Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.09.2017 Kuwait Airways befördert keine israelischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Vor dem Landgericht Frankfurt am Main läuft derzeit ein Prozess gegen Kuwait Airways, die sich weigert, israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu befördern (siehe hier: http://www.hessenschau.de/wirtschaft/durfte-kuwaitairways -israelischen-kunden-ganz-legal-ablehnen,israelikuwait -100.html). Kuwait Airways fliegt auch vom Flughafen München ab. Der Freistaat Bayern ist Anteilseigner an der Flughafen München GmbH (FMG). Deswegen frage ich die Staatsregierung: 1.1 Ist der Staatsregierung das diskriminierende Verhalten der Airline bekannt? 1.2 Wie viele israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger konnten vom Flughafen München nicht mit Kuwait Airways fliegen? 1.3 Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bislang unternommen, damit israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wieder mit Kuwait Airways fliegen können (bitte einzeln auflisten mit Datum)? 2.1 Waren das Verhalten der Fluggesellschaft und mögliche Reaktionen seitens des Flughafens ein Thema im Aufsichtsrat der FMG? 2.2 Wenn ja, wann genau und mit welchem Ergebnis? 3.1 Wurde erwogen, Kuwait Airways die Start- und Landeerlaubnis am Flughafen München zu entziehen? 3.2 Wenn nein, warum nicht? 4.1 Wenn die Staatsregierung bisher noch keine Maßnahmen ergriffen hat, um dieses diskriminierende Verhalten zu beenden, wird sie es jetzt tun? 4.2 Wenn ja, welche konkreten Schritte wird die Staatsregierung unternehmen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.10.2017 1.1 Ist der Staatsregierung das diskriminierende Verhalten der Airline bekannt? Das Verhalten von Kuwait Airways ist allgemein bekannt. Hintergrund ist, dass der Staat Kuwait israelische Pässe unabhängig von der Religionszugehörigkeit des Passinhabers nicht anerkennt. Auch wird Deutschen, deren Pass einen israelischen Einreisestempel oder ein israelisches Visum enthält, die Einreise nach Kuwait verweigert; darauf weist das Auswärtige Amt hin. Dies hat zur Folge, dass Personen, die nur über einen israelischen Pass verfügen, keine Flüge mit Kuwait Airways buchen können. 1.2 Wie viele israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger konnten vom Flughafen München nicht mit Kuwait Airways fliegen? 1.3 Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bislang unternommen, damit israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wieder mit Kuwait Airways fliegen können (bitte einzeln auflisten mit Datum)? Weder der Staatsregierung noch der FMG ist ein Fall bekannt , bei dem ein israelischer Staatsbürger einen Flug mit Kuwait Airways gebucht hat und anschließend ab Flughafen München nicht befördert wurde. 2.1 Waren das Verhalten der Fluggesellschaft und mögliche Reaktionen seitens des Flughafens ein Thema im Aufsichtsrat der FMG? 2.2 Wenn ja, wann genau und mit welchem Ergebnis? Der Aufsichtsrat der FMG hat sich nicht mit dieser Thematik befasst. Das Verhalten von Kuwait Airways als Staatsunternehmen liegt außerhalb des Zuständigkeits- und Einflussbereichs des Aufsichtsrates. 3.1 Wurde erwogen, Kuwait Airways die Start- und Landeerlaubnis am Flughafen München zu entziehen ? 3.2 Wenn nein, warum nicht? Die FMG als Betreiberin des Flughafens München unterliegt einer gesetzlichen Betriebspflicht. Sie kann einzelnen Fluggesellschaften Start- und Landerechte nicht entziehen. Grundlage für diese Start- und Landerechte sind internationale Luftverkehrsabkommen, in diesem Fall das Abkommen vom 30.04.1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait über den Fluglinienverkehr vom 28.08.1979 (BGBl. 1979 II S. 361). Für die Genehmigung der daraus resultierenden Einflugerlaubnis ist Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/18818 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18818 das Luftfahrtbundesamt zuständig. Nachgelagert vergibt der Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die entsprechenden Start- und Landerechte an sog. koordinierten Verkehrsflughäfen, zu denen auch der Flughafen München zählt. Kuwait Airways verfügt über entsprechende Start- und Landerechte auf dem Flughafen München. 4.1 Wenn die Staatsregierung bisher noch keine Maßnahmen ergriffen hat, um dieses diskriminierende Verhalten zu beenden, wird sie es jetzt tun? 4.2 Wenn ja, welche konkreten Schritte wird die Staatsregierung unternehmen? Da die Verweigerung der Beförderung letztlich ihren Ursprung in der fehlenden Anerkennung israelischer Pässe durch den Staat Kuwait hat, fallen etwaige diplomatische Schritte in dieser Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bundes respektive des Auswärtigen Amts.