radwege aus demselben Programm bestritten wie Aufwendungen für Staatsstraßen ? 4.2 Falls ja, wie hat sich das Verhältnis Radweg/Staatsstraße in den vergangenen zen+ Jahren im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim entwickelt (bitte in Euro und in Prozent)? 4.3 Geht der Ausbau des Radwegenetzes im genannten Landkreis zulasten des Ausbaus der Staatsstraßen? 5.1 Vertritt die Staatsregierung die Ansicht, dass die Mittel für den Staatsstraßenbau im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim ausreichend sind? 5.2 Ist eine Erhöhung der aktuell eingesetzten Mittel geplant ? 5.3 Falls ja, in welcher Höhe (bitte auch Zeitpunkt angeben )? 6.1 Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Zustand der Staatsstraßen im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim? 6.2 Welche Maßnahmen, die nicht im jüngsten Staatsstraßenausbauplan enthalten sind, sieht die Staatsregierung als die dringlichsten an? 6.3 Wann wird der nächste Staatsstraßenausbauplan veröffentlicht ? 7.1 Wie viel Geld müsste jährlich in die Staatsstraßen des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim investiert werden, um einen nachhaltigen guten Zustand zu gewährleisten? 7.2 Wie viel Geld wird die Staatsregierung voraussichtlich in den kommenden 15 Jahren in die Staatsstraßen im genannten Landkreis investieren? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.10.2017 1. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Staatsstraßen im Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim in den vergangenen zehn Jahren bitte unterteilt nach – Neubau – Sanierung – Sonstiges (z. B. Umbau, kleinere Reparaturen, etc.)? Im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim wurden in den vergangenen zehn Jahren folgende Investitionen in den Neu-, Um- und Ausbau sowie die Bestandserhaltung der Staatsstraßen vorgenommen: Jahr Neu-, Um- und Ausbau in Tsd. Euro Bestandserhaltung in Tsd. Euro Gesamt in Tsd. Euro 2007 93,1 1.857,6 1.950,7 2008 1.087,0 3.234,6 4.321,6 2009 1.209,9 4.408,2 5.618,1 2010 191,2 2.444,1 2.635,3 2011 539,6 3.495,7 4.035,3 2012 842,2 3.673,0 4.515,2 2013 574,0 3.800,5 4.374,5 2014 729,9 4.101,0 4.830,9 2015 2.097,7 3.028,7 5.126,4 2016 932,9 4.735,5 5.668,4 Summe 8.297,5 34.778,9 43.076,4 2. Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Radwege im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim in den vergangenen zehn Jahren bitte unterteilt nach – Neubau – Sanierung – Sonstiges (z. B. Umbau, kleinere Reparaturen, etc.)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.02.2018 Drucksache 17/18731 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18731 Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Tsd. Euro 12 0 0 58 3801) 170 1001) 76 1751) 391 7801) 23 5201) 0 5001) 0 4551) 1)Zuletzt wurden Radwege verstärkt in sog. Sonderbaulast finanziert. Dazu wird auf die Antwort zu Frage 4.3 verwiesen. Ausgaben für den Bau von Radwegen im Zusammenhang mit dem Ausbau einer Staatsstraße, für Sanierung oder für kleinere Reparaturen werden nicht gesondert erfasst. 3.1 Unter welchem Haushaltstitel befinden sich die Ausgaben für Staatsstraßen in Bayern? Ausgabemittel für den Um- und Ausbau und die Bestandserhaltung der Staatsstraßen sind im Einzelplan 03B Kapitel 03 80 Titel 750 00 zusammengefasst ausgewiesen. Im Ausweis für den Um- und Ausbau der Staatsstraßen (Anlage A zu Kapitel 03 80 Titel 750 00) sind die einzeln auszuweisenden Baumaßnahmen des gültigen Ausbauplans für die Staatsstraßen, gegliedert nach Regierungsbezirken und Abschnitten von Staatsstraßen, aufgeführt und mit Ausgabemitteln dotiert. Dabei ist jedem Staatsstraßenabschnitt ein eigener Titel zugeordnet. In den Titeln 770 01 bis 770 10 bzw. 772 03 bis 772 09 sind die Maßnahmen zusammengefasst , die im Haushaltsplan nicht einzeln zu erläutern sind. 3.2 Unter welchem Haushaltstitel befinden sich die Ausgaben für Radwege in Bayern? Ausgabemittel für den nachträglichen Anbau von Radwegen werden bei Kapitel 03 80 Titel 770 06 verbucht. Werden Radwege gemeinsam mit dem Ausbau einer Staatsstraße hergestellt, erfolgen die Ausgaben zu Lasten des Titels der Ausbaumaßnahme. 4.1 Werden Aufwendungen für Radwege aus demselben Programm bestritten wie Aufwendungen für Staatsstraßen? Den Ausbau des Radwegenetzes ist grundsätzlich Aufgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Für Radwege an Staatsstraßen ist der Freistaat verantwortlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3.2 verwiesen. 4.2 Falls ja, wie hat sich das Verhältnis Radweg/ Staatsstraße in den vergangenen zehn Jahren im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim entwickelt (bitte in Euro und in Prozent)? Zum Verhältnis der Haushaltszahlen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4.3 Geht der Ausbau des Radwegenetzes im genannten Landkreis zulasten des Ausbaus der Staatsstraßen ? Für Radwege an Staatsstraßen ist der Freistaat verantwortlich ; Sonderregelungen bestehen jedoch nach Art. 42 Abs. 1 und 3 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes für Ortsdurchfahrten. Darüber hinaus können Gemeinden den Bau von Radwegen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auf eigene Rechnung übernehmen und dafür Fördermittel aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhalten . Für Radwege an Staatsstraßen besteht mit dem sog. Sonderbaulastprogramm (Art. 13f FAG) seit 2009 eine sehr attraktive Fördermöglichkeit, die von den Gemeinden im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim auch rege in Anspruch genommen wird. Bislang wurden im Landkreis Förderanträge für 15 Vorhaben mit Gesamtkosten von rd. 7 Mio. Euro und einer Förderung von rd. 4,7 Mio. Euro bewilligt. Davon sind bis Ende 2016 rd. 2,9 Mio. Euro Fördermittel ausgezahlt worden. 5.1 Vertritt die Staatsregierung die Ansicht, dass die Mittel für den Staatsstraßenbau im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim ausreichend sind? Die Mittelausstattung für den Staatsstraßenbau wurde bereits in den vergangenen Jahren kontinuierlich und erheblich verbessert und im aktuellen Doppelhaushalt 2017/2018 auf 270 Mio. Euro pro Jahr erhöht. Das sind nochmals 20 Mio. Euro pro Jahr mehr als in den Jahren 2014 bis 2016. Die 2015 durchgeführte Zustandserfassung und Bewertung (ZEB 2015) hat ergeben, dass der Zustand der Staatsstraßen im Vergleich zur ZEB 2011 dadurch bereits spürbar verbessert werden konnte. Davon hat auch der Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim profitiert (siehe Antworten zu den Fragen 1 und 6.1). 5.2 Ist eine Erhöhung der aktuell eingesetzten Mittel geplant? 5.3 Falls ja, in welcher Höhe (bitte auch Zeitpunkt angeben )? Eine evtl. Erhöhung der Haushaltsansätze für den Staatsstraßenbau bleibt der Aufstellung künftiger Haushalte vorbehalten . 6.1 Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Zustand der Staatsstraßen im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim? Die ZEB im Jahr 2015 hat ergeben, dass 42 Prozent des in der Baulast des Freistaates befindlichen erfassten Staatsstraßennetzes im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim sanierungsbedürftig sind, während es 2011 noch 57 Prozent des Staatsstraßennetzes im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim waren. Der Zustand hat sich damit deutlich verbessert. 6.2 Welche Maßnahmen, die nicht im jüngsten Staatsstraßenausbauplan enthalten sind, sieht die Staatsregierung als die dringlichsten an? Neben den Maßnahmen, die im 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in der 1. Dringlichkeit bzw. der Dringlichkeit 1R (Reserve) enthalten sind (St 2253 Ortsumgehung OU Rüdisbronn, OU Deutenheim und Ausbau südlich Berolzheim , St 2252 OU Linden und OU Eschenbach, St 2244 Ausbau westlich Oberniederndorf, St 2252 Ausbau westlich Markt Erlbach, St 2253 OU Egenhausen, St 2255 Ausbau nördlich Oberfeldbrecht), sollen folgende Staatsstraßen im Rahmen der Bestandserhaltung saniert werden, die damit nicht im Ausbauplan enthalten sind: In den letzten zehn Jahren erfolgten im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim für den nachträglichen Anbau von Radwegen an Straßen Ausgaben in Höhe von 732,2 Tsd. Euro, die sich wie folgt auf die einzelnen Jahre verteilen: Drucksache 17/18731 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 St 2253 Breitenau – Ickelheim St 2253 nördlich Berolzheim St 2261 Schwarzenberg – St 2259/NEA 13 St 2261 St 2259/NEA 13 – Einsiedelei – NEA 9 St 2419 nördlich und südlich Bullenheim St 2244 östlich Emskirchen 6.3 Wann wird der nächste Staatsstraßenausbauplan veröffentlicht? Der Ministerrat hat am 11.10.2011 den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen beschlossen und die Oberste Baubehörde beauftragt, für eine zeitgerechte Umsetzung des Ausbauplans Sorge zu tragen. Er ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. In systematischer Fortführung der bisherigen Ausbaupläne enthält auch der 7. Ausbauplan eine 1. Dringlichkeit, in der die vordringlichen Projekte aufgenommen sind, die in den Jahren 2011 bis 2020 realisiert werden sollen. Darüber hinaus wird eine Planungsreserve (1. Dringlichkeit Reserve) mit einem zeitlichen Umfang von fünf Jahren (2021 bis 2025) angesetzt. In Anbetracht der Laufzeit der 1. Dringlichkeit bis 2020 und des momentanen Abarbeitungsstandes ist eine Fortschreibung des Ausbauplans aktuell nicht angezeigt. In den Jahren 2019/2020 soll der Ausbauplan auch im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Fortschreibung überprüft werden. Über eine eventuelle Fortschreibung des Ausbauplans und den genaueren Zeitrahmen wird die Staatsregierung zu gegebener Zeit entscheiden. 7.1 Wie viel Geld müsste jährlich in die Staatsstraßen des Landkreises Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim investiert werden, um einen nachhaltigen guten Zustand zu gewährleisten? Der Kampagnenvergleich der ZEB 2011 und der ZEB 2015 zeigt, dass der Anteil guter Strecken deutlich erhöht werden konnte. Um die erreichten Verbesserungen nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln, wird das Erhaltungsprogramm auch in den kommenden Jahren fortgeführt und das Staatsstraßennetz Zug um Zug ausgebaut. 7.2 Wie viel Geld wird die Staatsregierung voraussichtlich in den kommenden 15 Jahren in die Staatsstraßen im genannten Landkreis investieren? Die finanzielle Ausstattung des Staatsstraßenbaus bleibt der Aufstellung künftiger Haushalte vorbehalten.