Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Glauber FREIE WÄHLER vom 25.08.2017 Netznutzungsentgelte in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch sind die Netznutzungsentgelte für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Bayern? b) Welcher Anteil davon entfällt auf Netzentgelte für die Übertragungsnetze? c) Welcher Anteil davon entfällt auf Netzentgelte für die Verteilnetze? 2. Welchen Anteil am Strompreis für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Bayern haben die Netznutzungsentgelte ? 3. Von welchen Gesamtkosten für den SuedOstLink geht die Staatsregierung derzeit aus? 4. Von welchen Gesamtkosten für den SuedLink geht die Staatsregierung derzeit aus? 5. Von welcher Verzinsung für den Übertragungsnetzbetreiber geht die Staatsregierung in etwa aus? 6. Von welcher Erhöhung der Netznutzungsentgelte für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Bayern geht die Staatsregierung durch die Gesamtkosten von SuedOstLink und SuedLink aus (Angabe bitte in Cent pro kWh)? 7. Auf welchen Annahmen basiert die laut dpa-Meldung vom 03.07.2015 getätigte Aussage von Staatsministerin Ilse Aigner, dass der Strompreis durch die beiden neuen Stromtrassen „um etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde steigen“ werde? 8. Welche Auswirkungen auf die Netznutzungsentgelte in Bayern hat das kürzlich vom Bundestag beschlossene und vermutlich im Spätsommer in Kraft tretende Netzentgeltmodernisierungsgesetz? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 25.10.2017 1. a) Wie hoch sind die Netznutzungsentgelte für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Bayern? Nach Aussage der Bundesnetzagentur ergibt sich für Bayern im Jahr 2017 ein durchschnittliches gewichtetes Nettonetzentgelt (ohne Entgelte für die Messung und den Messstellenbetrieb ) für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Höhe von ca. 7,2 cUkWh. Hierbei ist aber zu berücksichtigen , dass deutliche Unterschiede bei den Netzentgelten in den einzelnen Netzgebieten (ca. 250 in Bayern) vorliegen. b) Welcher Anteil davon entfällt auf Netzentgelte für die Übertragungsnetze? Nach einer Faustformel beträgt der Anteil der Übertragungsnetzentgelte deutschlandweit durchschnittlich über alle Spannungsebenen ca. ein Drittel der Gesamtnetzentgelte. Der Anteil in den einzelnen Netzgebieten hängt maßgeblich von der jeweiligen Regelzone ab. Für Bayern bedeutet dies, dass der Anteil des Übertragungsnetzentgelts in der Amprion-Regelzone (näherungsweise übereinstimmend mit dem Regierungsbezirk Schwaben) derzeit im Regelfall noch deutlich geringer ist als in der TenneT-Regelzone (übrige sechs Regierungsbezirke). c) Welcher Anteil davon entfällt auf Netzentgelte für die Verteilnetze? Das Netzentgelt (Arbeitspreis und Leistungspreis bzw. Grundpreis) deckt die Kosten des Übertragungsnetzes und des Verteilernetzes ab. Der Anteil der Verteilernetzebene beträgt somit die restlichen zwei Drittel. 2. Welchen Anteil am Strompreis für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Bayern haben die Netznutzungsentgelte? Die Netzentgelte gehen mit einem Anteil von derzeit ca. 25 Prozent in die Strompreise eines durchschnittlichen Privathaushalts ein. 3. Von welchen Gesamtkosten für den SuedOstLink geht die Staatsregierung derzeit aus? Derzeit können nur Aussagen zu den ungefähren Baukosten der geplanten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs (HGÜ)-Vorhaben SuedLink und SuedOstLink, die unter anderem vom genauen Verlauf bzw. der genauen Länge der Leitungen, der vorherrschenden Bodenstruktur sowie Anzahl und Art zu kreuzender Infrastrukturen abhängen, getroffen werden. Es handelt sich um grobe, mit starken Unsicherheiten behaftete Schätzungen. Der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH schätzt die Kosten für den Bau des SuedOstLinks (von Wolmirstedt nach Isar) auf 5 Mrd. Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.03.2018 Drucksache 17/18784 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18784 4. Von welchen Gesamtkosten für den SuedLink geht die Staatsregierung derzeit aus? Der Vorhabenträger TenneT TSO GmbH schätzt die Kosten für den Bau des SuedLinks (zwei Stränge von Brunsbüttel nach Großgartach und von Wilster nach Grafenrheinfeld) auf 10 Mrd. Euro. Auch hier handelt es sich um grobe Schätzungen . 5. Von welcher Verzinsung für den Übertragungsnetzbetreiber geht die Staatsregierung in etwa aus? Die Bundesnetzagentur hat für die 3. Regulierungsperiode eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 6,91 Prozent festgelegt . Nach dem Regulierungsrecht ist der Eigenkapitalanteil jedoch kalkulatorisch auf 40 Prozent begrenzt. Die restlichen 60 Prozent des eingesetzten Kapitals werden derzeit mit ca. 3 Prozent verzinst. Damit ergibt sich eine Gesamtkapitalrendite für das eingesetzte Kapital von ca. 5 Prozent (vor Körperschaftsteuer). 6. Von welcher Erhöhung der Netznutzungsentgelte für einen durchschnittlichen Privathaushalt in Bayern geht die Staatsregierung durch die Gesamtkosten von SuedOstLink und SuedLink aus (Angabe bitte in Cent pro kWh)? Aufgrund des frühen Planungsstands ohne Erfahrungswerte ist es der Staatsregierung nicht möglich, belastbare Vollkosten je kWh anzugeben. Hierfür kann nur auf die Kostenangaben der Vorhabenträger verwiesen werden. 7. Auf welchen Annahmen basiert die laut dpa- Meldung vom 03.07.2015 getätigte Aussage von Staatsministerin Ilse Aigner, dass der Strompreis durch die beiden neuen Stromtrassen „um etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde steigen“ werde? Diese Abschätzung der Mehrkosten gegenüber einer Ausführung in Freileitungstechnik basierte auf dem zu diesem Zeitpunkt vorliegenden pauschalen Mehrkostenfaktor und unterstellte eine Erdverkabelung von 80 Prozent des Streckenverlaufs. Die Kosten für die Konverterstationen, Transformatoren und weitere Netzbetriebsmittel sind darin nicht enthalten, da sie unabhängig von der Erdverkabelung auch bei Ausführung als Freileitung angefallen wären. 8. Welche Auswirkungen auf die Netznutzungsentgelte in Bayern hat das kürzlich vom Bundestag beschlossene und vermutlich im Spätsommer in Kraft tretende Netzentgeltmodernisierungsgesetz ? Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) beinhaltet zwei wesentliche Änderungen: 1. Schrittweise Einführung eines bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelts (ab 2019 über 5 Jahre) 2. Reduzierung der vermiedenen Netzentgelte (vNE) insbesondere durch die Abschaffung für volatile Erzeugungsanlagen (für Neuanlagen ab 2018 und für Bestandsanlagen schrittweise ab 2018 bis 2020) Zu 1.: Durch die Schaffung eines bundeseinheitlichen Netzentgelts für die Übertragungsnetzebene würde nach Berechnungen von TenneT ein durchschnittlicher Haushaltskunde in deren Regelzone um ca. 20 Euro pro Jahr gegenüber 2017 entlastet werden. In der Regelzone von Amprion (mit bisher deutlich niedrigerem Übertragungsnetzentgelt als in der TenneT-Regelzone) würden die Letztverbraucher im Haushaltskundenbereich dagegen in nahezu entsprechender Höhe belastet werden und somit auf TenneT- Regelzonenniveau geführt. Zu 2.: Die Auswirkungen des NEMoG hinsichtlich der vermiedenen Netzentgelte müssten spezifisch für jedes Netz und jeden Letztverbraucher für jedes Jahr ermittelt werden . Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Einspeisung von dezentral erzeugtem Strom im jeweiligen Netzgebiet, desto höher ist auch die Entlastung der Letztverbraucher in dem Netzgebiet. Eine vollständige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte in Netzgebieten mit umfangreicher Einspeisung von volatil erzeugtem Strom könnte im Haushaltskundenbereich Reduzierungen der Netzentgelte um schätzungsweise bis zu 2 cUkWh zur Folge haben. Allerdings wird dadurch auch die EEG-Umlage um ca. 0,2 cUkWh steigen.