Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Muthmann (fraktionslos) vom 29.08.2017 Gesamtkonzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ für den Regierungsbezirk Niederbayern Teil I und II Ich frage die Staatsregierung: Teil I 1. Für welche der angekündigten und Behördenverlagerungen in Niederbayern (Landesamt für Steuern nach Zwiesel, Grünes Zentrum nach Regen, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nach Freyung, Trainingszentrum für Spezialeinheiten der Polizei nach Freyung, Außenstelle des Staatlichen Bauamts Passau in den Landkreis Passau, Regionales IT-Zentrum der BayernLab in den Landkreis Passau, Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern nach Deggendorf ) gibt es mittlerweile einen Projekt-, Zeit- und Finanzplan und wie sieht der gegebenenfalls aus? 2.1 Wie viele Arbeitsplätze werden nach derzeitigen Planungen an den jeweiligen Standorten in Niederbayern entstehen? 2.2 Bis wann ist geplant, dass die einzelnen Behörden an den neuen Standorten ihren Betrieb aufnehmen? 2.3 Bis wann soll die Gesamtzahl der dort geplanten Mitarbeiter tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen? 3.1 Auf welchen Grundstücken sollen die einzelnen Behörden angesiedelt werden (bitte bei jeder Frage den Stand der Planungen bei allen Behördenverlagerungen einzeln auflisten)? 3.2 Zu welchem Preis plant der Freistaat die jeweiligen Grundstücke zu erwerben oder anzumieten? 3.3 Bis wann werden diese Grundstücke erworben oder angemietet ? 4.1 Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? 4.2 Falls ja, wie hoch sind die Kosten, um diese Gebäude entsprechend nutzbar zu machen? 5.1 Bis wann sollen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird und auf denen keine Gebäude stehen, Gebäude errichtet werden? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Bau dieser Gebäude? 6.1 Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen angemietet hat oder anmieten wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? 6.2 Falls ja, wie hoch sind die Mietkosten für diese Gebäude? 6.3 Wie lange sollen die jeweiligen Mietverträge für diese Gebäude laufen? 7.1 Sind bei den Gebäuden, die auf vom Freistaat angemieteten Grundstücken stehen, Umbaumaßnahmen erforderlich die der Freistaat zu tragen hat? 7.2 Falls ja, wie hoch sind diese Umbaukosten? Teil II 1. Gibt es seit der Ankündigung vom 4.03.2015 weitere Entscheidungen der Staatsregierung, bestehende Behörden zu verlagern oder neue Behörden in Niederbayern anzusiedeln? 2.1 Falls ja, wie viele Arbeitsplätze werden nach derzeitigen Planungen an den jeweiligen Standorten in Niederbayern entstehen? 2.2 Bis wann ist geplant, dass die einzelnen Behörden an den neuen Standorten ihren Betrieb aufnehmen? 2.3 Bis wann soll die Gesamtzahl der dort geplanten Mitarbeiter tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen? 3.1 Auf welchen Grundstücken sollen die einzelnen Behörden angesiedelt werden (bitte bei jeder Frage den Stand der Planungen bei allen Behördenverlagerungen einzeln auflisten)? 3.2 Zu welchem Preis plant der Freistaat die jeweiligen Grundstücke zu erwerben oder anzumieten? 3.3 Bis wann werden diese Grundstücke erworben oder angemietet ? 4.1 Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? 4.2 Falls ja, wie hoch sind die Kosten, um diese Gebäude entsprechend nutzbar zu machen? 5.1 Bis wann sollen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird und auf denen keine Gebäude stehen, Gebäude errichtet werden? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Bau dieser Gebäude? 6.1 Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen angemietet hat oder anmieten wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? 6.2 Falls ja, wie hoch sind die Mietkosten für diese Gebäude? 6.3 Wie lange sollen die jeweiligen Mietverträge für diese Gebäude laufen? 7.1 Sind bei den Gebäuden, die auf vom Freistaat angemieteten Grundstücken stehen, Umbaumaßnahmen erforderlich , die der Freistaat zu tragen hat? 7.2 Falls ja, wie hoch sind diese Umbaukosten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.12.2017 17/18778 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18778 Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 25.10.2017 Die Schriftlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Alexander Muthmann vom 29.08.2017 betreffend Gesamtkonzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ für den Regierungsbezirk Niederbay ern I und Gesamtkonzep Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ für den Regierungsbezirk Niederbayern II werden wie folgt beantwortet: Teil I: Die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen hat in Bayern Verfassungsrang. Zur Erfüllung dieses Auftrags eröffnet die Heimatstrategie ein neues Kapitel für die Strukturentwicklung Bayerns. Neben dem Breitbandausbau und der Hochschulinitiative ist die Behördenverlagerung ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik in Bayern. Sie schafft sichere Arbeitsplätze, dient der Wirtschaft als Vorbild und stärkt die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Am 1.03.2016 hat der Ministerrat das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ bestätigt. Alle Regierungsbezirke profitieren von einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Stärkung des ländlichen Raumes in Bayern. Über 50 Behörden und staatliche Einrichtungen werden bis 2025 verlagert. Die Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Konzepts. So wurde bei allen Projekten das Flächenmanagementverfahren (zumindest für die temporäre Unterbringung) bereits eingeleitet, bei über 90 Prozent der Verlagerungsprojekte konnte schon die passende Unterbringung (gegebenenfalls in Form von Zwischenanmietungen ) gefunden werden. Seit 2015 sind in allen Regierungsbezirken mehr als 50 Prozent der Projekte gestartet (Stand 30.09.2017).Bis Ende 2018 sollen 75 Prozent der Verlagerungen an den Zielorten angekommen sein. 1. Für welche der angekündigten und Behördenverlagerungen in Niederbayern (Landesamt für Steuern nach Zwiesel, Grünes Zentrum nach Regen, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nach Freyung, Trainingszentrum für Spezialeinheiten der Polizei nach Freyung, Außenstelle des Staatlichen Bauamts Passau in den Landkreis Passau, Regionales IT-Zentrum der BayernLab in den Landkreis Passau, Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern nach Deggendorf) gibt es mittlerweile einen Projekt-, Zeit- und Finanzplan und wie sieht der gegebenenfalls aus? 2.1 Wie viele Arbeitsplätze werden nach derzeitigen Planungen an den jeweiligen Standorten in Niederbayern entstehen? 2.2 Bis wann ist geplant, dass die einzelnen Behörden an den neuen Standorten ihren Betrieb aufnehmen? 2.3 Bis wann soll die Gesamtzahl der dort geplanten Mitarbeiter tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen? Die aufgeführten Projekte sind mit Ausnahme der Verlagerung des Trainingszentrums für Spezialeinheiten der Polizei nach Freyung Bestandteil des Konzepts „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerung“. Das Verlagerungsprojekt „Trainingszentrum für Spezialeinheiten der Polizei “ gehört thematisch zum „Strukturkonzept – Chancen im ganzen Land“ und wird daher im Teil II beantwortet. Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerung “ sieht die Verlagerung von insgesamt 395 Arbeitsplätzen in den Regierungsbezirk Niederbayern vor. An den in Frage 1 angesprochenen Standorten in Niederbayern sollen folgende Arbeitsplätze entstehen: Landesamt für Steuern nach Zwiesel: 100 Arbeitsplätze; Grünes Zentrum nach Regen: 30 Arbeitsplätze; Staats- und Landesgrenzen Bayern des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nach Freyung: 40 Arbeitsplätze; Außenstelle des Staatlichen Bauamts Passau nach Vilshofen an der Donau: 50 Arbeitsplätze; BayernLab – Regionales IT- Zentrum in Vilshofen an der Donau: 5 Arbeitsplätze; Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern nach Deggendorf: 160 Arbeitsplätze. Die Umsetzung der einzelnen Projekte erfolgt ressortverantwortlich . Zu allen angesprochenen Verlagerungen nach Niederbayern wurden von den zuständigen Ressorts bereits die Detailkonzepte mit entsprechenden Zeitplänen erstellt. Das Grüne Zentrum wurde im Februar 2016 in Regen eröffnet . Das Landesamt für Steuern hat im April 2016 seine Arbeit in Zwiesel aufgenommen. Im Februar 2017 wurde die Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern in Deggendorf eingerichtet. Stand 30.09.2017 war somit die Hälfte der angesprochenen Projekte des Konzeptes „Regionalisierung von Verwaltung“ an den neuen Zielorten in Niederbayern vertreten. Die weiteren Planungen sehen vor, dass das BayernLab in Vilshofen an der Donau voraussichtlich im Mai 2018 eröffnet wird. Die Dienststelle Staats- und Landesgrenzen Bayern des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wird ihren Dienstbetrieb in Freyung voraussichtlich ebenfalls noch in 2018 aufnehmen. Abschließend soll die Außenstelle des Staatlichen Bauamtes Passau in 2021 in Vilshofen an der Donau eingerichtet werden. Mit Ausnahme der Einrichtung des BayernLabs in Vilshofen an der Donau, welches voraussichtlich bereits in 2020 die Gesamtzahl von 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigten wird, soll der Endausbau bei allen übrigen angesprochenen Verlagerungen in Niederbayern bis spätestens 2025 vollständig abgeschlossen sein. Bezüglich der Finanzplanungen für die einzelnen Projekte kann Folgendes mitgeteilt werden: In der Anlage S des Doppelhaushalts 2017/2018 sind für staatliche Hochbaumaßnahmen im Regierungsbezirk Niederbayern im Rahmen des Konzepts „Regionalisierung von Verwaltung“ Planungsmittel in Höhe von 5,65 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10,60 Mio. Euro für die Jahre 2017 und 2018 veranschlagt. Im Einzelnen: Landesamt für Steuern nach Zwiesel: 3,00 Mio. Euro an Planungsmitteln und 7,00 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen; Grünes Zentrum nach Regen: 150.000 Euro an Planungsmitteln und 1,1 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen; Staats- und Landesgrenzen Bayern des Landesamtes für Digitalisierung , Breitband und Vermessung nach Freyung: 2,50 Mio. Euro an Planungsmitteln und 2,50 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen . Hinsichtlich der weiteren Finanzplanungen in Bezug auf die Unterbringung der Behörden an den Zielorten in Niederbayern wird auf die Ausführungen zu den Fragen 3 bis 7 in Teil II verwiesen. Drucksache 17/18778 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Teil II: 1. Gibt es seit der Ankündigung vom 04.03.2015 weitere Entscheidungen der Staatsregierung, bestehende Behörden zu verlagern oder neue Behörden in Niederbayern anzusiedeln? 2.1 Falls ja, wie viele Arbeitsplätze werden nach derzeitigen Planungen an den jeweiligen Standorten in Niederbayern entstehen? 2.2 Bis wann ist geplant, dass die einzelnen Behörden an den neuen Standorten ihren Betrieb aufnehmen? 2.3 Bis wann soll die Gesamtzahl der dort geplanten Mitarbeiter tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen? Die Staatsregierung hat am 30.07.2016 die nächste Stufe der Behördenverlagerung beschlossen. Das Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ sieht Maßnahmen für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern mit bis zu 540 Arbeitsplätzen vor. Der Regierungsbezirk Niederbayern wird durch das Konzept der Staatsregierung mit bis zu 340 weiteren Arbeitsplätzen substanziell gestärkt. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird 200 Beschäftigte nach Ruhstorf verlagern, um dort eine Zweigstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft aufzubauen. In Passau wird dauerhaft das Deutsch-Österreichische Polizeikooperationszentrum etabliert, um insbesondere die Koordination polizeilicher Kontrollmaßnahmen und die Rückführung von Ausländern sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu unterstützen. In der zunächst ersten Ausbaustufe arbeiten dort 34 Polizeibeamtinnen und -beamte rund um die Uhr. In Freyung wird die Errichtung eines Trainingszentrums für Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei geprüft. Die in Wegscheid eingerichtete Außenstelle des Landeskriminalamtes (LKA) soll um zusätzliche 26 Beschäftigte auf 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebaut werden. Die Einrichtung einer Autobahnmeisterei im Landkreis Passau mit rund 30 Arbeitsplätzen ist abhängig von der künftigen Ausgestaltung der Bundesfernstraßenverwaltung, welche ab 01.01.2021 vom Bund übernommen wird. Für die Projekte des Strukturkonzepts in Niederbayern ist folgender Projekt- bzw. Zeitplan vorgesehen: Die Zweigstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft soll bereits Ende 2017 in Ruhstorf eröffnen. Mit Ausnahme der Aufstockung der Außenstelle des LKA in Wegscheid, welche voraussichtlich bereits in 2022 die Gesamtzahl der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen wird, soll der Endausbau bei allen übrigen Projekten des Strukturkonzepts in Niederbayern bis 2025 abgeschlossen sein. 3.1 Auf welchen Grundstücken sollen die einzelnen Behörden angesiedelt werden (bitte bei jeder Frage den Stand der Planungen bei allen Behördenverlagerungen einzeln auflisten)? 3.2 Zu welchem Preis plant der Freistaat die jeweiligen Grundstücke zu erwerben oder anzumieten? 3.3 Bis wann werden diese Grundstücke erworben oder angemietet? 4.1 Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? 4.2 Falls ja, wie hoch sind die Kosten, um diese Gebäude entsprechend nutzbar zu machen? 5.1 Bis wann sollen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen erworben hat oder erwerben wird und auf denen keine Gebäude stehen, Gebäude errichtet werden? 5.2 Wie hoch sind die Kosten für den Bau dieser Gebäude ? 6.1 Stehen auf denjenigen Grundstücken, die der Freistaat für Behördenverlagerungen angemietet hat oder anmieten wird, bereits Gebäude, die genutzt werden können? 6.2 Falls ja, wie hoch sind die Mietkosten für diese Gebäude ? 6.3 Wie lange sollen die jeweiligen Mietverträge für diese Gebäude laufen? 7.1 Sind bei den Gebäuden, die auf vom Freistaat angemieteten Grundstücken stehen, Umbaumaßnahmen erforderlich, die der Freistaat zu tragen hat? 7.2 Falls ja, wie hoch sind diese Umbaukosten? Voraussetzung für eine Beantwortung der Fragen 3.1 bis 7.2 ist, dass das zentrale Flächenmanagementverfahren durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) bereits abgeschlossen wurde, und somit eine Unterbringungsempfehlung vorliegt . Eine Beantwortung der Fragen 3.1 bis 7.2 kann daher für die noch nicht abgeschlossenen beziehungsweise nicht eingeleiteten Flächenmanagementverfahren nicht erfolgen. a) Noch nicht eingeleitete/ abgeschlossene Flächenmanagementverfahren Zum Stand 30.09.2017 wurde das zentrale Flächenmanagementverfahren für nachfolgende Projekte der Konzepte „Regionalisierung von Verwaltung“ und „Chancen im ganzen Land“ in Niederbayern • noch nicht eingeleitet: – Autobahnmeisterei im Landkreis Passau – Aufstockung LKA in Wegscheid Gründe hierfür sind die noch zu konkretisierenden fachlichen Unterbringungsanforderungen sowie die künftige Ausgestaltung der Bundesfernstraßenverwaltung . Für das Trainingszentrum der Bayerischen Polizei in Freyung ist kein Flächenmanagementverfahren erforderlich, da hierzu ein einschlägiger Ministerratsbeschluss vorliegt. • eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen: – Landesanstalt für Landwirtschaft nach Ruhstorf – Staats- und Landesgrenzen Bayern des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung nach Freyung – Außenstelle des Staatlichen Bauamts Passau nach Vilshofen an der Donau – BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Vilshofen an der Donau b) Bereits abgeschlossene Flächenmanagementverfahren Zum Stand 30.09.2017 hat die IMBY das zentrale Flächenmanagementverfahren für nachfolgende Projekte der Konzepte „Regionalisierung von Verwaltung“ und „Chancen im ganzen Land“ in Niederbayern (zumindest für die temporäre Unterbringung) bereits abgeschlossen: Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18778 • Landesamt für Steuern nach Zwiesel Zur Unterbringung eines Aufbauteams wurde das ehemalige Bankgebäude der VR Genobank DonauWald eG, Stadtplatz 25 auf dem Grundstück FI.Nr. 22 Gemarkung Zwiesel seit 01.06.2017 angemietet. Bauliche Maßnahmen waren nicht erforderlich. Zur dauerhaften Unterbringung wurden das Gebäude sowie die derzeitige Parkplatzfläche (Grundstück FI.Nr. 22/2 Gemarkung Zwiesel) zur Errichtung eines Erweiterungsbaus zwischenzeitlicherworben . Aktuell erfolgt die Aufteilung des Flächennutzungskonzeptes auf Alt- und Erweiterungsbau zur Vorbereitung der notwendigen baulichen Maßnahmen für die endgültige Unterbringung. • Grünes Zentrum nach Regen Für die Unterbringung einer ersten Einheit des Grünen Zentrums in Regen wurden ab 01.01.2016 Räumlichkeiten in der ehemaligen Standortverwaltung des Bundes in der Bodenmaiser Str. 46 (Erdgeschoss) angemietet. Für die nutzergerechte Gestaltung wurden rund 67.500 Euro verausgabt. Die teilweise Herrichtung der Räumlichkeiten durch den Nutzer ist bei der Miethöhe (mindernd) berücksichtigt. Aufgrund des unerwartet raschen Aufbaus der ersten Einheit wird derzeit über eine Erweiterung der Mietfläche im 1. Obergeschoss des Gebäudes verhandelt . Für den Ausbau dieser Räumlichkeiten hat das Staatliche Bauamt Passau einen Aufwand von 130.000 Euro veranschlagt. Das Flächenmanagementverfahren für die endgültige Unterbringung ist noch nicht abgeschlossen. • Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern nach Deggendorf Die Dienststelle der Autobahndirektion Südbayern soll abschnittsweise aufgebaut werden. Für Phase 1 und 2 der Aufbauplanung wurden ab 01.02.2017, 01.09.2017 und 01.01.2018 stufenweise Räume im ehemaligen Kreiswehrersatzamt, Graflinger Str. 83 angemietet. Die notwendigen Umbauten im ehemaligen Kreiswehrersatzamt werden durch den Vermieter durchgeführt. Für die langfristige Unterbringung wurde die Einleitung des Flächenmanagementverfahrens vor dem Hintergrund der im Juni 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuorganisation der Bundesfernstraßenverwaltung zurückgestellt. • Deutsch-Österreichisches Polizeikooperationszentrum in Passau Die Unterbringung wurde in einem staatseigenen Gebäude in Passau realisiert. Umbauarbeiten waren nicht erforderlich . Im Hinblick auf den gegenüber Vertragspartnern geltenden Vertrauensschutz (vergleiche insbesondere § 280 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB) werden Vertragskonditionen (Mietkosten, Mietlaufzeiten , Kosten Umbauarbeiten etc.) nicht veröffentlicht . Die Mietverträge enthalten ortsübliche und angemessene Konditionen.