Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 24.08.2017 Schlösser, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäuser in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Schlösser, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäuser in Bayern sind derzeit nicht sanierungsbedürftig ? 2.1 Welche Schlösser, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäuser in Bayern sind sanierungsbedürftig ? 2.2 Welche Kostenkalkulationen sind damit im Einzelnen verbunden? 2.3 Wann sollen die Sanierungen vorgenommen werden? 3.1 Welche Schlösser, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäuser in Bayern sind sanierungsbedürftig , werden aber derzeit nicht saniert? 3.2 Welche Kostenkalkulationen sind damit im Einzelnen verbunden? 3.3 Welche Gründe gibt es hierfür im Einzelnen? 4.1 Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind im Einzelnen vorzunehmen (siehe Fragen 2 und 3)? 4.2 Welche Kriterien liegen den Priorisierungen bei der Sanierungsplanung grundsätzlich zugrunde? 5.1 Welche Investitionsmittel hat der Freistaat seit 2012 zur Sanierung von Schlössern, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäusern in Bayern zur Verfügung gestellt (bitte unter Angabe von Haushaltstiteln und nach Jahren aufschlüsseln)? 5.2 Welche Investitionsmittel plant der Freistaat 2017 ff. zur Sanierung von Schlössern, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäusern in Bayern zur Verfügung zu stellen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat unter Berücksichtigung der Angaben des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.08.2017 Vorbemerkung: Aufgeführt werden Sanierungsmaßnahmen für Schlösser, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäuser im Bereich der Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (künftig: Schlösserverwaltung; Einzelplan 06, Kapitel 06 16), der Immobilien Freistaat Bayern (Einzelplan 13, Kapitel 13 04) sowie des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) (Einzelplan 15), die als Große Baumaßnahmen durchgeführt werden und deren Sanierungsbedarf über den regulären Bauunterhalt hinaus durch Veranschlagung im Haushalt des Freistaates Bayern (Anlage S) bereits hinreichend konkretisiert ist. 1. Welche Schlösser, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäuser in Bayern sind derzeit nicht sanierungsbedürftig? 2.1 Welche Schlösser, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäuser in Bayern sind sanierungsbedürftig ? 2.2 Welche Kostenkalkulationen sind damit im Einzelnen verbunden? 2.3 Wann sollen die Sanierungen vorgenommen werden ? Bei Feststellung einer Sanierungsbedürftigkeit und nach Aufnahme des zu sanierenden Objekts in die jeweilige Anlage S werden von der Staatsbauverwaltung die hierfür erforderlichen Kosten im Rahmen der Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau ermittelt. Im Einzelnen wird auf die beigefügte Übersicht hingewiesen. 3.1 Welche Schlösser, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäuser in Bayern sind sanierungsbedürftig , werden aber derzeit nicht saniert? 3.2 Welche Kostenkalkulationen sind damit im Einzelnen verbunden? 3.3 Welche Gründe gibt es hierfür im Einzelnen? Einzelplan 06, Kapitel 06 16: Der Sanierungsbedarf der Objekte der Schlösserverwaltung wird in einem stetigen Prozess durch die Staatlichen Bauämter und die Bauabteilung der Schlösserverwaltung ermittelt und bewertet. In Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) erfolgt die Aufnahme in die Anlage S grundsätzlich nach baufachlicher Prioritätensetzung und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.06.2018 Drucksache 17/18849 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18849 Einzelplan 15: Burg Lichtenau: Die denkmalgeschützte Burg Lichtenau wurde 1983 als Außenstelle des Staatsarchivs Nürnberg eingerichtet. Als Magazin (Lagerung von Archivalien) wird neben dem Hauptgebäude (Schloss) der sog. Kasemattenring genutzt. Der Kasemattenring ist sanierungsbedürftig; hierfür liegt eine Kostenschätzung über 6,2 Mio. Euro vor. Eine Sanierung wird derzeit nicht durchgeführt, da über die dauerhafte Nutzung der Burg Lichtenau als Außenstelle des Staatsarchivs Nürnberg noch keine Entscheidung getroffen wurde. 4.1 Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind im Einzelnen vorzunehmen (siehe Fragen 2 und 3)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2.1 bis 2.3 (Anlage ) und 3.1 bis 3.3 verwiesen. 4.2 Welche Kriterien liegen den Priorisierungen bei der Sanierungsplanung grundsätzlich zugrunde? Der Erhalt der staatlichen Kultureinrichtungen stellt eine staatliche Daueraufgabe dar. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt grundsätzlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Baumittel nach baufachlicher Prioritätensetzung. Dabei steht die Baudurchführung – insbesondere der noch nicht im Bau befindlichen Maßnahmen – unter dem Vorbehalt , dass die notwendigen Ausgabemittel und Verpflichtungsermächtigungen durch den Landtag bewilligt werden. Bei den Großen Baumaßnahmen, die sich noch nicht in Ausführung befinden, ist ferner Voraussetzung für die Realisierung , dass die Gesamtkosten zu gegebener Zeit durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags genehmigt werden und der Planungstitel in einen Bautitel umgewandelt wird. Die Staatsregierung strebt bei allen laufenden und anstehenden Baumaßnahmen an staatlichen Kultureinrichtungen eine zügige Umsetzung an. 5.1 Welche Investitionsmittel hat der Freistaat seit 2012 zur Sanierung von Schlössern, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäusern in Bayern zur Verfügung gestellt (bitte unter Angabe von Haushaltstiteln und nach Jahren aufschlüsseln )? Auf die Übersicht in der Anlage wird hingewiesen. 5.2 Welche Investitionsmittel plant der Freistaat 2017 ff. zur Sanierung von Schlössern, Burgen, Burgruinen, Residenzen und Künstlerhäusern in Bayern zur Verfügung zu stellen? Für Hochbaumaßnahmen im Bereich der Schlösserverwaltung (Anlage S/Kap. 06 16) sind im Doppelhaushalt (DHH) 2017/ 2018 für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 23 Mio. Euro veranschlagt. Für Hochbaumaßnahmen im Bereich der Immobilien Freistaat Bayern (Anlage S/Kap. 13 04) sind im DHH 2017/2018 für das Jahr 2017 3,7 Mio. Euro und für das Jahr 2018 4,2 Mio. Euro veranschlagt. Soweit Mittel nicht in Anspruch genommen werden, können diese ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Etwaige Ergänzungen im Nachtragshaushalt 2018 sind dabei nicht berücksichtigt und bleiben der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers vorbehalten. Künftigen Haushaltsaufstellungen ab 2019 kann nicht vorgegriffen werden.