Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 27.09.2017 Ausbau des Hochwasserschutzes in Unterfranken Das damalige Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat 2001 das „Hochwasserschutzprogramm 2020“ aufgelegt und es 2013 durch das „Aktionsprogramm 2020plus“ auf insgesamt 3,4 Mrd. Euro aufgestockt . Außerdem setzt die Staatsregierung darauf, dass sich die Bewohner in hochwassergefährdeten Gebieten mit Versicherungen gegenüber Schäden absichern. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Mittel wurden seit 2001 in Unterfranken für den technischen Hochwasserschutz (etwa Dämme, Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken) jedes Jahr aufgewendet? b) In welchen Gemeinden wurden Hochwasserrückhaltebecken verwirklicht? c) Wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten und die Förderung durch den Freistaat (bitte mit Angabe des Rückhaltevolumens)? 2. a) Wie viele Mittel wurden vom Freistaat seit 2001 jedes Jahr in Unterfranken für den ökologischen Umbau für den Hochwasserschutz wie Renaturierungen, Versickerungsflächen , angepasste Landwirtschaft, Schutzwald - oder Auenprogramme aufgewendet (bitte mit Auflistung der einzelnen Maßnahmen)? b) In welchen Gebieten sieht die Staatsregierung weiterhin ein erhöhtes Gefährdungspotenzial? 3. Inwiefern wurde seit 2001 bei der Ausweisung von neuen Baugebieten oder bei Baumaßnahmen für Verkehrswege in überschwemmungsgefährdete Gebiete (HQ100 ; Hochwasserabschluss, der im Mittel alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wird) eingegriffen? 4. a) Wie hoch waren die Soforthilfen, die seit 2001 jährlich an Überschwemmungsopfer ausgezahlt wurden? b) Wie schätzt die Staatsregierung Befürchtungen ein, dass Bewohner hochwassergefährdeter Gebiete entweder keinen Versicherungsschutz oder ihn nur zu überteuerten Konditionen bekommen? 5. a) Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die als Reaktion auf die wiederkehrenden Überschwemmungen in den Bezirken aufgestellten spezialisierten Hochwasserzüge der Wasserwacht oder anderer Organisationen ? b) Welche Maßnahmen sieht die Staatsregierung vor, um die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu unterstützen und von ihrem Arbeitgeber freizustellen? c) In wie vielen Fällen und mit wie vielen Einsatzkräften waren die Hochwasserzüge seither im Einsatz (bitte mit Aufstellung des Einsatzortes)? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie dem Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten vom 02.11.2017 1. a) Wie viele Mittel wurden seit 2001 in Unterfranken für den technischen Hochwasserschutz (etwa Dämme, Deiche, Flutpolder oder Rückhaltebecken ) jedes Jahr aufgewendet? In den Jahren 2001 bis 2016 wurden in Unterfranken insgesamt ca. 115 Mio. Euro in den technischen Hochwasserschutz investiert. Die folgende Tabelle zeigt die Investitionen aufgeteilt auf die Jahre: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/18851 Bayerischer Landtag Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Mio. € 9,8 8,3 10,5 6,0 9,8 12,4 12,3 5,8 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € 4,3 3,7 4,2 3,8 5,5 7,4 7,2 4,0 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18851 b) In welchen Gemeinden wurden Hochwasserrückhaltebecken verwirklicht? c) Wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten und die Förderung durch den Freistaat (bitte mit Angabe des Rückhaltevolumens)? Im Zeitraum 2001 bis 2016 wurde folgende Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) verwirklicht: HWRB Gemeinde Gesamtkosten [€] Fördersatz Volumen bei Vollstau [m3] Bauzeit HWRB Zell Üchtelhausen 2.700.000 45 % 690.000 2002–2004 HWRB Knetzgau, Kirchaich Oberaurach 510.000 45 % 11.500 2002–2003 HWRB Knetzgau Westheimer Bach Knetzgau 621.185 45 % 220.000 2013–2014 HWRB Hohenroth, Windshausen Hohenroth 949.218 75 % 31.000 2008–2009 HWRB Großbardorf Großbardorf 542.083 55 % 20.000 2002–2003 HWRB Burglauer Burglauer 2.860.000 75 % 75.000 2015–2016 HWRB Bolzplatz Alzenau, Ortsteil Hörstein 3.400 30 % 500 2010 2. a) Wie viele Mittel wurden vom Freistaat seit 2001 jedes Jahr in Unterfranken für den ökologischen Umbau für den Hochwasserschutz wie Renaturierungen , Versickerungsflächen, angepasste Landwirtschaft , Schutzwald- oder Auenprogramme aufgewendet (bitte mit Auflistung der einzelnen Maßnahmen)? In den Jahren 2001 bis 2016 wurden in Unterfranken insgesamt 11,6 Mio. Euro in den ökologischen Ausbau der Gewässer investiert. Die folgende Tabelle zeigt die Investitionen aufgeteilt auf die Jahre: Jahr 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Mio. € 0,93 2,26 2,40 1,21 0,26 0,32 0,79 0,27 Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mio. € 0,86 0,15 1,24 0,27 0,00 0,10 0,06 0,48 Aufgrund der Vielzahl an Vorhaben in den letzten 16 Jahren konnte keine Auflistung der einzelnen Maßnahmen erstellt werden. Als Förderung einer für den Hochwasserschutz angepassten Landwirtschaft können aus dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm die Maßnahmen „Umwandlung Ackerland in Grünland“, „Grünstreifen“, „Mulchsaat“ sowie „Winterbegrünung“ gewertet werden. Die dafür aufgewendeten Fördermittel für den Regierungsbezirk Unterfranken seit 2001 sind in der nachfolgenden Übersicht aufgelistet: Drucksache 17/18851 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ausgaben pro Antragsjahr in Euro Antragsjahr Umwandlung Acker zu Grünland Grünstreifen Mulchsaat Winterbegrünung 2001 1.483 9.637 536.479 - 2002 3.402 34.214 597.576 - 2003 19.043 73.301 574.414 415.613 2004 34.165 76.344 476.206 626.990 2005 28.770 79.133 415.319 785.838 2006 27.609 65.509 242.240 856.850 2007 26.542 57.196 202.299 729.225 2008 27.330 59.991 64.541 416.181 2009 36.832 114.193 127.334 335.352 2010 181.297 211.469 219.664 284.976 2011 384.145 283.466 231.697 232.762 2012 407.378 288.384 346.370 266.736 2013 451.254 297.735 380.196 298.973 2014 494.335 320.242 450.235 334.711 2015 726.013 373.978 306.676 307.978 2016 502.080 408.116 243.327 240.765 b) In welchen Gebieten sieht die Staatsregierung weiterhin ein erhöhtes Gefährdungspotenzial? Gefährdungspotenziale durch Flusshochwasser bestehen überall dort, wo die Landnutzung nicht an die Hochwassergefahr angepasst ist und dadurch Schäden durch Überflutung entstehen können. Für die in der Zuständigkeit des Freistaates Bayern liegenden Gewässer I. und II. Ordnung sind weitere Herausforderungen beim Hochwasserschutz in den sogenannten Basisstudien aufgezeigt. Diese werden von den Wasserwirtschaftsämtern unter Berücksichtigung einer bayernweiten Priorisierung erstellt. Sie geben einen Anhaltspunkt für mögliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Hinblick auf die technische Umsetzung und die zu erwartenden Kosten. Am Main zeigt sich in Unterfranken dabei ein Handlungsschwerpunkt in den Regionen Bayerischer Untermain und Würzburg. Im Bereich der Wildbäche werden in dem Zusammenhang derzeit noch hydraulische Untersuchungen durchgeführt. 3. Inwiefern wurde seit 2001 bei der Ausweisung von neuen Baugebieten oder bei Baumaßnahmen für Verkehrswege in überschwemmungsgefährdete Gebiete (HQ100) eingegriffen? Das Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung der Regierung von Unterfranken konnte eruieren, dass sich nach den Unterlagen im Raumordnungskataster 180 ha an Bebauungsplänen (seit 2001 genehmigt) in festgesetzten Überschwemmungsgebieten befinden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Eingriffe nach den Vorgaben der wasserrechtlichen Bestimmungen regelmäßig ausgeglichen werden. 4. a) Wie hoch waren die Soforthilfen, die seit 2001 jährlich an Überschwemmungsopfer ausgezahlt wurden ? Die Staatsregierung hat in den Jahren 2013 und 2016 Soforthilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden in Unterfranken wie folgt ausbezahlt (aufgeführt sind nur die Soforthilfeprogramme sowie das sog. Sofortgeld aus dem Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat): Mai/Juni 2013 Soforthilfe Haushalt/Hausrat 40.000 € Sofortgeld Privathaushalte 425.473 € Sofortgeld Unternehmen 661.021 € Mai/Juni/Juli 2016 Soforthilfe Haushalt/Hausrat 272.444 € Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden 2.134 € Sofortgeld Privathaushalte 823.988 € Sofortgeld Unternehmen 329.568 € Im Bereich der Landwirtschaft wurden darüber hinaus seit 2001 bis heute bayernweit hochwasserbedingte Soforthilfen in Höhe von rd. 47,1 Mio. Euro ausbezahlt. Rund 830.000 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/18851 Euro (1,76 Prozent) entfallen davon auf den Regierungsbezirk Unterfranken. b) Wie schätzt die Staatsregierung Befürchtungen ein, dass Bewohner hochwassergefährdeter Gebiete entweder keinen Versicherungsschutz oder ihn nur zu überteuerten Konditionen bekommen? Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat im vergangenen Jahr einen intensiven Dialog mit der Versicherungswirtschaft initiiert. Ein zentrales Thema ist hierbei die Frage der Versicherbarkeit von Gebäuden in den unterschiedlichen Risikozonen. Die Versicherungswirtschaft hat dabei zugesichert, dass grundsätzlich alle Wohngebäude in Bayern gegen Elementarschadenereignisse versicherbar sind. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich die Übernahme einer Versicherungsdeckung wie auch die Prämienkalkulationen zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen durchaus unterscheiden . Das Angebot einer Versicherungsdeckung und die Prämienhöhe unterliegen allein der geschäftspolitischen Entscheidung der einzelnen Versicherungsunternehmen. Bei Gebäuden in besonders hochwassergefährdeten Gebieten (sog. ZÜRS 4-Zonen) erfordert eine Elementarschadenversicherung meistens eine Einzelfallprüfung. In diesen Fällen kann die Höhe der Versicherungsprämien über Faktoren wie z. B. Höhe des Selbstbehalts im Schadensfall sowie Vornahme präventiver Maßnahmen an Gebäuden positiv beeinflusst werden. Es ist daher für die potenziellen Versicherungsnehmer sehr ratsam, umfassende Informationen über die von den einzelnen Versicherungsunternehmen angebotenen Produkte einzuholen und sich fachkundig beraten zu lassen. Eine Liste der Unternehmen, die die Elementarschadenkampagne der Staatsregierung unterstützen, ist auf der Webseite www.elementar-versichern.de/initiative/ abrufbar. 5. a) Inwiefern unterstützt die Staatsregierung die als Reaktion auf die wiederkehrenden Überschwemmungen in den Bezirken aufgestellten spezialisierten Hochwasserzüge der Wasserwacht oder anderer Organisationen? Im Rahmen von Einsätzen bei Hochwasserlagen und bei anderen Großschadensereignissen können umfangreichere und länger andauernde Aufgaben im Bereich Wasserrettung anfallen, die von den örtlich aufgestellten Einheiten nicht mehr zeitgerecht in dem erforderlichen Umfang erfüllt werden können. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben und zur Unterstützung der örtlichen Kräfte der Wasserrettung wurden in Bayern 19 überregional − ggf. auch länderübergreifend − einsetzbare „Wasserrettungszüge Bayern“ (in Frage 5 a als „Hochwasserzüge“ bezeichnet) in der Trägerschaft der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Landesverband Bayern und der BRK-Wasserwacht (BRK = Bayerisches Rotes Kreuz) gebildet. Diese werden im Bedarfsfall aus bestehenden Einheiten der Wasserrettung zusammengezogen und für den Einsatz als geschlossener Zug entsprechend ergänzt. Von diesen 19 Wasserrettungszügen befinden sich 14 in Trägerschaft der DLRG und fünf in Trägerschaft der BRK-Wasserwacht. Die Einzelheiten hierzu sind in den „Richtlinien für die Aufstellung und den Einsatz von Wasserrettungszügen Bayern im Katastrophenschutz“, die vom damaligen Staatsministerium des Innern (jetzt: Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) in enger Zusammenarbeit mit der DLRG und der BRK-Wasserwacht erarbeitet und Anfang 2009 in Bayern eingeführt wurden, geregelt. Der Freistaat Bayern hat für diese 19 Wasserrettungszüge in den letzten Jahren folgende staatseigene Ausstattung beschafft und den Gliederungen der DLRG und BRK-Wasserwacht überlassen (immer im Verhältnis der vorgenannten Trägerschaften): – 19 Zugführerfahrzeuge mit einem Beschaffungsvolumen von 750.000 Euro (Mitte/Ende 2006) – Kommunikationsausstattung für die 19 Wasserrettungszüge mit einem Beschaffungsvolumen von 210.000 Euro (2011/2012) – 19 Geräteanhänger mit einem Beschaffungsvolumen von 490.000 Euro (Mitte 2016) – 19 Mannschaftstransportwagen mit einem Beschaffungsvolumen von 1.180.000 Euro (Anfang/Mitte 2017). b) Welche Maßnahmen sieht die Staatsregierung vor, um die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu unterstützen und von ihrem Arbeitgeber freizustellen? Der Landtag hat die gesetzlichen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche ehrenamtlicher Helfer in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet: Seit 2008 stehen diese Ansprüche nicht mehr nur den Feuerwehrdienstleistenden und den Helfern des Technischen Hilfswerks zu, sondern auch den Helfern der freiwilligen Hilfsorganisationen bei Einsätzen im Katastrophenfall (Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes – BayKSG). Im Jahr 2013 erfolgte eine erneute Ausweitung in Art. 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG); seither sind ehrenamtliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst erfasst. Mit der zum 01.04.2017 in Kraft getretenen Neuregelung in Art. 17 Abs. 2 BayKSG wurden Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche nunmehr für Einsätze ehrenamtlich tätiger Unterstützungskräfte in Schnell-Einsatz-Gruppen einer freiwilligen Hilfsorganisation oder einer privaten Organisation begründet – auch unterhalb der Katastrophenschwelle. Durch diese Anstrengungen der Staatsregierung und des Landtags zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer vor Nachteilen aus ihrem für die Sicherheit unserer Bürger so wichtigen Dienst wurde für Bayern ein System an Freistellungs - und Entgeltfortzahlungsansprüchen errichtet, das deutschlandweit seinesgleichen sucht. c) In wie vielen Fällen und mit wie vielen Einsatzkräften waren die Hochwasserzüge seither im Einsatz (bitte mit Aufstellung des Einsatzortes)? Die Staatsregierung führt keine detaillierten Statistiken zu den Einsätzen der Wasserrettungszüge Bayern. Die aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlichen Einsatzdaten basieren auf den Mitteilungen der Trägerorganisationen. Dabei konnte teilweise keine klar abgrenzbare Unterscheidung in einzelne Einsätze und nach den einzelnen zum Einsatz gekommenen Zügen bzw. Einheiten vorgenommen werden; die zahlreichen Einsätze der DLRG im Jahr 2013 werden daher beispielsweise nur als Gesamtansatz dargestellt. Drucksache 17/18851 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 BRK-Wasserwacht: Jahr Einsatzort Einsatzkräfte 2011 Landkreis Rhön-Grabfeld 8 (Zug Unterfranken) 2013 Rosenheim 37 (Zug Schwaben) 2013 Deggendorf 50 (Zug Schwaben) 2013 Rosenheim 30 (Zug Ober- und Mittelfranken) 2013 Deggendorf 30 (Zug Ober- und Mittelfranken) 2013 Deggendorf 38 (Zug Ober- und Mittelfranken) 2013 Rosenheim/Freilassing 30 (Zug Oberbayern) 2013 Rosenheim 45 (Zug Oberbayern) 2013 Deggendorf 35 (Zug Oberbayern) 2013 Deggendorf 29 (Zug Unterfranken) 2013 Passau 31 (Zug Niederbayern-Oberpfalz) 2013 Deggendorf 31 (Zug Niederbayern-Oberpfalz) 2014 Kroatien 31 (Zug Niederbayern-Oberpfalz) 2015 Elmau 24 (Zug Oberbayern) 2015 Simbach 6 (Zug Niederbayern-Oberpfalz) 2016 Bad Aibling 28 (Zug Oberbayern) 2016 Simbach 22 (Zug Niederbayern-Oberpfalz) DLRG: Jahr Einsatzort Einsatzkräfte 2010 Görlitz 45 2011 Regensburg, Passau insgesamt 150 2013 Sonthofen, Rosenheim, Ulm, Augsburg, Bad Aibling, Regensburg, Marquart- stein, Kelheim, Würzburg, Deggendorf, Straubing, Schönebeck, Magdeburg insgesamt 1.500 2015 Elmau 100 2015 München 80 2016 Simbach am Inn 100