Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 18.09.2017 Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen von Brücken im Stimmkreis 308 im Zustandsbereich 5 und 6 ohne Zeitplanung für Maßnahmen (V) Die Brücken an den Staatsstraßen werden nach unterschiedlichen Zustandsnoten bewertet, aus welchen sich die Notwendigkeit von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ergibt. Ab der Zustandsnote 3,0 spricht die Bauverwaltung von der Notwendigkeit einer umgehenden Instandsetzung (3,0–3,4) oder sogar von einer Notwendigkeit der umgehenden Instandsetzung bzw. Erneuerung (3,5–4,0). Diese beiden Zustandsnoten entsprechen den Zustandsbereichen 5 und 6. Diesen beiden Zustandsbereichen ist auch eine Brücke im Stimmkreis 308 (Weiden) zugeordnet, für die es aber nach Auskunft der Staatsregierung derzeit keine Planungen zu Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen mit einem Baubeginn vor 2025 gibt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es derzeit Planungen zu Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen für die hier genannten Brücken in den Zustandsbereichen 5 und 6 − Brücke St 2657 über die Deutsche Bahn und Ortsstraße (Stadt Weiden , Ortsteil Ullersricht)? 2. Wie hoch werden derzeit die Kosten für die Erhaltungs - und Sanierungsmaßnahmen der unter Frage 1 genannten Brücke eingeschätzt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 26.10.2017 Zu 1.: Brücke St 2657 über die Deutsche Bahn und Ortsstraße Für die 84 m lange Dreifeldbrücke über die Bahn und die Ortsstraße wurden bislang noch keine Planungen für die Sanierung oder Erneuerung begonnen. Für die Erneuerung der Brücke sind umfangreiche Abstimmungen mit der Bahn erforderlich, die in den meisten Fällen sehr zeitaufwändig sind. Eine belastbare Aussage zu den Kosten ist erst möglich , wenn geklärt ist, ob das Bauwerk wirtschaftlich saniert werden kann oder erneuert werden muss. Generell gilt für alle Brücken, dass bis zur konkreten Durchführung der Erhaltungsmaßnahme keinerlei Abstriche am notwendigen Sicherheitsniveau für die Nutzer des Bauwerks toleriert werden. Die regelmäßige Bauwerksüberwachung für die Straßenbrücken nach DIN 1076 bietet zusammen mit der laufenden Beobachtung durch die Streckenwarte der Staatsbauverwaltung die Gewähr für die Sicherheit im Bauwerksbereich . Sobald hierbei Defizite festgestellt werden, erfolgen unverzüglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen. Zu 2.: Eine belastbare Aussage zu den Kosten ist erst möglich, wenn geklärt ist, ob das Bauwerk wirtschaftlich saniert werden kann oder erneuert werden muss. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.04.2018 Drucksache 17/18810 Bayerischer Landtag