Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 21.09.2017 Verzinsung staatlicher Gelder Die Antwort der Staatsregierung auf eine schriftliche Anfrage (Drs. 17/18159) hat ergeben, dass der Freistaat im Jahr 2017 auf das staatliche Sondervermögen Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz bislang Negativzinsen in Höhe nahezu 150 Tsd. Euro gezahlt hat. Daraus ergibt sich Aufklärungsbedarf, ob weiter Mittel des Freistaates Bayern negativ verzinst werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche staatlichen Einlagen mit jeweils welchem Volumen bei Banken wurden bzw. werden jeweils nach Jahren in welcher Höhe negativ verzinst? 2. Um welche staatlichen Sondervermögen, Fonds, Stöcke , Rücklagen oder Weiteres handelt es sich dabei im Einzelnen? 3. Wie hoch sind die bislang bezahlten Negativzinsen nach Jahren zum aktuellsten Stichtag insgesamt? 4. Für welche Einlagen gilt der Negativzins auch künftig und in welcher Höhe stehen für 2017 jeweils weitere Negativzinsen bereits fest? 5. Negativzinsen in welcher Höhe für welche Einlagen stehen schon heute jeweils über das Jahr 2017 hinaus fest? 6. Aus welchen Gründen hat sich die Staatsregierung dafür entschieden, staatliche Einlagen bei Banken mit Negativzinsen zu halten, und wieso findet kein Institutswechsel statt? 7. Welche Strategien hat die Staatsregierung, um Negativzinsen zu minimieren oder zu vermeiden, und welche konkreten Maßnahmen wurden bislang bzw. werden künftig ergriffen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 06.11.2017 1. Welche staatlichen Einlagen mit jeweils welchem Volumen bei Banken wurden bzw. werden jeweils nach Jahren in welcher Höhe negativ verzinst? Die von der Staatsregierung wiederholt kritisierte Zinspolitik der Europäischen Zentralbank führte in den vergangenen Jahren zu einem Verfall der Renditen für Anlageprodukte. Insbesondere aber mussten und müssen für Einlagen im Rahmen des Geldmarktgeschäfts hohe sogenannte Verwahrgebühren akzeptiert werden. So verlangen solvente Banken für Tagesgeldanlagen bereits 0,60 Prozent und mehr. Selbst bei Einlagen von bis zu einem halben Jahr liegen die Verwahrgebühren der Banken mit guter Bonität über dem Satz, den die Bundesbank für Geldbestände auf ihren Konten verlangt („Einlagefazilität“, derzeit -0,40 Prozent). Die staatlichen Fonds, Stiftungen sowie der Staat selbst können sich dem herrschenden Zinsniveau nicht entziehen, wenn sie nicht in hoch spekulative Produkte oder bei Banken mit sehr schwacher Bonität investieren wollen. Daten zu den einzelnen Einlagen konnten kurzfristig nicht ermittelt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 2. Um welche staatlichen Sondervermögen, Fonds, Stöcke, Rücklagen oder Weiteres handelt es sich dabei im Einzelnen? Betroffen dürften alle staatlichen Bereiche sein, die eine eigene kurzfristige Liquiditätsdisposition durchführen müssen. Dies gilt insbesondere für die gesamtstaatliche Liquiditätssteuerung , die mit Schwankungen von mehreren Milliarden Euro sowohl innerhalb eines Monats, eines Quartals als auch eines Jahres umgehen muss. 3. Wie hoch sind die bislang bezahlten Negativzinsen nach Jahren zum aktuellsten Stichtag insgesamt? 4. Für welche Einlagen gilt der Negativzins auch künftig und in welcher Höhe stehen für 2017 jeweils weitere Negativzinsen bereits fest? 5. Negativzinsen in welcher Höhe für welche Einlagen stehen schon heute jeweils über das Jahr 2017 hinaus fest? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, ist eine derart detaillierte Beantwortung nicht möglich. Bei der gesamtstaatlichen Liquiditätssteuerung ist es durch verschiedene Maßnahmen (vgl. hierzu die Antwort auf Frage 7) gelungen, die Belastung der vorhandenen Liquidität in 2016 bei nahezu Null zu halten: Mit -0,02 Prozent liegt die effektive Belastung deutlich unter dem Marktniveau. Es wird davon ausgegangen, dass sie auch 2017 deutlich unter dem noch höheren Marktniveau liegen wird. Bis einschließlich September beläuft sie sich auf -0,11 Prozent. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/18850 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18850 6. Aus welchen Gründen hat sich die Staatsregierung dafür entschieden, staatliche Einlagen bei Banken mit Negativzinsen zu halten, und wieso findet kein Institutswechsel statt? Die Staatsregierung ist wie alle anderen Anleger mit vergleichbaren Liquiditätsströmen gezwungen, sich den Marktgegebenheiten zu stellen. Dies gilt entsprechend auch für die staatlichen Fonds und Sondervermögen. 7. Welche Strategien hat die Staatsregierung, um Negativzinsen zu minimieren oder zu vermeiden, und welche konkreten Maßnahmen wurden bzw. werden künftig ergriffen? Die Strategie ist abhängig vom Zweck der jeweiligen Einrichtung . Zweck der gesamtstaatlichen Liquiditätssteuerung ist, für jederzeit ausreichende Liquidität zur Begleichung der anfallenden Ausgaben zu sorgen. Im Hinblick auf die Negativzinsen ist hier die Vermeidung hoher Bestände und die Reduzierung der Schwankungsbreite anzustreben. Wichtigstes Instrument dabei ist die Aufschiebung von Anschlussfinanzierungen (Art. 8 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes – HHG). Dabei wird vorübergehend vorhandene, aber für künftige Zwecke gebundene Liquidität (z. B. Bestände der Rücklagen) zur einstweiligen Begleichung von fälligen Krediten genutzt. Die vom Haushaltsgesetzgeber vorgesehene Anschlussfinanzierung wird erst dann vorgenommen, wenn diese Liquidität für ihren eigentlichen Zweck benötigt wird. Generell wird die Liquiditätssteuerung den jeweiligen Marktgegebenheiten mithilfe einer taggenauen Liquiditätsplanung angepasst.