Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sylvia Stierstorfer CSU vom 27.09.2017 Situation der Pflegestützpunkte in Bayern In einer Allgemeinverfügung zur Errichtung von Pflegestützpunkten in Bayern durch das damalige Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 22.10.2009 ist von der Errichtung von bis zu 60 Pflegestützpunkten bis Ende 2010 die Rede. Diese Zahl ist auch im Jahr 2017 bei Weitem noch nicht erreicht. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Pflegestützpunkte gibt es aktuell in Bayern? 2. Aus welchen Gründen wurde das im Jahr 2009 gesteckte Ziel von bis zu 60 Pflegestützpunkten bisher nicht erreicht? 3. Welche Anstrengungen – auch mit Hinblick auf den Landtagsbeschluss, Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige zu stärken (Drs. 17/7097), vom 18.06.2015 – wurden seitdem unternommen, um das gesteckte Ziel von bis zu 60 Pflegestützpunkten zu erreichen ? 4. Nachdem nach der Rahmenvereinbarung der Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen und Ersatzkassen mit den kommunalen Spitzenverbänden zu Errichtung und Betrieb eines Pflegestützpunktes eine Beteiligung von Landkreis oder kreisfreier Kommune zwingend nötig ist, frage ich, ob die Staatsregierung politischen Handlungsbedarf sieht, um Kommunen beim bedarfsgerechten Ausbau von Pflegestützpunkten zu unterstützen, damit dies unabhängig von der Finanzkraft der Kommune geschehen kann? 5. Gibt es ein Konzept, um eine wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten durch Pflegestützpunkte sicherzustellen? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 07.11.2017 1. Wie viele Pflegestützpunkte gibt es aktuell in Bayern ? Es gibt in Bayern aktuell neun Pflegestützpunkte, die sich in gemeinsamer Trägerschaft der Kranken- und Pflegekassen und der Kommunen befinden. 2. Aus welchen Gründen wurde das im Jahr 2009 gesteckte Ziel von bis zu 60 Pflegestützpunkten bisher nicht erreicht? Im Hinblick auf diese Gründe wird auf die Antwort zu Frage 12.12 der Interpellation „Pflege in Bayern – häusliche, ambulante und stationäre Altenpflege“ (Drs. 17/12728 vom 10.08.2016) verwiesen. Mittlerweile werden bayernweit rund 100 Fachstellen für pflegende Angehörige mit jährlich mehr als 1,6 Mio. Euro gefördert. 3. Welche Anstrengungen – auch mit Hinblick auf den Landtagsbeschluss, Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige zu stärken (Drs. 17/7097), vom 18.06.2015 – wurden seitdem unternommen, um das gesteckte Ziel von bis zu 60 Pflegestützpunkten zu erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6.2.3 der Interpellation „Pflege in Bayern – häusliche, ambulante und stationäre Altenpflege “ (Drs. 17/12728 vom 10.08.2016) Bezug genommen . Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ist zwischenzeitlich in Kraft getreten und sieht u. a. die Möglichkeit zur Einführung eines bis zum 31.12.2021 befristeten Initiativrechts der Kommunen für die Errichtung von Pflegestützpunkten vor (§ 7c Abs. 1a des Sozialgesetzbuchs – SGB Elftes Buch). 4. Nachdem nach der Rahmenvereinbarung der Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen und Ersatzkassen mit den kommunalen Spitzenverbänden zu Errichtung und Betrieb eines Pflegestützpunktes eine Beteiligung von Landkreisen oder kreisfreier Kommune zwingend nötig ist, frage ich, ob die Staatsregierung politischen Handlungsbedarf sieht, um Kommunen beim bedarfsgerechten Ausbau von Pflegestützpunkten zu unterstützen, damit dies unabhängig von der Finanzkraft der Kommune geschehen kann? 5. Gibt es ein Konzept, um eine wohnortnahe Beratung , Versorgung und Betreuung der Versicherten durch Pflegestützpunkte sicherzustellen? Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat gemäß Landtagsbeschluss Drs. 17/10361 vom 08.03.2016 eine Standortanalyse von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige in Auftrag gegeben, die im Zeitraum 07.11.2016–06.11.2017 durchgeführt wird. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/18839 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18839 Die Analyse erfolgt in enger Abstimmung mit den Kommunen . Insbesondere soll definiert werden, wo Angebote fehlen, um ein flächendeckendes Netz an wohnortnahen Beratungs- und Unterstützungsangeboten sicherzustellen. Zudem soll auf der Grundlage der Analyse ein aussagekräftiges Konzept vorgelegt werden, wie die Erkenntnisse aus der Analyse hinsichtlich des Aufbaus neuer Angebote und der Strukturierung vorhandener Angebote gezielt und konkret umgesetzt werden können. Es ist beabsichtigt, die Erkenntnisse aus dieser Standortanalyse auch in die Überlegungen einfließen zu lassen, wie die durch das PSG III in § 7c Abs. 1 a SGB XI geschaffene Möglichkeit zur Einführung eines Initiativrechts kommunaler Stellen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in Bayern umgesetzt wird. In diese Überlegungen werden auch die finanziellen Aspekte einbezogen werden. Die Ergebnisse der Standortanalyse werden voraussichtlich Anfang 2018 vorliegen.