Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 02.10.2017 Haft im Alter Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwieweit werden die Belange der Barrierefreiheit (angepasste Schränke, Duschen, Toiletten, abgesenkte Türschwellen, breitere Türen, Aufzüge, …) in bayerischen Justizvollzugsanstalten umgesetzt? 2. In welchen bayerischen Justizvollzugsanstalten gibt es gerade für ältere Gefangene besondere Maßnahmen , um deren Notfallversorgung (Defibrillatoren, Notfallknopf in Bettnähe, …) zu gewährleisten? 3. a) Wie viele Bluttests auf HIV wurden in bayerischen Justizvollzugsanstalten in den letzten fünf Jahren durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Haftanstalten und Jahren)? b) Wie viele „positiv“-Bescheide gab es dabei (bitte aufgeschlüsselt nach Haftanstalten und Jahren)? c) Welche Einrichtungen in der Justizvollzugsanstalt bzw. welche weiteren Behörden wurden über „positiv“-Ergebnisse informiert? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 27.10.2017 1. Inwieweit werden die Belange der Barrierefreiheit (angepasste Schränke, Duschen, Toiletten, abgesenkte Türschwellen, breitere Türen, Aufzüge, …) in bayerischen Justizvollzugsanstalten umgesetzt ? Gemäß Art. 10 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes hat sich der Freistaat Bayern verpflichtet, bei Neubauten und großen Umbauten nach den anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu bauen. Bei staatlichen Gebäuden wird gerade im Bereich der Barrierefreiheit durch ein Audit besonderer Wert auf eine lückenlose Qualitätssicherung gelegt. Dieses verwaltungsinterne Verfahren ist von den Staatlichen Bauämtern verpflichtend bei allen staatlichen Baumaßnahmen anzuwenden. Für den Bereich des Justizvollzugs gelten darüber hinaus die Empfehlungen für den Bau von Justizvollzugsanstalten der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Aus diesen ergibt sich, dass bei Neubauten behindertengerechte Hafträume vorzusehen sind. Diese sollen in bzw. in der Nähe von Krankenabteilungen eingerichtet werden. Zusätzlich kann ein Gemeinschaftskrankenhaftraum behindertengerecht ausgebaut werden. Zur besonderen vollzuglichen Ausstattung wird in den Empfehlungen ausgeführt, dass das Terminal der Kommunikationsanlage sowie die Lichtschalter in entsprechender Höhe zu installieren sind. Außerdem kann es zweckmäßig sein, am Bett eine zusätzliche Ruftaste vorzusehen (Sensortaste parallel zum Ruftaster der Kommunikationsanlage). Der in der Krankenabteilung vorhandene Sanitärraum für Gefangene soll mit frei zugänglicher Bade- bzw. Hubbadewanne, Duschen und WC, ggf. teilweise in behindertengerechter Ausstattung vorgehalten werden. Der bayerische Justizvollzug unternimmt aber auch im Bestand erhebliche Anstrengungen, um eine möglichst optimale Versorgung behinderter Gefangener zu gewährleisten. So standen im März 2017 bereits 54 behindertengerechte Haftplätze in den bayerischen Justizvollzugsanstalten zur Verfügung (Aichach: 5 Haftplätze, Amberg: 2, Augsburg -Gablingen: 6, St. Georgen-Bayreuth: 5, Bernau: 2, Ebrach: 1, Eichstätt: 2, Kaisheim: 2, Landshut: 2, München: 5, Straubing: 8, Straubing – Einrichtung für Sicherungsverwahrung –: 12, Würzburg: 2). 2. In welchen bayerischen Justizvollzugsanstalten gibt es gerade für ältere Gefangene besondere Maßnahmen, um deren Notfallversorgung (Defibrillatoren , Notfallknopf in Bettnähe, …) zu gewährleisten ? Die Behandlung und Unterbringung von Gefangenen mit gesundheitlichen Einschränkungen erfolgt, unabhängig vom Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.04.2018 Drucksache 17/18823 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18823 Alter, regelmäßig in Absprache mit dem Anstaltsarzt. Falls nach dessen Einschätzung die notwendigen Maßnahmen in einer bestimmten Justizvollzugsanstalt nicht durchgeführt werden können, ist bei an sich gegebener Haftfähigkeit eine Verlegung in eine geeignete Anstalt in Erwägung zu ziehen. Für ältere Gefangene mit körperlichen Einschränkungen stehen insbesondere behindertengerechte Hafträume (s. Antwort zu Frage 1) zur Verfügung. Zusätzlich können nach Mitteilung der Justizvollzugsanstalten u. a. die folgenden Ausstattungen/Maßnahmen genutzt werden, wobei festzuhalten ist, dass etwa Defibrillatoren nicht nur zur Versorgung älterer Gefangener dienen, sondern im Notfall allen Gefangenen oder Bediensteten zugutekommen können: Um die Versorgung von älteren Gefangenen noch weiter Justizvollzugsanstalt (JVA) Maßnahmen Aichach Defibrillatoren vorhanden. In der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach ist jedes Bett mit einem Notrufknopf ausgestattet. Amberg 3 Defibrillatoren. Ansbach 1 Defibrillator. Augsburg-Gablingen 5 Defibrillatoren. In der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Augsburg- Gablingen verfügen zudem 30 Betten über einen sog. Zugtaster zur Auslösung des hausinternen Notrufs. Bad Reichenhall Defibrillatoren vorhanden. Bamberg 5 Defibrillatoren. St. Georgen-Bayreuth 1 Defibrillator. Die älteren Gefangenen, insbesondere die mit gesundheitlichen Handicaps, werden in der Regel in der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth und dort in einem für ältere Gefangene reservierten Bereich aufgenommen. Die Krankenabteilung hat größere Räume, zum Teil rollstuhlgerechte Toiletten, die Türen sind größer und der Duschraum ist angepasst und mit einer Badewanne mit Badelifter versehen. Die Türschwellen sind weitestgehend abgesenkt, damit keine Stolperfallen entstehen. Ein Notfallknopf befindet sich am Bett. Zudem ist einer der beiden Anstaltsärzte Internist mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie , Intensivmedizin, Rettungsmedizin, Sozialmedizin, Rehabilitationswesen, Naturheilverfahren und suchtmedizinische Grundversorgung. Die Altersmedizin und insbesondere die Besonderheiten der Medikation im Alter werden berücksichtigt. Bernau Defibrillatoren vorhanden. Die Justizvollzugsanstalt Bernau verfügt über einen entsprechend ausgestatteten Krankenhaftraum im Bereich der Krankenabteilung , in welchem Gefangene auch mit technischen Mitteln ständig beobachtet werden können. In diesem Haftraum ist ein Telefon installiert, welches sofort eine Verbindung zu den Bediensteten der Krankenabteilung gewährleistet. Zudem ist die Möglichkeit vorhanden, einen persönlichen Notfallknopf in der Nähe der Gefangenen zu positionieren. Erding Defibrillatoren vorhanden. Erlangen 1 Defibrillator. Garmisch-Partenkirchen 1 Defibrillator. Hof 1 Defibrillator. Ingolstadt 1 Defibrillator. Kaisheim 3 Defibrillatoren. In der Justizvollzugsanstalt Kaisheim können in der Krankenabteilung Patientenglocken an den Betten angebracht werden, falls davon auszugehen ist, dass diese vom Patienten benötigt werden. Kempten 2 Defibrillatoren. Kronach 3 Defibrillatoren. Landsberg a. Lech 4 Defibrillatoren. In der Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt Landsberg a. Lech ist das Patientenbad mit einer Zugalarmeinrichtung im Bereich der Badewanne versehen. Speziell für ältere Gefangene wurde von den Bediensteten unter Federführung des Krankenpflegeund Sozialdienstes ein Freizeitangebot erstellt. Landshut Defibrillatoren vorhanden. Die Justizvollzugsanstalt Landshut verfügt in der Krankenabteilung über Notfallglocken an den Betten und Klinikbetten mit variablen Verstellmöglichkeiten. Laufen-Lebenau 4 Defibrillatoren. Memmingen 1 Defibrillator. Mühldorf a. Inn Defibrillatoren vorhanden. München Defibrillatoren vorhanden. Die Justizvollzugsanstalt München verfügt über einen behinderten- bzw. rollstuhlfahrergerechten Haftraum mit zwei Pflegebetten. Diese sind jeweils mit einem Notruf am Bett ausgestattet. Neuburg a. d. Donau 1 Defibrillator. Neuburg-Herrenwörth 1 Defibrillator. Niederschönenfeld 3 Defibrillatoren. Nürnberg 5 Defibrillatoren. Passau 1 Defibrillator. Regensburg 3 Defibrillatoren. Schweinfurt 1 Defibrillator. Straubing 1 Defibrillator. In der Justizvollzugsanstalt Straubing werden gebrechliche Gefangene in der geriatrischen Abteilung, die in die Krankenabteilung integriert ist, untergebracht. Die Betten dieser Abteilung sind mit Notfallknöpfen ausgestattet und es wird dort rund um die Uhr eine Krankenpflegebereitschaft vorgehalten. Es sind Notfallrucksäcke bereitgestellt, die mit einem Sauerstoffversorgungsinstrument ausgestattet sind. Die ständige ärztliche Versorgung ist durch einen ärztlichen Bereitschaftsdienst sichergestellt . Traunstein Defibrillatoren vorhanden. Weiden i. d. OPf. 2 Defibrillatoren. Würzburg 2 Defibrillatoren. Die JVA Würzburg verfügt über zwei Telefone mit Notrufgeber, die sowohl am Handgelenk als auch am Hals getragen werden können. Drucksache 17/18823 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 zu verbessern, soll im Rahmen des Neubaus der Justizvollzugsanstalt Marktredwitz eine geriatrische Abteilung eingerichtet werden. Ergänzend darf auch auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Müller vom 19.09.2016 betreffend „Pflege in bayerischen Justizvollzugsanstalten“ (Drs.17/13711) hingewiesen werden. 3. a) Wie viele Bluttests auf HIV wurden in bayerischen Justizvollzugsanstalten in den letzten fünf Jahren durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Haftanstalten und Jahren)? Justizvollzugsanstalt Anzahl der Blutuntersuchungen insgesamt 01.01.2016 bis 31.12.2016 01.01.2015 bis 31.12.2015 01.01.2014 bis 31.12.2014 01.01.2013 bis 31.12.2013 01.01.2012 bis 31.12.2012 Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Aichach 225 376 271 423 161 442 163 355 161 467 Amberg 348 0 316 0 407 0 443 0 354 0 Ansbach 163 0 139 0 147 0 142 0 157 0 Aschaffenburg 250 15 261 22 218 16 319 23 299 28 Augsburg-Gablingen 749 0 775 0 822 0 772 0 781 0 Bad Reichenhall 212 0 153 0 154 0 145 0 157 0 Bamberg 363 85 286 75 287 77 378 112 313 100 St. Georgen-Bayreuth 469 0 488 0 551 0 598 0 706 0 Bernau 733 0 483 0 499 0 464 0 592 0 Ebrach 174 0 163 0 188 0 212 0 188 0 Eichstätt 0 0 124 0 169 0 157 0 154 0 Erding 58 0 45 0 60 0 44 0 74 0 Erlangen 24 0 22 0 14 0 22 0 32 0 Garmisch-Partenkirchen 82 0 38 0 50 0 35 0 62 0 Hof 359 0 413 0 402 0 414 0 438 0 Ingolstadt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kaisheim 1.257 0 939 0 745 0 679 0 744 0 Kempten 561 0 601 0 869 0 394 0 524 0 Kronach 146 0 153 0 184 0 197 0 170 0 Landsberg a. Lech 114 0 136 0 109 0 96 0 119 0 Landshut 753 0 729 0 636 0 581 0 524 0 Laufen-Lebenau 285 0 315 0 348 0 374 0 236 0 Memmingen 267 47 396 76 323 59 348 57 263 30 Mühldorf a. Inn 283 21 165 6 263 20 148 12 121 0 München 3.750 253 3.757 230 3.509 293 3.950 482 3.823 520 Neuburg a. d. Donau 159 0 163 0 169 0 174 0 165 0 Neuburg-Herrenwörth 414 0 360 0 432 0 387 0 396 0 Niederschönenfeld 148 0 93 0 70 0 93 0 83 0 Nürnberg 1.771 182 2.501 62 1.801 167 1.544 154 485 65 Passau 294 0 385 0 235 0 217 0 167 0 Regensburg 580 157 488 119 585 107 545 67 587 90 Schweinfurt 162 0 150 0 123 0 129 0 137 0 Straubing 234 0 334 0 225 0 313 0 249 0 Traunstein 396 99 401 47 350 35 334 64 265 39 Weiden i. d. OPf. 236 0 257 0 305 0 307 0 305 0 Würzburg 572 129 732 108 1.048 261 642 179 532 140 Gesamt 16.591 1.364 17.032 1.168 16.458 1.477 15.760 1.505 14.363 1.479 17.955 18.200 17.935 17.265 15.842 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18823 b) Wie viele „positiv“-Bescheide gab es dabei (bitte aufgeschlüsselt nach Haftanstalten und Jahren)? Anzeichen für Infektionen in Haft wurden von den Justizvollzugsanstalten in keinem dieser Fälle festgestellt. Justizvollzugsanstalt Anzahl der positiven Befunde 01.01.2016 bis 31.12.2016 01.01.2015 bis 31.12.2015 01.01.2014 bis 31.12.2014 01.01.2013 bis 31.12.2013 01.01.2012 bis 31.12.2012 Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Aichach 0 0 0 4 1 4 0 6 0 3 Amberg 4 0 4 0 5 0 3 0 2 0 Ansbach 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Aschaffenburg 1 0 0 0 0 0 3 0 0 0 Augsburg-Gablingen 5 0 6 0 1 0 2 0 1 0 Bad Reichenhall 0 0 2 0 0 0 4 0 0 0 Bamberg 2 0 1 0 0 1 0 0 0 0 St. Georgen-Bayreuth 0 0 2 0 0 0 0 0 2 0 Bernau 2 0 1 0 2 0 0 0 2 0 Ebrach 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Eichstätt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erding 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Erlangen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Garmisch-Partenkirchen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hof 1 0 0 0 2 0 0 0 1 0 Ingolstadt 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kaisheim 1 0 0 0 2 0 0 0 2 0 Kempten 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 Kronach 1 0 3 0 0 0 0 0 0 0 Landsberg a. Lech 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landshut 1 0 1 0 0 0 1 0 0 0 Laufen-Lebenau 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 Memmingen 1 1 0 0 0 0 0 0 1 2 Mühldorf a. Inn 3 2 1 0 4 0 2 0 0 0 München 45 2 34 0 30 2 21 1 8 2 Neuburg a. d. Donau 0 0 2 0 0 0 0 0 1 0 Neuburg-Herrenwörth 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Niederschönenfeld 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Nürnberg 0 0 2 0 2 0 2 0 3 0 Passau 4 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Regensburg 6 0 8 2 2 0 0 0 4 0 Schweinfurt 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Straubing 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 Traunstein 1 0 1 0 2 0 1 0 1 0 Weiden i. d. OPf. 0 0 1 0 3 0 1 0 0 0 Würzburg 0 0 0 0 2 0 0 0 4 1 Gesamt 79 5 69 6 60 7 41 7 35 8 84 75 67 48 43 Drucksache 17/18823 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 c) Welche Einrichtungen in der Justizvollzugsanstalt bzw. welche weiteren Behörden wurden über „positiv“-Ergebnisse informiert? Grundsätzlich richtet sich der Schutz von personenbezogenen Daten, die anlässlich ärztlicher Untersuchungen erhoben worden sind nach den Vorgaben des Art. 200 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) sowie nach Nr. 1 der Verwal-tungsvorschrift zu Art. 200 BayStVollzG. Bei Gefangenen, bei denen ein HIV-Antikörpertest positiv war, ist ergänzend Nr. 3 Abs. 8 der Verwaltungsvorschrift zu Art. 7 BayStVollzG zu beachten. Nichtnamentlich sind Fälle von HIV-Infektionen insbesondere gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes und nach Nr. 3 Abs. 9 der Verwaltungsvorschrift zu Art.7 BayStVollzG zu melden.