Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.07.2017 Umsetzung der Assistierten Ausbildung in Bayern II Die Assistierte Ausbildung sollte für alle Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen mit Unterstützungsbedarf auf dem Weg in die Berufsausbildung offen stehen, die in der Lage sind, eine (betriebliche) Ausbildung zu absolvieren, und hierbei Unterstützung benötigen. Da der Unterstützungsbedarf so vielfältig sein kann wie die Jugendlichen, die daran teilnehmen, ist es wichtig, Maßnahmen möglichst individuell auf die Betriebe und Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen anpassen zu können. Das Programm der Assistierten Ausbildung läuft seit Mai 2015 und sollte daher in Bayern jetzt genau evaluiert werden, um die Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit zu nutzen und mögliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten herauszufinden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie bewertet die Staatsregierung die der Assistierten Ausbildung zugrunde liegende Konzeption? b) Welche Zielgruppen werden mit der Assistierten Ausbildung gefördert? c) Bei welchem Teil der Zielgruppe erwartet die Staatsregierung unter Zugrundelegung spezifischer bayerischer Gegebenheiten den größtmöglichen Nutzen aus dem Projekt (z. B. inbestimmten Regionen, mit bestimmten Merkmalen) ? 2. a) Welche zusätzliche Förderung bekommen die teilnehmenden Auszubildenden genau? b) Welche zusätzliche Förderung bekommen die teilnehmenden Betriebe genau? c) Welche Möglichkeiten gibt es, Fördermaßnahmen an den individuellen Bedarf anzupassen? 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Umsetzung der Ziele der Assisitierten Ausbildung mit Blick auf die Bedarfe der einzelnen Zielgruppen? b) Welche Schwerpunkte bei dem Programm hält die Staatsregierung für besonders wichtig? c) Inwieweit könnte eine Landeskonzeption nach § 130 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) drittes Buch (III) dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen? 4. a) Inwieweit könnte die Staatsregierung durch eine Landeskonzeption zur Umsetzung der Assistierten Ausbildung eigene Schwerpunkte bei der Förderung von Jugendlichen umsetzen? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Landeskonzeptionen der anderen Bundesländer? c) Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Landeskonzeption für die Staatsregierung sinnvoll? 5. a) Für welche Berufe gibt es derzeit eine schulische Ausbildung in Bayern? b) Aus welchem Grund ist eine schulische Ausbildung im Programm Assisitierte Ausbildung derzeit nicht förderfähig ? c) Für welche schulischen Ausbildungsbereiche hält die Staatsregierung eine Weiterentwicklung des Programmes für sinnvoll, um auch schulische Ausbildungen mit einzubeziehen? 6. a) Inwieweit können sich die Instrumente Assisitierte Ausbildung und Berufseinstiegsbegleiter in Bayern ergänzen ? b) Welche Erfahrungen wurden mit den beiden Instrumenten bisher in Bayern gemacht? c) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um die beiden Instrumente besser aufeinander abzustimmen ? 7. a) Inwieweit wären digitale Lernprogramme im Rahmen der Assistierten Ausbildung sinnvoll, um besonderem regionalen oder ausbildungsspezifischen Unterstützungsbedarf besser begegnen zu können? b) Kann digitaler Unterstützungsbedarf im jetzigen Förderprogramm finanziert werden? c) Könnte er im Rahmen einer Landeskonzeption nach § 130 Abs. 8 SGB III finanziert werden? 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Gefahr, dass im Zuge einer Konkurrenz zwischen unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Jugendliche zugunsten der Assistierten Ausbildung vorzeitig aus intensiver betreuten Maßnahmen wie der Berufseinstiegsbegleitung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme herrausgenommen werden? b) Hält die Staatsregierung angesichts der großen Belastung der Auszubildenden durch bis zu neun zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche eine flexiblere Gestaltung des Stütz- und Förderunterrichts für sinnvoll (insbesondere dann, wenn der individuelle Förderbedarf geringer ist oder wenn im Einzelfall eine akute Überforderung gegeben ist)? c) Hat sich die in der Konzeption der Assistierten Ausbildung vorgesehene Trennung von Ausbildungsbegleitung und sozialpädagogischer Betreuung als sinnvoll erwiesen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.03.2018 Drucksache 17/18827 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18827 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26.10.2017 Vorbemerkung: Die Assistierte Ausbildung (AsA) wurde als Maßnahme der auf Bundesebene geschlossenen „Allianz für Aus- und Weiterbildung “ gesetzlich im dritten Buch Sozialgesetzbuch implementiert und wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verantwortlich umgesetzt. Für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage von der Abgeordneten Kerstin Celina (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) wurde die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (RD Bayern) mit einbezogen. 1. a) Wie bewertet die Staatsregierung die der Assistierten Ausbildung zugrunde liegenden Konzeption? Durch die Phasen I und II der AsA werden betriebliche Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen erschlossen, für die eine Förderung mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) nicht intensiv genug ist. Parallel dazu kann der jeweilige Ausbildungsbetrieb ergänzend unterstützt werden. Damit eröffnet dieses Instrument des SGB III zielgruppenspezifisch eine weitere Chance für den gelingenden Übergang von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen in eine berufliche Ausbildung sowie für deren erfolgreiche Durchführung und Beendigung. b) Welche Zielgruppen werden mit der Assistierten Ausbildung gefördert? Die RD Bayern teilt mit: „Die Förderung der Teilnehmenden richtet sich an junge Menschen, die – lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und – i. d. R. ohne berufliche Erstausbildung sind und – die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und – nicht vollzeitschulpflichtig und – i. d. R. unter 25 Jahre alt sind und – wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen , fortsetzen oder erfolgreich beenden können.“ c) Bei welchem Teil der Zielgruppe erwartet die Staatsregierung unter Zugrundelegung spezifischer bayerischer Gegebenheiten den größtmöglichen Nutzen aus dem Projekt (z. B. in bestimmten Regionen, mit bestimmten Merkmalen)? Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Eine Prognose wäre nur auf der Basis von bayernweiten Daten aus Monitoring und Evaluation zur AsA möglich. Diese liegen weder der Staatsregierung noch der RD Bayern vor. 2. a) Welche zusätzliche Förderung bekommen die teilnehmenden Auszubildenden genau? Die RD Bayern teilt mit: „Phase I: Die ausbildungsvorbereitende Phase unterstützt die Berufswahl des Jugendlichen , die Suche nach einer passenden Ausbildungsstelle und die Bewerbung. Die Jugendlichen werden z. B. bei der Berufsorientierung und bei Bewerbungen unterstützt, sie durchlaufen Praktika und für sie erfolgt eine gezielte Ausbildungsstellenakquise . Auch bei Formalitäten vor und bei Vertragsabschluss wird Hilfestellungen geleistet. Phase II: In der ausbildungsbegleitenden Phase kann der betreute Jugendliche während der gesamten Ausbildungsdauer umfängliche Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen seiner Ausbildung wie z. B. Krisenintervention, Konfliktbewältigung, Sprachförderung, Stütz- und Förderunterricht und Prüfungsvorbereitung in Anspruch nehmen. Zur Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses gehört anlassbezogen auch die Begleitung im Betriebsalltag. Ziel ist die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des Ausbildungsabschlusses sowie Vorbereitung des anschließenden Übergangs in versicherungspflichtige Beschäftigung.“ b) Welche zusätzliche Förderung bekommen die teilnehmenden Betriebe genau? Die RD Bayern teilt mit: „In der ausbildungsvorbereitenden Phase I erhalten Betriebe, die bereit sind, einen mit AsA geförderten Jugendlichen in die betriebliche Ausbildung zu übernehmen, bedarfsorientierte Unterstützung, z. B. auch in administrativen Belangen, bei Formalitäten vor und bei Vertragsabschluss . In der ausbildungsbegleitenden Phase II geht es um die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses und Sicherung des Ausbildungsabschlusses. Dabei umfasst die Begleitung und Unterstützung sowohl organisatorische als auch administrative Belange (zeitlicher Umfang ist anlassbezogen, je nach Bedarf) während der betrieblichen Ausbildung sowie zur Vorbereitung des anschließenden Übergangs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Insbesondere: – Beratung zur Stabilisierung der Ausbildung; – Entlastung bei sozialpädagogischen Aufgaben; – Entlastung bei Gesprächen mit Eltern, Berufsschullehrern ; – Entlastung bei Gesprächen mit Kammern (Vertragsgestaltung , Prüfungen); – Hilfe bei bürokratischen/administrativen Aufgaben (Berichtsheft , Förderanträge, Berufsschule).“ c) Welche Möglichkeiten gibt es, Fördermaßnahmen an den individuellen Bedarf anzupassen? Die RD Bayern teilt mit: „Mit der AsA ist erstmals die Möglichkeit geschaffen, sowohl Jugendliche als auch Betriebe individuell und kontinuierlich vor und während der betrieblichen Berufsausbildung aus einer Hand zu fördern. AsA ist so angelegt, dass sich die Unterstützung sowohl für den Jugendlichen als auch für den Betrieb am jeweiligen individuellen Bedarf orientiert. Inhalt und Ausrichtung jeder AsA- Maßnahme ist die individuelle Unterstützung beider Seiten.“ 3. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Umsetzung der Ziele der Assisitierten Ausbildung mit Blick auf die Bedarfe der einzelnen Zielgruppen? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit die Ziele der AsA mit Blick auf die Bedarfe der einzelnen Zielgruppen umgesetzt werden konnten. b) Welche Schwerpunkte bei dem Programm hält die Staatsregierung für besonders wichtig? Ziel der AsA ist der Übergang in eine betriebliche Ausbildung (inkl. besonders geregelter Berufsausbildungen für Menschen mit Behinderung), der erfolgreiche Abschluss der betrieblichen Ausbildung und die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt wie im „Konzept Assistierte Ausbildung Drucksache 17/18827 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nach § 130 SGB III“ festgelegt. Welche Schwerpunkte des Programms für den Erfolg der AsA maßgeblich sein werden, bleibt abzuwarten. c) Inwieweit könnte eine Landeskonzeption nach § 130 Abs. 8 SGB III dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen? § 130 Abs. 8 SGB III ermöglicht es den Ländern, den förderfähigen Personenkreis zu erweitern. Für die Ausweitung des förderfähigen Personenkreises wird – auch im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung der AsA als Modellmaßnahme im SGB III – derzeit kein Anlass gesehen. Hierzu darf auch auf die Antworten zu den Fragen 2 a bis 2 c in Teil I der Schriftlichen Anfrage „Umsetzung der Assistierten Ausbildung in Bayern“ (Drs. 17/18817) verwiesen werden. 4. a) Inwieweit könnte die Staatsregierung durch eine Landeskonzeption zur Umsetzung der AsA eigene Schwerpunkte bei der Förderung von Jugendlichen umsetzen? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Landeskonzeptionen der anderen Bundesländer? c) Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Landeskonzeption für die Staatsregierung sinnvoll? § 130 Abs. 8 SGB III ermöglicht es den Ländern, den förderfähige Personenkreis zu erweitern und insoweit einen eigenen Schwerpunkt zu setzen. Die inhaltliche Ausgestaltung muss dabei bundeseinheitliche Standards berücksichtigen (siehe Antwort zu Frage 7 c. Von der Staatsregierung wird für die Ausweitung des förderfähigen Personenkreises – auch im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung der AsA als Modellmaßnahme im SGB III – derzeit kein Anlass gesehen. Hierzu darf auch auf die Antworten zu den Fragen 2 a bis 2 c in Teil I der Schriftlichen Anfrage „Umsetzung der Assistierten Ausbildung in Bayern“ (Drs. 17/18817) verwiesen werden. Landeskonzeptionen anderer Bundesländer sind der Staatsregierung nicht bekannt. 5. a) Für welche Berufe gibt es derzeit eine schulische Ausbildung in Bayern? Eine Zusammenstellung der an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (siehe Anlage 2) sowie der sonstigen Berufsfachschulen vermittelten Berufsabschlüsse (siehe Anlage 1) liegt bei. b) Aus welchem Grund ist eine schulische Ausbildung im Programm Assistierte Ausbildung derzeit nicht förderfähig? Die RD Bayern teilt mit: „Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Januar 2015 die Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ ins Leben gerufen und verfolgt damit das Ziel, möglichst allen Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Die ausschließliche Förderung betrieblicher Berufsausbildung ist deshalb im Gesetz verankert. § 130 SGB III Abs. 1 Satz 1 lautet: „Die Agentur für Arbeit kann förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützen.“ c) Für welche schulischen Ausbildungsbereiche hält die Staatsregierung eine Weiterentwicklung des Programmes für sinnvoll, um auch schulische Ausbildungen miteinzubeziehen? Siehe dazu Antwort zu Frage 5 b. 6. a) Inwieweit können sich die Instrumente Assistierte Ausbildung und Berufseinstiegsbegleiter in Bayern ergänzen? Die RD Bayern teilt mit: „Um zu vermeiden, dass dieselben Aufgaben von mehreren Akteuren in verschiedenen Fördermaßnahmen wahrgenommen werden, ist eine gleichzeitige Teilnahme an der Assistierten Ausbildung (AsA) und der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) aufgrund der verschiedenen Zielsetzungen grundsätzlich ausgeschlossen. Falls potenzielle Teilnehmende bereits durch eine BerEb unterstützt werden, wird geprüft, inwieweit eine Förderung mit AsA aufgrund der konkreten Unterstützungsleistungen durch das eingesetzte Personal und der längeren Förderdauer (kontinuierlich über den gesamten Zeitraum der Ausbildung ) hinweg sinnvoller wäre als eine weitere Förderung mit BerEb. Dies ist insbesondere in der ausbildungsbegleitenden Phase II der AsA von Bedeutung, um die Kontinuität während der Berufsausbildung sicherzustellen. Naheliegend ist hingegen, die Integration in Ausbildung durch den BerEb unterstützen zu lassen und erst mit Beginn der Berufsausbildung bzw. nach Beendigung der Nachbetreuungszeit durch BerEb die Unterstützung in die ausbildungsbegleitende Phase II der AsA überzuleiten.“ b) Welche Erfahrungen wurden mit den beiden Instrumenten bisher in Bayern gemacht? Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) führte von Februar bis April 2017 eine Evaluation der BerEb an Mittelschulen durch. Befragt wurden die Staatlichen Schulämter hinsichtlich der Qualität und Wirkung der Maßnahme. Die befragten Schulämter waren sich darin einig, dass sie eine Fortführung der Maßnahme bejahten und teilweise deren Ausweitung anregten, was als Zeichen für grundsätzlich positive Erfahrungen gewertet werden darf. Allerdings ist die Qualität der BerEB – und auch hier decken sich die Aussagen der Schulämter – stark vom eingesetzten Personal abhängig. Als problematisch werden die z. T. häufigen Referentenwechsel vor Ort angesehen. Von den Schulämtern wurde im Rahmen der Abfrage berichtet , dass bei den teilnehmenden Schülerinnen und Schüler teilweise eine Verbesserung der schulischen Leistungen erzielt werden konnte. Gleichzeitig meldeten drei von vier Schulämtern, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der BerEB beim Schulabgang einen Abschluss erreichten, was als Erfolg der Maßnahme zu verbuchen ist. Zudem attestierten mehr als 80 Prozent der befragten Schulämter eine Verbesserung des Selbstkonzepts der betreuten Schülerinnen und Schüler. Zum Instrument BerEb teilt die RD Bayern mit: „Eine wichtige Säule der Unterstützung Jugendlicher am Übergang Schule Beruf ist die Berufseinstiegsbegleitung. In Bayern wurde die Ausschreibung in enger Absprache mit dem StMBW so gestaltet, dass größtmögliche Flexibilität bei der Schulauswahl gegeben ist. Damit kann in Bayern ein optimaler Einsatz im Sinne der förderbedürftigen Jugendlichen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18827 gewährleistet werden. Das Förderinstrument wird von allen Beteiligten gut angenommen.“ Für das Instrument der AsA liegen der Staatsregierung noch keine aussagekräftigen Erfahrungen vor. Die RD Bayern teilt dazu mit: „Das Bekanntmachen des Instruments AsA ist sowohl bei Jugendlichen als auch bei Betrieben eine stetige Aufgabe der Agenturen für Arbeit vor Ort und der Akteure am Ausbildungsmarkt, die als Multiplikatoren fungieren. Sowohl die Jugendlichen als auch die Betriebe müssen von den Vorteilen der Förderung überzeugt werden. Die Regionaldirektion Bayern flankiert die Aktivitäten vor Ort durch Schaffung von Transparenz zu AsA und weiteren Förderinstrumenten in den Gesprächen mit den Partnern (z. B. Kammern).“ c) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um die beiden Instrumente besser aufeinander abzustimmen ? Beide Instrumente sind im SGB III verankert, können sich sinnvoll ergänzen und berücksichtigen den unterschiedlichen Förderbedarf und Entwicklungsstand von jungen Menschen . Die Förderinstrumente werden – wie von der RD bei Frage 6 a erläutert – entsprechend dem individuellen Bedarf der Jugendlichen eingesetzt. 7. a) Inwieweit wären digitale Lernprogramme im Rahmen der AsA sinnvoll, um besonderem regionalen oder ausbildungsspezifischen Unterstützungsbedarf besser begegnen zu können? Die RD Bayern teilt mit: „Im Rahmen der Stabilisierung und Förderung von IT- und Medienkompetenz sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, verschiedene Medien selbstständig anwenden, nutzen und die gewonnenen Informationen bewerten zu können. Dabei steht die zielgerichtete Nutzung zur Gewinnung von Informationen zur Berufsorientierung , zur Integration in eine Berufsausbildung sowie zur Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen im Vordergrund . Das Lernen mit digitalen Lernprogrammen bzw. web based training (wbt) ist grundsätzlich möglich und kann bei Überlegungen zur Weiterentwicklung der AsA noch stärker in den Fokus rücken.“ b) Kann digitaler Unterstützungsbedarf im jetzigen Förderprogramm finanziert werden? Die RD Bayern teilt mit: „Siehe Antwort zu 7 a. c) Könnte er im Rahmen einer Landeskonzeption nach § 130 Abs. 8 SGB III finanziert werden? Wie bereits bei den vorstehenden Fragen ausgeführt, wird für eine Landeskonzeption nach § 130 Abs. 8 SGB III im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung der AsA als Modellmaßnahme im SGB III vonseiten der Staatsregierung derzeit kein Anlass gesehen. Zum fachlichen Inhalt der Frage teilt die RD Bayern mit: „Eine Landeskonzeption ist vor allem dann sinnvoll, wenn der förderfähige Personenkreis nach § 130 Abs. 8 SGB III erweitert werden soll. Die inhaltliche Ausgestaltung muss dabei bundeseinheitliche Standards berücksichtigen, um jungen Menschen und den Betrieben vergleichbare Standards anbieten zu können. Wesentliche Elemente wie z. B. die Inhalte von Qualifizierungen inkl. deren Zielsetzung und Umfang müssen deshalb in einer Landeskonzeption genau beschrieben werden. Ein Aspekt könnte dabei auch der sinnhafte Einsatz von web based training sein.“ 8. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Gefahr, dass in Zuge einer Konkurrenz zwischen unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Jugendliche zugunsten der AsA vorzeitig aus intensiver betreuten Maßnahmen wie der Berufseinstiegsbegleitung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme herrausgenommen werden ? Allen Maßnahmen gemeinsam ist das Ziel des gelingenden Übergangs junger Menschen in eine Berufsausbildung und deren erfolgreicher Abschluss. Die genannten Förderinstrumente des SGB III tragen dazu bei, dass für Jugendliche mit ihren unterschiedlichen Förderbedarfen und Entwicklungsständen die jeweils passgenaue Förderung angeboten werden kann. Im Sinne einer Unterstützung als „Bildungskette“ sind Übergänge von der einen Unterstützungsform in die darauffolgende bruchfrei möglich. b) Hält die Staatsregierung angesichts der großen Belastung der Auszubildenden durch bis zu neun zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche eine flexiblere Gestaltung des Stütz- und Förderunterrichts für sinnvoll (insbesondere dann, wenn die individuelle Förderbedarf geringer ist oder wenn im Einzelfall eine akute Überforderung gegeben ist)? Die bei der AsA geforderte durchschnittliche Zahl von Unterrichtsstunden – mindestens 4 bis maximal 9 Unterrichtsstunden – umfasst nicht nur ausschließlich den Stütz- und Förderunterricht , sondern alle Austausch- und Lernangebote insgesamt. Dazu zählen beispielsweise auch Lerngruppen, Kommunikationstrainings, Prüfungsvorbereitungen usw. Wie von der RD Bayern mitgeteilt wurde, wird die Flexibilisierung bezüglich des Umfangs und der Dauer in beiden Phasen der AsA bereits zentral diskutiert. Damit soll die Förderung noch stärker am individuellen Bedarf des einzelnen Jugendlichen ausgerichtet werden können. Eventuelle Anpassungen sind nach Aussage der RD Bayern noch nicht für die Ausbildungsjahrgänge 2017 und 2018 zu erwarten. c) Hat sich die in der Konzeption der AsA vorgesehene Trennung von Ausbildungsbegleitung und sozialpädagogischer Betreuung als sinnvoll erwiesen ? Die RD Bayern teilt mit: „Aufgrund des unterschiedlichen Aufgabengebietes der Ausbildungsbegleitung und der sozialpädagogischen Betreuung sind die erforderlichen Qualifikationen zur Erfüllung der jeweiligen Rolle ausschlaggebend . Können diese sowohl für die Profession des Ausbildungsbegleiters /der Ausbildungsbegleiterin als auch für die des Sozialpädagogen/der Sozialpädagogin nachgewiesen werden , ist eine Aufgabenwahrnehmung in Personalunion zulässig .“ '4^1/d'ye- -1 Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen Stand: Juni 2017 Berufsabschluss (schulische) Aufnahmevoraussetzung Ausbildungsdauer Kaufmann für Bürokommunikation erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Informatikkaufmann erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Kaufmännischer Assistent (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Informatikassistent (schulinterner Abschluss) Mittlerer Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss der Mittefschule und Berufsabschluss Euro-Mangement-Assistent (staatl. gegr.^ Mittlerer Schulabschluss Europasekretär (schulinterner Abschluss) Hochschulreife oder Fachhochschulreife Internationaler Wirtschaftsfachmann (staatl. gepr.) Hochschulreife oder Fachhochschulreife Assistent für Gesundheitstourismus Mittlerer Schulabschluss Fachmann für Logistik (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Kaufmann für Büromanagement erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Berufliche Grundbildung Wirtschaft erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Kaufmann für Marketingkommunikation Mittlerer Schulabschluss oder qualifizierender Abschuss der Mittelschule und einschlägige Berufserfahrung Veranstaltungskaufmann Mittlerer Schulabschluss Fachpraktiker für Bürokommunikation beendigte Vollzeitschulpflicht Servicefachkraft für Dialogmarketing erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Kaufmann/ - frau für Dialogmarketing erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Telefonist erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Maschinenbaumechaniker erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Berufliche Grundbildung Metalltechnik erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Industrietechnologe (staatl. gepr.), Fachrichtung Maschinenbau, Schwerpunkt Energietechnik Hochschulreife oder Fachhochschulreife Anlagenmechaniker - Sanitär-, Heizungs- Klimatechnik beendigte Vollzeitschulpflicht 3,5 Maschinen- und Anlagenführer beendigte Vollzeitschulpflicht Uraveur erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Berufliche Grundbildung Elektrotechnik erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Elektrotechnischer Assistent (staatl. gepr.)^ Mittlerer Schulabschluss Industrietechnologe (staatl. gepr.), Fachrichtung Automatisierungstechnik, Schwerpunkt Energietechnik Hochschulreife oder Fachhochschutreife Stand: 09.08.17 Seite 1 von 5 Seiten StMBW - Ref. VI.1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18827 Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen Stand: Juni 2017 Berufsabschluss (schulische) Aufnahmevoraussetzung Ausbildungsdauer Industnetechnologe (staatl. gepr.), Fachrichtung Automatisierungstechnik, Schwerpunkt Prozessdatentechnik Hochschulreife oder Fachhochschulreife Industrietechnologe (staatl. gepr.), Fachrichtung Automatisierungstechnik, Schwerpunkt Datentechnik Hochschulreife oder Fachhochschulreife Industrietechnologe (staatl. gepr.), Fachrichtung Datentechnik, Schwerpunkt Wirtschaft Hochschulreife oder Fachhochschulreife Industrietechnologe (staatl. gepr.), Fachrichtung Datentechnik, Schwerpunkt Kommunikationstechnik Hochschulreife oder Fachhochschulreife Industrietechnologe (staatl. gepr.), Fachrichtung Nachrichtentechnik Hochschulreife oder Fachhochschulreife Elektroniker Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik beendigte Vollzeitschulpflicht 3,5 Assistent für Innenarchitektur (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Berufliche Grundbildung Bautechnik erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Hochbaufacharbeiter erroigreicnerAüscniuss aer -Miüelschulfi_ Ausbaufacharbeiter erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Bauten- und Objektbeschichter beendigte Vollzeitschulpflicht Schreiner erfolgreicher Abschluss der Mitte l schule Modenäher (auslaufend 2014/15) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Modeschneider (auslaufend 2014/15) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Bekleidungstechnischer Assistent (staatl. gepr.)_ Mittlerer Schulabschluss Anderungsschneider erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Modedesigner Mittlerer Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung Textil- und Modenäher erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Textil- und Modenschneider erfolgreicher Abschluss der MJttelschule rextiltechnischer Assistent (staatl.^epr.}^ Mittlerer Schulabschluss Biologisch-technischer Assistent (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Chemisch-technischer Assistent (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Umweltschutztechnischer Assistent (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Kommunikationsdesigner (schulinterner Abschluss)erfolgreicher Abschluss der Mittelschule 3 bis 4 Mediadesigner (schulinterner Abschluss) i. d. R. Mittlerer Schulabschiuss (in Ausnahmefällen auch erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) 2,5 Grafik-Designer (schulinterner Abschluss) Mittlerer Schulabschluss 3 bis 4 Mediengestalter für Digital- und Printmedien Mittlerer Schulabschluss Mediendesigner (schulinterner Abschluss) Mittlerer Schulabschluss Stand: 09.08.17 Seite 2 von 5 Seiten StMBW-Ref.VI.1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18827 Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen Stand: Juni 2017 Berufsabschtuss (schulische) Aufnahmevoraussetzung Ausbildungsdauer KommuniKationsdesigner (Staat, gepr.) Fachrichtung Grafik und Mode (auslautend zum Sj. 2014/15) Mittlerer Schulabschluss |Kommunikationsdesigner (staat. gepr.) |Fachrichtung Grafik und Medien Kauslaufend zum Sj 2014/15) Mittlerer Schulabschluss Kommunikationsdesigner (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Medizinische Fachangestellte erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Kosmetiker (schulinterner Abschluss) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule (MS), teilw. Qualifizierender Abschluss der MS oder Mittlerer Schulabschluss Medical Wellness Professional erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Beauty- und Wellnesskosmetologe (schulinterner Abschluss) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Berufliche Grundbildung in den gastgewerblichen Berufen erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Fachmann für Euro-Hotelmanagement (staatl. gepr.) Hochschulreife oder Fachhochschulreife Assistent für Hotel- und Tourismusmanagement (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss (Mindestdurchschnitt) Helfer für Ernährung und Versorgung (staatl. gepr.)Beendigte Vollzeitschulpflicht Assistent für Ernährung und Versorgung (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss bzw. Beendigte Vollzeitschulpflicht 2 bis 3 Silberschmied erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Soldschmied erfolgreicher Abschluss der Mittelschule ilasapparatebauer erfolgreicher Abschluss der Mittelschufe Assistent für Produktdesign Glas (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss ilasmacher erfolgreicher Abschluss der Mittelschule ilas- und Porzellanmaler erfolgreicher Abschluss der Mittelschule ilasveredler erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Keramiker Qualifizierender Abschluss der Mittelschule Produktassistent (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Mediengestalter für Bild und Ton Mittlerer Schulabschluss ieigenbauer erfolgreicher Abschluss der Mittelschule 3,5 Zupfinstrumentenmacher erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Metallblasinstrumentenmacher erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Stand: 09.08.17 Seite 3 von 5 Seiten StMBW-Ref.VI.1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18827 ^erufsabschlüsse an Berufsfachschulen Stand: Juni 2017 Berufsabschluss (schulische) Aufnahmevoraussetzung Ausbildungsdauer Holzbildhauer erfolgreicher Abschluss der Miftelschule Flechtwerkgestalter erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Berufliche Grundbildung in den informations- und telekommunikationstechnischen Berufen Mittlerer Schulabschluss Fachinformatiker erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Technischer Assistent für Informatik (staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Fremdsprachenkorrespondent (staatl. gepr.), Englisch als 1. Fremdsprache Mittlerer Schulabschluss Fremdsprachenkorrespondent (staatl. gepr.), Französisch als 1. Fremdsprache Mittlerer Schulabschluss Fremdsprachenkorrespondent (staatl. gepr.), Spanisch als 1. Fremdsprache Mittlerer Schulabschluss Fremdsprachenkorrespondent (staatl. gepr.), Italienisch als 1. Fremdsprache Mittlerer Schulabschluss Fremdsprachenkorrespondent (staatl. gepr.), Russisch als 1. Fremdsprache Mittlerer Schulabschluss Euro-Korrespondent (staatl. gepr.), Englisch als 1. Fremdsprache Abschluss als Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Euro-Korrespondent (staatl. gepr.), französisch als 1. Fremdsprache Abschluss als Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Euro-Korrespondent (staatl. gepr.), Spanisch als 1. Fremdsprache Abschluss als Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Euro-Korrespondent (staatl. gepr.), Italienisch als 1. Fremdsprache Abschluss als Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondenüin Euro-Korrespondent (staatl. gepr), Russisch als 1. Fremdsprache Abschluss als Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Kinderpfleger(staatl. gepr.) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Kinderpfleger- Teilzeitausbildung (staatl. gepr.) (Schulversuch ab SJ 2016/17) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Sozialbetreuer (staatl. gepr.) / Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer (staatl. gepr.) Beendigte Vollzeitschulpflicht Ensembleleiter(staatl. gepr.) Fachrichtung Klassik Ensembleleiter (staatl. gepr.) Fachrichtung Rock, Popp,Jazz erfolgreicher Abschluss der Mittelschule erfolgreicher Abschluss der Mittelschute Ensembleleiter (staatl. gepr.) Fachrichtung Musicalerfolgreicher Abschluss der Mitte (schule Ensembleleiter (staatl. gepr.) Fachrichtung Volksmusik erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Kirchenmusiker (staatl. gepr.) (C-Prüfung) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Daädagogische Zusatzqualifikation (staatl. gepr.)Berufsabschluss Ensembleleiter Stand: 09.08.17 Seite 4 von 5 Seiten StMBW-Ref.VI.1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18827 Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen Stand: Juni 2017 Berufsabschluss (schulische) Aufnahmevoraussetzung Ausbildungsdauer Künstlerisches Aufbaujahr (staatl. gepr.) Berufsabschluss Ensembleleiter Bühnentänzer (schulinterner Abschluss) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule 2 bis 3 Schauspieler (schulinterner Abschluss) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, teilw. Mittlerer Schulabschluss oder Hochschulreife 3 bis 4 Musicaldarsteller (schulinterner Abschluss) Mittlerer Schulabschluss Theaterspieler und Theaterpädagoge Volljährigkeit; erfolgreicher Abschluss der Mittelschule; Aufnahmeprüfung Schauspielausbildung (2-jährig) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Gymnastiklehrer(staatl. gepr.) Mittlerer Schulabschluss Zeugnis für Malerei und/oder Grafik erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Eurhythmielehrer (schulinterne Prüfung) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule 3 bis 4 Heilpraktiker (Prüfung vor dem Gesundheitsamt) erfolgreicher Absc h lu ss der Mittelschule Stand: 09.08.17 Seite 5 von 5 Seiten StMBW-Ref.VI.1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18827 4^/or^ 2. Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Stand: Juni 2017 Berufsabschluss (schulische) Aufnahmevoraussetzung Ausbildungsdauer Gesundheits- und Krankenpfleger Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher |Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung; od. eine Erlaubnis als Plegefachhelfer (mind. 1-jährig) Gesundheits- und Krankenpfleger (Schulversuch Generalistik mit beruflichem Schwerpunkt ab Sj. 2010/1 1) Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind, 2-jährige Berufsausbildung; od. eine Erlaubnis als Plegefachhelfer (mind. 1-jährig) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Schulversuch Generalistik mit beruflichem Schwerpunkt ab Sj. 2010/11) Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jahrige Berufsausbildung; od. eine Erlaubnis als Plegefachhelfer (mind. 1-jahrig) Altenpfleger(Schulversuch Generalistik mit beruflichem Schwerpunkt ab Sj. 2010/11) Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jahrige Berufsausbildung; od. eine Erlaubnis als Plegefachhelfer (mind. 1-jährig) Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung; od. eine Erlaubnis als Plegefachhelfer (mind. 1-jährig) Pflegefachhelfer (Krankenpflege) (staatl. gepr.) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule od. Berufsausbildung und Vollendung 17. Lebensjahr oder bei hinreichender persönlicher Ausbildungsreife (Vorstellungsgesprach) die Vollendung des 16. Lebensjahres Altenpfleger Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung; od. eine Erlaubnis als )legefachhelfer (mind. 1-jährig) 'flegefachhelfer (Altenpflege) (staatl. gepr.) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule od. Berufsausbildung und Vollendung 17. Lebensjahr oder bei hinreichender persönlicher Ausbildungsreife (Vorstellungsge sprach) die Vollendung des 16. Lebensjahres Hebamme/Entbindungspfleger Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jahrige Berufsausbildung Ergotherapeut Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung Diätassistent Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschute und mind. 2-jährige Berufsausbildung Masseur und medizinischer Bademeistererfolgreicher Abschluss der Mittelschule od. Berufsausbildung 'hysiotherapeut Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung 'hysiotherapeut (und staatlich geprüfter Symnastiklehrer im freien Beruf) Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung 3,5 'harmazeutisch-technischer Assistent Vlittterer Schulabschluss Stand: 09.08.17 Seite 1 von 2 Seiten StMBW-Ref.VI.1 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18827 Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Stand: Juni 2017 Berufsabschluss (schulische) Aufnahmevoraussetzung Ausbildungsdauer Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung Medizinisch-technischerRadiologieassistent Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung Veterinärmedizinisch-technischer Assistent Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung Logopäde Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jahrige Berufsausbildung Orthoptist Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jahrige Berufsausbildung Operationstechnischer Assistent Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung oder bei hinreichender persönlicher Ausbildungsreife (Vorstellungsgespräch) die Vollendung des 16. Lebensjahres Notfallsanitäter Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschluss der Mittelschule und mind. 2-jährige Berufsausbildung Podologe Mittlerer Schulabschluss od. erfolgreicher Abschtuss der Mitte l schule und mind. 2-jährige Berufsausbildunfl Kneipp- und Kurbademeister (schulinterne Prüfung) erfolgreicher Abschluss der Mittelschule od. Berufsausbildung Stand: 09.08.17 Seite 2 von 2 Seiten StMBW - Ref. VI.1 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/18827 17_0018827 v2 online 171026_Anlage_1 171026_Anlage_2