Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 27.09.2017 Maßnahmen der Staatsregierung zur Förderung des Textilbündnisses Aus dem Bericht der Staatsministerin für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie, Ilse Aigner, vom 22.03.2016 betreffend Fortschritt des Textilbündnisses in Bayern (Drs. 17/9767) geht hervor, dass auch die Staatsregierung „noch 2016 eine Plattform für die Präsentation des Textilbündnisses zur Verfügung stellen“ wollte. Beispielhaft wurde ein Kongress der Bayern Innovativ GmbH angekündigt, auf dem schließlich das Textilbündnis thematisiert wurde. Zur Jahreshälfte 2017 lässt sich festhalten, dass aus dem Textilbündnis neun der mittlerweile 47 ausgetretenen Organisationen aus dem Wirtschaftsbereich aus Bayern stammen. Die Gründe dafür sind offensichtlich nicht nur die verbindlich werdenden Selbstverpflichtungen, sondern auch fehlende (personelle) Kapazitäten, die für eine Mitarbeit im Bündnis erforderlich wären. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie ist die im damaligen Bericht der Staatsregierung angekündigte „Plattform für die Präsentation des Textilbündnisses “ im Jahr 2017 mittlerweile ausgestaltet? 2. Welche weiteren Maßnahmen hat die Staatsregierung zusätzlich zu dem eingangs erwähnten Kongress zwischen Januar 2016 und Juli 2017 unternommen, um die Teilnahmebereitschaft der bayerischen Textilindustrie am Textilbündnis zu befördern? 3.1 Wie erfolgreich sieht die Staatsregierung ihre Bemühungen mit Blick auf die Erweiterung des Teilnehmerkreises des Textilbündisses? 3.2 An welchen Kriterien bemisst sie den Erfolg? 4.1 Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Textilbranche schwierig ist, die Kapazitäten für eine Mitarbeit im Bündnis aufzubringen? 4.2 Plant die Staatsregierung Maßnahmen, um dahin gehend bayerische KMU zu unterstützen? 5. Plant die Staatsregierung die Schaffung weiterer Anreize für eine regere Partizipation der bayerischen Textilbranche am Textilbündnis, um nicht nur dem Mitgliederschwund zu begegnen, sondern auch die Marktabdeckung des bayerischen Teilnehmerkreises deutlich zu erhöhen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 25.10.2017 Zu 1.: Bei der im Bericht erwähnten Plattform handelt es sich um den im Bericht erwähnten Kongress Textil und Nachhaltigkeit von Bayern Innovativ. Der Kongress hat am 06.12.2016 in Hof stattgefunden. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Thomas Silberhorn, konnte dort vor 170 Teilnehmern in seiner Rede die Ziele und zukünftigen Aktivitäten des Bündnisses für nachhaltige Textilien ausführlich vorstellen. Zu 2.: Die von Verbänden, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Staatsregierung seit 2014 durchgeführten Informationsaktivitäten sind im Bericht von Frau Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie llse Aigner vom 22.03.2016 dargestellt. Zusätzliche Informationsaktivitäten können bei Bedarf stattfinden. Aktuell gibt es hierfür keine Veranlassung. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei den Unternehmen mittlerweile ein ausreichender Informationsstand über das Textilbündnis vorhanden ist. Zu 3.1 und 3.2: Aufgrund der zahlreichen Informationsaktivitäten ist nicht mehr von Informationsdefiziten aufseiten der Unternehmen auszugehen (siehe Antwort zu Frage 2). Mit rund 150 Mitgliedern weist das Bündnis weiterhin eine beachtliche Teilnehmerzahl auf. Hierzu dürften die Informationsaktivitäten von allen Beteiligten einen Beitrag geleistet haben. Es ist letztlich jedoch Aufgabe der Unternehmen selbst, mögliche Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft abzuwägen. Zu 4.1 und 4.2: Die Mitgliedschaft im Bündnis erfordert u. a. die Bereitstellung entsprechender Personalkapazitäten zur Erledigung der damit verbundenen Arbeiten. Dies ist für KMU zumeist schwieriger zu leisten als für große Unternehmen. Dafür können KMU auch Vorteile durch schlankere Strukturen und schnellere Entscheidungsprozesse haben. Unterstützungsmaßnahmen über reine Informationsaktivitäten hinaus sind nicht geplant. Zu 5.: Siehe Antwort zu Frage 4. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.03.2018 Drucksache 17/18783 Bayerischer Landtag