Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 18.09.2017 Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von Brücken im Stimmkreis 308 bis zum Jahr 2025 − Zustandsbereich 5 und 6 (II) Die Brücken an den Staatsstraßen werden nach unterschiedlichen Zustandsnoten bewertet, aus welchen sich die Notwendigkeit von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ergibt. Ab der Zustandsnote 3,0 spricht die Bauverwaltung von der Notwendigkeit einer umgehenden Instandsetzung (3,0–3,4) oder sogar von einer Notwendigkeit der umgehenden Instandsetzung bzw. Erneuerung (3,5–4,0). Diese beiden Zustandsnoten entsprechen den Zustandsbereichen 5 und 6. Diesen beiden Zustandsbereichen sind auch Brücken im Stimmkreis 308 (Weiden) zugeordnet. Ich frage die Staatsregierung: 1. Für welche der hier genannten Brücken im Stimmkreis 308 − Brücke St 2166 über die Haidenaab (Markt Mantel) und Brücke St 2395 über den Dornbach (Stadt Windischeschenbach) −, bei denen derzeit ein Baubeginn bis 2025 vorgesehen ist, bestehen derzeit Pläne zu Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ? 2. Wie hoch werden derzeit die Kosten für die Erhaltungs - und Sanierungsmaßnahmen der unter Frage 1 genannten Brücken eingeschätzt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.10.2017 Zu 1.: Brücke St 2166 über die Haidenaab Bei der 85 m langen Brücke mit drei Feldern über die Haidenaab wurden durch Nachrechnung statische Defizite festgestellt . Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erfolgte als Sicherungsmaßnahme eine halbseitige Sperrung der Brücke mit Ampelregelung. Diese Sofortmaßnahme zur Reduzierung der Verkehrslasten muss bis zur Erneuerung der Brücke bestehen bleiben. Die Planungen zur Erneuerung der Brücke wurden bereits begonnen. Die Kosten werden derzeit auf 3,5 Mio. Euro geschätzt. Brücke St 2395 über den Dornbach Für die 4,50 m lange Brücke werden derzeit die Grundlagen ermittelt. Derzeit ist noch nicht endgültig geklärt, ob die Brücke wirtschaftlich saniert werden kann oder erneuert werden muss. Ein besonderes Augenmerk muss auf das beengte Baufeld in der Ortsdurchfahrt gelegt werden. Die Kosten werden derzeit auf unter 500.000 Euro geschätzt, allerdings ist eine belastbare Aussage erst möglich, wenn endgültig geklärt ist, ob das Bauwerk saniert werden kann oder erneuert werden muss. Zu 2.: Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen wurden in der Antwort zu Frage 1 genannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.04.2018 Drucksache 17/18807 Bayerischer Landtag