Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Stierstorfer CSU vom 27.09.2017 Situation der Tagespflege in der Oberpfalz Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Einrichtungen im Bereich der Tagespflege existieren in der Oberpfalz für pflegebedürftige Erwachsene ? b) Wie sind diese Einrichtungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt? c) Ist bekannt, über wie viele Tagespflegeplätze diese Einrichtungen jeweils verfügen? 2. Wie hat sich die Zahl der Einrichtungen im Bereich der Tagespflege für Erwachsene seit 2013 in der Oberpfalz entwickelt? 3. Liegen Erkenntnisse über das gegenwärtige Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Plätzen im Bereich der Tagespflege für die Oberpfalz vor? 4. Existiert ein Konzept, um das Angebot an Tagespflegeplätzen in Bayern zu stärken und angesichts des demografischen Wandels zukunftsfest zu machen? 5. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Tagespflege konnten aus dem Bürgerdialog „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ gewonnen werden und wie werden diese Erkenntnisse umgesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.10.2017 Vorbemerkung: Nachstehende statistische Daten entstammen einer Auswertung der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern zum Stichtag 09.10.2017. 1. a) Wie viele Einrichtungen im Bereich der Tagespflege existieren in der Oberpfalz für pflegebedürftige Erwachsene? Im Regierungsbezirk Oberpfalz bestehen gegenwärtig 41 Einrichtungen, die teilstationäre Tagespflege anbieten. Diese Anzahl unterteilt sich in 28 solitäre Tagespflegeeinrichtungen und in 13 vollstationäre Einrichtungen, die sogenannte eingestreute Tagespflege anbieten. b) Wie sind diese Einrichtungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt? Die Verteilung innerhalb des Regierungsbezirks Oberpfalz stellt sich wie folgt dar: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.03.2018 Drucksache 17/18829 Bayerischer Landtag solitär eingestreut insgesamt Stadt Amberg 1 0 1 Landkreis Amberg-Sulzbach 0 4 4 Landkreis Cham 8 4 12 Landkreis Neumarkt i. d. Opf. 5 1 6 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 6 0 6 Stadt Regensburg 2 1 3 Landkreis Regensburg 5 0 5 Landkreis Schwandorf 0 3 3 Stadt/Landkreis Tirschenreuth 0 0 0 Stadt Weiden 1 0 1 Summe 28 13 41 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18829 c) Ist bekannt, über wie viele Tagespflegeplätze diese Einrichtungen jeweils verfügen? Die unter Ziffer 1 b dargestellte, nach oberpfälzischen Landkreisen und Städten unterteilte Zahl an Einrichtungen hält nachstehende Anzahl an Plätzen bereit: Plätze solitär Plätze eingestreut Plätze insgesamt Stadt Amberg 15 0 15 Landkreis Amberg-Sulzbach 0 13 13 Landkreis Cham 115 26 141 Landkreis Neumarkt i. d. Opf. 87 4 91 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 107 0 107 Stadt Regensburg 26 6 32 Landkreis Regensburg 72 0 72 Landkreis Schwandorf 0 16 16 Stadt Weiden 25 0 25 Summe 447 65 512 2. Wie hat sich die Zahl der Einrichtungen im Bereich der Tagespflege für Erwachsene seit 2013 in der Oberpfalz entwickelt? Eine Zeitreihe der eingestreuten Tagespflege ab 2013 kann nicht ausgewertet bzw. abgebildet werden, weil für diesen Bereich bei den vollstationären Pflegeeinrichtungen nur tagesaktuelle Werte verfügbar sind. Die Entwicklung der solitären Tagespflege stellt sich wie folgt dar: Zum Stichtag Anzahl Plätze solitär 01.01.2013 14 195 01.01.2014 16 222 01.01.2015 17 248 01.01.2016 21 323 01.01.2017 23 365 09.10.2017 28 447 3. Liegen Erkenntnisse über das gegenwärtige Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Plätzen im Bereich der Tagespflege für die Oberpfalz vor? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Existiert ein Konzept, um das Angebot an Tagespflegeplätzen in Bayern zu stärken und angesichts des demografischen Wandels zukunftsfest zu machen ? Der Staatsregierung ist es ein bedeutendes Anliegen, dass in Ergänzung und zur Stärkung der häuslichen Pflege teilstationäre Angebote in genügender Anzahl vorhanden sind. Nach Erkenntnissen der Staatsregierung werden in Tagespflegeeinrichtungen zu einem überwiegenden Anteil demenzerkrankte Pflegebedürftige temporär betreut und pflegerisch versorgt. Aus diesem Grund hat die Staatsregierung ein finanzielles Unterstützungskonzept entwickelt, das es erlaubt, eine demenzgerechte Innen- und Außenraumgestaltung von teilstationären Einrichtungen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 75.000 Euro je Projekt zu bezuschussen (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF). Die Förderrichtlinie wurde im Januar des Jahres 2016 in Kraft gesetzt. Wie in den dargestellten Übersichten zu erkennen ist, entwickelt sich das Gesamtangebot an teilstationären Pflegeund Betreuungsmöglichkeiten im Regierungsbezirk Oberpfalz und auch bayernweit konstant und ab dem Jahr 2016 deutlich steigend. 5. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Tagespflege konnten aus dem Bürgerdialog „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ gewonnen werden und wie werden diese Erkenntnisse umgesetzt ? Das für Seniorenpolitik zuständige Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist gegenwärtig dabei, Leitlinien „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ zu entwickeln, die sich mit den Themen im Vorfeld der Pflege befassen. Die Leitlinien werden die drei zentralen Handlungsfelder wie kommunale Seniorenpolitik, alternative Wohn- und Unterstützungsformen sowie Teilhabe älterer Menschen beinhalten. Als erster Schritt wurde ein Bürgerdialog durchgeführt. Ältere Bürgerinnen und Bürger hatten im Rahmen moderierter „seniorenpolitischer Werkstattgespräche “ in Regensburg, Nürnberg und München Gelegenheit , ihre Vorstellungen und Wünsche zu den drei zentralen Handlungsfeldern einzubringen. Die Ergebnisse bilden zusammen mit den Erfahrungen aus zahlreichen Modellprojekten die Grundlage für die Leitlinien, die voraussichtlich 2018 veröffentlicht werden. Teilstationäre Versorgungsformen waren nicht Gegenstand des Bürgerdialogs.